Guten Abend,
ich hätte mal ne Frage.
Wenn ich meinen Wagen zur Inspektion bringe oder eine Reparatur ansteht, dann entstehen für mich Kosten für den Mietwagen.
Kein Einspruch, das ist ok.
... ABER , wie sieht da Eurer Meinung nach bei einer Reparatur aus, die von der Garantie, bzw Gewährleistung abgedeckt wird ?
Müß ich dann Ersatzwagenkosten zahlen ?
Was meine Gebrauchtwagengarantie dazu sagt, kann ich momentan nicht sagen , die Unterlagen sind im Handschuhfach und der Wagen steht grade in der Werkstatt.
Es geht noch immer um die schlagende Riemenscheibe
Samstag hat sich in der Werkstatt rausgestellt, nicht die Riemenscheibe schlägt, sondern der Flansch an der die Scheibe befestigt wird.
Die alte Scheibe war auch in Ordnung, die hatte ich mitgenommen und heute mal mit ner Meßuhr abgefahren. Seitenversatz ca +- 0,01 mm, also ok.
Also war es unnötig eine neue Scheibe zu montieren, aber der Monteuer und auch der Werkstatt Meister hatten nicht kontrolliert, ob der "Schlag" weg ist.
Das habe ich festgestellt.
Die eigentliche Reparatur ist für mich kostenlos, aber auf den Mietwagenkosten soll ich sitzenbleiben. Gut, ist nicht die Welt, aber ca 5 Tage je 35 Euro ist auch Geld.
Gruß Uwe
PS.: Ich konnte wählen Mito oder Opel Astra, habe natürlich ..............Astra gewählt.!hehe!