Undichtes Lenkgetriebe und die Probleme mit den freundlichen...

  • Hallo Alfafreunde,

    ich hab mir vor vier Tagen auch einen 159er zugelegt.
    3.2l, EZ 07/2006, 48000km

    Und ich hab wohl die gleichen Probleme wie Ihr Sie habt.
    Mein Lenkgetriebe macht Lärm.
    Lautes klappern im im Stand bei Standgas, wird leise bzw. verschwindet wenn die Drehzahl hochgeht.
    Außerdem ist es in Kurven zu hören.

    Komisch find ich dabei nur dass ich bei der Probefahrt und auch am Tag darauf nichts davon gemerkt hab.

    Aber hab ich wohl noch Glück im Unglück, der Händler darf mir das ganze dank der Gewährleistung kostenlos reparieren.

    Schade ist nur dass das Auto stehen muss bis ich Zeit hab dem zum Händler zu bringen, sind immerhin fast 100km.
    Was meint Ihr, kann man die Strecke noch fahren?
    Dank Servoöl von meinen AR Partner vor Ort ist der Lärm jetzt erstmal fast verschwunden.

    mfg
    Markus

  • Hallo,

    Bin schon seit drei Jahren bei einem eher kleineren Händler in Tulln (Niederösterreich) da ich mit einem großen Händler in Wien sehr viele Probleme hatte. (Wird für dich wahrscheinlich zu weit weg sein).


    Der Meister in der Werkstatt wollte Anfangs auch nicht wahrhaben dass die Lenkung defekt ist. (Ich hatte das irgendwie schon geahnt nachdem ich hier schon einige Zeit mitlese). Erst als ich die Spur einstellen bzw. das Lenkrad gerade stellen lassen wollte wurde der defekt am Lenkgetriebe festgestellt.
    Hinterher hat man dann eingestanden dass Probleme mit dem Lenkgetriebe doch nicht so selten sind. (Aussage Werkstatt: Sie sind nicht der Erste mit diesem Problem..)

    Grüße,
    4Valvole

  • Das mit den Österreichern hat vielleicht etwas auf sich.
    Ich habe auch schon ein neues Lenkgetriebe, dass aber erst bei über 130 000 und ich mußte, obwohl außerhalb jeder Garantie, nur die Arbeitszeit bezahlen und das Lenkgetriebe übernahm Alfa.
    Am Anfang zierten sie sich auch und sagten mr klipp und klar , dass bei meiner Kilometerleistung sicher keine Kulanz gewährt wird, aber dann habe ich mich mit Fiat Pichler abgesprochen und mich ein bisschen im Produktsicherheits- und Produkthaftungsgesetz schlau gemacht und dann den folgenden Brief an Alfa gesendet:


    Fiat Group Automobiles Austria GmbH
    Herr Josef A. Mayr
    Schönbrunner Straße 297-307
    A-1120 Wien

    Wels, 22. Juni 2009


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich war heute bei der Fa. Pichler in Wels, weil mein Alfa 159 beim Lenken laute, unübliche Geräusche machte.
    Im Zuge der Kontrolle kam heraus, dass das Lenkgetriebe bei den Lenkschubstangen starke Rostspuren zeigt und laut Aussage von Herrn D.I. Pichler, ist dass ein Mangel auf den Sie schon öfters, auch von anderen Werkstätten, hingewiesen wurden und der einen Totalausfall der Servounterstützung nach sich ziehen kann.
    Herr D.I. Pichler wollte mich nicht mehr nach Hause fahren lassen, weil sich die Situation für mich dramatisch entwickeln könnte.
    Ich habe mich bezüglich dieser Aussage obligat in Alfa-Foren umgesehen und festgestellt, dass Ihrer Firma dieser Mangel seit längerem bekannt ist.
    Nun muß ich Sie fragen, ob Sie den Profit über das Wohlergehen Ihrer Kunden stellen und ob Sie die Richtlinien über die Produktsicherheit auf Ebene der EU kennen.
    Ich habe mich umgehend mit meinem Rechtsbeistand kurzgeschlossen und erwäge in Folge des obigen Defekts ein Schutzklauselverfahren gegen Sie, als Inverkehrbringer meines Alfa 159 in Österreich, einleiten zu lassen wegen der Inverkehrbringung gefährlicher Produkte.
    Zu Ihrer Kenntnisnahme; das Produktsicherheitsgesetz 2004, gegen dass Sie verstoßen haben, besagt eindeutig unter Pflichten des Inverkehrbringers (kursiv):
    Hersteller und Importeure dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen und müssen sich danach über eventuell aufgetretene Gefahren informieren und darauf hinweisen (Warnhinweise sind anzubringen). Wenn erforderlich, dürfen solche Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht und müssen vom Markt genommen (Rückruf) werden.
    Sie wurden mehrmals darüber informiert, dass Ihr Produkt Mängel aufweist und dass von dem Produkt Gefahren ausgehen können und ignorierten diese Hinweise anscheinend beharrlich.
    Ich fordere daher von Ihnen, dass Sie sich unverzüglich mit der Fa. Pichler in Wels in Verbindung setzen und die weitere Vorgangsweise, auch bezüglich der anfallenden Kosten, abstimmen.

    Mein Auto ist am 23. Juni 2009, in der Werkstatt und ich erwarte bei Abholung meines Fahrzeuges am selbigen Tag eine Antwort von Ihnen.

    Und nach diesem, nicht sehr charmanten Schreiben, ist auf einmal alles gegangen.

    Vielleicht hilft dieses Schreiben auch in Deutschland weiter, mir in Österreich hat es jedenfalls geholfen.

  • Topaktion! !thatsit!

    Saluti amici, Hawi
    _____________________________
    FWD sucks! !mgrins!



  • Endlich einer der nicht nur :,( und jammert, sondern der zeigt wie man ein Problem lösen kann !thatsit!

    Volle Punktzahl für einen "Austrianer" !thatsit!

  • Hallo ich habe da für Euch etwas gefunden,

    in Deutschland gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.

    Wie bei unserem Produktsicherheitsgesetz sieht das neue GPSG bei Euch auch Sanktionen vor: Geldstrafen (§ 19) bis zu 3.000 Euro bei minderen und 30.000 Euro bei schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der Pflichten aus dem GPSG sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 20) drohen nun dem nachlässigen Hersteller oder Händler.
    Bei uns bis zu 25.000 und Strafe nur bis zu sechs Wochen Gefängnis.

    Mit den Aufsichtsbehörden ist das bei Euch wahrscheinlich wie bei uns, bei uns ist das immer der Landeshauptmann und besonders geschulte Aufsichtsorgane bei Euch heist dass anders.

    So ist das bei Euch:

    § 18 Aufsichtsbehörden
    (1) Die Aufsicht über die Ausführung der nach § 14 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Hierbei finden § 22 Abs. 1 und 2 sowie § 23 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.
    (2) Für Anlagen, die der Überwachung durch die Bundesverwaltung unterstehen, kann in Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 1 die Aufsicht einem Bundesministerium oder dem Bundesministerium des Innern für mehrere Geschäftsbereiche der Bundesverwaltung übertragen werden; das Bundesministerium kann die Aufsicht einer von ihm bestimmten Stelle übertragen. § 48 des Bundeswasserstraßengesetzes und § 4 des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

    Uih, genau so schlimmes Amtsdeutsch wie bei uns.

    Also Fakt ist, es gab mehrere Schäden auch in Deutschland, wovon auch Alfa Deutschland offensichtlich wusste, aber auf die nicht reagiert wurde und somit wurde nachweislich gegen ein Gesetz verstossen.

  • Zum Abschluß noch etwas, eine Anzeige immer gegen den Inverkehrbringer direkt androhen, bei Euch in Deutschland:

    Fiat Group Automobiles Germany AG
    Herr Manfred Kantner
    Hanauer Landstraße 176
    60314 Frankfurt am Main

    Herr Kantner ist der Vorstandsvorsitzende, schreibt ihm einfach, nur er hat was zu verlieren.

    Übrigens das sind die anderen Kollegen aus diesem Verein:
    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Matthias Graf von Krockow
    Vorstand: Manfred Kantner (Vorsitzender), Klaus Bentz, Andreas Serra, Norbert Tschrepp, Haico van der Luyt

    Handelsregister: Frankfurt am Main, HRB 82136
    USt-IdNr.: DE 145763422
    Steuernummer: 045/23317970

  • Das dt. Produkthaftungsgesetz greift vorliegend nicht.

    Es liegt kein Produktionsfehler nach § 3 Abs. 1 lit. c ProdHaftG im Zeitpunkt des Inverkehrbringens (entspricht ungefähr dem Herstellungs- bzw. Erstzulassungszeitpunkt) vor.

    Außerdem greift das ProdHaftG gem. § 1 Abs. 1 nur ein, wenn eine andere Sache beschädigt wird.


    Der Hersteller ist aber zur Produktbeobachtung verpflichtet, muss Schadensfälle verfolgen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Schadensverhinderung ergreifen.

    Anschreiben könnten evtl. insofern nutzen.


    Die gewünschten Kostenübernahmeansprüche können so aber nicht hergeleitet werden. Eine Kostenübernahme durch Alfa würde nach Ablauf der Herstellergarantie stets nur auf Kulanz basieren.

  • Hallo Angelika, was Du schreibst stimmt so natürlich für die Produkthaftung, Kostenübernahmeansprüche wurden so von mir aber nicht hergeleitet.

    Zur Beachtung: Ich habe in meinen Hinweisen keineswegs auf Produkthaftung hingewiesen, den Ansatz mit der Produkthaftung hatte ich Anfangs auch, aber ich merkte schnell, dass das kein Weg zum Erfolg werden würde. Das ist verlockend mit dem Produkthaftungsgesetz, weil man denkt die müssen doch haften wenn etwas durch ihr Produkt passiert, aber das führt in eine Sackgasse, weil durch das Produkt war ja noch gar nichts passiert.
    Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt, so haftet für den Ersatz des Schadens der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat, oder der Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat (Importeur).

    Produkthaftung und Produktsicherheit sind definitiv zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Produktsicherheit ist ein Thema das einer Firma richtig weh tun kann, obwohl noch gar nichts passiert ist. Ein typischer Fall ist eine nicht konforme Maschine mit CE-Kennzeichnung (abgehandelt durch die MSV) welche für die weitere Inverkehrbringung gesperrt wird, weil Schäden gemutmaßt werden können.
    Ich will nicht so ins Detail gehen, aber bitte das Produktsicherheitsgesetz durchsehen, dass regelt Sicherheitsanforderungen an Produkte, Verpflichtungen für In-Verkehr-Bringer/innen sowie behördliche Maßnahmen mit dem Ziel, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen.


    Also wenn man so etwas schreiben will wie ich, auf keinen Fall die Produktsicherheit durch die Produkthaftung ersetzen.

  • Hallo MRobert,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich bin davon ausgegangen, dass es den Usern in allererster Linie um Kosten geht und hatte daher das ProdHaftG im Blick, das Du gar nicht erwähnt hast.

    Das dt. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beinhaltet nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Einschreiten, ist also reines Drohmittel. Darauf sollten die User meines Erachtens deutlich hingewiesen werden.

    Viele Grüße,
    Angelika

  • Hallo MRobert,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich bin davon ausgegangen, dass es den Usern in allererster Linie um Kosten geht und hatte daher das ProdHaftG im Blick, das Du gar nicht erwähnt hast.

    Das dt. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beinhaltet nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Einschreiten, ist also reines Drohmittel. Darauf sollten die User meines Erachtens deutlich hingewiesen werden.

    Viele Grüße,
    Angelika

    Hallo Angelika,

    Exakt so ist es! Ich habe de facto eine unangenehmen Maßnahme gegen den Generalimporteur angekündigt, um diesen in seiner Handlungsweise zu beeinflussen.
    Das ist somit eindeutig eine Drohung, die auch keinen Erfolg versprechen muß, aber in meinem Fall war die Vorgehensweise erfolgreich.


    Mit freundlichen Grüssen,

    Robert

  • Kann nochmal jemand, der mit der Materie vertraut ist, genau beschreiben wo das Problem liegt und wie mans feststellen kann. Evtl. auch Bebilderung, Datenblatt oder so. Bin nächstes We auf der Bühne wg. Reifen und wollte da mal einen Check durchführen.

  • Kann nochmal jemand, der mit der Materie vertraut ist, genau beschreiben wo das Problem liegt und wie mans feststellen kann. Evtl. auch Bebilderung, Datenblatt oder so. Bin nächstes We auf der Bühne wg. Reifen und wollte da mal einen Check durchführen.

    Ich habe es in etwa so in Erinnerung:

    Rad in entlastetem Zustand von links nach rechts bewegen.

    Wenn die Lenkung noch keine Geräusche (Knacken) von sich gibt, sollte man die Manschette der Lenkung öffnen und schauen, ob dort alles schön im eigenen Saft (Fett) liegt.
    Wenn ja , ist Schlimmeres erst mal nicht zu befürchten.
    Sollte beim Öffnen der Manschette allerdings Rost an den Stangen sein, oder rostiger Schlamm zu sehen sein, ist ein Schaden vorprogrammiert.

    Ciao Matthias

  • Hallo,
    heute war ich beim Freundlichen um die Reifen zu wechseln.
    Bei der Gelegenheit habe ich den Meister gebeten, sich mal die Lenkung genau anzusehen, da ich auch einen 159-er Bj. 2006 mit jetzt 58 tds. km fahre.
    Der Meister wußte schon Bescheid, sagte mir, dass es bei ihm in der Werkstatt schon einige Male Probleme mit der Lenkung gab.
    Er hat dann die Gummimanschetten gelöst und sagte, alles sei in bester Ordnung, auch konnte er keinen Flüssigkeitsverlust feststellen.
    Wie es also aussieht, sind nicht alle Fahrzeuge bis Bj. 2007 betroffen. Ich hoffe nur, dass es auch bei mir so bleibt und weiterhin nichts kaputtgeht.

    Gruß

    Benny

  • Habe heute ein Lenkgetriebe eines 159, angemeldet Mitte 2008 (Auto hatte einen heftigen Unfallschaden links vorne und Lenkgetriebe etc. wurde als defekt ausgebaut, da die Spurstange abgerissen ist) mit knapp 60tkm. Lenkgetriebe war/ist in Ordnung, keinerlei Rost unter den Lenkmanschetten...
    In Österreich ist es wohl (merkwürdigerweise) Wetter bzw. Region abhängig.
    MRobert: Pichler ist ein tolle Werkstatt... Grüße aus Schallerbach

    Saluti!

  • Habe heute ein Lenkgetriebe eines 159, angemeldet Mitte 2008 ... Lenkgetriebe war/ist in Ordnung, keinerlei Rost unter den Lenkmanschetten...
    In Österreich ist es wohl (merkwürdigerweise) Wetter bzw. Region abhängig.
    Saluti!

    So wie mir bekannt ist, handelt es sich doch fast nur um Baujahr 2006, die davon betroffen sind!gruebel!.

    Gruß
    Rainer

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