Tag zusammen,
ich habe mir vor kurzem nach langer Suche einen gebrauchten Alfa 147 JTDm 16V bei einem Händler gekauft. Wagen dabei auch über eine Stunde Probe gefahren, und keine wirklich nennenswerten Mängel festgestellt (ausser dass der 6. Gang etwas Nachhilfe beim einlegen braucht, was aber hier laut Forum an den ausgeleierten Büchsen des Schaltstocks liegt -> 20€ Materialkosten). Hatte auch meinen Vater mitgenommen (Hobby-KFZler, der schon unter ner Menge Autos lag) welcher angenehm vom Alfa überrascht war.
Beim Verhandeln über den Preis war nicht viel zu machen, aber der Händler bot an den TÜV samt DEKRA Siegel zu machen und eine Gebrauchtwagen-Garantie oben drauf zu legen. Hat alles auch einen guten Eindruck gemacht, da auf dem Hof eigentlich nur hochwertige Autos standen -> Audi, Mercedes, usw. - alles Wagen im Wert von jeweils >20000 €. Also kein Ramsch-Hinterhofhändler.
Also Anzahlung geleistet, Kurzzeitkennzeichen organisiert und ein paar Tage später wieder zum Händler gefahren. Dort dann direkt die Unterlagen fertig gemacht, einschliesslich der Garantieunterlagen. Das DEKRA Siegel wies eine ÖL-Schwitzen am Motor auf, was ich hier aber im Forum schon öfters gelesen hatte (und beim wohl Alfa wohl bei geringem Verlust nicht wirklich alamierend ist). Und irgendwo hier muss dann mein Gehirn ausgesetzt haben, weil ich mir trotz vorhergegangener intensiver Internetrecherche verschienster Ratgeber und Betrugsfälle den Kaufvertrag einfach nicht im Detail durchgelesen habe. Mein Augenmerk galt eher der Garantie und den AGBs, und weniger dem Kleingedruckten auf der Rechnung selber. Also unterschrieben, Geld übergeben, noch ein Navi geschenkt bekommen und los gefahren.
Als ich mir die Rechnung dann später genauer angeschaut habe, fielen mir die Worte "Gewährleistung reduziert auf 6 Monate" auf. Im ersten Moment habe ich darüber nur geschmunzelt, weil sich die Gewährleistung bei Verkauf von Händler an Privat nicht auf unter 12 Monate reduzieren lässt. Ein paar Tage später als ich dann endlich mehr Zeit hatte alle Unterlagen durch zu gehen, habe ich mir das Kleingedruckte dann doch nochmal genauer durchgeschaut.
ZitatKeine Sachmängelhaftung, da Wiederverkäufer bzw. Unternehmer. Sechster Gang ist schwergängig, Motor hat Ölverlust, im Rahmen der Aufbereitung ist eine Nachlackierung nicht ausgeschlossen und gesetzliche Gewährleistung reduziert auf 6 Monate.
Nachdem ich nun festgestellt habe, dass der Garantiegeber mit einer der schlechtesten Deutschlands ist, nimmt dieser Satz immer mehr an Bedeutung zu.
Nun die Frage an Euch: Was ist nun die Sachlage? Was wiegt bei dem Kleingedruckten höher - der Ausschluss der Sachmängelhaftung oder die Gewährleistungszusage von 6 Monaten?
Und kann ich notfalls per Anwalt vorgehen, falls sich der Händler quer stellt? Ich weiss, dass ich das unterschrieben habe, aber diese Klausel kam während des Verkaufgesprächs zu keinem Zeitpunkt zur Sprache. Weder haben wir behauptet Händler oder Gewerbebetreibende zu sein, noch hat der Händler darauf hingewiesen sich aus der Sachmängelhaftung zu nehmen.
Ich denke wir brauchen hier nicht drüber diskutieren, dass ich einen Fehler begangen habe. Das ist mir mehr als klar. Wie schon erwähnt habe ich mich eigentlich sehr gut auf den Kauf vorbereitet, aber wohl dann vor lauter Vorfreude einfach an der wichtigsten Stelle geschlafen...
Danke schon mal an alle, die hier eine rechtlich fundierte Aussage zu machen können.