156 Wasserpumpen schraube gelöst ->Motorschaden

  • Bei meinem 156 2.0 JTS hat sich die oberste Wasserpumpen schraube gelöst,
    Sie fiel in den Zanhrimen, dieser blockierte / sprang über.
    Folge: Motorschaden.


    Wasserpumpe wurde vor 34.000km getauscht, (jetzt 69.000)
    Kann sich so eine Schraube lösen, sofern sie korrekt montiert wurde?
    Oder ist das zwingend, dass es ein Montagefehler war.

    Muss Sie bei der Montage verklebt werden?

  • Wenn die Schraube sich tatsächlich gelöst hat (und nicht etwa gebrochen ist), dann würde ich stark von einem Montagefehler ausgehen. Habe allerdings keine Ahnung ob die normal verklebt oder anders gesichert werden.

    Ob ein etwaiger Montagefehler (=nicht korrekt angezogene Schraube) allerdings rechtliche Relevanz hat bzw. nachweisbar ist, kann ich nicht einschätzen.

    Beides allerdings reine Schätzung ohne gesichertes Wissen...

    Grüße, Garulfo

  • Noch eine wichtige Info:

    für wen sollte die Info wichtig sein?


    Die Schraube hat sich nach 35.000 km gelöst.

    • nur was mal fest war, kann sich lösen
    • wenn sie noch nie festgezogen war, konnte sie sich also nicht lösen.
    • warum nach 35.000km gelöst? Evtl hat sie sich ganz einfach in den letzten 35.000km langsam aber kontinuierlich rausgedreht.


    Wie sind nun die bisherigen Antworten zu bewerten?

    frage mal, wie deine postings zu bewerten sind. :D


    Sage es doch einfach in deutlichen Worten: vor ca drei Jahren wurde Wasserpumpe erneuert. Nun (drei Jahre später) willst du reklamieren.
    Viel Spass. !boing!


  • Sage es doch einfach in deutlichen Worten: vor ca drei Jahren wurde Wasserpumpe erneuert. Nun (drei Jahre später) willst du reklamieren.
    Viel Spass. !boing!

    Interessant wäre die Beweisführung in dem Fall. :-]

    Die Rekonstruktion des Tagesablaufs von Mechaniker X. Y. an
    besagtem verhängnissvollem Donnerstag vormittag an Hebebühne 3.

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Ich denke, rechtlich ist da nichts zu machen:

    Wagen wurde vom Händler vor 14 Monaten gekauft,
    damit ist der aus der Gewährleistung raus.
    Der Vorbesitzer hat die Wasserpumpe wechseln lassen.

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