Alfa Romeo 75 ohne erstzulassung da nie Zugelassen!!!

  • Habe einen Alfa 75 3,o Amerika Qv gekauft das noch nie Zugelassen worden ist. Das Auto hat auch nur 20km auf dem Tacho. Nun die Frage: Dadurch das Neuwagen nur mit Euro 5 zugelassen werden können, wie kann ich den 75er Zulassen, was für möglichkeiten gibt es?

    Das Fahrzeug wurde in Deutschland 1992 verkauft, habe Rechnung davon. (o)

  • Alfa 75 3,o Amerika Qv gekauft das noch nie Zugelassen worden ist. Das Auto hat auch nur 20km auf dem Tacho.

    !augenmach!!augenmach!!augenmach!

    ... da kannst nur bei der Zulassungsstelle nachfragen, da so ein Fall wohl sehr selten ist. Allerdings wird es da wohl eher keine Probleme geben (BMW hatte mal vor ein paar Jahren nen 2002 mit alten Neuteilen gebaut der bekam auch ne Zulassung). Zulassen würde ich den trotzdem nicht...

    ...hat doch was so ein jungfräulicher...


    MfG
    Tony

  • Nein da gab es mal eine Doku in der Motor Klassik, zum Schluss schrieben die dann das eine H-Zulassung nicht möglich ist da es sich um ein "Neufahrzeug" handelt.

    Zugegeben hat mich das damals schon gewundert wie man für so ein Fahrzeug eine neue Zulassung bekommt. Scheinbar ist aber vieles möglich

    ...sofern der Name stimmt...


    MfG
    Tony

    Ps ...oder die Medien...

  • !augenmach!!augenmach!!augenmach!

    ... da kannst nur bei der Zulassungsstelle nachfragen, da so ein Fall wohl sehr selten ist ... Zulassen würde ich den trotzdem nicht...

    Du solltest Dich in der Tat mit Deinem Fall an die Zulassungstelle wenden. Aber nicht mit der einen für Dich zuständigen begnügen, wenn die eine Zulassung nur zu Neuwagenbedingungen machen will. Wenn Du den Wagen zulassen kannst, solltest Du überlegen, ob eine Tageszulassung nicht doch schlau ist. Sonst verscheibst Du das Problem nur. Und was man hat, das hat man.

    Bevor Du Dich an die Zulassungstelle wendest, lass Dir vom Centro Storico Alfa Romeo (siehe unter R.I.A.R. - Registro Italiano Alfa Romeo) bestätigen lassen, wann der Wagen vom Band gelaufen ist.

  • Und wenn dann würde ich jemanden anderen irgendwo anders nachfragen lassen, also nicht in deiner näheren Umgebung.
    Sollte es nämlich nicht gehen und du meldest kurze Zeit später das Auto "irgendwie" an, dann habens dich am Hals, weil zeitweise haben diese Leute auch helle Momente.
    Also aufpassen.

  • du wirst den wagen nicht zulassen können - EZ (egal ob tageszulassung oder nicht) wäre 2011 und somit erfüllt dieser AR 75 nicht die Abgaswerte EU 5 / EU 4 mit ausnahmegenehmigung. ähnliches gilt für das tagfahrlicht (ist nun pflicht).

    somit fällt mir nur die wiederbelebung einer alten FIN ein - ob dies legal ist, weiß ich nicht, ich kann es mir aber kaum vorstellen.

    Grüße
    Jass
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  • somit fällt mir nur die wiederbelebung einer alten FIN ein - ob dies legal ist, weiß ich nicht, ich kann es mir aber kaum vorstellen.


    es gibt Möglichkeiten das Fahrzeug legal zuzulassen, ist aber ein recht steininger Weg.

    Wir hatten mal vor x Jahren mit einem neuen alten BMW M5 dieses Thema.

    1. Grundsätzlich muss das Fahrzeug in Privatbesitz sein und darf nicht verkauft werden (zumindest nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes).

    2. Es muss eine Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Landesregierung beantragt werden. Ich weiß nicht mehr, was der Spaß gekostet hat und welche Auflagen damit verbunden waren. Zumindest ging es.

    Grüße
    Michael

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    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Falls der (Blanko-)Brief nicht da wäre könnte man ihn aufbieten lassen.
    Für Fahrzeuge die vor über 10 Jahren abgemeldet wurden gibt es ja beim KBA keine Unterlagen mehr.
    Vielleicht war das Fzg ja eine Tageszulassung.
    Ich wäre mir da bei der Zualssungsstelle fast sicher, dass, als ich das Auto bekommen habe ein Eintrag im Brief war, den ich dummerweise einfach nicht mehr finde.
    Im Notfall müsste ich das ganze Haus auf den Kopf stellen.....

    Gruß Oskar

  • Dieses Prozedere funktioniert meist nicht mehr.

    Beispiel gefällig: Bekannter hatte in den Siebzigern einen Fiat Dino gefahren. Irgendwann in den Achtzigern abgemeldet, nun wieder restauriert, aber zwischenzeitlich Brief etc. verschmissen. Man sollte meinen, dass es kein Problem mit der Wiederzulassung geben sollte... Irrtum, seit einem Jahr sitzen Anwälte dran und kommen nicht weiter. Obwohl das KBA sagt, dass die Zulassung doch kein Problem sei, haben sich bislang zwei Zulassungsstellen geweigert, das Fahrzeug wieder zuzulassen (trotz eidesstattlicher Versicherung etc.).

    Ist mir völlig unverständlich.

    Grüße
    Michael

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    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Einen Versuch wärs mir wert. KBA-Auskunft ist nicht teuer, den Eigentumsnachweis wird er auch hinbekommen.
    Und falls es nicht klappt kann er den Brief ja doch noch suchen und evtl. findet er ihn ja...
    Bevor ich an der FG-Nr rummachen würde erscheint mir das legaler, ich habe mich ja nur im Bezug auf die Eintragung im Brief getäuscht. Irren ist menschlich.

    Gruß Oskar

  • Bevor man all den Aufwand veranstaltet, der hier bereits diskutiert wird, solltest Du erstmal freundlich, aber bestimmt die Zulassungsstelle kontaktieren. Kommst Du bei dem/der Sachbearbeiter(in) nicht weiter, lass Dir den Amts-/Abteilungsleiter geben. Man wundert sich ja machmal, wie weit man mit netter Nachfrage kommen kann. Und Verwaltungen sind zwar an Recht und Gesetz gebunden, aber alle Theorie ist grau.

  • ....tja.....oder einen 2. 75er kaufen, der noch substanz hat. dann aus dem jungfräulichen motor, getriebe, elektrik und innenausstattung umbauen? wäre das denn nicht ne lösung? jedenfalls in dem fall, dass das gute stück nicht zugelassen werden kann...... ist zwar ein haufen arbeit aber lohnt sich bestimmt.

  • Hallo zusammen,

    die Zulassungstelle hat aus den 90igern keine Unterlagen mehr gespeichert. Besorge dir beim KBA die Bescheinigung - beantrage neue Papiere, weil die alten "verloren" gegangen sind...Oskar hat genau die richtige Prozedur beschrieben.

    Dem ist nichts hinzu zufügen.

    Merke: Wecke keine schlafenden Hunde und gebe keine Informationen raus, die nicht überprüfbar sind.
    Frechheit siegt!

    Ciao


    Rainer

  • das mit den verloren gegangenen papieren ist wohl die beste lösung. hab auf diese weise mal den einfuhrzoll übergangen. einfach beim kba neue beantragen und gut ist.
    da du aber ein vollgutachten benötigst, würde ich dem auto zu vorfahrt etwas patina geben. ein gebrauchter tacho ist das mindeste, sonst kann dir passieren , dass der tüver etwas überrascht schaut und die sache meldet. wenn es dir an entspanntheit mangelt wäre es auch besser die freundin zum tüv zu schicken...

  • Das Problem, das die meisten wohl noch nicht erkannt haben, ist, dass das KBA dafür seit der neuen Zulassungsverordnung nicht mehr zuständig ist. es obliegt nur noch den Zulassungsstellen, wie sie damit verfahren. Ebenso gibt das KBA nur noch den Zulassungsstellen Auskunft und keinen Privatpersonen mehr.

    Im übrigen: der Dino, vom dem ich sprach, der schon mal zugelassen war und bei dem die Papiere verlorengegangen sind, ist immer noch nicht zugelassen, da sich mehrere!! Zualssungstellen weigern, das Fahrzeug zuzulassen. Selbst eine eidesstattliche Versicherung hat bisher keinerlei Erfolg gebracht.

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

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