Spurverbreiterung Spider 916 - TÜV Eintrag nötig?

  • Moin Männers,
    ich möchte bei meinem Spider 916 (Bj.: Mai 2000; 2,0TS) um 25mm pro Seite die Spur verbreitern. Ich finde das sieht ganz geil aus ...!hehe!

    Fragen:
    - muss ich das beim TÜV eintragen lassen oder reicht eine AB?
    - muss ich sonst noch etwas beachten (meine Räder haben einen Sturz nach innen); was habe ich vergessen?!gruebel!

    Ich fahre die Orginal 16" (?) Felgen.

    Andy

  • Natürlich musst du diese vom Prüfer abnehmen und dann eintragen lassen!


    ein Anrufbeantworter?

    AB = allgem. Betriebsgenehmigung/-erlaubnis; damit ist es OK für bestimmte Fahrzeuge die Verbreiterung zu fahren ohne das in die Papiere einzutragen - ==> gibt´s z.B. bei Felgen. War wenigstens früher so (in den 90ern).

    Habe ich sonst noch etwas vergessen, oder reicht die Verbereiterung (und natürlich die längeren Schraubenbolzen ...)


    Andy

  • AB = allgem. Betriebsgenehmigung/-erlaubnis;

    ABE, Allgemeine BetriebsErlaubnis !

    In den 90er gab es bereits Felgen mit ABE?

    Spurverbreiterungen mit ABE? Wo soll es sowas geben?
    Müssen eingetragen werden, und zwar achsweise.

    Spurverbreiterungen an VA und HA ergeben also zwei Überprüfungen, zwei Eintragungen, zwei Zahlungen.

  • Hallo!
    Habe im Herbst die Spurverbreiterungen für meine 98er Spider eintragen lassen. Dazu brauchte ich eine ABE für die Dinger und ganz wichtig war dass die Spurverbreiterungen für die Rad-Reifen-Kombination gültig war, wenn welche in der ABE eingetragen waren. Der Prüfer hat auch genau geguckt ob die ABE noch Gültigkeit hat, da wohl manche widerrufen werden oder schlicht gefälscht sind!
    Es gibt auch ABEs, wo keine drin stehen, dann muss auf dem Auto nur eine zulässige Größe montiert sein!

    Grüße, Claudia


  • Habe im Herbst die Spurverbreiterungen für meine 98er Spider eintragen lassen. Dazu brauchte ich eine ABE für die Dinger

    wenn etwas eine ABE hat, dann braucht man es nicht eintragen, denn dann besteht bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis!

    Bei den Spurverbreiterungen war ein Gutachten dabei, aber kein ABE!
    Mit diesem Gutachten warst du dann beim Prüfer und hast um Betriebserlaubnis für dein Fzg (Begutachtung) ersucht.



    und ganz wichtig war dass die Spurverbreiterungen für die Rad-Reifen-Kombination gültig war, wenn welche in der ABE eingetragen waren.

    meistens ist gar keine Kombination angegeben... in dem Nicht-ABE.

  • Die Ansage war 16" Serienfelgen. Also 6,5 x16.

    Wahrscheinlich mit ET 30,5 oder 35.

    Aber auch 17" sind kein Problem.

    Habe selber 25 mm Platten hinten bei 16" Serie und ET35 montiert.

    Und es sieht wirklich geiler aus.

    Gruß

  • ich hatte 17" auf dem 916 Spider. Da hätte es bereits bei 10mm-Spurplatten die allergrössten Probleme gegeben.

    Kann ich bestätigen.
    Musste letztens den Karosseriefalz hinten abtrennen und versiegeln lassen, weil die Reifen beim Einfedern dran geschabt haben.
    Ich fahre im Sommer die Sportspeiche II mit 17" und habe jeweils 15mm-Platten verbaut.
    Gut, die Karre liegt auch noch 35mm tiefer...

  • Oh, dann hab ich´s ja noch gut getroffen! Hab 20mm hinten mit 17" verbaut und ohne Probleme eingetragen gekriegt. War aber auch ein sehr netter Prüfer...:)

  • Oh, dann hab ich´s ja noch gut getroffen! Hab 20mm hinten mit 17" verbaut und ohne Probleme eingetragen gekriegt. [COLOR='Red']War aber auch ein sehr netter Prüfer[/COLOR]...:)

    Sicher oder warst du nett bekleidet !hehe!

  • ich hatte 17" auf dem 916 Spider. Da hätte es bereits bei 10mm-Spurplatten die allergrössten Probleme gegeben.

    Die simple Aussage "Aber auch 17" sind kein Problem" ist derart nixsagend...

    Du hast recht. Ich habe mich ein bißchen blöd ausgedrückt.

    Es bezog sich auf das H&.. Gutachen. Auf 7x17 oder 7,5x17 Felgen

    mit 225/45-17 Reifen und einer ET von 30,5.

    Gruß

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