Kleine Unterhaltung mit der Polizei

  • morgen alfisti
    scheint heute nicht mein Tag zu sein nach dem ich mich verschlafen hatte war ich etwas pressiert unterwegs und habe über Land die Bullen in Zivil (in Golf) überholt. Etwas später an gut übersichtlicher Stelle habe ich dann noch einen Kleinlaster über die Sicherheitslinie überholt (nur noch etwa 20 m dann ist es wieder erlaubt) da die Strasse frei war habe ich natürlich wie immer ordentlich Gas gegen und der Golf war nirgends mehr zu sehen. Im nächsten Dorf wo ich auch arbeite haben sie mich dann eingeholt und sind mir bis auf den Firmenparkplatz gefolgt. Zum Glück habe ich noch die Fussgänger durchgelassen...
    Der jeune homme dinamique der nur französisch sprach meinte dann ich hätte ein sehr agressives Fahrverhalten und mein Auto sei viel zu laut. Ich dazu nein habe nur ein Remus und es ist ein Alfa;-). Den Pilz und die komplette ruppe N auspuffanlage etc haben sie zum Glück nicht bemerkt obwohl ich den Motor hochdrehen durfte und die halbe Belegschaft sich wohl schon darüber amüsierte.
    Zudem wollte er mir weismachen ich müsse den Remus eintragen
    na ja shit happens zum glück konnte ich ihm noch den Prüfbericht vorlegen wo der remus vermerkt war. sonst hätte er mir wohl noch ne Mängelkarte ausgestellt.
    das Köstlichste war sein mit Stolz erfülltes Gesicht als er seinen neuen noch leere Notizblock zücken durfte und meine Angaben mit krakeliger Schrift auf die erste Seite eintrug.
    hat jemand von euch (schweizer alfisti) schon Erfahrung damit gibt das ein Ausweis entzug oder nicht?
    gruss
    voe

    Alfista ist man im Herzen und weniger in der Garage

  • Sehe das auch so wie Michel. Die beiden scheinen mit der Langeweile zu kämpfen gehabt haben. Erstaunlich, dass die beiden die Ueberfahrung der Sichterheitslinie nicht beanstandet haben. Die ist nämlich schwerwiegender als Nicht-eingetragenes Zubehör. Obwohl das vermutlich mehr nervt und Zeit kostet.
    Deshalb: Für welches Vergehen Ausweis weg? Bleib relaxed.

    Gruss René

  • Danke erst mal für die schnellen antworten.
    Der Bulle meinte das er mich anzeige weil ich die Sicherheitslinie überfahren habe und den Sicherheitsgurt wird er mir auch gleich da anlasten. Angst um den Ausweis habe ich ein bisschen weil es nun über den Richter geht und das evtl ein Administrativ Verfahren nach sich ziehen kann...
    Am Auto haben sie zum Glück nichts gefunden weil sie einfach zu dumm(wenn man das hier so schreiben darf) waren und keine Ahnung haben.(zum Glück und Klopf auf Holz)
    Denke das es sie zudem deprimiert hat das sie mir wegen der Geschwindigkeit nichts anhaben konnten. hatte sie ja schon abgehängt. wobei die Nummer hätten sie eh gehabt.

    Denke nicht das ein Prüfaufgebot kommt nachdem er begriffen hat das man den Endtopf nicht eintragen muss/kann. wenigstens das
    gruss und polizeilose fahrt
    voe

    Alfista ist man im Herzen und weniger in der Garage

  • Zitat

    Original geschrieben von VOE
    Danke erst mal für die schnellen antworten.
    Der Bulle meinte das er mich anzeige weil ich die Sicherheitslinie überfahren habe und den Sicherheitsgurt wird er mir auch gleich da anlasten.

    so schlimm kann das nicht werden. ein freund hat mal in der nacht mehrfach versucht ein auto zu überholen, und dabei oft auch die sicherheitslinie mit allen vier rädern überfahren, das auto vornedran nicht überholt (er fährt zwar wie die sau, aber es war ihm auch zu unübersichtlich und regnerisch)... naja, etwas später entpuppt sich das zu überholende auto als zivilfahrzeug der polizei... ausser einem zusammenschiss fürs auffahren und überfahren der linie ist nichts weiter passiert...
    und der gurt kostet nach radar.ch 60.- sfr...

    Zitat


    Angst um den Ausweis habe ich ein bisschen weil es nun über den Richter geht und das evtl ein Administrativ Verfahren nach sich ziehen kann...


    das kostet nur sinnlos viel, muss aber auch nichts heissen... ehrlich gesagt hab ich bei meiner praktischen führerschein-prüfung auf einer 2spurigen strasse auch die sicherheitslinie überfahren, die knapp 20m vor mir sowieso gestrichelt wurde... und der experte hat mich auch nicht durchfallen lassen, obwohl er von anfang an alles unternommen hat, um mich nervös zu machen ("es schmöckt so verbrennt... hend sie d'handbrems vergesse?" :o ;) )

    gruss und bleib cool ;)
    michel

  • Hallo !

    Ihr seit also wirklich lustig.

    Nach der allgemeinen und strengen Rechtspraxis in der Schweiz werden diese Vorfälle etwa folgendermassen eingestuft.

    Das vollständige Ueberfahren der Sicherheitslinie mit allen 4 Rädern wird als schwerer Verstoss gegen die Verkehrsregeln betrachtet und kann deshalb nicht im Ordnungsbussenverfahren behandelt werden. Der Polizeirichter legt die Höhe der Strafe fest, in der Regel einige 100 Franken und berücksichtigt noch einige Umstände entsprechend dem Protokoll, das er von den Polizisten erhält. Wenn der Vorgang als starke Verkehrsgefährdung eingestuft wird, was wahrscheinlich ist, sonst wäre ja die Sicherheitslinie nicht da, so ist mit einem Ausweisentzug d.h. mit einem Administrativ-Verfahren zu rechnen.

    Gruss

    Salvatore

  • Zitat

    Original geschrieben von salvatore
    Wenn der Vorgang als starke Verkehrsgefährdung eingestuft wird, was wahrscheinlich ist, sonst wäre ja die Sicherheitslinie nicht da, so ist mit einem Ausweisentzug d.h. mit einem Administrativ-Verfahren zu rechnen.

    hi salvatore

    voe schreibt doch, dass die linie 20m später sowieso nicht mehr durchgezogen war... da könnte er im falle eines ausweisentzuges sicher das urteil anfechten und vor den richter gehen... oder kann der polizist beweisen, dass er noch bei durchgezogener linie überholt hat?

    ausserdem: wird das ausserorst so hart behandelt? bei radar.ch hab ich folgendes für innerorts gefunden:
    618.
    Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts = Fr. 40.--

    kann man dem schon "rechtsungleichheit" sagen?

    gruss
    michel

  • Hi Michel !

    Nach einschlägiger Rechtspraxis wird das Ueberfahren der Sicherheitslinie mit allen 4 Rädern ausserorts als grober Verstoss gegen die Verkehrsregeln betrachtet. Dabei ist es absolut unerheblich, ob diese in 20 Metern gerade aufhört. Da dies ein objektiv und eindeutig beurteilbarer Tatbestand ist, braucht es im Gegensatz zu einer Messung auch keine Toleranz.

    VOE schreibt ja auch, dass die Angelegenheit ja auch vom Polizeirichter beurteilt wird, d. h. es kann nicht im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden und es muss mit einer Busse von schätzungsweise über Fr. 300.- gerechnet werden. Möglicherweise kommt es wenn nach der Einschätzung der Polizisten keine erhebliche Verkehrgefährdung vorgelegen hat, nicht zu einem Ausweissentzug. Bei doppelter Sicherheitslinie würde es absolut zwingend zu einem Ausweisentzug kommen.

    Das gerichtliche Anfechten einer administrativen Massnahme führt in den seltesten Fällen zum Erfolg.

    Unter Rechtsungleichheit versteht man, dass der selbe Tatbestand zu einer unterschiedlichen Strafe führt und der Polizeirichter wendet dies bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz an, indem er die Höhe der Busse den finanziellen Möglichkeiten der bestraften Person anpasst.

    Ueberholen ausserorts mit vollständigen Ueberfahren der Sicherheitslinie ist ein total anderer Tatbestand gegenüber Ueberfahren der Sicherheitslinie innerorts und wir deshalb auch total anders bestraft.

    Bei einem Polizisten genügt als Beweis wenn der Tatbestand und Situation so geartet war, dass er ihn mit seinen Sinnesorganen oder amtlich geeichten Hilfsmitteln prinzipiell erfassen kann. Man sagt ja auch, er sei das Auge des Gesetzes.

    Es gibt sogar ein Bundesgerichtsentscheid, wo ein Polizist die Geschwindigkeit von einem Automobilisten mit blossem Auge als stark überhöht eingeschätzt hatte und der Automobilist deshalb entsprechend bestraft wurde.

    Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden in der Schweiz ziemlich stark geandet und es empfiehlts sich dieses in den wichtigen Punkten einzuhalten, da es andernfalls teuer wird oder man nicht mehr fahren darf.

    Im Bundeshaus wird im Departement Leuenberger ja zur Zeit gerade die Vision Zero diskutiert, mit dem Ziel die Zahl der Verkehrstoten weiter zu reduzieren. Dabei sollten die Tempolimiten weiter reduziert werden und allgemein die Bestrafung erhöht werden. Allerdings glaube ich kaum, dass diese Vorlage durchs Parlament kommt.

    Gruss

    Salvatore

  • hi salvatore

    du scheinst dich ja gut auszukennen... ich hoffe nicht alles am eigenen leib erfahren müssen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von salvatore
    VOE schreibt ja auch, dass die Angelegenheit ja auch vom Polizeirichter beurteilt wird, d. h. es kann nicht im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden und es muss mit einer Busse von schätzungsweise über Fr. 300.- gerechnet werden. Möglicherweise kommt es wenn nach der Einschätzung der Polizisten keine erhebliche Verkehrgefährdung vorgelegen hat, nicht zu einem Ausweissentzug.


    naja, das hab ich ja schon weiter oben geschrieben, dass es alleine weil es vor den richter geht schweineteuer wird...
    ich bin davon ausgegangen, dass richter nicht grundsätzlich etwas dramatisches ist. ich hab drum auch von richter gehört, weil ich mit NOCH nicht eingetragenen federn rumgefahren bin, alle gutachten aber dem polizisten bei der konrtolle schon unter die nase halten konnte... ich hab nachher mit dem typ telefoniert und der meinte, sowas könne halt nicht anders als vor den richter, weils im üblichen bussenkatalog nicht aufgelistet ist...

    ...naja, aber in voe's fall hört sich das also schon gravierender an :-{

    Zitat


    Ueberholen ausserorts mit vollständigen Ueberfahren der Sicherheitslinie ist ein total anderer Tatbestand gegenüber Ueberfahren der Sicherheitslinie innerorts und wir deshalb auch total anders bestraft.

    ...ok... was gelernt...

    Zitat


    Bei einem Polizisten genügt als Beweis wenn der Tatbestand und Situation so geartet war, dass er ihn mit seinen Sinnesorganen oder amtlich geeichten Hilfsmitteln prinzipiell erfassen kann. Man sagt ja auch, er sei das Auge des Gesetzes.


    das wiederum nervt mich grausam! auch ein polizist kann sich mal irren, vorallem wenn es um einen augenblicke geht und es schlussendlich aussage gegen aussage steht... (zb wars noch orange oder schon rot... ich sagte orange, der polizist rot... wieso soll ich weniger recht haben, als der freund und helfer... vorallem wenn er das in seiner "freizeit" zufällig aus den augenwinkeln gesehen haben will... scheissgesetz :-{ )


    Zitat

    ... es empfiehlts sich dieses in den wichtigen Punkten einzuhalten...

    da stimme ich überrein, ich hab ja auch keine lust das mir einer reinfährt und ich dann tot bin...

    Zitat

    Dabei sollten die Tempolimiten weiter reduziert werden und allgemein die Bestrafung erhöht werden.

    irgendwie hört sich das nach einer verdeckten finanzierung von löchern in der staatskasse an :-{
    wollen wir hoffen, dass da nichts draus wird (also nicht mit weniger toten, sondern mit tieferen limits und höheren bestrafungen)

    gruss
    michel

  • morgen
    Genau so wie Salvatore es sagt dachte ich es mir eigentlich auch. wobei es keine Rolle spielen wird ob es nun übersichtlich und gleich zu Ende war. Na ja egal. warte mal ab was mir da ins Haus geflattert kommt. werde euch auf dem laufenden halten.(in ein paar monaten)
    Wurde getern auf dem nach hause weg noch ein 2. mal angehalten und kontrolliert... glaube die Freiburger haben ihre aspiranten losgelassen oder so.

    und zu Leuenbergers illusorischen Idee die Verkehrstoten auf Null zu senken. Sicher finde ich jeden Verkehrstoten zuviel. Aber den Weg den sie einschlagen wollen ist ja wohl wieder typisch für die Schweiz: Tempo 70/110; Blackbox im Wagen. 0.5 promille und die Atemalkoholkontrolle(oder wie sie das so schön nennen) soll Beweiskraft erhalten und das ganze wird via Mineralölsteuer und Haftpflichtversicherungen finanziert. so Ungefähr stand es am Sonntag im TXT. Meiner Meinung nach wird da einfach der bürger noch mehr abgemolken. kennen wir aber schon bestens hier bei uns.

    wünsche trozdem einen schönen Tag
    Das wetter passt ja heute
    gruss
    voe

    Alfista ist man im Herzen und weniger in der Garage

  • Ich hab gestern gerade ein wenig den Brückenbauer (Zeitung des grössten Detailhandelsgeschäftes, Migros, der Schweiz) durchgestöbert.
    Da bin ich auch auf diese Vision Zero gestossen: ausserorts 70 / Bahn 110; drakonische Strafen bei Übertretungen.
    Gurtschlösser gekoppelt mit Wegfahrsperren, die haben sie doch nicht mehr alle...
    Für die Motorradfahrer siehts noch beschissener aus: allgemeine Sperre bei 80km/h.... Und nächstes Jahr wird das MotorradGesetz an EU angepasst und deshalb für die 25+ jährigen ziemlich locker: Ich werde auch anfangen, yes. Und zwar mit etwas standesgemässem: Moto Guzzi :-]
    Ich hoffe, dass solche links-grünen Phantasien (für mich Alpträume!) niemals durchgesetzt werden können.

    Nur ein kleiner Denkansatz: die 70/110 wird gross posaunt, über die innerorts generell 50 spricht niemand! Und auf 40 zu reduzieren würde ja wohl mehr bringen als diese ganze Sch.... !

    Ich hab mich jedenfalls genervt und ich werde jede Initiative dagegen unterstützen. Obwohl ich sonst die rechts-aussen Gegen-Alles/Blocher-Fraktion wirklich hasse.

    Gruss aus Basel

    Dominik

  • Zitat

    Original geschrieben von VOE

    Wurde getern auf dem nach hause weg noch ein 2. mal angehalten und kontrolliert... glaube die Freiburger haben ihre aspiranten losgelassen oder so.

    wünsche trozdem einen schönen Tag
    Das wetter passt ja heute
    gruss
    voe

    Hallo
    Genau, habe ich auch schon bemerkt, die Freuiburger nützen das schöne Wetter um mit den Aspiranten einen Feldversuch zu unternehmen.
    Also Vorsicht ab der Ausfahrt Flamatt, kurz nach der Autobahnausfahrt standen Sie heute auch.
    Einer meiner Mitarbeiter war nicht angeschnallt, macht Fr. 60.--,
    der nicht mitgeführte Führerausweis haben sie ihm dann aber geschenkt, sind ja keine Unmenschen.

    Dafür habe ich von der Berner Polizei gestern eine Parkscheibe erhalten mit dem Hinweis auf den Schulbeginn.

    VOE
    Bei einer Verzeigung an den Richter ist die Busse auf jeden Fall Fr. 300.-- + Schreibgebühr.
    Bis Fr. 250.-- kannst du die Sache gleich Vorort oder mit EZ erledigen.

    PS: Für alle Polizisten die das noch nocht wissen.
    In CH sind die Ronalfelgen 7x15 im Typenschein eingetragen und gelten als Originalfelge. Für Remus und andere Endtöpfe gibt es ein Musterprüfzeugnis. Diese Endtöpfe sind auch ohne Eintragung zugelassen. Diese Typenprüfung gilt auch für den 75 2.5 QV. Die Prüfung wurde aber sicher nicht mit einem solchen Fahrzeug vorgenommen den dieser V6 wäre mit Sicherheit zu laut gewesen.

    gruss mariani

    http://www.alfaclub.ch

    2 alberi a camme in testa

  • Zu der Gesetzeslage in der Schweiz kann ich nichts sagen aber mir erging es letzten Freitag ähnlich und diese lustige Geschichte will ich euch nicht vorenthalten.

    Also, bei uns ist momentan die Hölle los auf der Strasse!Lauter Touristen die mit Tempo 50-70 dahinschlafen weil sie ja die schöne Aussicht geniessen müssen:-{ .

    Nach einer längeren Geraden, in ein paar leichten übersichtlichen Kurven überholte ich einige Autos und irgendwie gefiel mir der Klang meines V6 einfach zu gut und ich drehte im 3tem Gang immer weiter.
    Ein Blick auf den Tourenzähler; huch schon wieder 6000 U/m ,also mal schalten, dacht ich...!

    Gerade als ich vom Tourenzähler wieder aufblickte sah ich das erste Auto von dieser "Fahrgemeinschaft" auch Kolonne genannt!

    FINANZPOLIZEI!!!

    Da höhrte ich schon dieses komische Tattütatta mit Sirene ,Hupe und dem ganzem Programm.

    Ich bei der nächsten Anhaltemöglichkeit raus und auf die "Finanzer" gewartet (und das hat gedauert bis die mit ihrem Punto da waren!!!;) )

    Natürlich hatte ich schon meinen treuen Hundeblick aufgesetzt aber das hat alles nix geholfen.
    Zuerst bekam ich einen Anschiss und dann zählte mir der liebe Finanzpolizist meine Vergehen auf die da lauteten:

    Überholen bei durchgehender Mittellinie von
    mehreren Fahrzeugen
    mit überhöhter Geschwindigkeit
    ohne Blinker
    in einer Kurve

    D dachte ich mir schon: ojeojeoje...das wird teuer.

    Doch zu meiner Überrschung bekam ich nur die Mindeststrafe von 65 Euro.


    Und da konnte ich dann wirklich nur noch lachen......:)

    ________________________________________________________________________________

    Alle Sagten, Das Geht Nicht! Dann Kam Einer, Der Wusste Das Nicht - Und Hats Gemacht! !gruebel! ;)

  • Hallo !

    Ich glaube über die Vision Zero müssen wir uns glücklicherweise nicht allzuviele Gedanken machen.

    Ich denke, was das Departement Leuenberger da vor hat, wird auch den gut bürgerlichen Limousinenfahrer im Parlament langsam zuviel und wird darum kaum mehrheitsfähig sein.

    Gruss Salvatore

  • @ salvatore
    Ich hoffe, Du hast mit Deiner Beurteilung bezüglich der Behandlung mit Vision Zero recht.
    Obwohl ich Sympathiesant der Grundidee bin, würde ich lieber sehen, dass die Sache am Verursacher angepackt würde. Höhere Bussen für Raser. Ausweisentzug für Verursacher von Auffahrünfällen usw.
    Was für mich die vorgestellten Massnahmen ad absurdum führt, ist die "technische" Beschränkung von Motorrädern auf 80Km/h.
    Habe ich dann den Kurier-Fahrer mit dem Ducato am Hinterrad meiner Guzzi. Gibt es dann nur noch Roller mit automatischem Getriebe zu fahren? (z.B. Burgmann 600) Oder habe ich dann nur noch den 1. und 2. Gang zur Verfügung?
    Wer als "Grufti" wie ich in der Rekrutenschule u.a. mit einem Dodge WC (Wapon Carrier)mit Abriegelung gefahren ist, kann sich das Gefühl in etwa vorstellen. Man ist am Beschleunigen (Was für ein Wort für eine Dodge WC) und plötzlich bekommt der Motor keinen Sprit mehr und drosselt. Natürlich gibt es Heute technische Möglichkeiten eine solche Drosselung perfekt zu lösen, aber nur mit Neuentwicklung wobei die Drosselung über den ganzen Drehzahlbereich kontrolliert werden müsste.
    So oder so, eine Schnapsidee von Moritz bzw. dessen Amtstelle.

    Gruss René

  • Zitat

    Original geschrieben von R. Senn
    [B
    Obwohl ich Sympathiesant der Grundidee bin, würde ich lieber sehen, dass die Sache am Verursacher angepackt würde. Höhere Bussen für Raser. Ausweisentzug für Verursacher von Auffahrünfällen usw.


    Gruss René [/B]

    ja, da kann ich R. Senn nur recht geben. Ich bin der Meinung, dass "Zero Verkehrstote" zwar erstrebenswert ist, obwohl sicherlich ziemlich unrealistisch.
    Die technische "Beschneidung" der Autos und Motorräder bringt wahrscheinlich nichts. Von daher denke ich das die Durchsetzung und das Büssen von krass verkehrswidrigem Verhalten am meisten bringt.
    Ich spreche nicht von den Schnellfahrern, die sich dem Verkehrsfluss anpassen, sondern von den wirklichen Rasern, die mit 60 km/h durch Wohnsiedlungen rasen, auf der linken Spur alle überholen und dann rechts reinscheren nur um ein paar Autos vorher im Geschäft, resp. zuhause zu sein, etc, etc.
    Und mit Büssen meine ich Ausweisentzug und nicht Geldstrafen, denn nur das tut weh.

    Grüsse aus Zürich
    Jean :-X

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