Wie ist das Vorgehen bei Unfall nur mit Eigenschaden? Vollkasko?

  • Hallo,
    mein "alter Herr" hat heute nachmittag auf der linken Fahrspur der Autobahn die Leitplanke gestreichelt/touchiert. Von vorne bis hinten entsprechende Spuren am Auto (einschl. Felgen). Fahrertüre geht freiwillig nicht auf - Gewalt wollte ich nicht anwenden. Momentangeschwindigkeit konnte keiner sagen.

    Vater und Mutter (die in dem Moment vermutlich ein Nickerchen machte) haben am nächsten Parkplatz angehalten, Mutter ist dann weitergefahren, beide aber jetzt noch geschockt. Zeugen gab es keine. Auch (nach deren Worten) keine weiteren Fahrzeuge im weiten Umkreis.

    Fragen:
    Ist das nicht sowas wie Unfallflucht? Müssen die sich nicht lieber beim nächsten Polizeirevier melden?
    Sie haben Vollkasko. Wie ist hier das Vorgehen? Welche Wörter dürfen bzgl. Unfallhergang auf keinen Fall aus Sicht meiner Eltern gesagt werden? (Arzt kommt heute Abend übrigens noch wegen Blackout vom Vater und diesbezüglicher weiterer Untersuchungen)
    Sendet die Versicherung einen Gutachter oder sollen meine Eltern das Auto gleich zum Karrosseriebauer/Lackierer geben?
    Ich befürchte nämlich Totalschaden (MB C-Klasse 200 Kombi, EZ 2001, 130.000 km)

    Danke für Eure Hinweise. Stehe gerade selbst etwas auf dem Schlauch.

    Herzliche Grüße
    Fossi

  • Ich würde umgehend Selbstanzeige bezüglich der Leitplanke machen. denn
    wenn am eigenen Wagen was dran ist, dann auch an der Leitplanke. Drei
    Gründe sprechen dafür: 1. keine Anzeige wegen Fahrerflucht; 2. kein Ver-
    lust des Versicherungsschutzes in Vollkasko wegen Fahrerflucht; 3. reines
    Gewissen, weil man zu Mist den man verzapft auch stehen sollte;

    Ein kurzzeitiger Verlust der Kontrolle über den Wagen ist übrigens für die
    Vollkasko kein Problem, so denn keine grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist,
    oder eben eine Fahrerflucht.

    Ehrlich kommt weiter...

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  • !thatsit!

    So sehe ich das auch. Mir ist vor 15 Jahren ähnliches passiert, ich bin nach 12 Stunden Fahrt nachts auf der leeren Autobahn kurz eingenickt und habe die Leitplanke touchiert. Ich bin zur nächsten Polizeidienststelle und habe es gemeldet, es kam sogar nie eine Forderung/Rechnung wegen der Leitplanke und die Versicherung hat meinen Schaden ohne Probleme reguliert! Aber das wichtigste ist das Deinen Eltern nichts passiert ist! ;)


  • Bin kein Jurist, fürchte aber, daß rein formal der Tatbestand der Fahrerflucht bereits erfüllt ist.
    Möglicherweise existiert aber auch ein gewisser Ermessensspielraum seitens der Polizei - würde dort alsbald vorstellig werden.
    Habt Ihr einen Anwalt, den man im Notfall außerhalb seiner Geschäftszeiten erreichen kann?
    Wenn ja, dann bitte sofort kontaktieren.
    Für weitere Vorgehensweise wären mehr Infos notwendig, z.B. inwieweit die Fahrerlaubnis oder Abwendung finanzieller Schäden Priorität hat.
    Ich hoffe, daß die Gesundheit Deines Vaters nicht ernsthaft beeinträchtigt ist und wüsche Euch alles Gute!

  • Bin kein Jurist, fürchte aber, daß rein formal der Tatbestand der Fahrerflucht bereits erfüllt ist.


    das bezweifel ich ganz stark, denn es wäre ja wohl äußerst fahrlässig, auf der Autobahn zu warten, bis der Besitzer der Leitplanke vorbeikommt... Die Polizeit zu rufen ist ebenfalls nicht notwendig, da diese ohnehin meist nur noch kommen, wenn Personenschäden im Spiel sind.

    Ich denke, wenn die Selbstanzeige innerhalb einer tolerierbaren Zeit (max. eine Woche?) folgt, so dürfte es keine Probleme geben.

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • das bezweifel ich ganz stark, denn es wäre ja wohl äußerst fahrlässig, auf der Autobahn zu warten, bis der Besitzer der Leitplanke vorbeikommt... Die Polizeit zu rufen ist ebenfalls nicht notwendig, da diese ohnehin meist nur noch kommen, wenn Personenschäden im Spiel sind.

    Ich denke, wenn die Selbstanzeige innerhalb einer tolerierbaren Zeit (max. eine Woche?) folgt, so dürfte es keine Probleme geben.

    Grüße
    Michael


    Hab nicht behauptet, auf der AB warten zu müssen!
    Aber die nächste gefahrlose Möglichkeit (Ausfahrt, Raststätte usw.)zur Info der Polizei hätte bei strenger Paragraphenauslegung wohl schon angesteuert werden müssen.
    Also, die von Dir genannte Frist von einer Woche halte ich für seeeehr unwahrscheinlich und Deine Aussage somit für recht fahrlässig 8(
    Nix für ungut...

  • Die Zeit ist (leider) notwendig.
    Daddy muss sofort in die Neurologie....


    Oh Schei...
    Drücke Euch alle Daumen, daß es ihm bald wieder gutgeht!!
    Hab vor gut 8 Jahren meinen Vater unter ähnliche Umständen verloren und kann mir gut vorstellen, wie Du Dich im Moment fühlst.
    Also nochmals, alles Gute!!!

  • das bezweifel ich ganz stark, denn es wäre ja wohl äußerst fahrlässig, auf der Autobahn zu warten, bis der Besitzer der Leitplanke vorbeikommt... Die Polizeit zu rufen ist ebenfalls nicht notwendig, da diese ohnehin meist nur noch kommen, wenn Personenschäden im Spiel sind.

    Ich denke, wenn die Selbstanzeige innerhalb einer tolerierbaren Zeit (max. eine Woche?) folgt, so dürfte es keine Probleme geben.

    Grüße
    Michael

    Das ist zumindest für Deutschland leider völliger Blödsinn!

    - warten in der Nähe des Unfallortes ist unter Beachtung der eigenen
    Sicherheit spätestens am nächsten Rastplatz möglich und bei Schäden
    auf der Autobahn kommt die Autobahnpolizei sofort.

    - die maximale Meldefrist dürfte etwas schwammig mit "unverzüglich"
    ganz gut umschrieben sein. Seit es Handys gibt, gilt eigentlich: sofort!

    Denkst Du eigentlich darüber nach welche Konsequenzen so ein Dünn-
    sinn hat, wenn Dir jemand glaubt? Ich hatte in meinem ersten Post ja
    schon das Thema Verlust des Versicherungsschutzes erwähnt. Straf-
    rechtlich ist Fahrerflucht auch kein Kavaliersdelikt.

    Die Zeit ist (leider) notwendig.
    Daddy muss sofort in die Neurologie....

    Gute Besserung. Wenn ich Du wäre, würde ich jetzt für meinen Vater
    den Anruf bei der Polizei tätigen. Sonst hat er nach seiner hoffentlich
    baldigen Genesung danach aus anderen Gründen Kopfschmerzen.

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  • Danke für diesen wichtigen und zielführenden Beitrag, dem ich mich vollumfänglich anschließen kann!


  • - warten in der Nähe des Unfallortes ist unter Beachtung der eigenen
    Sicherheit spätestens am nächsten Rastplatz möglich und bei Schäden
    auf der Autobahn kommt die Autobahnpolizei sofort.


    auch unter den genannten gesundheitlichen Umständen? Sorry, aber die eigene Gesundheit geht ganz sicher vor eine angeschrammte Leitplanke. Und ich glaube, dass viele Autofahrer nach so einer Situation erst mal unter Schock stehen und nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

    Es gibt hier keinerlei Personenschäden und bis auf den eigenen Schaden und einer Leitplanke keine weiteren Opfer. Ich habe bewußt hinter der Woche ein Fragezeichen gesetzt, weil ich nicht sicher bin, wie lange eine angemessene Fist ist. Also mäßige erst mal Deinen Ton, bevor Du hier mit Dünnsinn lospolterst. Niemand, der voll geistiger Kräfte ist, wird einem gesundheitlich Geschädigten wegen einer Leitplanke den Versicherungsschutz nehmen... obwohl ich ja Versichereren so einiges zutraue.

    Fossi: gute Bessrung an Deinen Vater und melde am besten Du den Schaden bei der Polizei.

    Grüße
    Michael

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  • So, nun kommen wir alle mal wieder runter...und googlen mal Fahrerflucht. Danke!


    dabei wirds auch nicht eindeutiger, die einen Juristen schreiben, das bereits das Entfernen vom Unfallort eine Anzeige mit sich führt, andere schreiben, dass 24h in diesem Fall straffrei bleiben können und wieder andere, dass bei Beschädigung einer Leitplanke das Informieren der Straßenmeisterei ausreiche. Allerdings kann es sein, dass die den Schaden bereits erfasst haben und ihrerseits Anzeige gestellt haben.

    Also die Woche streichen wir mal ganz schnell ;)

    Grüße
    Michael

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  • auch unter den genannten gesundheitlichen Umständen? Sorry, aber die eigene Gesundheit geht ganz sicher vor eine angeschrammte Leitplanke...

    Da fährt man dann also "krank" einfach weg, statt die Polizei und einen
    Krankenwagen zu rufen? Wird ja immer wunderlicher...

    ...es bleibt dabei, wenn jemand Deinem von mir zitierten Beitrag glauben
    schenkt, dann hat er zivilrechtlich und strafrechtlich erhebliche Probleme.

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  • Zum Thema Fahrerflucht:
    Unter strenger Auslegung gilt es sogar als Fahrerflucht, wenn man jemandem seine Nummer unter dem Scheibenwischer etc. hinterlässt, nachdem man z.B. einen Parkrempler verursacht hat.
    Man muss min. 30' warten, und hoffen dass der Besitzer auftaucht.

    Von daher würde ich bei Beschädigung von Staatseigentum jeglicher Art unverzüglich bei der Polizei vorstellig werden.

    Auf die Gefahr hin, dass es Haue oder ne Verwarnung hagelt: Es wäre somit evt. gar nicht so doof, wenn man das heutige Datum nennen würde - wenns eh niemand gesehen hat...


  • Auf die Gefahr hin, dass es Haue oder ne Verwarnung hagelt: Es wäre somit evt. gar nicht so doof, wenn man das heutige Datum nennen würde - wenns eh niemand gesehen hat...


    Was aber nur dann geht, wenn die beschädigte Leitplanke nicht schon aufgenommen wurde... sonst kanns richtig übel ausgehen.

    Grüße
    Michael

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  • .. sonst kanns richtig übel ausgehen.

    ...meine erste Assoziation war "Gottseidank nicht in einem Baustellenbereich". Darüber will ich gar nicht nachdenken.

    So. Daddy gehts wieder "normal" - wobei ich müdigkeitsmäßig nicht darüber nachgedacht / nachgefragt habe, was das für die Zukunft heißt.
    Vielleicht muss ich meinen "alten Herrn" (erst 70 Jahre) jetzt schon darauf ansprechen bzgl. Abgabe Führerschein.
    Hat sowas jemand von Euch schon gemacht?
    Naja...erst mal die Kirche im Dorf lassen. [size=8](Ja, ich getraue mich erstmal nicht)[/SIZE]

    Wenn nun Mutter wach ist, werd ich sie nochmals dringend auf die polizeiliche Meldung ansprechen. Ansonsten werde ich wie empfohlen Meldung machen.

    Werde weiter berichten.
    Danke schonmal für die seitherigen Beiträge. Danke.
    So langsam fange ich auch wieder an zu denken.

    Mit müden Grüßen
    Fossi

  • ... Und ich glaube, dass viele Autofahrer nach so einer Situation erst mal unter Schock stehen und nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

    Aber leider gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

    ...

    Von daher würde ich bei Beschädigung von Staatseigentum jeglicher Art unverzüglich bei der Polizei vorstellig werden.

    Si!

    Auf die Gefahr hin, dass es Haue oder ne Verwarnung hagelt: Es wäre somit evt. gar nicht so doof, wenn man das heutige Datum nennen würde - wenns eh niemand gesehen hat...

    Extrem gefährlich: Und wenn's doch jemand gemeldet hat oder wenn sich die Polizei um das genaue Datum des Krankenhausaufenthalts interessiert? Die Versicherung wird ebenfalls alles abfragen - bitte bedenken!


    Außerdem: Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber...nur mal angenommen, jemand hat's gesehen und gemeldet (vielleicht weil er sich auch Sorgen um den Fahrer gemacht hat), Straßenbahnmeisterei stellt daraufhin einen groben Schaden fest, aber in der Zwischenzeit kommt es exakt an dieser Stelle zu einem Unfall, weil die Leitplanke wegen Beschädigung bricht...Leute macht keinen scheiß und bleibt bei der Wahrheit!

    Den Eltern und Angehörigen alsbald alles Gute!!!!!

    P.S.1 Habe auch mal bei Regen in der Kurve einen Entfernungspfosten (oder wie die heißen) aus dem Boden gefahren und damit kaputt gemach - hab's gemeldet und lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.

    P.S.2 von janini geklaut - Das ist keine Rechtsberatung. Eventuelle Fehler und oder abweichende Rechtsauffassung sind möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von scipio (12. Oktober 2010 um 11:14)

  • Auch mal Senf dazu geb:

    Polizeiliche Aufnahme: Unbedingt!

    Rechtliche Folgen: Eher nein.

    Unfall-Flucht? Grundsätzlich ersteinmal ja. Aber: 1. entschuldigt, da Mutter den im Prinzip verletzten VU-Verursacher vom Unfallort weggefahren hat und er damit entschuldigt ist. Es ist natürlich dadurch nicht von seiner Pflicht entbunden, den VU zu melden.
    Wenn der Schaden an der fremden Sache (Leitplanke) nicht allzugroß ist, kann man 2. auch auf Folgendes abstelen:

    Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt. Quelle: Wiki...

    Also hin zur Polizei. Angaben machen und ganz klar sagen, dass der Vater nach dieser neurologischen Attacke von der Mutter vom Unfallort wegbewegt wurde. Ich gehe auch schwer davon aus, dass sich aufgrund der leichten Schocksituation z. B. keiner der Beiden mehr an die genaue Stelle des Unfalls erinnern kann. Damit sollte wohl alles im Lack sein und auch die Versicherung sollte keine Probleme damit haben.


    [size=8][COLOR='DarkSlateGray']PS: Das ist keine Rechtsberatung. Eventuelle Fehler und oder abweichende Rechtsauffassung sind möglich.[/COLOR][/SIZE]

  • Entfernungspfosten (oder wie die heißen)


    Xylomigrant heißt das Ding! :D

    Meine Meinung zu der Sache.
    Wenn man einen Schaden verursacht muß man ja eigentlich nur den Besitzer informieren. In diesem Fall die zuständige Autobahnmeisterei. Die prüfen die Leitplanke und schicken ggf. ne Rechnung, wenn was zu reparieren ist.

    Polizei muß man meiner Meinung nach nicht holen. Niemand muß sich doch selbst anzeigen.

    Als Ursache würde ich eher Unaufmerksamkeit angeben, als von einem neurologischen Vorfall zu erzählen. Zumindest solange da nichts dauerhaftes festgestellt wurde. Da kann ganz schnell der Schein für immer weg sein. Auch wenns nur ein einmaliger Ausfall war. Bei ner chronischen Sache hat man natürlich nichts mehr hinter dem Steuer verloren.

    ServuStefan

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