Hallo,
der Frühling steht vor der Tür und mein Alfa braucht ein paar neue Schuhe. Nach langem suchen habe ich mich für die B26 von Brock entschieden! Das zusammenstellen in Diversen Shops hat problems geklappt. Alle wollen mir die
8,5x19 mit ET35 andrehen. AAAber, ich habe jetzt mal in die Auflagen des TüV gutachtens das alle shops beilegen geschaut.
Dort steht folgendes bei Reifenbezogene Auflagen:
Reifen 235/35R19 --> k2b, k46, T91
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. --> Logisch.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. --> Ich denke das bedeutet soviel wie, es darf nichts schleifen.
T91
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). --> Laut FZ-Schein ist die Zulässige Achslast (8.1 + 8.2) 1200 und 1100Kg.
Bekomme ich die Reifen so eingetragen oder habe ich hier prinzipiell einen Denkfehler?
(Muss die Achslast im FZ-Schein größer oder kleiner als im Gutachten gefordert sein).