Garantiefall oder nicht ?

  • Hallo,

    gestern brachte ich meinen 147er zur Alfa-Werke wegen der
    80000er wartung.

    Den Wagen erwarb ich letzten Sommer beim dem Autohaus, zu dem auch die Werkstatt gehört. Natürlich mit Gebrauchtwagengarantie.

    Folgende Liste hatte ich zusätzlich zusammengestellt, die meiner Meinung nach auf Garantie zu beseitigen oder zu überprüfen gewesen wären.

    - Einfrierende und einseitig ziehende Handbremse.
    - Hakelnde Schaltung, gelegentlich nicht in Nullstellung, und blockierender 3ter Gang.
    - Eine abgefallene Dichtung hinten Links im Innenraum
    - Fehlermeldungen im BC:
    -Bei Nässe/nach Waschstrasse: Fehlermeldung Nebelschlussleuchte
    -Abs/VDC
    -Airbagleuchte (Wackelkontakt Stecker Beifahrersitz)

    Zusätzlich hatte ich den hohen Spritverbrauch moniert ...reine Bundesstraße über 3600 km ermittelter Wert: 9,4l (laut BC 8,8l), dazu ab und zu ungleichmäßiges Beschleunigen/Gasannahme und ein nicht Erreichen der angegebenen Höchstgeschwindigkeit.

    Ebenso ein Bläschen im Lack auf der Heckklappe.

    Das ist ein 5 Jahre alter 147er 2.0 TS Distinctive.
    Zum Verbrauch: Mein 145er QV ...also gleiche Motorisierung begnügte sich mit einem Schnitt von 7,5l auf der selben Strecke. Daher verstehe ich den Unterschied nicht. Wie gesagt reine Bundesstraße, keine Autobahn, keine Kurzstrecke, kein Stadtverkehr.

    Wobei der Verbrauch erstmal zweitrangig wäre wenn die ersten Probleme auf Garantie behoben würden. aber dies wurde abgelehnt.


    Soll ich mir Rechtsberatung holen ?

  • Mit anderen Worten, Du hast einen Gebrauchtwagen erworben incl. Gebrauchtwagengarantie.
    Nun ist interessant, welche Mängel dadurch abgesichert sind ?
    Normalerweise ist das im ,,Kleingedruckten,, genau definiert.

    was steht da denn ?

  • Das Problem ist, dass der Garantiepass entweder im Auto ist, was zur Zeit noch beim Händler steht, oder er wurde mir gar nicht ausgehändigt...

    Morgen weiss ich da aber genaueres, wenn ich das Auto abgeholt habe.

    Tatsache ist aber dass ich insbesondere Handbremse, Schaltung, Dichtung und der Wackelkontakt unterm Beifahrersitz als Sachmangel ansehe.

  • Tatsache ist aber dass ich insbesondere Handbremse, Schaltung, Dichtung und der Wackelkontakt unterm Beifahrersitz als Sachmangel ansehe.

    Geht es um die gesetzliche Garantie oder ist hier eine Gebrauchtwagenzusatzgarantie über Alfa abgeschlossen worden? Im ersten Falle schaue dir §476 BGB mal genauer an (Frau google hilft ;)). Ansonsten schaue dir die Garantiebedingungen deiner Fahrzeuggarantie mal genau an...

  • Ich hab alle Unterlagen jetzt durchgeschaut - Ich hab zwar den Vertrag von der FVD vorliegen, aber keinerlei Garantiebedingungen oder ähnliches ausgehändigt bekommen.

    Gerade komme ich auch aus der Werkstatt, und wir sind so verblieben, dass ich die zu ersetzenden Teile zum Selbskostenpreis bekomme, sowie nur 50% des Arbeitsaufwandes selbst trage. Und das nach einstündiger Verhandlung.

    Es ist jetzt so, dass mich das natürlich nicht 100% zufriedenstellt, und diese Werkstatt, nach dem Nachbessern, keinen meiner Alfas mehr in die Finger bekommt, und ich zukünftige Anschaffungen meiner Lieblingsmarke, wohl auch woanders tätigen werde.

  • Ciao,
    wenn Du den Wagen vor ca. 6-Monaten (oder früher) gekauft hast, dann dürften socleh Schen wie :

    - Einfrierende und einseitig ziehende Handbremse.
    - Hakelnde Schaltung, gelegentlich nicht in Nullstellung, und blockierender 3ter Gang.
    - Eine abgefallene Dichtung hinten Links im Innenraum
    - Fehlermeldungen im BC:
    -Bei Nässe/nach Waschstrasse: Fehlermeldung Nebelschlussleuchte
    -Abs/VDC
    -Airbagleuchte (Wackelkontakt Stecker Beifahrersitz)

    im Bereich der Gewährleistung sein, das bedeutet, der Händler sollte 100% der Kosten übernehmen.

    Ist der Kauf allerdings länger als 6-Monate her, dann wirds schwer und Du musst schauen, was die Garantiebedingungen hergeben.

    Hast Du einen Nachweis über die Gebrauchtwagengarantie (Rechnung, etc.) ?
    Wenn ja, dann einfach mal beim Garantiegeber (Versicherung) anrufen und Dir das Heft zuschicken lassen.

    Viel Erfolg

    nichts muss, aber alles kann

  • Den Wagen erwarb ich letzten Sommer beim dem Autohaus, zu dem auch die Werkstatt gehört. Natürlich mit Gebrauchtwagengarantie.


    Ist der Kauf allerdings länger als 6-Monate her, dann wirds schwer und Du musst schauen, was die Garantiebedingungen hergeben.

    ......!gruebel!......

  • Es ist definitiv mehr als 6 Monate her, dass ich den Wagen gekauft hab.
    Deswegen habe ich auch nicht weiter darauf gepocht, dass die Werkstatt das zu 100% übernimmt.

    Allerdings habe ich die hakelige Schaltung schon bei der ersten Probefahrt mit dem Auto moniert. Angeblich wurde da auch was gemacht - hat aber nur wenige Wochen gehalten.
    Die Handbremse habe ich mit dem ersten Frost telefonisch reklamiert - und mir wurde gesagt, dass man das ja dann bei der Inspektion mitmachen könnte.
    Allerdings hatte ich die Inspektion ende Februar / anfang März erwartet.
    Das Auto hatte ich im April zur Inspektion bringen wollen - Einen Termin bekam ich erst 5 Wochen später wegen Überlastung der Werkstatt.

    Alles in Allem ist das Thema jetzt gegessen. Ich hab mich mit der Werkstatt auf o.g. Konditionen geeinigt (zähneknirschend meinerseits). Und das ist auch der Grund, warum ich HIER nach einer anderen Werkstatt suche. 8(

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