Mietwagenkosten bei Garantie/Gewährleistungsreparatur

  • Guten Abend,

    ich hätte mal ne Frage.

    Wenn ich meinen Wagen zur Inspektion bringe oder eine Reparatur ansteht, dann entstehen für mich Kosten für den Mietwagen.

    Kein Einspruch, das ist ok.

    ... ABER , wie sieht da Eurer Meinung nach bei einer Reparatur aus, die von der Garantie, bzw Gewährleistung abgedeckt wird ?

    Müß ich dann Ersatzwagenkosten zahlen ?

    Was meine Gebrauchtwagengarantie dazu sagt, kann ich momentan nicht sagen , die Unterlagen sind im Handschuhfach und der Wagen steht grade in der Werkstatt.

    Es geht noch immer um die schlagende Riemenscheibe

    Samstag hat sich in der Werkstatt rausgestellt, nicht die Riemenscheibe schlägt, sondern der Flansch an der die Scheibe befestigt wird.

    Die alte Scheibe war auch in Ordnung, die hatte ich mitgenommen und heute mal mit ner Meßuhr abgefahren. Seitenversatz ca +- 0,01 mm, also ok.

    Also war es unnötig eine neue Scheibe zu montieren, aber der Monteuer und auch der Werkstatt Meister hatten nicht kontrolliert, ob der "Schlag" weg ist.
    Das habe ich festgestellt.

    Die eigentliche Reparatur ist für mich kostenlos, aber auf den Mietwagenkosten soll ich sitzenbleiben. Gut, ist nicht die Welt, aber ca 5 Tage je 35 Euro ist auch Geld.

    Gruß Uwe

    PS.: Ich konnte wählen Mito oder Opel Astra, habe natürlich ..............Astra gewählt.!hehe!

  • Eine Frage. Warum erstellst du, wenn es um ein Problem in einem anderen Threat geht, extra einen neuen?
    Jeder der den anderen Threat nicht kennt, weiß ja garnicht worum es geht.

    Prinzipiell würde mir mal in einem Autohaus gesagt, sie währen nicht verpflichtet, für die dauer der Arbeit, einen Mietwagen zu stellen.
    Ich glaubeauch kaum das deine Gebrauchtwagen Garantie das abdeckt.
    Was ich mir aber vorstellen könnte, da es sich ja um eine Reparatur eines von der Werke verursachten Schadens handelt, das sie zumindest für den Zeitraum der Reklamation dir den Wagen zur verfügung stellen könnten.

  • Hi,
    die "Mobilitäts Garantie" greift nur, wenn der Wagen nicht fahrbereit ist, d.h. wenn Du liegenbleibst. Dann hasst Du "anspruch" auf einen "Ersatzwagen" gleicher Güte /Klasse.

    So stehts in 99% der Garantie-/Mobilitätsversicherung.

    Wenn der Wagen aber "fahrbereit" ist, dann hängt es von der Werke ab, inwiefern sie Dir etwas für den Ersatzwagen berechnen.

    In Deinem Falle ist der Wagen fahrbereit, d.h. "kein" Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen.

    Bei uns im Münsterland nimmt der AR-Händler bei :
    - Stammkunden od. Kunden die ein Fzg. bei Ihm gekauft haben : nix
    - Neukunden (unter 500€ Rep/Wartung) : 20€ pro Tag

    Sprit exclu., versteht sich.

    Grüße

    nichts muss, aber alles kann

  • ...die "Mobilitäts Garantie" greift nur, wenn der Wagen nicht fahrbereit ist, d.h. wenn Du liegenbleibst. Dann hasst Du "anspruch" auf einen "Ersatzwagen" gleicher Güte /Klasse.
    ...


    Da steht auch noch eine Mindestenfernung drin. Zu Hause nutzt auch die Mobilitätsgarantie nix.

  • Da steht auch noch eine Mindestenfernung drin. Zu Hause nutzt auch die Mobilitätsgarantie nix.

    ..also in der Extension Comfort steht unter §9.1 und ff. was anderes.

    ich zitiere :
    "..Abweichend gilt für alle Alfa Romeo Fahrzeuge, innerhalb der ersten
    50 km (Luftlinie) vom ständigen inländischen Wohnsitz des Fahrzeughalters
    werden die Leistungen ab 9.5 erbracht, wenn das Fahrzeug
    fahruntüchtig ist und die Fahrtüchtigkeit nicht innerhalb von zwei Stunden
    Reparaturaufwand, auch durch Notreparatur, wiederhergestellt werden
    kann."

    §9.6 sagt :
    "...Anstelle der Reisekosten gemäß Ziffer 9.5..bei andauernder Reparatur
    die Kosten eines Mietwagens bis maximal € 350,- übernommen werden.
    Kosten für Treibstoff und Straßengebühren werden nicht übernommen..."


    @ ati123 : ich bin seit ~ 10-Jahren in WAF, bei Nieberg & Steffens und habe gute Erfahrung mit dem Service gemacht.

    Grüße

    nichts muss, aber alles kann

  • ..also in der Extension Comfort steht unter §9.1 und ff. was anderes...
    "..Abweichend ...


    "Abweichend" gibt ja auch schon wieder, dass das zwar für Extension Comfort gilt, aber eben nicht für Extension ohne Comfort.

    Zum eigentlichen Thema bringt das aber alles nix, denn da gehts ja um eine Reparatur mit Teiletausch, folglich gehts zunächst um Garntie/Gewährleistung auf die Teile und die Arbeitsleistung.
    Der TE schrieb, dass seine Gebrauchtwagengarantieunterlagen noch nicht gesichtet wurden.

  • mit anderen worten: bleibst du liegen und die reparatur dauert länger wie 2 stunden, hast du anspruch auf ein fahrzeug.

    hast du zum beispiel ein knarrendes kupplungspedal oder eine defekte sitzheizung gibt es nichts, da das fahrzeug ja nicht fahruntüchtig ist.

    Grüße
    Jass
    _______________________
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  • Eine Frage. Warum erstellst du, wenn es um ein Problem in einem anderen Threat geht, extra einen neuen?
    Jeder der den anderen Threat nicht kennt, weiß ja garnicht worum es geht.

    Ich hatte extra einen neuen Thread eröffnet, weil es ja eine Frage zu Mietwagenkosten war.

    Sonst wäre wieder Mecker gekommen, weil die 2. Frage nichts mit dem Ursprungsthread zu tun hat.

    Ich glaube, ich werde mal den Ball gegenüber der Werkstatt etwas flacher halten.

    Heute kam ne Mail von der Werke, demnach muß, wenn der Flansch zwischen KW und Keilrippenriemenscheibe gewechselt wird, auch der Zahnriemen gewechselt werden.!hehe!

    Dann werde ich den Mietwagen ohne Murren zahlen. Habe da grade hingeschrieben, dass Sie bitte die Spannrollen nicht vergessen sollen und auch die WaPu wechseln sollen. Die WaPu würde ich, wenn nötig, selbst zahlen.

    Gruß Uwe

  • @ Jass : genauso so ist es.
    Solange das Auto "fährt, gibts keinen Anspruch auf nen E-Wagen.

    @ alfa164ts : d.h. die Repa, etc. geht auf "Garantie od. Sachmängelhaftung" oder wie darf mann das verstehen ?

    Grüße

    nichts muss, aber alles kann

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