Alfa Sud = "Abfall" Zulassungsstatistik gesucht

  • Hallo, liebe Alfa-Gemeinde!

    Ich benötige DRINGEND(!) Eure Hilfe:

    Habe kürzlich unangenehme Post von der Kreisverwaltung erhalten, die meinen seit mehreren Jahren abgemeldeten Alfasud als "Abfall" im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) qualifiziert hat und beabsichtigt, mir die Entsorgung des Fahrzeuges aufzugeben...!
    Bei meinem geliebten Alfasud III (Bj. 1983, große Heckklappe, 1352 ccm, bianco capodimonte) handelt es sich um mein erstes Auto, das ich unbedingt restaurieren will und für das ich seit Jahren beharrlich alle nötigen Ersatz- und Verschleissteile sammle.
    Ich will den (unverbastelten) Wagen unbedingt restaurieren und als Oldtimer zulassen (schließlich gehört gerade der Alfasud zu den Wagen, die nahezu ausgestorben sind und ausserdem, es war mein erstes Auto dessen Konzept mich noch heute überzeugt, das mir stes treu - und schnell - zu Diensten war - und das mich noch heute an den ersten Kuss mit meiner Freundin erinnert... ).
    Deshalb (und weil ich von Hause aus Jurist bin) werde ich mich ganz sicher der Behörde nicht kampflos geschlagen geben..!

    HIER NUN MEINE INSTÄNDiGE BITTE AN EUCH:
    Kann mir irgend jemand sagen, wieviele Alfasud derzeit noch beim Kraftfahrtbundesamt gemeldet, sprich zum Strassenverkehr zugelassen sind?
    Ganz genial wäre natürlich, wenn jemand Zahlen zu dem konkreten Modell hätte.

    Ich brauche die Zahlen schnellstmöglich (Frist ist der 19.11.2010) als Argumentationshilfe, um den "Herren vom Amt" klar zu machen, dass es sich um erhaltenswertes Kulturgut handelt!!

    Ich wäre Euch wahnsinnig dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet, meinen geliebten Wagen vor dem Verschriotter zu retten!

    Lieben Dank vorab Euch allen!
    -Martin-

  • Hallo Martin,

    ich weiß nicht, wo das Problem ist. Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß in Deiner Garage parkt, kann das Ordnungsamt denn gar nicht als Abfall deklarieren, egal, wie lange er abgemeldet ist. Sonst müßte jedes Brot- und Butterauto, welches im Museum steht, ebenfalls entsorgt werden.

    Wichtig ist eben nur, dass das Fahrzeug nicht unsachgemäß auf einer Wiese parkt und sich nach und nach mit der Natur verbindet.

    Edit: ansonsten: http://www.kbashop.de/webapp/wcs/sto…_category=10002

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam


  • Hi,

    also Du kannst nur ein Problem haben, wenn Du ein Fahrzeug ohne TÜV auf öffentlichem Grund abstellst!augenmach!...dann wird entweder der Bürgermeister, ein aufmerksamer Nachbar oder schlicht die Polizeistreife früher oder später darauf aufmerksam und klebt Dir ein rotes Zettelchen an das Seitenfenster mit der förmlichen Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist vom öffentlichen Grund zu entfernen....erst wenn Du darauf nicht reagierst geht die Sache an die staatliche Kreisbehörde und Du bekommst Ärger mit der Abfallbehörde.
    Anscheined hast Du die erste Frist verstreichen lassen....!gruebel!
    Das Argument der aktuellen Zulassungszahlen, Oldtimerstatus etc.wird nicht greifen, weil Dir die ehrenwerte aber jederzeit änderbare Absicht, das Fahrzeug irgendwann einmal zu restaurieren keiner abnehmen wird und außerdem ist es eben momentan sicher nicht in einem erhaltenswerten Zustand...außerdem besitzt der Alfa ja momentan leider gerade nicht einen Oldtimerstatus...l
    Das einfachste wäre, du stellst das Fahrzeug auf einen nichtöffentlichen befestigten Untergrund..es geht hier ja auch neben der momentanen Optik um die Frage, ob evtl. Öl etc auslaufen könnte und es zu einer Gewässeerverunreinigung kommen könnte.....außerdem vermeidest Du den sog. "Spontanvandalismus" von Passanten, denen es Spaß macht, Autos mit rotem Punkt zu demolieren oder zu plündern...

  • also Du kannst nur ein Problem haben, wenn Du ein Fahrzeug ohne TÜV auf öffentlichem Grund abstellst!

    Falschaussage!
    Du kannst ebenso ein Problem erhalten, wenn du das Fahrzeug auf deinem eigenen Grund und Boden stehen hast,
    nämlich dann, wenn der Platz nicht als Kfz-Stellplatz geeignet ist.

    Wie Alfa72 anführte: steht er in der Wiese kann (und wird) es Mecker geben,
    steht er in Scheune ohne entspr befestigten Boden (Beton o.ä.) kann (und wird) es Mecker geben,
    wenn der richtige darauf aufmerksam wird.
    Richtig teurer kann sowas werden.

  • siehe meinen zweiten Absatz..."auf privatem befestigtem Untergrund"....;)....

    Die Wahrscheinlchkeit, dass sich jemand über ein auf befestigtem Privatgrund abgestelltes, abgemeldetes Fahrzeug aufregt, würde ich angesichts der knappen Personalsituation im öffentlichen Dienst eher für unwahrscheinlich halten...da müsste schon was konkretes vorliegen....Öllache unter dem Fahrzeug etc....für die Polizei und Ämter sind solche von Dritten angezettelten "Überwachungsfahrten" eher lästig....;)

  • Hmm..naja als Jurist, der noch dazu bald eine Vollrestauration seines Fahrzeugs durchführen will wird er ja wohl hoffentlich so viel Lebenserfahrung haben, dass er weiß, wie das gemeint ist...:D

  • Hallo Leute!
    Zunächst möchte ich mal all denen Dank sagen, die sich bemüht haben, mir mit Rat(schlägen) weiter zu helfen!
    Vielleicht hätte ich mein Anliegen noch etwas präzisier formulieren sollen, denn was mir in der Argumentation mit der für den Vollzug des "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" zuständigen Kreisverwaltung wirklich helfen würde, wäre der Nachweis, dass es sich bei dem "Abfall" um einen erhaltenswerten/restaurierungswürdigen Wagen handelt!!

    Soweit Ihr Euch um eine rechtliche Einschätzung bemüht habt, muss ich die meisten von Euch jedoch leider enttäuschen! (und das nicht etwa deshalb, weil ich "Praktikant" wäre, wie jemand scherzhaft vermutet hat...)
    Wie Euch allen ein Blick in das von mir zitierte Gesetz zeigen sollte, können die Ordnungsbehörden sehr wohl auch dann die Entsorgung über einen zertifizierten Betrieb verfügen, wenn das Fahrzeug auf privatem (befestigtem) Grund steht - was übrigens bei mir der Fall ist - und auch die Aufbewahrung in einer Garage "rettet" den Oldtimerfreund leider nicht, denn ist etwas erst mal als "Abfall" qualifiziert worden, so darf dieser auch nicht in der Garage oder einem sonst umschlossenen Raum gelagert werden...!
    http://http://www.buzer.de/gesetz/1044/a15034.htm
    Aufschlussreich ist auch § 3 Absatz 6:
    http://http://www.buzer.de/gesetz/1044/a15009.htm

    Wer über die genauen juristischen Hintergründe mehr erfahren möchte (anstatt sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen), kann gerne mehr erfahren.
    Bis dahin gilt mein ganz besonderer Dank all jenen von Euch, die mir mit Zulassungszahlen dienen können (die es ja angeblich auch kostenfrei gibt, sofern man nicht die brandaktuelle Statistik benötigt..).
    Vielleicht hat ja jemand im Forum schon mal vor einiger Zeit dazu Zahlen erfragt beim KBA (können gerne 5 Jahre alt sein) oder kennt eine Internetseite, die Zahlen veröffentlicht hat...!?
    Nochmal:
    Es geht darum belegen zu können, dass es sich um erhaltens-/restaurierungswürdiges Kulturgut im Sinne der StVZO handelt - und das geht am besten mit niedrigen bzw. verschwindend geringen Zulassungszahlen!
    Allen, die mich dabei unterstützen möchten, sage ich schon mal herzlichen Dank (der "Delinquent", sprich Alfasud, wird es Euch hoffentlich bald auf einem Alfa-Treffen mit einem restaurierten Zustand danken können)!

    - Martin -

  • Ich kann in keinem der entsprechenden Paragraphen irgendeine Handhabe erkennen, wenn Du eine enstprechende Gefahrenvorsorge betreibst.

    Ich habe selbst jahrelang in der Branche gearbeitet und haben so einen Fall noch nie erlebt. Selbst die Zwangsräumung eines sogenannten "Betriebshofes", auf dem nicht nur 5 LKW, 2 Bagger und 3 PKW seit 30 Jahren verrotteten, wo zudem noch der Bruder des Besitzers als Obachloser zwischen seinen Hühnern lebte und wirre Flüche ausstieß, kam nach 4 Jahren erst in Gang, weil der Besitzer die 17. Frist beim 3. anberaumten Prozesstermin um einen Tag überzogen hatte.

    Und bitte nochmal für mich als Ungläubigem eine klare Frage zum Verständnis: Du bist Rechtsanwalt?

    Grüße

    Holger

  • also ich kann mir nicht vorstellen, was ein trockengelegter Alfasud in einer abgeschlossenen Garage oder auf befestigtem Grund unter einer Abdeckplane für öffentliches Recht tangieren soll...entweder hast Du einen verdammt bösen Nachbarn oder euer Amt ist massiv personell überbesetzt....!gruebel!.....

  • also ich kann mir nicht vorstellen, was ein trockengelegter Alfasud

    deine Vorstellung in Ehren,

    aber hier geht es bisher nicht um einen trocken gelegten Alfasud, sondern um einen geliebten Alfasud. Geliebt ist nicht zwingend trocken.
    Der Alfasud steht zudem nicht in Garage, sondern er lümmelt im Freien. ;)

  • Ich versteh die Verknüpfung nicht.

    IMHO ist erhaltenswert oder nicht erstmal s.....egal wenn er rechtlich gesehen
    "die Umwelt verschmutzt".

    Wies wirklich aussieht weiss auch keiner, vielleicht sind schon zig Ölflecken am
    Boden, im Gras.


    Und ja einen unrestaurierten versifften vermosten durchrosteten modrigen 83er Sud
    würde ich auch als Müll klassifizieren. :-]

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • in posting #10,
    zumindest in Verbindung mit Kombinationsgabe und Logik. :-]

    Hm... Kombinationsgabe und Logik ist mir nicht fremd. Jedoch lässt es sich aus folgenden Zeilen aus Post #10:

    wenn das Fahrzeug auf privatem (befestigtem) Grund steht - was übrigens bei mir der Fall ist - und auch die Aufbewahrung in einer Garage "rettet" den Oldtimerfreund leider nicht, denn ist etwas erst mal als "Abfall" qualifiziert worden, so darf dieser auch nicht in der Garage oder einem sonst umschlossenen Raum gelagert werden...!

    nicht zwangsläufig ableiten.

    Ich halte mich da eher an die von dir so oft gepriesene Herangehensweise: Was nicht geschrieben steht, auch nicht gemeint ist... 8-)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!