Zulässige max. Anhängerbreite wird durch Ladung überschritten - Gibt es Toleranz?

  • Hallo,

    in D dürfen Anhänger max. 2,50m breit sein. Was passiert, wenn durch die Ladung geringfügig mehr entsteht? Konkret: Bootsanhänger wird mit Katamaran beladen, der 2,59m Breite hat. Ist soviel Spielraum erlaubt?

    Das es kaum jemand bemerken wird, ist schon klar, aber was wenn eine Amtsperson in Grün einen ärgern will?

    u.

  • Dann können sich dich so richtig F*****.


    Es sei denn, es ist eine Ausnahmegenehmigung da....
    Mal nett anfragen....ist ja nur ein Sportgerät.....


    Es besteht nicht die Möglichkeit, das Teil etwas quer zu laden?

    _________________________
    profumo di nafta

  • Es besteht nicht die Möglichkeit, das Teil etwas quer zu laden?

    Sicher kann man eine Seite anheben bis die Breite stimmt, aber da hätte ich wieder Angst, daß dann einer "mit nicht korrekt beladen" ankommt. Fällt halt auf, wenn extra Aufnahmen da sind und man die bastelmässig unterbaut. !gruebel!

    Der Anhänger ist je nach Bootsbreite einstellbar. Man zieht einfach die Aufnahmen aus den Querträgern heraus.

    [Blockierte Grafik: http://www.house-of-sailing.de/images/650caal.jpg]

    u.

  • in D dürfen Anhänger max. 2,50m breit sein.


    2.55 ist zulässige Breite.
    2.50m war bis vor ca 15Jahren.


    Dann können sich dich so richtig F*****.


    Es sei denn, es ist eine Ausnahmegenehmigung da....


    Toleranz gibt es keine!

    Bis 3m ist kein Problem, mit Kennzeichnung (rot/weiss schraffierte Tafeln 30cm x 30ccm und entsprechende Umrissleuchten, vo + hi).

    Eigentlich sollte ich´s wissen, kann aber nicht sagen, ob Rundumleuchte erforderlich ist.

    Genehmigung für Überbreite wird erst ab 3m benötigt.


    Gilt für D.
    Angenommen du willst an den Lago Maggiore, dann hast du ein Problem wegen der (meinetwegen sprengbaren) CH: 2.5m und nicht mehr!

    Angaben ohne Gewähr. Bin mir grad (nach Überlegen) nicht mehr sicher, ob alle unsere LKW pauschale 3m-Genehmigung haben, oder ob ab 3m die Kennzeichnungs- & Genehmigungspflicht beginnt.
    3m ist bei uns jedenfalls eine markante Hürde.
    Doch besser mal Sheriffs fragen.

  • Hallo,

    in D dürfen Anhänger max. 2,50m breit sein. Was passiert, wenn durch die Ladung geringfügig mehr entsteht? Konkret: Bootsanhänger wird mit Katamaran beladen, der 2,59m Breite hat. Ist soviel Spielraum erlaubt?

    Das es kaum jemand bemerken wird, ist schon klar, aber was wenn eine Amtsperson in Grün einen ärgern will?

    u.

    Was hast Du denn für nen Kat ?

  • !alarm! !stop!

    was ich vorher geschrieben hatte stimmt so nicht.

    Für alles über 2.55m Breite ist Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich.

    Bis 3m relativ einfache (kostenpflichtige) Genehmigung, ohne besondere Kennzeichnungspflicht.

  • Hallo,bei seitlichem Herausragen von bis zu 40 cm über die Begrenzungsleuchten hinaus ist eine leuchte mit nach vorne weißem, nach hinten rotem Licht an der Ladung anzubringen. schlecht erkennbare Gegenstände dürfen nicht seitlich herausragen. Für ein überschreiten der zulässigen Maße ist eine Sondergenehmigung erforderlich.( lautLKW Betriebsbuch). Mfg.Gerd

  • Was hast Du denn für nen Kat ?

    Den hab ich ja noch nicht, deswegen die Frage zum Anhänger. Es geht um den Nacra 6.0 Zuvor hatte ich einen Hobie 16.

    Sondergenehmigung muss dann für jede Fahrt neu beantragt werden? Das käme nicht in Frage, da das Teil je nach Windsituation auch mal schnell an einem Nachmittag spontan bewegt werden würde.

    Aber mal eine andere Frage: mal angenommen, man würde einfach auf einer Seite jeweils Vierkantrohr so lang wie nötig senkrecht aufschweissen und die Aufnahmen für die Rümpfe an deren obiges Ende versetzen, würde man dafür ohne viel Trara TÜV-Segen bekommen? So das der Kat geschätzt 20° schräg auf dem Trailer liegt.

    u.

    PS: Es geht um max. Breite für PKW-Gespann ;)

  • Bis 3m relativ einfache (kostenpflichtige) Genehmigung, ohne besondere Kennzeichnungspflicht.

    Sach ich doch.

    Wenn man dann noch anfügt, dass die nicht für gewerblichen Güterverkehr, sondern für ein Sportgerät ist......welches idealerweise dadurch belegbar ist, dass der Trailer einem Verein gehört.......
    Die Genehmigung ist nicht streckenbezogen.

    Wenn ich richtig informiert bin, ist die max. Breite auch "nur" 2,50; die 2,55 gelten m.E. für Kühlzüge.

    _________________________
    profumo di nafta

  • Wenn ich richtig informiert bin, ist die max. Breite auch "nur" 2,50; die 2,55 gelten m.E. für Kühlzüge.

    war früher.

    heute ist 2.55m für normale LKW
    und 2.60m für Kühlzüge.

    Sondergenehmigung muss dann für jede Fahrt neu beantragt werden?

    Nein, ist zeitlich begrenzte Genehmigung... mind. ein Jahr, nicht streckenbezogen.

    Aber mal eine andere Frage: mal angenommen, man würde einfach auf einer Seite jeweils Vierkantrohr so lang wie nötig senkrecht aufschweissen und die Aufnahmen für die Rümpfe an deren obiges Ende versetzen, würde man dafür ohne viel Trara TÜV-Segen bekommen? So das der Kat geschätzt 20° schräg auf dem Trailer liegt.

    das würde ich machen.
    das Geschirr wäre 2.55m breit, und du könntest überall ohne Auflagen kesseln.

    Und wenn das Teil schraubbar angebracht ist (*), dann läuft es als Ladehilfe und benötigt keine TÜV-Abnahme; wird sozusagen als Ladung angesehen.


    * eine 2m breite Traverse jeweils vo + hi fix anbringen und dort das Gestell anschrauben.

  • bei seitlichem Herausragen ist eine leuchte mit nach vorne weißem, nach hinten rotem Licht an der Ladung anzubringen.

    Ich bin da glatt überfragt, bzw

    dachte ich auch, und habe einen Fahrer von uns angerufen.
    Bei ihm in der Genehmigung (bis 3m) steht extra, dass keine besondere Kennzeichnung erforderlich ist.

    Vielleicht ist damit aber auch nur die Rundumleuchte gemeint, die als nicht erforderlich betrachtet wird,
    und rot/weisse Tafeln und Umrissleuchten werden als obligatorisch angesehen.


    Wir (global als Firma besehen) fahren zwar öfters mit Überbreite (bis 3m), aber bei mir ist´s eben schon beinahe 10j her...und den Fahrer habe ich nun nicht expliziet nach Details gefragt.


  • Vorsicht Falle: !achtung!

    Die Außenkante der Ladung darf maximal 40 cm seitlich über die lichttechnische Einrichtungen ("aktive" Umrissleuchten wie auch "passive" Reflektoren) des Anhängers überstehen. Passen die serienmäßigen Geschichten des Hängers, dann gut, passt es nicht, dann entweder die Serienbeleuchtung nach außen versetzen oder die Ladung extra kennzeichnen.

    Gewerblich genutzte Anhänger haben aus diesem Grund die Beleuchtung sehr weit außen zu sitzen, bei einem "privaten Leichtanhänger" auch noch mit demontierbarer Lichtleiste kann das zu knapp sein.

    Nebenkosten wären laut Bußgeldkatalog, Tatbestand 105
    Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragt
    20 €

  • Nebenkosten wären laut Bußgeldkatalog, Tatbestand 105
    Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragt
    20 €

    das Bussgeld ist evtl das kleinere Übel,
    blöder kann´s werden, weil sie dann evtl sagen (die Praxis zeigt dies immer wieder), dass hier Ende der Fahrt ist.
    Da steht man dann möglicherweise im Nirvana auf Hinterlandsparkplatz... und genau dort hat man keinen Empfang. ;)

  • Den hab ich ja noch nicht, deswegen die Frage zum Anhänger. Es geht um den Nacra 6.0 Zuvor hatte ich einen Hobie 16.

    Sondergenehmigung muss dann für jede Fahrt neu beantragt werden? Das käme nicht in Frage, da das Teil je nach Windsituation auch mal schnell an einem Nachmittag spontan bewegt werden würde.

    Aber mal eine andere Frage: mal angenommen, man würde einfach auf einer Seite jeweils Vierkantrohr so lang wie nötig senkrecht aufschweissen und die Aufnahmen für die Rümpfe an deren obiges Ende versetzen, würde man dafür ohne viel Trara TÜV-Segen bekommen? So das der Kat geschätzt 20° schräg auf dem Trailer liegt.

    u.

    PS: Es geht um max. Breite für PKW-Gespann ;)


    Hatte auch mal so einen Trailer mit ausziehbaren Auflagen für nen 16er Hobie. Wenn die Auflagen weiter als 250 ausziehbar sind, muss m.E. eine Bauartzulassung vorliegen. Würde im Zweifel mal den Hersteller des Anhängers kontaktieren. Denn die Auflagen sind doch der äußerste Punkt, da die Rumpfaußenseite ja nicht breiter ist.

  • Lassen sich nicht die Rümpfe (Schwimmer) vom Holm lösen und der Kat etwas "zusammenschieben"?

    [Blockierte Grafik: http://www.arzthaftungsrecht.de/SETrailer1Test1.jpg]

    Das ist die perfekte Lösung. Dafür kostet der Trailer auch einiges mehr. Das auch nur teilweise Zerlegen soll ja vermieden werden. Idealerweise schaut es verinfacht so aus: Mast runter, Ruder weg, Boot auf den Anhänger schieben, verzurren und los.

    Klar kann man jeden KAT completto zerlegen. Dann kannst Du ihn quasi auch auf einen längeren handelsüblichen Transportanhänger oder wenn der Mast teilbar ist auf's Autodach packen. I.d.R. wird aber einmal zusammengebaut und dann nicht mehr zerlegt. Kommt auch etwas auf den Typ Boot an - Fungerät oder Racer. Nicht zu vergessen das Freizeitverhalten. Ich will meist nur tageweise segeln und da verliert man schon genug Zeit damit einen wie auf obigem Bild segelklar bzw transportfertig zu machen.

    all: Danke für den Input

    u.

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