Kaufvertrag einseitig verpflichtend?

  • Hallo,
    ich habe eine kleine Frage:

    Kann eine Firma (IKEA) durch Rückzahlung und Rücknahme der Ware einfach vom Kaufvertrag zurücktreten oder ist die Firma zur ordentlichen Lieferung verpflichtet?

    Habe bei einem Möbelhaus eine Küchenarbeitsplatte maßanfertigen lassen also bestellt und bezahlt.
    Diese sollte eine abgerundete Kantenform (wie bereits einige andere Platten in meiner Küche) haben und sollte innerhalb von einigen Tagen geliefert werden.
    Nach wochenlangem Warten bekam ich dann eine Ware, die in vielen Punkten( Maße, Verarbeitung, Materialfehler) nicht meiner Bestellung entsprach.
    Leider mußte ich die Platte annehmen lassen , weil ich auf der Arbeit war.
    Als ich nach Hause kam und das Unheil sah, reklamierte ich selbstverständlich sofort.
    Leider landete ich in einem Servicecallcenter (IKEA üblich) .
    Dort verlangte man eine schriftliche Stellungnahme sowie Fotos von der Sache.
    Mit kurzem Fax machte ich meinem Ärger etwas Luft und habe um kurzfristigen Austausch der Platte und um Herstellung nach dem zugrundliegenden Auftrag gebeten.
    Daraufhin kam als Antwort lediglich ein Angebot für die Gelderstattung sowie die Abholung der Platte.
    Als Begründung dafür: Der Hersteller der Platte könne die bestellte Kantenform nicht mehr liefern weil diese nicht mehr hergestellt wird.

    Kann IKEA einfach vom Kaufvertrag zurücktreten und Geld zurückzahlen?

    Muß IKEA liefern oder im Zweifel höhere Kosten eines Wettbewerbers übernehmen?

    Wie kann ich einen Rechtstreit (Streitwert 500 Euro, dürfte schwer ein Anwalt zu finden sein der dafür vernünftig arbeiten wird) vermeiden.

    Gruß, Micha

  • Hallo Micha,

    du kannst die Erfüllung des Vertrages = Lieferung einer Platte wie vereinbart verlangen, soweit nicht die Anfertigung einer entsprechenden Platte objektiv unmöglich ist, d.h. niemand sie so herstellen kann. IKEA kann nicht einfach zurück treten, bloß weil sie etwas (vertraglich) versprochen haben, was sie jetzt nicht halten können.
    Wie die das hin kriegen, ist deren Sache.

    Ich habe mal bei ATU einen Auspuff + Montage gekauft. Es hat sich dann herausgestellt, dass keiner der dort vorhandenen Walker Auspuffe sich so einbauen ließ, dass er nicht am Wagenboden anstand.
    Da man mich, bis raus war, dass das nix mehr wird, dreimal hatte antanzen lassen, ohne mir vorher mal telefonisch Bescheid gegeben zu haben, war ich schließlich etwas angesäuert.
    Also habe ich verlangt, dass sie zu Fiat gehen und einen brauchbaren Auspuff besorgen und einbauen.
    So ist es dann geschehen.

    Grüße,
    Cutofiano

  • Danke Cutrofiano,
    gehört habe ich auch schon von dieser Vertragserfüllung.
    Ganz sicher ist man sich natürlich nicht mehr, wenn man in einer Sache auf einmal in der Rechtsabteilung eines Servicecallcenters landet.
    Dort sitzen dann die Winkeladvocaten die nur den Zweck erfüllen sollen, Schadenersatzansprüche reibungslos abzuwehren.
    Leider ist der Streitwert nicht hoch genug um sich einen eigenen Advocaten des geringsten Mißtrauens zu suchen (habe hohe Selbstbeteiligung bei der Rechtschutz).

    Weiß jemand hier nicht die die passenden Paragraphen aus einem Gesetzbuch?
    Würde mir das dann mal googeln und selber zusammenschreiben.

    Gruß, Micha

  • Und wenn Du den Kaufpreis deutlich minderst und die Kanten bei einem Schreiner schleifen lässt? Die Arbeitsplatte landet doch hernach möglicherweise sowieso in der I.-Schnäppchenecke.

    De facto stehen Dir die Rechte aus § 437 BGB zu, und die gelten nur für Dich als Käufer, I. als Verkäufer hat nur die Möglichkeit, die Nacherfüllung im Rahmen der bereits geposteten Paragraphen zu verweigern (was in dem Angebot wohl zu sehen ist), wobei hier je nach Kaufpreis I. auch die Nacherfüllung durch einen Dritten (Schreiner, andere Plattenfirma) zumutbar sein könnte.

    Du könntest natürlich das Angebot annehmen und zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern und etwaige Mehrkosten einfordern, dazu brauchst Du aber ein Verschulden (liegt wohl nicht vor, da Zulieferer schuld).

    Problem: Nachweis der Zumutbarkeit von Fremdfirmen oder eines Verschuldens. Letztlich eher eine Frage für den versierten Rechtsanwalt. Den Verbraucherschutz gäbe es vielleicht noch.

    Ciao, MK92242

  • Ja.

    Selbst vor Gericht kann man mit einer eindeutigen Sache noch "baden" gehen.
    Aber was soll man machen?
    Ich kann mir doch aber nicht solchen Schwachsinn verkaufen lassen.

    Diese Kantenform ist noch bis Heute in der Küchenausstellung bestellbar und bezahlbar.
    Nur geliefert bekommt man etwas anderes.
    Die Abteilung der IKEA Filiale weiß offensichtlich noch nichtmal, das die "alte Kantenform" bei dem Zulieferer nicht mehr produziert wird.

    Problem mit dem Schreiner: die Platte ist keine Holz.- sondern eine Spanplatte mit Kunstoffüberzug.
    Problem 2: Wenn ich diese Platte behalte, habe ich im Rest der EBK andere Kantenformen und müßte dann diese auch auf das neue Design umstellen (sieht richtig Sch... aus), auf meine Kosten!

    Gruß, Micha


  • Problem mit dem Schreiner: die Platte ist keine Holz.- sondern eine Spanplatte mit Kunstoffüberzug.

    Dachte ich mir fast... dumme Sache Hersteller ist dann i.-typisch wohl nicht aus Europa und auch nicht direkt kontaktierbar... andere Möbelhäuser/Baumärkte haben auch kein fast identisches Design? Kommt manchmal vor.

    Ciao, MK92242

  • Das Muster ist ein spezielles Steinmuster.
    Ikea wird hoffentlich einen Hersteller finden, mitdem der Kaufvertrag zu erfüllen ist.
    Ansonsten werde ich alle Platten gegen neue von IKEA ersetzen lassen.
    Das ärgerliche ist die Tatsache, das die ersten Platten auch noch nicht so alt sind, das man die entsorgen müßte (1-1,5 Jahre).
    Normalerweise bietet IKEA Liefergarantie für mehrere Jahre an.
    Es scheint ein Problem des Vertragszulieferers zu sein, welche nicht mehr aus irgendeinem Grund liefern können.
    Eigentlich ist es nicht mein Problem, aber Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei .

    Gruß, Micha

  • ich will das Ganze mal auf das reduzieren, was es wirklich ist.

    1. Du hast eine Platte bestellt und diese erhalten. Da diese Platte nicht den Erwartungen entsprach, hast Du eine Maengelruege angezeigt, dieser wurde von seiten Ikeas auch zugestimmt, die Platte wird auf Ikeas Kosten zurueckgenommen und der Kaufpreis wird zurueckserstattet. Damit ist Ikea raus aus der Sache. 8-)

    2. Dass die zuletzt bestellte Platte mit den aelteren in Deiner Kueche nicht passen, ist komplett irrelevant in dem Fall und sicher niemals und nirgends einklagbar. Denn Du hast einen Auftrag fuer EINE Platte erteilt und nicht fuenf.

    REEEEIIINHARD Wo bist Du?

    Musik der Woche: Unsquare Dance - David Brubeck


  • 1. Du hast eine Platte bestellt und diese erhalten. Da diese Platte nicht den Erwartungen entsprach, hast Du eine Maengelruege angezeigt, dieser wurde von seiten Ikeas auch zugestimmt, die Platte wird auf Ikeas Kosten zurueckgenommen und der Kaufpreis wird zurueckserstattet. [COLOR='Black']Damit ist Ikea raus aus der Sache[/COLOR].

    Hier

    wäre ich etwas vorsichtig mit vorschnellen Äusserungen...
    § 437 i.V.m. § 439 gibt Aufschluss...

    Wichtig: BGB Ausgabe nach 01.01.2002 zur Hand haben...

    P.S.: Reinhard, bist Du Privatrechtler? Das Schreien nach einem Richter bringt meist nicht viel, so es nicht sein Fachgebiet ist.

    LG

    Peter

    _____________________________
    [COLOR='Silver']Stau ist nur von hinten blöd. Vorne gehts eigentlich.[/COLOR]

  • REEEEIIINHARD Wo bist Du?

    Wozu? Die Frage wurde in der ersten Antwort bereits beantwortet.
    Anders als von dir, aber richtiger ;)

    Aber mal weg von der Theorie und hin zur Praxis:
    Ein Problem im vorliegenden Fall könnte sich bereits aus der Frage ergeben, was genau vereinbart war.
    Wenn Micha beispielsweise einfach nur die Platte bestellt hat, nicht wissend, dass die Kanten jetzt anders aussehen, müsste sich zumindest aus den Umständen ergeben, dass nur eine Platte mit dem alten Profil gemeint gewesen sein kann und dass Ikea sich auch zur Lieferung eben dieses verpflichten wollte.
    Andernfalls läge ein versteckter Dissens vor, bei dem Micha sich dan mit der Lösung Geld zurück zufrieden geben müsste.
    Hier könnte beispielsweise eine Fußangel in einem bis vors Gericht geführten Prozess liegen.

    Grüße,
    Cutrofiano

  • ...!gruebel!


    Aaalso:

    Gehen wir als Arbeitshypothese davon aus, Verkäufer (in der Ausstellung) und Micha waren sich einig, dass die Platte mit der in der Ausstellung gezeigten Form geliefert werden soll (also kein Dissenz).
    Dann kommt die falsche (neue Kantenform).
    IKEA sagt nun: Das gibt es nicht mehr, weil unser Zulieferer die nur noch so baut.
    Wenn das so tatsächlich auch ist, dann ist die Lieferung unmöglich.

    Dann sind wir im Bereich des allgemeinen Schuldrechts -> bei den Regeln über die Unmöglichkeit (§ 275 BGB) und nicht im Gewährleistungsrecht (§ 439 BGB).

    Genauer:
    § 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB: IKEA kann das so nicht (mehr).
    § 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB: Niemand kann das.

    Da das Design IKEA spezifisch ist, also kein anderer Anbieter die Platte wie gewünscht liefern kann, dürfte sogar eine subjektive und eine objektive Unmöglichkeit vorliegen.

    Jetzt kommt § 275 Abs. 2 BGB ins Spiel:

    "Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem großen Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu verteten hat."

    Gehen wir als weitere Arbeitshypothese nun davon aus, dass der IKEA der Aufwand zur Beschaffung einer Platte mit dem alten Kantenprofil unzumutbar ist, weil unverhältnismäßig aufwändig.

    Nächster Schritt:

    a) Ist IKEA eine Pflichtverletzung anzulasten?
    Dies wäre beispielsweise zu bejahren, wenn die dafür Sorge hätten tragen müssen, dass der Zulieferer die Kanten nicht verändert, weil vielleicht schon bei Kauf der alten Version eine Nachlieferungsgarantie gegeben worden war.

    War das so, dann kann Micha gem. §§ 282, 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des ihm heraus entstandenen Schadens verlangen.

    b) Oder unabhängig von der unter a) genannten Voraussetzung Schadensersatz / Aufwendungsersatz nach § 311a BGB, aber wiederum nur, wenn IKEA das Problem bei Vertragsschluss (Unterschied zu § 280 BGB), als die neue Platte gordert wurde, kannte oder nicht kannte aber diese Unkenntnis zu vertreten hat (§ 311a Abs. 2 Satz 2 BGB).

    Bevor ich jetzt aber ausführe, wie der Schadensersatz nach § 280 BGB (großer / kleiner Schadnesersatz) bzw. § 311a BGB (Ersatz des positiven Interesses bis hin zum Ersatz von Folgeschäden) genau aussieht, dürft ihr hier gerne erst mal diskutieren, ob sich IKEA sein Unvermögen zur Lieferung anrechnen lassen muss oder nicht.

    Da das alles doch recht kompliziert ist, habe ich Micha mit der ersten Antwort ein einfaches Werkzeug an die Hand geben wollen, mit dem er nochmals bei IKEA auf die Lieferung der richtigen Platte besteht. Denn ob die wirklich nicht können oder nur zu faul sind, nach dem alten Typ zu suchen, ist ja beileibe noch nicht raus.

    Grüße,
    Cutrofiano

  • Morgen verklage ich AR weil sie keine Beifahrertüre in
    meiner Wagenfarbe liefern können nach einem Jahr!

    Jetzt mal ehrlich:
    Platte zurück, Geld zurück, anderwertig umsehen.

    Der nächste verlangt vom Baumarkt das er alle Tapeten
    archiviert falls er nach 5 Jahren mal nachtapezieren will.

    Nur weil irgendwer eventuell irgendwann eine Platte nachbestellen will
    wird man nicht wirklich von 192 Mustern die jedes Jahr wechseln jeweils
    5x1 Meter Platten auf Lager legen.

    Anyways:
    Wenn man keine Probleme hat im Leben bläst man halt Kleinigkeiten auf.
    Rechtsstreit wegen einer Pressspanplatte auf der ein nichtmehr erhältliches Muster auflaminiert sein soll ?!

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Hi,

    Für mich stellt sich das so dar, dass IKEA die Platte so nicht liefern kann und deswegen vom Vertrag zurücktritt.
    Jetzt will der Kunde IKEA dazu verpflichten, wegen einer einzigen Platte einen anderen Zulieferer zu nehmen.
    Warum holt der Kunde sich nicht gleich selber dort die Platte? !gruebel!

    Wegen ein paar Euros mehr für eine Pressspanplatte einen Rechtsstreit auszulösen ist schon heftig - da muss ich Stephan recht geben :D ...

    Als ich meine IKEA-Küche bestellt und habe liefern lassen, habe ich mir die Arbeitsplatte eh woanders geholt, weil die Lieferbarkeit der wenigen Modelle von IKEA nicht gewährleistet war und ich so viel günstiger wegkam ;) ...


    Thomi

  • Hi,

    Für mich stellt sich das so dar, dass IKEA die Platte so nicht liefern kann und deswegen vom Vertrag zurücktritt.
    Jetzt will der Kunde IKEA dazu verpflichten, wegen einer einzigen Platte einen anderen Zulieferer zu nehmen.
    Warum holt der Kunde sich nicht gleich selber dort die Platte? !gruebel!

    Schon mal darauf geachtet, woher die Ikea-Produkte so kommen? ;)
    Und da es eine Laminierung ist, kann man auch nicht einfach schleifen oder lackieren... Zudem geht es hier um eine Maßanfertigung.

    Es ist schon ärgerlich, wenn man jeden Morgen zum Frühstück in die Küche kommt und dieses Übel sehen muss, überspitzt formuliert, aber das kann passieren, wenn man nicht alles auf einmal kauft.

    Trotzdem ist es Michaels Recht, das bestmögliche aus dieser Situation zu machen, auch wenn es hier manche als Lapalie ansehen, aber was glaubt ihr, wie Frauen sich darüber aufregen könnten...

    Nochmal: Ikea kann als Schuldner nicht von dem Vertrag zurücktreten, nur die Leistung verweigern, das kann nur der Gläubiger (der zahlt bzw. Geld bekommt), sonst würde hier einiges ausgehebelt werden.

    Ciao, MK92242

  • Hi,
    vielen Dank für die Tipps und Meinungen die ich in meine Überlegungen mit einbeziehen werde.

    Selbstverständlich ist das alles kein richtiges Problem, bestenfalls ärgerlich.
    Deshalb schreibt man ja hier was rein, um Erfahrungen, Wissen (und Halbwissen) und Ahnung mit anderen zu teilen.

    Gruß, Micha

  • Hi,


    Nochmal: Ikea kann als Schuldner nicht von dem Vertrag zurücktreten, nur die Leistung verweigern, das kann nur der Gläubiger (der zahlt bzw. Geld bekommt), sonst würde hier einiges ausgehebelt werden.

    Ehrlich gesagt ist es mir ziemlich egal, wie das rechtsverdrehersicher heißt, weil ich darauf keinen Anspruch erhebe - aber noch weniger hilfreich sind in so einem läppischen Fall Paragraphen, die eh kein Mensch mit sinnvollem Aufwand durchsetzen kann :D ...
    Darum ging es in meiner Aussage ;) ...

    Nochmal: Ob IKEA jemand anders beauftragt oder er selber ist doch ziemlich egal, denn IKEA selber kann mit seinen eigenen Zulieferern eh nicht liefern.

    Ich habe nirgendwo Michael's Recht in Zweifel gezogen.
    Recht haben und Recht bekommen sind aber nicht gleichzusetzen.
    Wenn er tatsächlich einen Rechtsstreit mit IKEA aus Angst vor seiner Frau vorziehen würde, hätte er mein ehrliches Mitleid :D .


    Thomi

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