Bekomme ich für diese Zender Alufelgen eine ABE für meinen Alfa 156

  • diese Zender Alufelgen in der Größe Zender Alufelgen 215/45 ZR17

    Das ist keine Felgengrösse, dies stellt Reifendimenson dar.

    ein gutachten

    im Titel steht ABE im Text Gutachten. Was denn nun?

    ABE = nein.
    Gutachten... woher willst du ein Gutachten? Gutachten bekommt man normalerweise bei Neukauf von Felgen. Wenn dein Gebraucht-Verkäufer keines hat...
    Ein typisiertes Gutachten für den 156 wird es nicht geben.

  • Hallo ich meine eben das was ich braucht um mit diesen Felgen über den Tüv zu kommen-ob das jetzt ein Gutachten oder sonstiges ist-kann ich nicht sagen ich kenne mich damit nicht wirklich aus. Die Felgen werden ja nicht mehr Hergestellt-wie kann man das machen, dass es mit dem Tüv keinen Problem gibt??? Ja der Beitrag wurde einal gelöscht-weil ich ihn wohl falsch eingestellt habe..

  • Im Zweifelsfall schreibst du dir alle Daten der Felgen auf und rufst mal beim TÜV an. Die haben in ihren Datenbanken alle Informationen und können Dir genau sagen was möglich ist und was nicht.

    Oder Du findest einen Prüfer der kurz vor der Pensionierung steht und dir die Felgen einträgt.

  • Ohne Teilegutachten bekommst du deine Felgen nicht eingetragen.


    die Aussage ist schon mal grundsätzlich falsch.


    Oder Du findest einen Prüfer der kurz vor der Pensionierung steht und dir die Felgen einträgt.


    und die Aussage ist noch dämlicher.

    Wenn es für den 166er ein Gutachten gibt, dann stellt die Festigkeit der Felge schon mal grundsätzlich kein Problem dar. Insofern kann über eine Einzelabnahme und Freigängikeitsuntersuchung die Felge durchaus eingetragen werden.

    Wenn allerdings die Felge vom 166er ist, dann hat sich das Thema doch eh erledigt, da der einen anderen Lochkreis hat... !gruebel!

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

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  • mahlzeit.

    zender vertreibt zwar nicht mehr die alufelgen,
    ist aber immer noch am markt. daher kannst du
    einfach mal bei denen durchklingeln, oder eine
    email schicken, dass du das gutachten für die
    felge benötigst. das kostet vielleicht ein paar euro,
    denn umsonst will niemand arbeiten, aber dann hast
    du keinerlei probleme. das gutachten kann man sich
    natürlich auch anderweitig besorgen.


    so falsch ist die aussage gar nicht!

    Ohne Teilegutachten bekommst du [...] Felgen nicht eingetragen.

    heute brauchst du mindestens ein teilegutachten,
    um felgen eingetragen zu bekommen. es muss sich
    ja nicht um ein teilegutachten für dein auto handeln,
    sondern kann ebenso ein vergleichsgutachten sein. ;)
    im prinzip steht das auch so im angehängten blatt.

    das ist aber noch nicht bei allen prüfern angekommen
    und daher tragen dir einige noch munter felgen ein,
    die nur mit einem festigkeitsnachweis kommen.


  • das ist auch richtig so und sieht schon etwas anders aus als:

    [
    Ohne Teilegutachten bekommst du deine Felgen nicht eingetragen.


    ein Teilegutachten nach §19(3) ist nämlich fahrzeugspezifisch und diese Aussage würde sugerieren, dass er ohne fahrzeugspezifisches Teilegutachten die Felgen nicht eingetragen bekommt.

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

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  • ein Teilegutachten nach §19(3) ist nämlich fahrzeugspezifisch und diese Aussage würde sugerieren, dass er ohne fahrzeugspezifisches Teilegutachten die Felgen nicht eingetragen bekommt.

    Grüße
    Michael

    So stehts doch auch im Schreiben vom TÜV?! Kein Teilegutachten = Keine Eintragung.

    Wo liegt der Fehler in meiner Aussage ?

    Einmal editiert, zuletzt von poolboy (30. Dezember 2010 um 22:41)

  • nein, das steht da nicht!


    da steht, dass du ein teilegutachten für die felgen brauchst,
    aber nicht, dass dieses teilegutachten für dein auto sein muss.


    du kannst also auch eine felge, die ein teilegutachten für einen
    audi q7 hat, auf einen alfa 159 packen und das eintragen lassen,
    obwohl es kein teilegutachten für den alfa 159 gibt.
    [size=8](fiktives beispiel)[/SIZE]
    DAS steht da drin ;)

  • Und wo schreibe ich von einem fahrzeugspezifischen Teilegutachten ?

    Kein Teilegutachten bleibt immernoch kein Teilegutachten (kein = ohne). Bringt er ein Teilegutachten (ein = mit) (nun egal ob fahrzeugspezifisch oder nicht), dann sieht die Sache natürlich anders aus. So wie du es schon geschrieben hast.

    Zur Erinnerung nochmal:

    Ohne Teilegutachten bekommst du deine Felgen nicht eingetragen.

    die Aussage ist schon mal grundsätzlich falsch.
    Michael

    2 Mal editiert, zuletzt von poolboy (30. Dezember 2010 um 23:25)

  • ach, ihr redet einfach aneinander vorbei,
    aber es ist ja schon spät und das wochenende
    steht vor der tür !cool!


    ein Teilegutachten nach §19(3) ist nämlich fahrzeugspezifisch und diese Aussage würde sugerieren, dass er ohne fahrzeugspezifisches Teilegutachten die Felgen nicht eingetragen bekommt.


    [size=8]dir wird da unterstellt, dass du ein fahrzeugspezifisches teilegutachten gemeint hast.[/SIZE]

    So stehts doch auch im Schreiben vom TÜV?! Kein Teilegutachten = Keine Eintragung.
    Wo liegt der Fehler in meiner Aussage ?


    [size=8]was du an dieser stelle bestätigst.
    bissl unglücklich.[/SIZE]

    so steht das nicht im tüv-schreiben. da steht doch nicht drinnen, dass du ein fahrzeugspezifisches teilegutachten haben musst, sondern ein x-beliebiges verwertbares gutachten, sei es eine eg-zulassung, eine abe oder eben ein teilegutachten, aber für ein anderes fahrzeug.

    wahrscheinlich wurde das "deine" überlesen oder was auch immer, ist ja auch egal. der konsens ist ja der gleiche. aber zum einen hat man ja die möglichkeit, sie das jeweilige gutachten nachträglich von zender zu besorgen, oder mittels der kba-nummer das gutachten einzusehen und dann auch ohne "mitgebrachtes" teilegutachten/abe/eg-zulassung die felgen eingetragen zu bekommen.


    im grunde meint ihr beide das selbe, verwirrt euch und andere aber dabei :-]
    beulenfreien rutsch :)

  • Und wo schreibe ich von einem fahrzeugspezifischen Teilegutachten ?

    Wir reden nicht direkt aneinander vorbei ;) der Knackpunkt ist nur, dass es schön länger nicht mehr zulässig ist, Teilgutachten ohne Verwendungsbereich zu erstellen. Somit ist ein Teilgutachten IMMER fahrzeugspezifisch, genauso wie eine ABE und auch eine EG-Genehmigung.

    Und auf Basis dieser Gutachten / Genehmigungen darf ein Prüfer (egal wie alt) gemäß Einzelabnahme diese Felgen auch auf ein anderes Fahrzeug, das nicht im Verwendungsbereich steht, eintragen.

    Nun denke ich, ist es klar. ;)


    Zitat von poolboy


    Ohne Teilegutachten bekommst du deine Felgen nicht eingetragen.

    Zitat von Alfa72


    die Aussage ist schon mal grundsätzlich falsch.

    Die Aussage bleibt falsch, er kann ja auch eine ABE vorlegen und kein TG :-p


    Grüße
    Michael

    ______________________________________

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