Gilt die Gewährleistungspflicht beim Verkauf von Firmenfahrzeugen an Privatleute auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs ins EU-Ausland (Italien)?
Gewährleistung bei PKW-Verkauf innerhalb der EU?
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Gilt die Gewährleistungspflicht beim Verkauf von Firmenfahrzeugen an Privatleute auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs ins EU-Ausland (Italien)?
Gegenfrage:
Wenn du in Rom eine Sonnenbrille kaufst, ist die dann von der Gewährleistung ausgeschlossen, weil du sie nach Berlin mitnimmst?Grüße,
Cutrofiano -
Gegenfrage:
Wenn du in Rom eine Sonnenbrille kaufst, ist die dann von der Gewährleistung ausgeschlossen, weil du sie nach Berlin mitnimmst?Grüße,
CutrofianoDas war auch mein Gedanke bei der Frage
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Entscheidend sollte der Ort des Geschäftes sein...
Thomi
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Das war auch mein Gedanke bei der Frage
...
Entscheidend sollte der Ort des Geschäftes sein...
Thomi
Ihr nehmt mir die Worte aus dem Mund...
Der Ort des Geschäftes ist entscheidend !!!
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Dankeschön!
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Gegenfrage:
Wenn du in Rom eine Sonnenbrille kaufst, ist die dann von der Gewährleistung ausgeschlossen, weil du sie nach Berlin mitnimmst?Grüße,
CutrofianoNur wirst du die Brille nicht umbedingt beim Händler in Deutschland reklamieren können.
Es gibt einige Produkte die haben vom deutschen Vertrieb eine Garantie, z.b. 3 Jahre.
Kaufe ich aber ein Produkt auf dem grauen Markt entfällt er nicht der gegebenen deutschen Garantie sondern hat nur die gesetzliche Gewährleistung.
italo
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Nur wirst du die Brille nicht umbedingt beim Händler in Deutschland reklamieren können.
Lies dir die Eingangsfrage nochmals durch.Grüße,
Cutrofiano -
Lies dir die Eingangsfrage nochmals durch.
Grüße,
CutrofianoUnd ich habe ja dir geantwortet und nicht dem Threadsteller.
italo
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Nur wirst du die Brille nicht umbedingt beim Händler in Deutschland reklamieren können.
Auch nicht überall in Italien.
Gewährleistung hast Du immer exakt bei dem Händler, bei dem Du etwas gekauft hast...
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennst Du doch - oder?
Thomi
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Auch nicht überall in Italien.
Gewährleistung hast Du immer exakt bei dem Händler, bei dem Du etwas gekauft hast...
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennst Du doch - oder?
Thomi
Das meinte ich ja......Thomilien, das man viele Sachen nur bei dem Händler reklamieren kann wo man gekauft hat.
italo
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Hi,
Das meinte ich ja......Thomilien, das man viele Sachen nur bei dem Händler reklamieren kann wo man gekauft hat.
Und wo ist dann der gewährleistungsmäßige Unterschied, ob ich eine Brille in Rom oder in München kaufen, wenn ich in Hamburg wohne? !gruebel! ...
In beiden Fällen habe ich die landestypische Gewährleistung des Verkäufers - egal, ob ich zwischenzeitlich mit der Brille im Ausland bin oder nicht.
Irgendwelche Garantien des Herstellers haben weder mit dem Eröffnungsthread noch mit Cutrofianos Beispiel was zu tun.
Garantien sind ja in ihrem Gültigkeitsbereich frei definierbar und so halten es dann auch die Hersteller. Wenn man die Ansprüche dann aber im definierten Geltungsbereich der Garantie reklamiert, ist es völlig egal, ob es im Ausland war oder nicht.Die Eingangsfrage ging eindeutig darum, ob Gewährleistungsansprüche für Dinge genau so gelten, ob das Objekt im Ausland genutzt wird oder nicht.
Cutrofiano hat nur die Länder und das Produkt getauscht. Heikel hätte die Frage erst werden können, wenn er ein Nicht-EU-Land gewählt hätte. Da gäbe es vielleicht gar kein Gewährleistungsrecht. Allerdings wäre dann für die fehlende Gewährleistung nicht der Grund, dass das Produkt zeitweise im Ausland war, sondern dass es grundsätzlich sowas dort nicht gibt.Thomi
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Ich werfe nur zwei Wörter in die Runde: "EU-Richtlinie" und "Verbrauchsgüterkauf".
Ciao, MK92242
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Ich werfe nur zwei Wörter in die Runde: "EU-Richtlinie" und "Verbrauchsgüterkauf".
Ob die beiden Wörter für sich gesehen aber weiterhelfen? !mgrins! ...
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Ob die beiden Wörter für sich gesehen aber weiterhelfen? !mgrins! ...
Und für die ganz Harten, die damit schon was anfangen können:
Artikel s... werden sie lieben
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Und für die ganz Harten, die damit schon was anfangen können:
Artikel s... werden sie lieben
Steht eigentlich nichts Gegenteiliges als seit der ersten Antwort
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Thomi
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Ansichtssache, die erste Antwort/rhetorische Frage bejaht die Zulässigkeit einer etwaigen Klage (Gerichtsstand), meine Antwort liefert die Begründetheit (kein Anspruchsausschluss möglich), wenn man es genau nimmt und fast päpstlicher wie der Papst ist.
Ciao, MK92242
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Ansichtssache, die erste Antwort/rhetorische Frage bejaht die Zulässigkeit einer etwaigen Klage (Gerichtsstand)...
???Bei meiner "rethorischen Frage" geht es um das Anwendung findende (Gewährleistungs-) Recht (nach dem IPR), denn die Eingangsfrage lautete ja: "Gilt die Gewährleistungspflicht..." und nicht "Kann der mich in Deutschland oder muss der mich in Italien verklagen?".
Grüße,
Cutrofiano -
???
denn die Eingangsfrage lautete ja: "Gilt die Gewährleistungspflicht..." und nicht "Kann der mich in Deutschland oder muss der mich in Italien verklagen?".Eben!
Ist heute "Verkompliziermachtag" ?
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Aber es ist halt immer gut, Fragen zu beantworten, die gar nicht gestellt wurden !mgrins! .
Thomi
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