Wie lange darf Autoreparatur dauern

  • Hallo Leute,

    ich hatte am 07.05. einen Unfall mit meinem MiTo. Mir ist links in die Fahrerseite eine Dame mit 30-40 Km/h gebrettert ... sprich die linke Seite (Fahrertür und Verkleidung hinter der Fahrertür .. B-Säule?!) muss neu. Zudem lösten die Airbags aus.

    Am 17.05. war das OK der Versicherung da. Nun werde ich seitdem ständig hingehalten "diese Woche ... Anfang nächster Woche ... Ende nächster Woche ... usw." und der heutige Stand war, dass der Wagen seit letzter Woche Montag bei den "Schlossern" ist und locker noch nicht in der nächsten Woche fertig wird. D.h. die Reparatur dauert dann 3-4 Wochen.

    Ist das normal, oder wird da geschlurrt?? Ich brauche so langsam ein Fahrzeug ...

  • Hallo Leute,

    ich hatte am 07.05. einen Unfall mit meinem MiTo. [COLOR='Red']Mir ist links in die Fahrerseite eine Dame mit 30-40 Km/h gebrettert [/COLOR]... sprich die linke Seite (Fahrertür und Verkleidung hinter der Fahrertür .. B-Säule?!) muss neu. Zudem lösten die Airbags aus.

    ...

    [COLOR='Red']Die nette Dame ist nicht Schuld[/COLOR], daher steht mir kein Leihwagen zu.

    [OT]sorry ich finde der gleichen zum kotzen !

    1. weil es den geneigten leser auf eine falsche fährte bringt (vollkasko vs. haftpflicht)
    2. mal wieder einer (vermeintlich) nicht genug haare am gemächt hat, zuzugeben, scheiße gebaut zuhaben. [/OT]

    zur sache :
    die versicherer haben eine dermaßen beschi.... zahlungsmoral,
    daß viele werkstätten nur noch so viel arbeit bringen, wie gezahlt wurde.

    !gruebel!erst abschlag - erste arbeiten; zweiter abschlag - weiter arbeiten; usw. #-)
    statt die schrauber zu nerven - ruf doch mal deinen versicherer an(ob und wieviel geld schon geflossen ist)....!gruebel!

  • Bitte? Habe ich irgendwo davon gesprochen, wer Schuld hat? Ich habe geschrieben, dass sie mir in die Seite gefahren ist. Das ist eine Tatsache, denn ich stand und sie ist gefahren. Von Wer-Hat-Schuld oder dem Unfallhergang war bei mir nie die Rede und es tut hier auch nichts zur Debatte.

    Wie dem auch sei. Meine Versicherung hat das OK gegeben, das Autohaus sagte mir mit der Versicherung ist alles geregelt und nun kann es los gehen (17.05.). Es war seitens des Autohaus nicht davon die Rede, dass die Versicherung nicht zahlt und es daher länger dauert, das Autohaus selbst räumte auch ein, die Teile nicht geliefert zu bekommen und das Auto länger beim Outgesourcten "Schlosser" stehen zu haben.

    Aber ein Autohaus muss doch in der Lage sein, mir einen Termin für Reparaturabschluss zu nennen, oder etwa nicht? Das ist doch in jedem Beruf typisch.
    Am Anfang war die Rede von maximal zwei Wochen, nun sind wir schon bei vier Wochen und eine Übergabe ist nicht in Sicht.

  • Die nette Dame ist nicht [COLOR='Red'][size=12]Schuld[/SIZE][/COLOR], daher steht mir kein Leihwagen zu.

    Zitat

    Bitte? Habe ich irgendwo davon gesprochen, wer Schuld hat? Ich habe geschrieben, dass sie mir in die Seite gefahren ist. Das ist eine Tatsache, denn ich stand und sie ist gefahren. Von Wer-Hat-Schuld oder dem Unfallhergang war bei mir nie die Rede und es tut hier auch nichts zur Debatte.

    Ja, hast du! Und es steht hier auch zur Debatte. Denn wer derart widersprüchliches von sich gibt, verfolgt oft einen bestimmten Zweck. In deinem Fall möchtest du wohl lediglich eine "angeregte" Diskussion um die "bösen" Werkstätten entfachen.

  • Wo habe ich denn geschrieben, wer Schuld ist? Ich habe geschrieben sie ist mir in die Seite gefahren. Dem ist ja auch so, ich bin nicht quer mit meinem Wagen in ihre Front gefahren.

    Ich habe bezüglich der Schuld nichts erwähnt und will einfach nur wissen, ob es normal ist, dass es so lange dauert und das man vertröstet wird. Keine Diskussion und nichts.

    Und mal ganz kurz zu den "bösen" Werkstätten. Wer seinem Kunden erzählt, der Wagen sei in 2 Wochen fertig und dann 3 Wochen lang immer weiter vertröstet, ist ein schlechter Dienstleister. Egal in welcher Sparte.
    Wenn sich jetzt irgendein Werkstattmitarbeiter hier angegriffen fühlt, dann sorry. Halte ich Kunden wochenlang hin und kann nicht sagen, wann meine Leistung erbracht ist, dann muss ich mir auch anhören, dass meine Dienstleistung unzufriedenstellend ist ;)

    Dieser Thread hatte aber alleinig für mich den Sinn, mich vor dem Meckern beim Autohaus zu informieren, ob es noch im Rahmen ist. Aber ihr wisst es ja besser ...

    Einmal editiert, zuletzt von acardi (1. Juni 2010 um 08:19)

  • Hallo,

    es gibt keine gesetzliche Grundlage wie lange eine Autoreparatur dauern darf, weil dies von zu vielen Faktoren abhängig ist.
    Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn man nun schon ein paar mal einen Termin genannt bekommen hat, der Werkstatt schriftlich eine realistische Frist zu setzen (1 Woche / 10 Tage).
    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz hast, kannst Du diese um Rat fragen - bzw. Dir von ihr einen Anwalt nennen lassen der Dich dahingehend berät.

    Allerdings sind seit dem 17.05. eigentlich erst 2 Wochen vergangen - das solltest Du dabei bedenken.


    Die Antworten hättest du aber auch von der allwissenden Frau Google bekommen können, wenn Du diese bemüht hättest. Darüber ist auch zu ersehen, dass Du dieses Thema nicht nur in diesem Forum quälst. 8(

  • Ich möchte nicht so weit gehen rechtliche Schritte einzuleiten und auch, dass eine Autoreparatur als variabel zu betrachten ist leuchtet mir ein. Allerdings war der Gutachter am 10.05. da und es war klar, was gemacht werden muss.

    Unter diesen Umständen muss es einer Werkstatt doch möglich sein, einen Termin zu nennen, wann man sein Auto wiederbekommt. Ich werde seit 2 Wochen vertröstet.

    Ich wüsste auch nicht, dass es verboten ist, in mehreren Foren eine Frage zu stellen. Ich bitte keine weiteren Antworten auf dieses Thema zu geben, die Reaktionen und "Antworten" helfen mir nicht weiter.


  • Am 17.05. war das OK der Versicherung da.

    Bevor das Finanzielle nicht geregelt ist, rührt eine Werkstatt keinen Finger.
    Siehe dazu auch den Hinweis in Post #5

    Aber ein Autohaus muss doch in der Lage sein, mir einen Termin für Reparaturabschluss zu nennen, oder etwa nicht? Das ist doch in jedem Beruf typisch.
    Am Anfang war die Rede von maximal zwei Wochen, nun sind wir schon bei vier Wochen und eine Übergabe ist nicht in Sicht.

    Du kannst auf die Nennung eines Termins drängen - oder selbst eine Frist setzen. Letzteres in Schriftform.

    Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn man nun schon ein paar mal einen Termin genannt bekommen hat, der Werkstatt schriftlich eine realistische Frist zu setzen (1 Woche / 10 Tage).
    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz hast, kannst Du diese um Rat fragen - bzw. Dir von ihr einen Anwalt nennen lassen der Dich dahingehend berät.

    Es werden Dir objektiv 2 Möglichkeiten zur Vorgehensweise genannt.
    Warum hilft Dir das nicht Weiter? Beratungsresistent?

    Ich wüsste auch nicht, dass es verboten ist, in mehreren Foren eine Frage zu stellen. Ich bitte keine weiteren Antworten auf dieses Thema zu geben, die Reaktionen und "Antworten" helfen mir nicht weiter.

    Niemand verbietet Themen in mehreren Foren zu erstellen, es wird lediglich unterstellt, dass Du dich vorher nicht auch noch anderweitig erkundigt hast;
    über Suchmaschinen z.Bsp.

    [OT] Dass das hier kein Kuschelforum ist, sollte soweit klar sein.
    Aber warum der aggressive Ton?
    Warum wurde das Thema in einem Technik-Forum eröffnet?
    Und hast Du dich DAMIT schonmal auseinandergesetzt ?
    Wer in einem Forum ein Thema eröffnet dem sollte auch bewußt sein, nicht immer die passenden Antworten zu bekommen, und möglichst soviel Information mitnehmen wie darin enthalten.[/OT]

  • Unter diesen Umständen muss es einer Werkstatt doch möglich sein, einen Termin zu nennen, wann man sein Auto wiederbekommt. Ich werde seit 2 Wochen vertröstet.

    nein - nicht grundsätzlich !

    1. schon genannt: die versicherung
    die zahlen nur schleppend(und in der heutigen zeit hat keine werkstatt bock ihrer kohle nach zulaufen) und wenn bei der demontage weitere schäden zu vorschein kommen, wollen die versicherer unterrichtet werden und entscheiden wie's weiter geht.

    2. du hast dein MietKlo so blöd abgestellt, daß dir die blöde trulla da reingekesselt ist ?
    ....dann: bei neuen modellen kommt es gerade zu beginn
    immer wieder zu lieferschwierigkeiten bei den ersatzteilen.
    - hier hat auch schon mal einer ein halbes jahr auf teile der hinterache für einen 159 gewartet - als das model noch neu war(wenn ich es noch richtig erinner)

    wenn du allerdings so in der werke auftrittst wie hier.......!gruebel!

  • Wahnsinn ... wenn eure Aussagen tatsächlich zutreffen, dann habe ich so etwas bei anderen Autohäusern bisher noch nicht erlebt. Ich hatte mal einen 7.400€ Schaden an meinem Wagen, der deutlich schlimmer war und das Ding hatte ich nach 1 1/2 Wochen wieder.
    Dann scheint meine Alfa-Werkstatt wohl leider ein recht service-armes Unternehmen zu sein, das hätte ich so gar nicht erwartet. Nun gut, ich habe (mal wieder) mit der Werkstatt telefoniert und wenn nichts großes reinkommt, dann wird der Wagen wohl Freitag fertig.
    Da frage ich mich ... die haben 3 Wochen Zeit für diese Reparatur und Dinge, die neu reinkommen, werden höher priorisiert? Egal, liegt wohl dadran, dass ich bisher so freundlich und tolerant war. Andere Kunden treten da wohl etwas definierter auf.

    Mit der Versicherung ist übrigens alles klar, kein zähes Zahlen, etc.

    quadrifoglio.ve:

    Ich denke, du hast keine Ahnung wie ich auftrete. Würde ich dich anhand dieser Beiträge portraitieren, würdest du auch nicht alzu gut wegkommen. ;) Mach ich aber nicht, weil man Personen nicht anhand von Foreneinträgen charakterisieren kann. Von daher solltest du das denke ich auch lassen.

    Wie gesagt ... spart euch weitere Beiträge, bin hier nicht um mit virtuellen Gurus zu diskutieren.

    4 Mal editiert, zuletzt von acardi (1. Juni 2010 um 14:41)

  • Wie gesagt ... spart euch weitere Beiträge, bin hier nicht um mit virtuellen Gurus zu diskutieren.

    Da bist hier aber im falschen Forum....:D

    Zitat

    Ist das normal, oder wird da geschlurrt??

    Ja, noch Fragen?!hehe!

    _____________________________________________
    „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, daß jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

  • Hallo,

    Hier nur ein kleiner Tipp von mir:).
    Ich arbeite selber in einer Garage und weiss daher diverse Gründe warum
    Fahrzeuge zum Teil länger in der Garage stehen als gewollt.
    Mir fuhr im Februar jemand ins Heck, mein Kollege konnte das Auto soweit reparieren, doch für die Abdeckung bei der Stosstange musste ich sicher 1 Monat warten. Das liegt einfach daran das Alfa nicht alle Teile an Lager hat.

    Wenn du das nächste Mal einen Unfall hast, würde ich mich vergewissern
    das die Garage auch alle Ersatzteile an Lager hat und dann das Auto bringen.
    Natürlich nur wenn dein Auto noch fahrbar ist und nicht allzu kaputt.:-]

  • Ich wollte nochmal kurz eine Information über den weiteren Werdegang geben, vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen.

    Am letzten Freitag habe ich einen kostenlosen Leihwagen bekommen. Aufgrund des Verzugs des Autohauses. Die Aussage war, Mittwoch spätestens ist er fertig.

    Nun rufe ich dort an und mir wird gesagt, die müssen einen neuen Himmel bestellen. Die haben einen falschen Himmel bestellt, versucht einzubauen und später gemerkt, dass er nicht passt.

    Oh man, mir ist es nun mit Leihwagen egal. Aber die hatten eine Woche Vorlaufzeit um die Teile zu planen, haben die Kiste da seit 5 Wochen stehen und merken jetzt, dass sie noch weitere Teile bestellen müssen?? Würde ich so arbeiten, dann würde ich gefeuert werden.

    Egal, ich genieße das Fahren mit dem Leihwagen und spare mir die KM.

    Bis nächstes WE wollen sie nun versuchen den Wagen fertig zu haben. Ich weiß schon .... "das schaffen wir nicht, nächste Woche Mittwoch aber aufjedenfall" ;)

    Haha. Ich hoffe die anderen Forenuser müssen nicht solche ärgerlichen Erfahrungen machen und so lange auf ihr Fahrzeug wegen ein paar Blechschäden und Austauschen der Airbags warten.

    5 Wochen sind nun vergangen.

  • Nicht böse sein, aber ich verstehe das menstruale Geschiss hier ehrlich gesagt weniger als die Frage des TE.

    Der Mann beschreibt (ob gut oder schlecht) grob den Unfall, damit man die Größenordnung in etwa kennt und fragt, wo er im Vergleich ungefähr steht, was die Dauer der Reparatur angeht.

    Hierauf kommt in Post 9, abgesehen vom letzten Absatz, eine verwertbare Antwort... der Rest sind "Erziehungsmaßnahmen", wie er den Unfall zu sehen hat, Unterstellungen, dass er nicht "brav" war, und dass er doch lieber auf die Versicherung "böse" sein soll, als auf die Werkstatt, obwohl er mehrmals gesagt, dass deren Zahlungsmoral nicht das Problem ist (by the way Ihr/wir kennen weder Versicherer noch Werkstatt) und wird damit in die Rolle des nörgelnden, schlecht auftretenden Menschen geschoben (was er vielleicht ist oder auch nicht - who cares).

    Erklärt Euch einer, worüber Ihr Euch zu ärgern habt und wie Ihr das Leben zu sehen habt, kriegt Ihr sofort die Krise. Ist Euch heiß?

    Gebe ich mein Auto zur Reparatur und bekomme keine Auskunft darüber, wann er fertig ist bei gleichzeitigem wiederholten Aufschieben des Termins - ohne dass man mir den Grund dafür nennt (Meister ist krank, Teile können nicht geliefert werden, der Kaffee ist aus, Mutti bringt keine Brotzeit mehr), frage ich mich zumindest, ob das "normal" ist...

    Wie man auf welchen Grund reagiert bzw. was man als solchen gelten lässt und warum der TE die Nennung der genauen Gründe nicht dort eingefordert hat, wo sie genannt werden können, ist wieder eine andere Geschichte. Darauf ist aber komischerweise kaum jemand eingegangen...

    3 Mal editiert, zuletzt von cox (9. Juni 2010 um 10:50)

  • Hoffe, es hilft dem TE bei Ableitungen für seine nächsten Schritte...und zu analysieren, was er vielleicht versäumt hat, aber nachholen kann.

    Also der ADAC sagt folgendes:

    [size=8]Bereits bei Auftragserteilung sollte ein Termin zur Fertigstellung der Reparatur vereinbart werden. Wenn die Kfz-Reparaturbedingungen (eine Information zur Geltung der Kfz-Reparaturbedingungen finden Sie hier) Bestandteil des Vertrages sind, so muss von der Werkstatt ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermineingehalten werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich der Arbeitsumfang ändert oder erweitert oder dadurch eine Verzögerung eintritt oder wenn es ohne Verschulden der Werkstatt z. B. durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder Ausbleiben von Fachkräften oder Zulieferungen zu einer Verzögerung kommt. Die Werkstatt muss dann aber sogleich einen neuen Fertigstellungstermin nennen.

    Überschreitet die Werkstatt infolge eigenen Verschuldens einen schriftlich als verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin um mehr als 24 Stunden, so muss sie dem Kunden entweder ohne Berechnung von Kosten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen. Weiteren Schadensersatz kann der Kunde verlangen, wenn die Werkstatt aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Verzug gekommen ist.
    Gelten die Kfz-Reparaturbedingungen nicht, dann hat die (mündliche oder schriftliche) Vereinbarung eines bestimmten Fertigstellungstermins zur Folge, dass die Werkstatt bei schuldhafter Überschreitung dieses Termins in Verzug gerät (also z. B. in der Regel nicht bei Ausbleiben von Lieferungen von Ersatzteilen). Die Folge einer schuldhaften Überschreitung des Fertigstellungstermins ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Werkstatt. Dabei sind dem Kunden alle Schäden zu ersetzen, die sich aus der verspäteten Fertigstellung ergeben. [/SIZE]

    Was Kfz-Reparaturbedingungen sind und wann diese gelten, steht hier:

    [size=8]Die Rechte und Pflichten des Kunden und der Werkstatt ergeben sich aus den Vorschriften zum Werkvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 631 ff BGB). Viele Werkstätten verwenden jedoch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, kurz AGB (= „das Kleingedruckte“), in denen sie auch von der Gesetzeslage abweichende oder ergänzende Regelungen aufstellen können. Die Mitgliedswerkstätten der Kfz-Innungen z.B. verwenden als AGB einheitlich die von den Innungen vorformulierten sog. „Kfz-Reparaturbedingungen“ (letzter Stand: 03/2008). Voraussetzung für die Geltung dieser Vertragsbedingungen ist aber, dass sie wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurden.

    Dies kann entweder durch ausdrückliche Vereinbarung geschehen oder dadurch, dass sie bei Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt werden. In der Regel sind die ABG auf der Rückseite des Auftragsscheins abgedruckt. Durch Anhang an Rechnungen oder Lieferscheine, die dem Vertragsabschluss nachfolgen, können die Reparaturbedingungen nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden.[/SIZE]

  • @COX.....schon mal überlegt ?

    1. haftpflichtschaden und vollkaskoschanden ist nicht das gleiche in der abrechnung
    (...und post 1 liest sich wie ersteres)
    2. es könnte ja sein, daß die werke seit drei wochen auf den selbstbehalt wartet!gruebel!
    was der TE leider vergessen hat zu erwähnen
    (wäre nach der schilderung aus post 1 nicht undenkbar)


    man kann ein beitrag nur so bewerten wie der TE ihn dastellt!
    was der TE dabei durch geschicktes weglassen oder durch
    "schön formulieren" alles zu seinen gusten darstellt, kann man
    nur zwischen den zeilen lesen.
    es ist nicht selten (wie auch hier), daß ein paar posts später
    der sachverhalt (hier schuldfrage) doch anders darstellt.

    ich glaube, wer hier mit offenen karten spielt,
    (hat das der TE ab post 1 ?)
    wird auch so behandelt
    und die anderen nicht selten entlarvt.

  • cox: Danke für deine Verteidigung.

    scipio: Danke für den weiterbringenden Beitrag! Dann weiß ich jetzt ja, dass ich sofern ich noch weiter vertröstet werde, gewisse Rechte habe.

    Und an alle anderen kann ich wirklich nur zum x-ten Mal sagen. Ich wollte wissen, ob die Dauer der Reparatur normal ist. Ich wollte keine Belehrung oder rechtliche Auskunft, daher habe ich einfach nur den Schaden und nicht den Hergang beschrieben. Sorry, wenn das nicht korrekt war. Ich habe nichts beschönigt oder verdreht, wollte keinen Thread über die bösen Werkstätten oder Sonstiges starten.
    Die Leute, die Forenpolizei spielen, sollten vielleicht einfach das Forum verlassen. Denn auch Personen, die sich nicht perfekt mit dem Thema des Threads auskennen (was ja auch der Sinn eines TE ist?!) und den perfekten Thread erstellen, haben ein Recht auf faire Antworten.
    Dass ich nicht wusste, dass der Hergang wichtig ist, ist kein Verschulden meinerseits. Das kann man normal erfragen und von mir normal eine Antwort erhalten. Aber egal, es sind ja immer dieselben Nörgler. Hat man in jedem Forum.

    Zurück zum Thema. Hier nochmal eine ausführliche, chronologische Darstellung des Vorgangs:

    07.05. - Unfalltag. Mir wird gesagt alles ist geregelt, Montag kommt Gutachter. In der darauffolgenden Woche wird das aufgrund Himmelfahrt wohl nichts mehr, aber dann in der 20. KW (ohne schriftliche Terminnennung)

    12.05. - Gutachter war da, ich erhalte Schadensmeldung von der Versicherung. Hat mich irritiert, da mir gesagt wurde, ich müsse nichts mehr machen. Egal, ausgefüllt und mich um alles gekümmert. Aussage mit 20. KW steht noch.

    17.05. - OK der Versicherung ist, Gutachter war da. Es kann losgehen. Ende 20. KW steht als Termin.

    19.05. - Anruf Verzug: Teile sind noch nicht alle da, sollten am 20.05. kommen, WE lässt sich nicht einhalten, aber Anfang der darauffolgenden Woche.

    25.05. - Anruf Teile sind noch nicht alle da, daher kann der Wagen noch nicht zu den Schlossern (Drittunternehmen). Ende der Woche evtl. Übergabe

    27.05. - Teile sind alle da, Wagen bei Schlossern. Ende der Woche nicht machbar, Anfang der 22. KW

    28.05. - Sagt mir ein anderer Werkstattbetreuer, dass aufgarkeinenfall der Wagen in der 22. KW fertig werden kann. Ich solle aber nochmal mit dem Korrekten Berater sprechen.

    31.05. - Gespräch mit Werkstattberater. Wagen ist von Schlossern da. Wird erst Ende der Woche fertig.

    03.06. - Wagen wird nicht Ende der Woche fertig, da der Mitarbeiter, der den Wagen auseinandergenommen hat krank sei und nur dieser Mitarbeiter ihn wieder zusammensetzen soll, da die anderen keine Mito-Erfahrung haben (es geht um den Himmel). Ein kostenloser Leihwagen wird mir zum 04.06. bis Ende der Reparatur zugesagt (Fiat 500), nachdem ich verärgert geworden bin.
    Wagen soll aber aufjedenfall Mitte der 23. KW fertig werden.

    08.06. - Beim Einbau d. Himmels wurde festgestellt, dass zwei Leuchten über sind. Es wurde der falsche Himmel bestellt. Der korrekte muss nachbestellt werden, wird zum WE fertig.

    Und ich weiß, dass wenn ich dort morgen anrufe, dieses Spiel weitergeht.

    Das DARF nicht normaler Service einer Vertragswerkstatt sein. Ob der Unfall selbst verschuldet ist und es keine Garantiearbeit ist oder nicht.

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