Abend,
folgende Frage an die (Hobby)Juristen hier:
Wenn man zB beim MediaMarkt etwas erwirbt dieses Produkt aber nicht möchte / doppelt hat etc.. und es zurückgeben möchte:
Sind die Geschäfte eigentlich verpflichtet die Ware innerhalb von XY zurückzunehmen oder ist dies nur Entgegenkommen.
Dies wirft auch Frage 2 auf: Dürfen diese auch "nur" Gutschriften ausgeben, oder kann man auf Rückgabe von Barem bestehen?
Und Frage 3: Mir ist schon oft untergekommen das wenn man Ware Retour bringt man seine Personalien (Name, Wohnort etc..) preisgeben muss. Ist dies verpflichtend und kann man die Leute in die Wüste schicken?
lg