Hallo allerseits.
Ich habe im Juni die Giulietta bestellt. Nach langem warten werde ich sie in den nächsten 1-2 Wochen endlich bekommen - wurde vorletzte Woche produziert.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich habe das SP2 gewählt. Als ich das Fahrzeug bestellte war meinem
nicht bekannt das die Höhenverstellung des Beifahrersitzes dann auch mit geordert werden muss. Muss ich jetzt die Mehrkosten tragen wenn Alfa nicht in der Lage ist sein Verkaufspersonal ordentlich zu schulen? Habe in den Verkaufsbedingungen auch keine Preisänderungsklausel gefunden.
2. In meinem Vertrag wurde mir eine Inzahlungnahme für meinen alten Alfa zugesichert. Leider hat sich 2 Wochen nach dem Vertragsabschluss das Getriebe verabschiedet und da ich die Möglichkeit habe auf den Mito meiner Freundin zurückgreifen zu können habe ich den Schaden nicht mehr reparieren lassen. Nun möchte mein Alfa-Händler mir nur noch die Hälfte für das alte KFZ geben. Darf er das? In dem Vertrag steht nichts von dem Zustand des Autos bei der Übergabe.
Alles in allem dreht es sich hier um ca. 500 € also kein Betrag der mich umbringen würde wenn man den Vergleich zur Neuanschaffung betrachtet. Trotzdem fühle ich mich als Kunde etwas verschaukelt.
Mein Freundlicher gehört zur größten Autohaus-Kette im Saarland deshalb finde ich die paar Euros etwas kleinlich von ihm.
Werkstatttechisch werde ich zu einer anderen Zweigstelle der Kette gehen deren Werkstattmitarbeitet äußerst kompetent und zuverlässig sind. Außerdem ist diese jetzt praktischer für mich da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Könnte es mir also bei dem Autohaus ohne schlechtes Gewissen verscherzen.!hehe!
Danke für eure Antworten.