... hier ein Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 24./25. April:
"Wer beim Autohändler einen Gebrauchtwagen kauft, der kurz danach mit Motorschaden ausfällt, muss nicht beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat, so das OLG Köln (AZ: 22 U 88/03). Denn durch die seit 2002 geltende Beweislastumkehr wir bis zu sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Defekt bereits beim Erwerb vorgelegen hat."
Ganz so einfach kann sich der Händler also nicht aus der Verantwortung stehlen, die sein Geschäft mit sich bringt.
Gruß Bernhard