Bußgeldvollstreckung aus dem europäischen Ausland

  • Ich habe zwar schon im www nach Informationen gesucht aber keine brauchbaren gefunden....der ADAC meint sogar die Möglichkeit der Vollstreckung kommt später als 10/2010.

    Mich hat es erwischt, Nähe Bologna, 110 erlaubt und mit ca. 170 rein in das Blitzlichtgewitter :+)

    Nach meinen Informationen, haben die Italiener ein Jahr Zeit einen Bußgeldbescheid zu erlassen und die Verjährungszeit beträgt 5 Jahre, es gilt anders als bei uns Halterhaftung (!).....hat da jemand Erfahrungen oder andere Informationen.

    Gruss
    Thomas

  • der Italiener kann bei dir gar nix holen, weil es diesbezüglich kein Rechtshilfeabkommen gibt,

    und solltest du 2011 in Italien kontrolliert werden, spielt dies auch keine Rolle, denn denen ihr Verwaltungsapparat hinkt ein wenig.

  • der Italiener kann bei dir gar nix holen, weil es diesbezüglich kein Rechtshilfeabkommen gibt...

    Haben die in Brüssel doch beschlossen und der Beschluß sollte 10/2010 in nationales Recht umgesetzt werden?

    ..und solltest du 2011 in Italien kontrolliert werden, spielt dies auch keine Rolle, denn denen ihr Verwaltungsapparat hinkt ein wenig.

    ...:-] schon klar, aber jetzt wo es evtl. eingetrieben werden kann, ich bin schon öfter geblitzt worden in I, aber da ist nie (!) was gekommen.

    Gruss

  • 08/2010, August 2010 = aktuell
    10/2010, Oktober 2010 = Zukunftsmusik

    ...na mal schau'n und abwarten !cool! ich glaube da auch nicht recht dran, zumal ich gelesen habe die Anschreiben müssen in Landessprache (des Halters) sein und die Kohle soll im "Eintreiberland" bleiben, welches Interesse hätte dann I noch an dem Bussgeld (denn ausser Spesen nichts gewesen...?!).

  • Jo,Jo!
    Grüßt Euch!
    Kann die Frage von Pedi zwar nicht beantworten,aber bin von der Pozilei nähe Florenz auf der Autobahn rausgeholt worden weil ich von rechts überholt habe und keinen Blinker setzte.Ich weis das war saublöd.Ergo sofort 153,80 Teuronen bezahlen sonst wird Führerschein eingezogen .Habe gleich bezahlt.Darfst aber auch ohne weiterfahren!?!.Und wegen des Manövers gibt es 7 Punkte ,wenn das EU-Recht schon gegriffen hat dann wird es bei mir eng.In Deutschland habe ich für das selbe Delikt, auf der Autobahn nähe Darmstadt 20€ bezahlt.So unterschiedlich werden in der EU Punkte vergeben. Mit dem Unterschied das man in Italien erst mit 20 Punkten ein Problem mit dem Führerschein hat und in Deutschland mit 13 punkten!Oder habe ich mich geirrt? Natürlich gibt es bei uns noch die Möglichkeit 2Punkte durch die Teilnahme an einem Verkehrsseminar wieder wegtilgen zu lassen.Die Teilnahme ist aber nicht umsonst und kostet Geld!
    Frage an die Gruppo Sportivo:Da ich in Italien den Verstoß unterschreiben mußte,dürfen mir die Italiener dann auch keine Punkte nach Flensburg schicken?

  • aber bin von der Pozilei nähe Florenz auf der Autobahn rausgeholt worden weil ich von rechts überholt habe und keinen Blinker setzte.Ich weis das war saublöd.Ergo sofort 153,80 Teuronen bezahlen sonst wird Führerschein eingezogen .

    Ganz normal.


    Habe gleich bezahlt.

    Was anderes gibt es auch nicht.
    Keine Bezahlung, keine Weiterfahrt!



    Darfst aber auch ohne weiterfahren!?!.

    Sicher nicht,
    bzw wäre mir das neueste... und unsereins hat (beruflich) öfter damit zu tun.


    Und wegen des Manövers gibt es 7 Punkte

    Es wurden dir keine 7Punkte gegeben, sondern sie haben dir sieben Punkte abgezogen.

    In Italien fängt man mit 20P an.
    Hat man Null, zero, rien ist man Fussgänger.



    Die Punkte aus I gelten auch nur dort, die werden nicht "exportiert" :D !

    schön wär's für manchen.

    [COLOR='blue']"Boah 14 Punkte... schnell nach Italien und einen auf Verkehrsrowdy machen, dann werden mir 7P abgezogen; wenn ich Glück habe. "[/COLOR]

    !boing!

  • 08/2010, August 2010 = aktuell
    10/2010, Oktober 2010 = Zukunftsmusik

    So leider nicht ganz richtig...

    ...nach dem Entwurf für das Umsetzungsgesetz in D wird dem Rückwirkungsverbot nur insoweit Genüge getan, als an den Zeitpunkt des Erlasses des EU-ausländischen Bußgeldbescheides angeknüpft wird.

    Somit können die Italos, wenn sie wollen (und soweit sie im Bilde sind) den pösen Bescheid erst nach Oktober ausstellen (wenn der eher nicht so zackige ital. Verwaltungsapparat dies ohnehin nicht bedingt...) und somit in D vollstreckbar machen.

    Ob das (BRD-)verfassungsgemäß ist, steht auf einem anderen Blatt. Hätte ohne Kenntnis des Gesetzes gleiche Antwort wie pedi gegeben.

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