TÜV lange abgelaufen - wie abmelden?

  • @ peter k
    in meiner zuständigen Zulassungsstelle geht das folgendermassen ab.
    Du entwertest Dein Kennzeichen selbst ( entfernst TÜV / AU und Zulassungssplakette )
    dann gehst Du mit den Schildern, dem KFZ Brief und dem Schein zum Schalter und bekommst Deine Abmeldepapiere.
    Was wäre denn, wenn Du den Schein verloren hast ?!gruebel!
    Im Brief steht ja kein TÜV Termin

  • ich habe eine Vespa und eine Laverda ..da ist der Tüv 4 und 6 Jahre abgelaufen. Die sind auch nicht fahrbereit da die Batterie bzw. der Motor defekt ist...
    Irgendwann fahre ich die mal zum Tüv

  • ich habe eine Vespa und eine Laverda ..da ist der Tüv 4 und 6 Jahre abgelaufen. Die sind auch nicht fahrbereit da die Batterie bzw. der Motor defekt ist...
    Irgendwann fahre ich die mal zum Tüv

    Und musst dann 3 bzw 4 mal Tüven um 2 Jahre Tüv zu haben? Gibt es für solche Fälle Sonderregelungen? Wenn man nen Monat überzieht bekommt man ja nur für 1 Jahr und 11 Monate Tüv!

  • Und musst dann 3 bzw 4 mal Tüven um 2 Jahre Tüv zu haben?

    Hab ich das richtig verstanden? Nachträglich tüffen, um die vergangenen vier bis sechs Jahre wieder einzuholen. Ich fahr gleich morgen hin und lass es für die Zukunft dreimal prüfen. Hab ich sechs Jahre Ruhe !mgrins!

  • Auszug von dieser Seite:

    Auto im Alltag: TÜV abgelaufen? | Ratgeber | hr

    [size=10]...Bußgeld-Übersicht bei versäumten Terminen

    Was aber tun, wenn man wirklich mal merkt, dass sein TÜV schon länger abgelaufen ist? Direkt zum TÜV fahren oder das Auto am besten stehen lassen? "Das Sinnvollste ist, auf direktem Wege zum Tüv zu fahren." Dann hilft aber auch keine vorherige Terminabsprache mehr: "Eine Bestätigung, dass ein Termin vorliegt, gibt es in dem Sinne nicht mehr. Wenn man erwischt wir, spielt es keine Rolle, ob man auf dem Weg zum TÜV ist." Aber natürlich geht es ja nicht nur um die Strafe: Schließlich birgt ein abgelaufener TÜV Gefahren.

    Bußgeld bei versäumten Terminen laut Bußgeldkatalog:

    Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird: 15 Euro Strafe
    Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wird: 25 Euro Strafe
    Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten wird: 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg
    Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten wird: 75 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg[/SIZE]

    _________________

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  • Und musst dann 3 bzw 4 mal Tüven um 2 Jahre Tüv zu haben? Gibt es für solche Fälle Sonderregelungen? Wenn man nen Monat überzieht bekommt man ja nur für 1 Jahr und 11 Monate Tüv!

    Der Tüv überprüft die Verkehrstauglichkeit für 2 Jahre
    Bei weniger müsste der Tüv eigentlich weniger testen.
    Das zurückdatieren gibt es glaube ich im Saarland nicht... aber in anderen Bundesländern..daher fahren viele ins Saarland da hier nicht zurückdatiert wird.

  • TÜV abgelaufen, ok, nicht gut, aber bei meinem Alfa war mal der TÜV 6 Jahre abgelaufen. !augenmach!

    Da ist kein Schreiben von der Zulassungsstelle gekommen, wir sind ja nicht in Schweden :D.

    Neuen TÜV gemacht und gut war. !thatsit!

    Und ich würde mir keine Gedanken wegen Auto ohne TÜV auf einem Anhänger machen, meint ihr, die Polzei prüft normalerweise so etwas?

    Ich würde mit dem Kennzeichen hinfahren und es abmelden, gut ist.

    Die Zulassungsstelle hat aber den aktuellen TÜV-Stand!

    Als ich meinen Mahindra DC !gruebel! auf Saison-Kennzeichen geändert habe, ist raus gekommen, das im Computer stand, das der TÜV bis Oktober noch gilt, aber ma Kennzeichen war November geklebt! :o

    Under den TÜV habe ich in Jena machen lassen und nicht in Ostholstein.

    !hehe!

    Gruß

    Michael

  • Und musst dann 3 bzw 4 mal Tüven um 2 Jahre Tüv zu haben? Gibt es für solche Fälle Sonderregelungen? Wenn man nen Monat überzieht bekommt man ja nur für 1 Jahr und 11 Monate Tüv!

    Nein, nur einmal, aber die rechnen in 2 Jahren, es kann also passieren, das Du den TÜV für nur einen Monat bekommst, wenn es ganz blöd läuft. :,(

    Kannst aber sofort hinten zum tor raus fahren :+) und vorn wieder rein :D.

    Dann mußt du zwar 2 * zahlen, hast aber 2 Jahre TÜV.

    :-]

    Gruß

    Michael

  • ehrlich gesagt habe ich nicht alle antworten gelesen, war mir zu viel und zu wild.ich habe im februar ein auto abgemeldet, das seit november keinen tüv mehr hatte und es gab keinen ärger. wieso auch wenn das fahrzeug nicht dabei ertappt wurde, dass es illegal im verkehr benutzt wurde. ich hatte einen motorschaden und brauchte etwas zeit um mich zu entscheiden was ich damit tue. ich habe weder die steuer noch die versicherung betrogen und das auto nicht in den verkehr gebracht.
    hingehen mit schildern und abmelden, fertig. keine horrorszenarien erschaffen...
    wie heißt es beim zauberlehrling so schön: die geister die ich rief wollen mich nun nicht mehr lassen...

    ulf aus ulm

  • ich hatte meinen alten 166 beim Händler in Zahlung gegeben.

    TÜV war 4 Monate überfällig ( hatte bisschen geschlampt 8( )

    Heute kam Mail von meiner Versicherung, dass der Alfa abgemeldet wurde.

    fehlender TÜV scheint das Strassenverkehrsamt wohl nicht zu interessieren.!gruebel!

  • Hallo Peter,
    vermutlich hast du das Problem mittlerweile erledigt, aber falls es dir hilft wäre ich gerne bereit bei unserer Zulassungstelle unverbindlich nachzufragen, (in der Provinz in Niedersachsen). Ich habe eigentlich in Erinnerung das diese Sache weniger eine Frage von Rot/Schwarz sondern mehr von Nord/Süd ist.
    Viele grüße, Udo

  • ...was die wenigsten wissen: so ein Fahrzeug darfst du MIT KENNZEICHEN auch nicht auf einem (offenen) Anhänger transportieren ohne eine Strafe zu riskieren. Denn wenn ein Fahrzeug sichtbar amtliche Kennzeichen MIT GÜLTIGER ZULASSUNG im öffentlichen Verkehr trägt (dazu zählt auch der Transport) muss es auch alle nötigen Bedingungen erfüllen (TÜV/ AU gültig, Betriebserlaubnis gültig). Konsequenz: Schilder abschrauben auf dem offenen Hänger!

    Mir hat die Polizei mal ein Ticket verpasst weil ein Auto auf Privatgrundstück mit abgelaufenen Plaketten stand (von der Straße einsehbar - weit über 6 Monate).
    Ich habe darauf hin Einspruch erhoben. Mit der Begründung "Privatgrundstück" und vor allem nicht "Fahrbereit" wovon sich die netten Herren in grün gerne überzeugen dürfen.

    Der Einspruch hat gewirkt. Aber letztendlich war es vermeidbarer Papierkram. Am einfachsten könnte es sein, wie Marc schon geschrieben hat, die Schilder abzuschrauben.
    ABER: Dann ist die Umweltbehörde im Spiel! Daran sollte man auch denken.

    .
    andré

  • Hallo Udo,

    vielen Dank für Dein Angebot. Ja, das Problem hat sich inzwischen dadurch erledigt, dass ich das Auto doch nicht genommen habe.

    Wenn es Dir nicht zuviel Mühe macht, wäre es toll von Dir wenn Du Dich trotzdem mal erkundigst. Ich habe so einen Fall möglicherweise bald wieder.
    Wie gesagt, nur wenns nicht zuviel Aufwand ist.

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Peter

  • Hallo Peter,
    in spätestens 2 Wochen muß ich sowieso zur Zulassungsstelle um ein
    Fahrzeug anzumelden. Falls es eiliger ist kannst du dich nochmal melden,
    dann gehe ich zwischendurch dort hin, das wäre auch kein Problem, ansonsten schreibe ich hier sobald ich dort war.
    Viele Grüße, Udo

  • Servus!

    Mir hat die Polizei mal ein Ticket verpasst weil ein Auto auf Privatgrundstück mit abgelaufenen Plaketten stand (von der Straße einsehbar - weit über 6 Monate).
    Ich habe darauf hin Einspruch erhoben. Mit der Begründung "Privatgrundstück" und vor allem nicht "Fahrbereit" wovon sich die netten Herren in grün gerne überzeugen dürfen.

    Der Einspruch hat gewirkt. Aber letztendlich war es vermeidbarer Papierkram. Am einfachsten könnte es sein, wie Marc schon geschrieben hat, die Schilder abzuschrauben.
    ABER: Dann ist die Umweltbehörde im Spiel! Daran sollte man auch denken.

    Mein Hinweis war ganz konkret auf die Teilnahme am Straßenverkehr (Anhänger) sowie zugelassen (Schilder mit gültiger Zulassungsplakette) bezogen. Auf Privatgrund (darf aber z.B. kein Supermarktparkplatz sein...) nimmt das Fz. ja definitiv nicht am Verkehr teil.
    Schilder abschrauben galt ja auch für den sichtbaren Transport, nicht für´s Abstellen in der Prärie...
    Man kann sich jedenfalls u.U. einige Diskussionen sparen.

    Grüße Marc

    Grüße aus München

    Marc

  • Mich wundert, dass das Ding noch angemeldet ist.

    Der übliche Werdegang, wenn HU/AU abgelaufen ist, wäre ein Bußgeldbescheid, eine Aufforderung zur Abmeldung und eine Stilllegung von Amts wegen. Das ganze dauert eigentlich kein halbes Jahr. Kann mir kaum vorstellen, dass ein Fahrzeug so lange nicht bemerkt wird.

    Abmelden kannst du ein Fahrzeug auf jeder Zulassungsstelle oder Bürgeramt. Papiere und Kennzeichen mitbringen und das Siegel wird entfernt.

    Mich wundert das nicht.
    Ich habe mir vor Jahren einen Motorradrahmen mit 2 Monaten TÜV gekauft und mit Saisonkennzeichen angemeldet, um mir einen zusätzlichen Schadenfreiheitsrabatt aufzubauen.
    Der hat noch eine alte rosa Plakette - also 2005, oder?
    Seitdem nie wieder etwas gehört.

    Gruß
    Reiner

    Gruß Reiner

  • Mir hat die Polizei mal ein Ticket verpasst weil ein Auto auf Privatgrundstück mit abgelaufenen Plaketten stand (von der Straße einsehbar - weit über 6 Monate).
    Ich habe darauf hin Einspruch erhoben. Mit der Begründung "Privatgrundstück" und vor allem nicht "Fahrbereit" wovon sich die netten Herren in grün gerne überzeugen dürfen.

    Der Einspruch hat gewirkt. Aber letztendlich war es vermeidbarer Papierkram. Am einfachsten könnte es sein, wie Marc schon geschrieben hat, die Schilder abzuschrauben.
    ABER: Dann ist die Umweltbehörde im Spiel! Daran sollte man auch denken.

    Da hast Du aber Glück gehabt - zumindest, wenn es keinen Zaun gab!
    Privatgrundstück reicht nämlich z.B auch nicht aus, wenn Du ohne Anmeldung oder Führerschein fährst.
    Es muß eine "nichtöffentliche Verkehrsfläche" sein, d.h durch eine Zaun o.ä. abgetrennt.

    Gruß
    Reiner

    Gruß Reiner

  • Ich habe auch noch zwei angemeldete Vespa Roller, da ist seit 1992 und 1994 der TÜV abgelaufen und bei dem ein oder anderen Oldtimer kam es in der Vergangenheit auch schon mal vor, daß über den Winter der TÜV abgelaufen war. War bei den Oldtimern kein Problem, bei den Vespen weiß ich das noch nicht ;)

    Gruß
    Jens

    -------------
    Giulia 1300 ti 07/1969
    BMW 530d touring 12/2001
    Die Giulia war preiswerter, als die Teile, die bei BMW auf Garantie getauscht wurden...
    Bilder: http://www.jensputzier.de/alfa_main.htm

  • Hallo Peter,
    heute war ich auf der Zulassungstelle. (Niedersachsen)
    Abmelden eines Fahrzeugs aus einem anderen Bundesland ist kein Problem.
    Ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abmeldung TÜV hat wird nicht geprüft. Man hat mich auch etwas verwundert angesehen bei der Frage.
    Viele Grüße, Udo

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