An die Hobby Juristen - oder: Daten Sammlung beim Media Markt

  • Abend,

    folgende Frage an die (Hobby)Juristen hier:


    Wenn man zB beim MediaMarkt etwas erwirbt dieses Produkt aber nicht möchte / doppelt hat etc.. und es zurückgeben möchte:

    Sind die Geschäfte eigentlich verpflichtet die Ware innerhalb von XY zurückzunehmen oder ist dies nur Entgegenkommen.

    Dies wirft auch Frage 2 auf: Dürfen diese auch "nur" Gutschriften ausgeben, oder kann man auf Rückgabe von Barem bestehen?

    Und Frage 3: Mir ist schon oft untergekommen das wenn man Ware Retour bringt man seine Personalien (Name, Wohnort etc..) preisgeben muss. Ist dies verpflichtend und kann man die Leute in die Wüste schicken?


    lg

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    Aerodynamik ist nur etwas für Leute die keine Motoren bauen können. Enzo Ferrari !driving!


  • Sind die Geschäfte eigentlich verpflichtet die Ware innerhalb von XY zurückzunehmen oder ist dies nur Entgegenkommen.

    Entgegenkommen.


    Dürfen diese auch "nur" Gutschriften ausgeben, oder kann man auf Rückgabe von Barem bestehen?

    Nein, kein Anspruch auf Bares.


    Und Frage 3: Mir ist schon oft untergekommen das wenn man Ware Retour bringt man seine Personalien (Name, Wohnort etc..) preisgeben muss. Ist dies verpflichtend und kann man die Leute in die Wüste schicken?

    Weiß ich nicht. :-]

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  • Frage 3: Mir ist schon oft untergekommen das wenn man Ware Retour bringt man seine Personalien (Name, Wohnort etc..) preisgeben muss. Ist dies verpflichtend und kann man die Leute in die Wüste schicken?


    Die Überschrift zielt zwar an mir vorbei, aber ich will trotzdem mal antworten:

    Das Finanzamt verlangt bei einer Rückbuchung (=Betriebsausgabe) die Adresse des "Rechnungsaustellers" (Analogie zur normalen Betriebsausgabe). Schließlich möchte der Mediamarkt u.a. die zuvor abgeführte USt. ja wieder zurück, nachdem er die Kohle an den Kunden wieder rausgerückt hat.

    Grüße,
    Cutrofiano

  • Hallo,

    denke, dass hat weniger mit dem Finanzamt zu tun, da hier die Abrechnung sicher nicht wöchentlich statt findet, sondern vielmehr auch damit, dass ja Mediamarkt selbst Ansprüche gegen den Kunden haben könnte, da der z.B. unerkannt defekte oder unvollständige Ware zurückbringt. Viele zahlen ja bar, da hätte man sonst keine Kundendaten. Möglicherweise kann man damit auch sog. C-Kunden ermitteln ;)

    Ciao, MK92242

  • Merci für die Infos..


    was zum Gei*** sind C-Kunden? !augenmach!

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  • Wenn Mediamarkt Dir (und evtl. allen Kunden) einen Umtausch innerhalb von 14 Tagen eingeräumt hat, ist dies eine freiwillige Garantieleistung, die dann Teil des Kaufvertrages geworden ist. Die kann er wiederum an eigene Bedingungen knüpfen, z.B. den Gutschein. Gesetzlich ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, Ware bei Nichtgefallen zurückzunehmen, denn Nichtgefallen (oder doppelt haben) ist kein Mangel an der Kaufsache.

  • Gesetzlich ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, Ware bei Nichtgefallen zurückzunehmen, denn Nichtgefallen (oder doppelt haben) ist kein Mangel an der Kaufsache.


    Wieder ein Grund mehr übers Internet zu kaufen :D

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  • Aber die Meisten Geschäfte wei auch "Mediamarkt" machen es aus Kulanz um den Kunden nicht zu vergraulen. Denn das würde sich ja sonst sehr schnell rumsprechen das er Ware nicht zurück nimmt, dann überlegt man sich zwei mal ob man dort die Warte Kaufen soll oder nicht? Denke nur mal an Weihnachten!
    Mir ist dies nur bei so kleineren Marktketten aufgefallen das die das Geld nicht zurück erstatten sondern einen Gutschein ausstellen. Die wollen ja den Kunden für sich gewinnen.

  • Hallo,

    denke, dass hat weniger mit dem Finanzamt zu tun, da hier die Abrechnung sicher nicht wöchentlich statt findet, sondern vielmehr auch damit, dass ja Mediamarkt selbst Ansprüche gegen den Kunden haben könnte, da der z.B. unerkannt defekte oder unvollständige Ware zurückbringt. Viele zahlen ja bar, da hätte man sonst keine Kundendaten. Möglicherweise kann man damit auch sog. C-Kunden ermitteln ;)

    Ciao, MK92242


    Doch das hat was mit dem Finanzamt zu tun. Ohne die Möglichkeit die Adresse des Geldempfängers kann man die Gutschrift nicht wieder Steuernmindernd verbuchen.

    Bei Gewerblichen muss sogar noch die Steuernummer bzw die DE-Nummer mit angegeben werden.

    italo

  • Das nicht aber er darf auch ohne Kulanz der Verkäufers, zwei Wochen nach Kauf die Ware wieder zurückschicken.


    , wobei das auch immer so eine Sache ist, wenn die Sache erstmal in Gebrauch war. Da verstehen einige Leute auf Käufer- wie auf Verkäuferseite einiges falsch ;) ...


    Thomi

  • Muss man da denn dann keine persönlichen Daten angeben? !gruebel! ...


    Thomi

    Nö aber siehe oben ;)

    , wobei das auch immer so eine Sache ist, wenn die Sache erstmal in Gebrauch war. Da verstehen einige Leute auf Käufer- wie auf Verkäuferseite einiges falsch ;) ...


    Thomi


    Stimmt leider auch, wobei ich bislang nie Probleme hatte, wenn man das Produkt Sorgfältig auspackt und pfleglich behandelt isses normal kein Thema.

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  • Nö aber siehe oben ;)


    Stimmt leider auch, wobei ich bislang nie Probleme hatte, wenn man das Produkt Sorgfältig auspackt und pfleglich behandelt isses normal kein Thema.


    Und wie lief das dann beim Porto bei Dingen unter €40.- ?
    Hast Du dein Geld inclusive Hin- und Rückporto komplett wiederbekommen?
    Das ist nämlich auch immer so'ne Sache beim Rücktritt vom Kauf...


    Thomi

  • Wenn ich mich recht erinnere habe ich noch nie etwas unter 40€ zurückgeschickt da ich bei so kleinen Beträgen meist nicht aus dem Internet bestelle da es sich wenn man Portokosten + Abholung etc.. hinzuzieht sich für mich persöhnlich nicht rentiert, ausser es sind natürlich irgendwelche Dinge die es hier bei uns nicht gibt...

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