E-Prüfzeichen, ABE, ABG, TÜV

  • Hey Leute. Bei mir steht bald die HU an, und überhaupt habe ich mir in letzter Zeit ein Paar dezente Tuning Teile für meinen ALFA 147 besorgt.


    Nun ist es ja so, dass man verschiedene Gutachten für jeweilige Teile braucht. Habe im Internet gestöbert, aber da steht so viel dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr erkennt. Ausserdem sind die Meinungen dort gespalten. :o


    E-Prüfzeichen, ABE, ABG, TÜV. Das sind die Begriffe die ich kenne. Aber was braucht man für was? (Wenn es sowas schonmal im Forum gab, wäre ich dankbar für einen Link, während meiner Suche konnte ich nichts finden. Anscheinend kennen sich alle besser aus als ich)

    1. Habe dunkle Scheinwerfer von DEPO montiert. Die sind mit E-Prüfzeichen. Reicht das? (Laut ebay-Verkäufer, ist "keine Eintragung nötig")

    2. Ein MS-Dachflügel aus dem alfisti-Shop. Für den wurde ein Grüner Zettel mitgeliefert. Er sieht ziemlich verkorkst aus da schon einige male kopiert (von jemandem). Auf dem sind drauf: ABE + TÜV Pfalz. Frage: der Zettel so wie er da ist, den könnte man doch locker auch fälschen. Wird sowas auch akzeptiert? Braucht man vlt auch das ABG?

    3. Tönungsfolien. Mit ABG. Reicht ABG? Muss bei den überhaupt was dabei sein? Ausserdem: habe irgendwo gelesen, dass eine Bezugsschrift irgendwo auf der Folie zu sehen sein sollte, damit man das ABG der Folie zuordnen kann. Habe diese Beschriftung auf der Folie aber nicht finden können. Ist das schlimm?
    Dazu kommt noch , dass die Heckscheiben Folie, in der Werkstatt während der Montage kaputt gegangen ist, die haben eine andere Folie bestellt und diese Montiert. Habe als 2 Sorten Folien drauf kleben... Und auf keiner von denen ist keine Beschriftung zu sehen


    Hilfeee Leute :D

    Bin Dankbar für jede Info.

    Gibt es irgendwo eine übersichtliche Liste wo man sieht was man für ein "Gutachten" für welches Tuningteil braucht, Und was zu dem Gutachten auch alles gehört, wie z.B. die Schrift auf der Folie.. ??


    Vielen Dank vorab :)

    Einmal editiert, zuletzt von barcaclub (7. Juni 2010 um 20:14)

  • 1. reicht aus
    2. sollte auch reichen
    3. auf jedem verklebten Stück muss ein entsprechende Nummer sichtbar sein, dazu die ABE der Folie mit dabei haben und gut

    --------------------------------------------------
    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • Hauptsache erstmal verbauen und dann nen Kopf machen ... man man man ...

    E-Prüfzeichen -> Darfst du einfach anbauen und gut ist.
    ABE -> Allgemeine Betriebserlaubnis. Wenn du die Bedinungen erfüllst, die auf der ABE stehen, reicht das auch.
    Gutachten/Teilegutachten bedürfen einer TÜV/Dekra-Abnahme und folglich Eintragung in den Fahrzeugschein.
    Die Nummer auf den Tönungsfolien MUSS zu sehen sein, ob du nun 5 verschiede verwendet hast spielt wohl keine Rolle.

  • Zitat

    3. auf jedem verklebten Stück muss ein entsprechende Nummer sichtbar sein, dazu die ABE der Folie mit dabei haben und gut


    Erstmal danke Leute!

    Aber was soll ich denn machen wenn ich GARNIX auf den verklebten Folien finden kann? Da ist nichts, keine Nummer, keine Beschriftung. Was soll ich dann machen ?


  • Gutachten/Teilegutachten bedürfen einer TÜV/Dekra-Abnahme und folglich Eintragung in den Fahrzeugschein.

    zwei Fehler

    • aktuell gibt es keine Fahrzeugscheine (ausser man hat noch Alt-Dokument), sondern Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
    • man muss die Anbauteile nicht in Fzg-Dokumente (Zulassungsbescheinigungen) eintragen lassen.
      Entsprechender Prüfbericht (der mitzuführen ist) ist ausreichend!



    Die Nummer auf den Tönungsfolien MUSS zu sehen sein

    Irrglaube,

    man kann auch X-beliebige (z.b. rosa) undurchsichtige Selbstklebefolie an den hinteren Scheiben anbringen,
    ohne jegliche Prüfung.
    Einzige Auflage ist ein rechter Aussenspiegel, der aber eh an beinahe jedem Fzg vorhanden ist.

  • Nabend.

    [*] man muss die Anbauteile nicht in Fzg-Dokumente (Zulassungsbescheinigungen) eintragen lassen.
    Entsprechender Prüfbericht (der mitzuführen ist) ist ausreichend![/list]

    Hierzulande (Thüringen) muß das vom Prüfer allerdings im Prüfbericht vermerkt werden!

    grüße,
    Nils

    ________________________
    Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß wir nicht alle auf einer Seite stehen...

  • ...
    Irrglaube,

    man kann auch X-beliebige (z.b. rosa) undurchsichtige Selbstklebefolie an den hinteren Scheiben anbringen,
    ohne jegliche Prüfung.
    Einzige Auflage ist ein rechter Aussenspiegel, der aber eh an beinahe jedem Fzg vorhanden ist.

    !gruebel! "...Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein...."

    Die Folge könnten für den TE sein, keinen positiven Prüfbescheid bei der HU, sollte der Prüfer es "übersehen"......könnte jeder Dorfsherif bei Übellaunigkeit auf 3 Punkte + € und auf Entfernung der Folie (ohne Prüfzeichen) bestehen.

    Ob es Irrglaube ist, tja.......vielleicht findet der TE es heraus :+)

    Gruss

  • !gruebel! "...Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein...."Gruss

    Auch an den hinteren Scheiben? Ich könnte mein Auto hinten auch so vollpacken, dass ich nicht mehr hinaussehe. Ist bei zweitem Aussenspiegel auch erlaubt.
    Gruß
    Rainer

  • Auch an den hinteren Scheiben? Ich könnte mein Auto hinten auch so vollpacken, dass ich nicht mehr hinaussehe. Ist bei zweitem Aussenspiegel auch erlaubt.
    Gruß
    Rainer

    Klar, vollpacken (natürlich alle gesichert) ist legal, aber mit den Folien ist es etwas anderes....Zulassung und Rechtliches by FOLIATEC.com

    Gruss

    P.S. ...mit den Punkten und DM (jetzt €'s) und Wiedervorstellung beim Sheriff, diese Erfahrung habe ich vor vielen Jahren gemacht...mit den vorderen Seitenscheiben (ohne Prüfzeichen:+) ), bei den hinteren + Heckscheibe war ein Prüfzeichen vorhanden ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von bella rosso (11. Juni 2010 um 08:01) aus folgendem Grund: PS

  • Hallo,

    ist jetzt zwar weit her geholt aber dennoch:

    schon mal jemand großflächige Werbung auf Bussen gesehen die auch auf den Scheiben klebt.

    Prüfzeichen!gruebel! > na ich glaub mal nicht!

    Post Polos- hinten keine Durchsichtigen Scheiben

    Prüfzeichen!!gruebel! >auch nicht?

    Na sowas was ist hier los! Das geht ja zu wie bei den Hotten Totten!:-]

    Grüße

  • ....jetzt mal nicht die kleinen (PKW) vermengen mit den grossen (Buss+ LKW) ;) ganz andere Baustelle....der nächste bringt noch 'nen Leo ins Spiel :+)

    Gruss

  • !gruebel! "...Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein...."

    und wo hast du dies gelesen, ausser auf dem Beipackzettel eines Folienanbieters?



    Ob es Irrglaube ist, tja...

    dann bist du sicherlich auch der Ansicht, dass ein Opel Caravan die Hauptuntersuchung nicht besteht, wenn die hinteren Scheiben mit Werbefolie zugepflastert sind.
    Du wirst auch meinen, dass einem VW T3 Bus keine Plakette erteilt wird, wenn er die Scheiben hintenrum zukleistert?


    ...mit den Punkten und DM (jetzt €'s) und Wiedervorstellung beim Sheriff, diese Erfahrung habe ich vor vielen Jahren gemacht...mit den vorderen Seitenscheiben

    die vorderen Seitenscheiben dürfen garnicht entsprechend bearbeitet werden,
    egal ob mit Prüfzeichen oder ohne.
    Der vordere Bereich ist für Tönungsfolien usw absolut tabu.

  • und wo hast du dies gelesen, ausser auf dem Beipackzettel eines Folienanbieters?

    Auch...

    dann bist du sicherlich auch der Ansicht, dass ein Opel Caravan die Hauptuntersuchung nicht besteht, wenn die hinteren Scheiben mit Werbefolie zugepflastert sind.
    Du wirst auch meinen, dass einem VW T3 Bus keine Plakette erteilt wird, wenn er die Scheiben hintenrum zukleistert?

    Evtl. gibt es Unterschiede zwischen äusserlich angebrachten Folien....da müsste man vllt. hier nachlesen (ECE Regelung R 43), nachzuvollziehen ist es nicht wirklich.


    die vorderen Seitenscheiben dürfen garnicht entsprechend bearbeitet werden,
    egal ob mit Prüfzeichen oder ohne.
    Der vordere Bereich ist für Tönungsfolien usw absolut tabu.

    ...ist mir bekannt ;) , auch damals schon!


  • Post Polos- hinten keine Durchsichtigen Scheiben

    Prüfzeichen!!gruebel! >auch nicht?


    die haben glaube ne Sonderzulassung, läuft dann unter Transport.(haben hinten glaube auch keine Sitzbank mehr)

    Sprinter oder so haben in den meisten Fällen hinten auch keine Scheibe.

    --------------------------------------------------
    "Die Verwendung von mehreren Ausrufezeichen macht eine Aussage nicht ausrufender sondern ausufernder."
    Heimseite

  • ...ist mir bekannt

    dann erschliesst sich mir absolut nicht, warum du dies hier mit einbringst.
    Dass du Strafe erhalten hast, weil du die vorderen Scheiben getönt hattest,
    hat absolut nix damit zu tun, dass man hintere Scheiben bekleben kann, wie man lustig ist.


    die haben glaube ne Sonderzulassung, läuft dann unter Transport.(haben hinten glaube auch keine Sitzbank mehr)

    was du meinst, dass ist steuergünstige LKW-Zulassung.
    Hier reicht jedoch keine Scheibenbeklebung, sondern es müssen u.a. die Scheiben entfernt und z.B. statt derer Blech eingeschweisst werden, um jene steuerbegünstigte LKW-Zulassung zu erhalten; die Änderung geht jedoch heute fast nicht mehr durch.



    Sprinter oder so haben in den meisten Fällen hinten auch keine Scheibe.

    das ist was völlig anderes.

  • Jepp keine Sitzbank und LKW-Zulassung !!!

    Na gut dann Vertreterpassat mit Werbebeschriftung über hintere Scheiben.

    Welch Teufelskarren:-]

    pedi hatte diese Kombination ja auch schon angemerkt, ich verstehe diesen Unterschied auch nicht wirklich.

    Die Einen meinen, bei innen angebrachten Folien muss ein Prüfzeichen vorhanden sein + rechter Aussenspiegel (wenn Scheibe hi. beklebt) aber aussen beklebt unterliegt wohl dann doch anderen Richlinien !gruebel!

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