ABE, Gutachten MITO Heckansatz

  • Hi,


    habe mir einen heckansatz gekauft, auf der Inet seite stand "wird ohne abe geliefert"

    so, nun habe ich das teil und auf so nem grünen schein steht:


    GUTACHTEN


    Rechtliche Hinweise
    Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach StVZO §19 nicht, da
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist und
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird.

    Änderungsabnahme
    Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere
    Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.


    (habe es hier so geschrieben, wie es auf dem schein steht)

    Ach ja falls es noch weiterhilft: Da steht noch: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH "Geschäftsstelle" WIEN

    Hat das teil nun eine ABE oder NICHT.. Und wenn ja, warum steht auf der Inet seite "OHNE ABE"

    Ich bin Ratlos, hoffe auf hilfe.

    Gruß Calle

  • Also wenn Du mich fragst, ist das nicht mehr als eine inoffizielle Stellungnahme, warum und wieso nichts gegen den Heckansatz spricht.

    Da hier aber gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    solltest Du zur Sicherheit eine TÜV-Filiale kontaktieren.

    Eine ABE ist i.A. ziemlich einheitlich aufgebaut und formuliert.
    Klapper mal die Felgenhersteller ab, da erhältst Du meist ABEs umsonst.

    Zur Papierfarbe:
    Soweit ich weiß war es mal einheitlich, welche Art von Gutachten auf welchem Papier gedruckt wurde.
    ABE's und Teilegutachten in weiß
    Materialgutachten in rot
    Stellungnahme grün/gelb

    Ist aber schon geraume Zeit nicht mehr so (oder mir länger nicht mehr über den Weg gelaufen).


  • Änderungsabnahme
    Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere
    Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.


    Sehr gewagte Stellungnahme, bei der Polizei mag man damit evtl. noch durchkommen, im Falle eines Unfalls und eines schlauen Anwalts ist das Papier u.U. nichts mehr wert. Gerade Punkt 2 würde ich niemals so einfach bewerten, da die Befestigungspunkte geprüft werden müssen.


    Ach ja falls es noch weiterhilft: Da steht noch: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH "Geschäftsstelle" WIEN


    alles klar, bei denen gab es auch EURO 3-Gutachten ohne OBD-Nachrüstung. Soviel zum Sachverstand dieses Vereins.


    Hat das teil nun eine ABE oder NICHT.. Und wenn ja, warum steht auf der Inet seite "OHNE ABE"

    Nein, das Teil hat keine ABE und noch nicht mal ein Teilegutachten. Das Papier ist quasi wertlos.


    Zur Papierfarbe:
    Soweit ich weiß war es mal einheitlich, welche Art von Gutachten auf welchem Papier gedruckt wurde.
    ABE's und Teilegutachten in weiß
    Materialgutachten in rot
    Stellungnahme grün/gelb


    Gutachten werden immer in weiß ausgeliefert und nur von den Herstellern zwecks Fälschungs- und Kopiersicherheit auf farbigem Papier gedruckt. Wobei die Farbe keiner Gutachtenart zugeordnet war. Das ist aber im Zeitalter von Farbkopierern eh nicht mehr relevant.

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Gutachten werden immer in weiß ausgeliefert und nur von den Herstellern zwecks Fälschungs- und Kopiersicherheit auf farbigem Papier gedruckt. Wobei die Farbe keiner Gutachtenart zugeordnet war. Das ist aber im Zeitalter von Farbkopierern eh nicht mehr relevant.

    Danke für Berichtigung und Aufklärung.

  • Hast Du das neu gekauft - wer ist denn der Hersteller/ Lieferant?

    Also die Firma woher ich das teil habe ist:


    und da steht wird mit teilegutachten geliefert.........

    Aber Jungs nun macht mich nicht schwach, wenn das nicht mal nen teilegutachten hat, muss ich ja ne unmenge an summen zahlen zum abnehmen lassen.........


    Danke euch schon mal...

    Einmal editiert, zuletzt von calle1234 (4. Juni 2011 um 20:56)

  • Verwunderlich - ich würde mal anrufen, denn da steht ja explizit:

    (Zitat) Was heißt mit TÜV-Gutachten, mit ABE, ohne Straßenzulassung oder ohne TÜV-Gutachten

    Mit TÜV-Gutachten: Artikel, die mit TÜV-Gutachten beschrieben sind, werden mit diesem ausgeliefert und müssen nach Einbau bei einer TÜV- oder Dekra-Stelle (oder ähnliche Stelle) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis Artikel, die mit ABE oder EG-Betriebserlaubnis beschrieben sind, werden mit dieser ausgeliefert, nach dem Einbau des Artikels muß lediglich die ABE oder EG-Betriebserlaubnis im Fahrzeug mitgeführt werden. Ohne Straßenzulassung oder ohne TÜV-Gutachten Bei Artikeln, die ohne Straßenzulassung oder ohne TÜV-Gutachten beschrieben sind, erlischt nach Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und sind somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

  • Also jungs ich glaub ich habe die Antwort...

    Das Teilegutachten ist grün, weil es aus Österreich kommt.

    Und da auf der letzten seite "Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundestrepublik Deutschland" ist es ein Teilegutachten was hier gültig ist, da die Akkreditierunsstelle, dasd teil geprüft haben müss, damit dieser satz drauf stehen darf um es hier in Deutschland eintragen zu lassen...

    Also so habe ich es im Inet gelesen nach stunden langer suche...


  • Also so habe ich es im Inet gelesen nach stunden langer suche...


    stundenlang umsonst gesucht... 8(

    Wenn es ein Teilegutachten wäre, dann würde es oben drüber stehen (in Verbindung mit §19(3).

    Und die Farbe hat definitiv nichts mit Österreich zu tun. Da sieht man mal wieder wieviel Halbwissen und Blödsinn so im Internet steht.

    Wieso glaubst Du eigentlich hier niemandem? Schon mal darüber nachgedacht, dass hier vielleicht User sind, die sich beruflich mit der Materie beschäftigen?

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • stundenlang umsonst gesucht... 8(

    Wieso glaubst Du eigentlich hier niemandem? Schon mal darüber nachgedacht, dass hier vielleicht User sind, die sich beruflich mit der Materie beschäftigen?

    Grüße
    Michael

    Ich sag ja nicht das hier alle lügner sind, nur frage ich mich dann, warum auf der Inet seite des Verkäuferds, der hier in deutschland seinen vertrieb hat, steht, das das teil ein TEILEGUTACHTEN hat...

    Das ist doch ja dann betrug oder???

    Ich habe leider auch nicht die zeit zu ner TÜV oder DEKRA stelle zu gehen, da ich einfach zu beschränkte arbeitszeiten habe und die stellen da schon seid 2 stunden zu haben, und ich eine demendsprechende kurze mittagspause habe, wo ich nicht schaffen könnte pünktlich wieder im geschäft zu sein... Und am tele wüsste ich nicht was ich da fragen sollte, oder wie ich fragen sollte, ohne das die den schein gesehen haben......

    Einmal editiert, zuletzt von calle1234 (5. Juni 2011 um 12:16)

  • ..des Verkäuferds, der hier in deutschland seinen vertrieb hat, steht, das das teil ein TEILEGUTACHTEN hat...

    auch nicht die zeit zu ner TÜV oder DEKRA stelle zu gehen, ......Und am tele wüsste ich nicht was ich da fragen

    Ruf doch beim Hersteller an und frag nach, ob er Dir das Teilegutachten für jenes, von Dir erworbenes Produkt schicken, faxen ec kann.

  • ...

    Ich habe leider auch nicht die zeit zu ner TÜV oder DEKRA stelle zu gehen....

    Hör auf...

    Einfach Termin vereinbaren, der in der Mittagspause oder auf einem Samstag liegt!
    Alternative (falls das auch nicht geh): Werkstatt mit günstigen Std.-Satz beauftragen.
    Und die Abnahme selbst kostet auch nicht, wie behauptet, Unmengen...

    Einmal editiert, zuletzt von scipio (5. Juni 2011 um 12:59)

  • Ich sag ja nicht das hier alle lügner sind, nur frage ich mich dann, warum auf der Inet seite des Verkäuferds, der hier in deutschland seinen vertrieb hat, steht, das das teil ein TEILEGUTACHTEN hat...

    Das ist doch ja dann betrug oder???


    Weil das Verkäufer sind und meist selber keine Ahnung von Gutachten haben z.B.?

    Wenn es ein Teilegutachten wäre, dann würde oben auch TEILEGUTACHTEN drüber stehen. Als weiterhin gültige Prüfzeugnisse gibt es dann noch ABE, EG- und ECE-Genehmigungen. Diese haben dann jedoch IMMER ein Beiblatt einer Genehmigungsbehörde dabei. Und das wars. Alles andere sind grundsätzlich irgendwelche Gutachten, die meist aus Unwissenheit erstellt werden oder aber um dem Hersteller irgendetwas an die Hand zu geben, damit er ein Verkaufsargument hat.

    Du hast jetzt ein "Gutachten" dabei. Führ das einfach mit und lass es gut sein. Zu 99% wirst Du damit überall durchkommen, nur zu 100% sauber ist die Sache nicht (sonst würde nämlich Teilegutachten drauf stehen).

    Grüße
    Michael

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  • Dann noch mal ne frage wegen einen Kürzlich von mir gekauften Sportauspuff..

    Bei diesem war eine EWG-Übereinstimmungserklärung dabei(oder so ähnlich), das ist schon das selbe wie eine ABE??? Habe mal vor langer, langer Zeit gehört, das irgendwie die EWG Europa weit gelden soll und die ABE ablösen tut, stimmt das?

    Vielen dank

    Gruß Pascal

  • Hör auf...

    Und die Abnahme selbst kostet auch nicht, wie behauptet, Unmengen...

    Ich bin nen leie was das angeht, habe aber vor kurzen im Inet gelsen das wenn man keine ABE oder ein Teilegutachten oder so was der art hat, das man das mit einer Teuren EINZELABNAHME dann machen muss, die dann je nach aufwand bis zu 1400€ oder so kosten kann......

  • stundenlang umsonst gesucht... 8(

    Wenn es ein Teilegutachten wäre, dann würde es oben drüber stehen (in Verbindung mit §19(3).

    Grüße
    Michael

    Ach ja, auf dem Grünen schein, habe ich gerade endeckt, steht alles so wie ganz am anfang beschrieben, nur eben, das bei Rechtlicher Hinweis "StVZO §19 (2) steht.

    Was ist davon nun der unterschied zu §19 (3)

  • Bei diesem war eine EWG-Übereinstimmungserklärung dabei(oder so ähnlich), das ist schon das selbe wie eine ABE???


    dasselbe nicht, aber dasgleiche.

    Ich bin nen leie was das angeht, habe aber vor kurzen im Inet gelsen das wenn man keine ABE oder ein Teilegutachten oder so was der art hat, das man das mit einer Teuren EINZELABNAHME dann machen muss, die dann je nach aufwand bis zu 1400€ oder so kosten kann......


    100€ sind auch bis zu.

    der tüv-nord verlangt aktuell für änderungsabnahmen nach §21(19.2)stvzo - sprich einzelabnahme -
    40-50€ grundgebühr zzgl. 29€ pro angefangene 15min mehraufwand (messungen, datenbeschaffung u.ä.)

    Ach ja, auf dem Grünen schein, habe ich gerade endeckt, steht alles so wie ganz am anfang beschrieben, nur eben, das bei Rechtlicher Hinweis "StVZO §19 (2) steht.

    Was ist davon nun der unterschied zu §19 (3)


    §19 stvzo

  • Dann noch mal ne frage wegen einen Kürzlich von mir gekauften Sportauspuff..

    Bei diesem war eine EWG-Übereinstimmungserklärung dabei(oder so ähnlich), das ist schon das selbe wie eine ABE??? Habe mal vor langer, langer Zeit gehört, das irgendwie die EWG Europa weit gelden soll und die ABE ablösen tut, stimmt das?


    in etwa. ABE für Auspuffanlagen war früher und nur deutschlandweit gültig. EG-Genehmigung ist das, was heutzutage gemacht wird. Ist, wie Du schon erkannt hast, europaweit gültig.


    Was ist davon nun der unterschied zu §19 (3)

    war jetzt zu faul zum erkären: :D

    alles Klar?

    Grüße
    Michael

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