GTV wegen Ragazzon-Auspuffanlage sichergestellt

  • Hallo die Damen und Herren,

    gestern abend wars soweit, nachdem ich bisher jede Polizeikontrolle gemeistert habe. Habe die Herren in Grün meinen Alfa GTV 3.0 24 V beschlagnahmt.
    Weil die Ragazzonanlage (4 Rohr) angeblich nicht konform mit der Stvo geht. Mir wurde vom Vorbesitzer jedoch mehrfach versichert, dass alles eingetragen sei..
    Ich hatte mich auch selbst davon vergewissert, jedoch haben wir gestern festgestellt dass im schein wirklich nix von der auspuffanlage steht:o
    Ich weiß nicht wo ich dass gelesen hatte damals???
    Ich konnte den Bullen nur ein Certificato di Omologazione vorlegen auf italienisch, welches sie aber nicht akzeptierten und den Wagen schließlich abschleppen ließen (was diese idioten nicht ohne mehrmaliges aufsetzen des wagens zustanden brachten!)

    Kann mir jemand sagen ob es für diesen Auspuff eine ABE gibt oder ob ich hier wiklich verarscht wurde?

  • Also es müsste die hier sein:
    Alfa Romeo Shop - Tuning, Styling, Fanartikel und Modellautos - Alfa Spider und Alfa GTV Ragazzon Edelstahl Doppel-ESD 2x70 DTM Ragazzon Edelstahl Doppel-ESD 2x70 DTM 32092

    Kenn mich nicht genau aus, aber von der Optik her müsste es die sein...

    Bloß wenn man danach geht was man von außen so sieht, könnte es natürlich auch die sein, die hat ja die selben Endstücke:
    Alfa Romeo Shop - Tuning, Styling, Fanartikel und Modellautos - Alfa Spider und Alfa GTV Ragazzon Edelstahl Doppel-Endrohr 2x70 DTM Ragazzon Edelstahl Doppel-Endrohr 2x70 DTM 32099D

    wenn es die ist habe ich sicherlich ein Problem oder??

  • in erster linie wurdest du von der polizei verarscht..

    für die ragazzon-abgasanlagen gibt es i.d.r. eine eg-übereinstimmungserklärung mit dazu, welche einer abe gleichgestellt ist.
    ich gehe stark davon aus, dass es sich bei deinem vorgezeigten certificato di omologazione um diese erklärung handelt.
    da italien zur eu gehört, kann es dir herzlich egal sein ob die beamten italienisch können.

    [COLOR='Red']in jedem fall rechtfertigt selbst eine unzulässige abgasanlage keine beschlagnahmung![/COLOR]

    für solche sachen gibt es mängelscheine oder, wenn es die entfernung zulässt, eine direkte vorführung (in begleitung der polizei) bei tüv/dekra.

    ich empfehle dir diesbezüglich unbedingt einen anwalt aufzusuchen, da neben dieser willkürlichen handlung
    ohne jegliche rechtsgrundlage auch noch kosten (z.b. abschlepper) auf dich zukommen dürften, die du nicht zu verantworten hast.

    halt uns auf dem laufenden..

  • Wenn der TE bei der Kontrolle ähnlich nette Worte fand, wie in #1, dann kann ich mir eine entsprechende Reaktion schon erklären.

    ich nicht.

    denn auch in solch einem fall würde jegliche, vertretbare handlungsgrundlage fehlen..

    2 Mal editiert, zuletzt von cobraeyez (22. November 2010 um 01:19)

  • Guten Morgen, ich begrüsse mal wieder alle Naiven in diesem Forum!


    in jedem fall rechtfertigt selbst eine unzulässige abgasanlage keine beschlagnahmung!

    da bist du ganz schön falsch gewickelt!

    Sehr wohl dürfen sie dann das Fzg sicherstellen.
    Sie dürfen das Fzg zu einem Gutachter bringen (z.B. TÜV) die sich daran austoben dürfen. Sie sind berechtigt, das Fzg komplett zu zerlegen um nach weiteren Ungereimtheiten zu schauen.
    Für mehrere tausend EURO (Kosten für Abschleppen und vor allem Begutachtung) kannst du anschliessend dein Fzg wieder auslösen (Strafe käme noch extra dazu)... wenn du Pech hast ist das Fzg bei Abholung noch zerlegt.
    Abholung erfolgte natürlich nur per Trailer/Autotransporter... z.B. wegen einer unzulässiger Abgasanlage, oder manipulierten Luftfilter usw.


    Nicht zu vergessen, dass bei der Kontrolle das Fzg (speziell wegen technischer Veränderung) nicht der StVZO entsprach, bzw es konnte kein Beleg hierfür erbracht werden.


    p.s.: das Thema wurde hier schon öfters angesprochen/besprochen/diskuttiert! (und sogar ganz speziell für münchner Raum!)

  • Hallo,

    nein ich bin erst im nachhinein sauer gewesen, ist ja klar, wenn der wagen einem mitten unterwegs einfach weggenommen wird!

    Die Polizisten meinten, dass diese eg-übereinstimmungserklärung nur der allgemeine hinweis ist, dass eine solche anlage an einem fzg. verbaut werden dürfe, aber ohne eintragung die stvo-zulassung erlischt..
    desweiteren bemängelten diese die hinteren federn, die nicht grün, sonder gelb waren!augenmach!

  • Eigentlich ist es ganz einfach :
    Wenn man etwas an seinem Fahrzeug verändert und dafür keine Genehmigung hat wie z.B. ABE , Typenfreigabe oder Eintragung dann erlischt die Betriebserlaubniss für dieses Fahrzeug.

    Das wiederum bedeutet das Du ohne Betriebserlaubnis auch keine gültige Zulassung für dieses Fahrzeug hast wesshalb Dein Fahrzeug beschlagnahmt worden ist.

    Mängelbescheid bekommst Du wenn der Auspuff defekt ist , denn das kann jedem passieren. Du hast aber den regulären Auspuff bewusst gegen einen Irregulären ausgetauscht, das bedeutet vorsätzlich, daher Betriebserlaubnis futsch.Ob das nun vorher schon so war spielt gar keine Rolle denn du bist der Fahrzeughalter und hast dafür Sorge zu tragen das der Auspuff konform ist , nicht die Polizei !

    Den "guten " Tip mit dem Rechtsanwalt würde ich mir 2 mal überlegen , denn dann kommen diese Kosten auch noch auf Dich zu.

    Und das Polizisten in irgend einem Land fremdsprachige Bescheinigungen lesen können müssen ist ein richtiger Schenkelklopfer !! Aber es geht nix über fundierte Fachkenntnis !

  • Das Fahrzeug ist mit 99%iger Wahrscheinlichkeit wegen eines lautem Auspuffs angehalten worden und wäre allein deshalb garantiert nicht beschlagnahmt worden.

    Aber jetzt kommen die erwähnten Federn ins Spiel!

    Denn nach erfolgter Prüfung stellte sich heraus das auch die Federn nicht (oder fehlerhaft, das können die Polizisten ja nicht wissen) Eingetragen sind ( siehe Farbcodierung)! Die Federn sind aber ein sicherheitsrelevantes Bauteil der Auspuff war nur laut.

    Und ich glaube nicht das irgendein Polizist der klar denkt jemanden mit nem fehlerhaften, nicht passendem, defektem oder nicht eingetragenem Teil was Sicherheitsrelevant ist weiterfahren lässt.

    Ob es nun eine Betriebserlaubnis für den Auspuff oder speziell die Federn gibt können die Polizisten doch nicht wissen wenn man eine solch nicht mit hat. Was können die für die Schusseligkeit von den Leuten die sie überprüfen.

    MfG
    Tony

    PS jede Wette das bei der Inaugenscheinnahme durch nen aaS noch weiteres gefunden wird.

  • Naja,
    das Problem ist, ich wusste nichts von solchen Veränderungen und wie gesagt, für den Auspuff, habe ich die eg-übereinstimmungserlklärung, die die polizisten ohne zusätzliche Eintragung nicht gelten lassen wollten.

    Brauche ich für den Auspuff noch ein zusätzliches Papier, oder wird sich das mit dem zertifikat klären?

  • Brauche ich für den Auspuff noch ein zusätzliches Papier, oder wird sich das mit dem zertifikat klären?

    eigentlich wird das Papier nicht benötigt. Die EG-Nr auf dem ESD bescheinigt prinzipiell schon die Zulässigkeit.
    Jedoch wird der Sherrif das Dokument verlangen um die Übereinstimmung zwischen Bauteil und Zertifikat zu sehen; könnte ja manipuliert sein.


    Und dann kommen noch die falschen Federn dazu.
    Die Federn wird er unlustiger empfinden, als einen werksfremden ESD.
    Beides sind Mängel, die nicht durch Verschleiss o.ä. schleichend eintreten, sondern bewusst durchgeführte Aktionen.

    ...und als Halter hast du die Sorgfaltspflicht!


    /EDIT
    : es steht in posting #93 "Es fehlen Teile von der Abgasanlage, Luftfilter von unten angebohrt, Pedale ohne ABE, Reifen auf der Innenseite bis zur Carcasse abgefahren, Fahrwerk benötigt extra Gutachten."

    _______________

    Gruppo Sportivo

    Einmal editiert, zuletzt von pedi (25. November 2010 um 19:42) aus folgendem Grund: Ergänzung aus posting#93

  • ...Habe die Herren in Grün meinen Alfa GTV 3.0 24 V beschlagnahmt...
    ...Mir wurde vom Vorbesitzer jedoch mehrfach versichert, dass alles eingetragen sei..
    Ich hatte mich auch selbst davon vergewissert, jedoch haben wir gestern festgestellt dass im schein wirklich nix von der auspuffanlage steht...
    Ich weiß nicht wo ich dass gelesen hatte damals...
    Ich konnte den Bullen...
    ...was diese idioten nicht ohne mehrmaliges aufsetzen des wagens zustanden brachten...

    Müsste in diesem Fall, bis zum Feststellen nicht mehr vorhandener Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der Führerschein nicht ebenfalls beschlagnahmt werden? !gruebel!

  • Und das Polizisten in irgend einem Land fremdsprachige Bescheinigungen lesen können müssen ist ein richtiger Schenkelklopfer !! Aber es geht nix über fundierte Fachkenntnis !

    Wirklich wundern würde mich das in Deutschland aber nicht: Es gibt schon genügend Jobs, bei denen Du z.B. in Berlin Fremdsprachenkenntnisse (z.B. Türkisch oder Russisch) als Einstellungsvoraussetzung mitbringen musst.
    Vielleicht ist es bald auch bei der Polizei so...!augenmach!


  • Jedoch kann der Sherrif das Dokument verlangen um die Übereinstimmung zwischen Bauteil und Zertifikat zu sehen;
    könnte ja manipuliert sein. Das Schriftstück hast du nicht mitgeführt!

    das ist so nicht ganz richtig.

    diese teile tragen eine plakette mit e-nummer. damit sind sie den originalteilen gleich gestellt. ähnlich wie irgendein
    x-beliebiger anderer auspuff. denn zu denen gibt es ja auch keinerlei papiere dazu. papiere sind nicht nötig.

    das papier von ragazzon ist nur eine informationsbroschüre. steht auch dick und fett drüber. übrigens auch in deutsch.

    auszug aus der stvzo:
    Bauartgenehmigung (§22a StVZO).
    Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen.
    Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für
    die Bauartgenehmigung.

    § 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Veränderungen nicht, wenn
    eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine
    EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden
    ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.

    Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführpflicht für die Papiere nur bei
    nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).


    mit anderen worten:
    die stillegung ist so nicht rechtmässig (bezogen auf den auspuff, aber da war ja nich was mit den federn). da hat dann
    jemand ganz groben mist gebaut. anders würde es aussehen wenn die vor stillegung eine lautstärke messung gemacht
    hätten mit dem ergebnis das der wagen zu laut ist. dann, ja dann, kann man stillegen. sowas kann einem aber auch
    mit einem originalen auspuff passieren.

    cu folka


  • Sehr wohl dürfen sie dann das Fzg sicherstellen.

    ja nee, ist klar.. :D :+)

    pedi, du enttäuschst mich - kommen jetzt zur fehlenden, sozialen kompetenz auch noch wissenslücken dazu?

    eine beschlagnahmung ist eine präventivpolizeiliche maßnahme zur allgemeinen gefahrenabwehr.
    da diese einen eingriff in das grundrecht (art.14 gg) darstellt, bedarf es [COLOR='Red']immer[/COLOR] einer konkreten, gesetzlichen ermächtigungsgrundlage!

    vorraussetzung einer solchen maßnahme ist die tatsächliche erforderlichkeit.
    d.h. erst wenn eine [COLOR='Red']erhebliche[/COLOR], [COLOR='Red']unmittelbare gefahr/störung der öffentlichkeit[/COLOR] vom genutzten kfz ausgeht und mängelschein sowie die
    vorübergehende untersagung der weiterfahrt für eine gefahrenabwehr nicht ausreichend sind, dann darf ein fahrzeug beschlagnahmt werden.

    die polizei ist nicht dazu ermächtigt, ein fahrzeug allein auf einem verdacht oder der tatsache abschleppen zu lassen,
    dass es sich nicht in einem vorschriftsmäßigen zustand befindet! (vgh bw, bwvpr 1994, 16)


    Sie dürfen das Fzg zu einem Gutachter bringen (z.B. TÜV) die sich daran austoben dürfen. Sie sind berechtigt, das Fzg komplett zu zerlegen um nach weiteren Ungereimtheiten zu schauen.
    Für mehrere tausend EURO (Kosten für Abschleppen und vor allem Begutachtung) kannst du anschliessend dein Fzg wieder auslösen (Strafe käme noch extra dazu)... wenn du Pech hast ist das Fzg bei Abholung noch zerlegt.
    Abholung erfolgte natürlich nur per Trailer/Autotransporter... z.B. wegen einer unzulässiger Abgasanlage, oder manipulierten Luftfilter usw.

    sehr geil, wäre aber in der witzeecke besser aufgehoben. ;)

    schonmal etwas vom grundsatz der verhältnismäßigkeit gehört?

    bei einer mängelfeststellung/überprüfung sind nicht irgendwelche wunschbeträge in höhe von mehreren tausend euro zulässig,
    hier wird sich an der gebost (gebührenordnung für maßnahmen im straßenverkehr) orientiert.

    was eine gewöhnliche hauptuntersuchung kostet weiß du ja sicherlich - mal so als anhaltspunkt.


    p.s.: das Thema wurde hier schon öfters angesprochen/besprochen/diskuttiert! (und sogar ganz speziell für münchner Raum!)

    um dich mal selbst zu zitieren: "wenn viele etwas falsches behaupten, wird es dadurch richtig?" :-]

  • ja nee, ist klar.. :D :+)

    pedi, du enttäuschst mich - kommen jetzt zur fehlenden, sozialen kompetenz auch noch wissenslücken dazu?

    nur,

    • dass ich mehrere Leute kenne (zwei davon sehr gut), denen das Fzg genau auf diese Art weggenommen wurde.
    • dass ich mehrere Leute kenne, die (ergebnislos) dagegen geklagt haben
    • dass ich mehrere Leute kenne, die mehrere tausend EURO für das Auslösen des Fzg bezahlen mussten.
    • dass ich jemanden kenne, der bei solchen Begutachtungsinstitut arbeitet und dem dieser Vorgang ebenso vollkommen geläufig ist
    • ...


    und dann kommst du... :-]

  • das ist so nicht ganz richtig.

    ich habe (in #7, als Ein-/Widerspruch zu Aussage von cobraeyez) ganz pauschal erwähnt, dass prinzipiell die Stilllegung/Beschlagnahme möglich ist ... zum Grund habe ich mich nicht geäussert.
    Im Anschluss (#13) erklärte ich bzgl EG-Zertifikat und räumte die Federn ein.

  • Na das mit der e1 Nummer ist so ne Sache auf die man sich überhaupt nicht verlassen kann ! Das e1 Stempelchen auf dem Auspuff sagt nämlich für Dein Auto schon mal gar nichts aus . Denn der montierte Schalldämpfer MUSS speziell für den Fahrzeugtyp homologisiert sein . Also auf die Nummer hinter dem e1 Stempel kommt es an !!!! Wenn diese Nummer nicht zu dem Fahrzeug passt dann ist das e1 Zeichen nicht den Dreck unterm Fingernagel wert .

    Nun kann mittels dieser Nummer ,in Zeiten der EDV, fix nachgeschaut werden ob der montierte ESD auch für das Fahrzeug zugelassen ist . Wenn nicht dann hilft auch niemandem das e1 Zeichen . Das kann grob gesagt nämlich jeder Hersteller draufstempeln .

    Desshalb ist bei den ESD ein Schreiben dabei das diese Zulässigkeit bestätigt und wer es dabei hat erspart sich möglicherweise viel Ärger !

    Was viele auch vergessen :

    wenn ein Auspuff zu laut ist und die vorgeschriebenen dB `s überschreitet dann hilft auch kein Eintrag mehr in den Papieren , weil zu laut ist zu laut Eintrag hin oder her !!

    Have a nice day !gruebel!

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