Alfa 156 2,4 JTD Kupplung ruckelt

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine frage zu meinen Alfa 156 2,4JTD BJ 2002.
    Ich habe den Wagen vor 2 Monaten bei einen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Da war noch alles in Ordnung. Aber als ich ihn dann abholen wollte war die Einspritzdüse hin und der Wagen fuhr jedesmal im Notlauf.(wurde natürlich repariert).Aber jetzt der Hammer. Die Kupplung ruckelt so kommisch beim hoch und runterschalten und ich weiß nicht was es ist.Der Verkäufer sagte das er nicht wüsste ob es noch Gewährleistung ist oder nicht. Es ist auf jeden Fall was Zwischen Kupplung und Getriebe und das Getriebe müsste raus. Preis liegt so ca bei 600 - 800€. Kann mir jemand sagen was das für ein defektes teil ist und wie ich auf dem Verkäufer zugehen soll?????

    MFG Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von raze (4. Juli 2010 um 20:00)

  • Was für ne Wald- und Wiesenhändler ist das denn?
    Gerade ne Händler sollte das doch wissen.

    Wenn das Ding erst 2 Monate in deinem Besitz ist, müsste er die Kosten tragen oder dir nachweisen das du den Fehler verursacht hast.

    --------------------------------------------------
    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • Es war ein An und Verkauf an ner Ecke. Aber da es ein Diesel war und erst 144TKM drauf hatte war es ein fairer Preis und ausserdem gibt es ja die Gewährleistung. Aber nun muss man erstmal schauen wer zahlen muss. Der Verkäufer oder ich. Was kann das denn sein warum der so ruckelt????

  • UNd vor allen was gut war, ist das der Wagen schon den Zahnriehmen schon gewechselt hatte. Die Klima wurde auch gefüllt und einen Ölwechsel hatte er auch vor kurzen gesehen.

  • ausserdem gibt es ja die Gewährleistung.

    dann schau in deine Unterlagen ob die den Defekt mit abdeckt und wenn nicht, dann blöd.
    Dann ist dein vermeintliches Schnäppchen keines mehr.

    --------------------------------------------------
    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • Bei einer gesetzlichen Gewährleistung muss der Händler dir im ersten halben Jahr beweisen das der Fehler beim Kauf des Wagens schon bestand, im zweiten Halbjahr musst du dem Händler beweisen das der Fehler bei Kauf des Wagens noch nicht bestand :) so wurde mir das erklärt als ich meinen Alfa kaufen wollte. Wenn du aber eine vom Händler gegebene Garantie hast musst du in die unterlagen schauen ob diese Teile mit dort hinein fallen ( im normalfall sind alle Teile endhalten außer verschleissteile)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!