Morgen zusammen,
aus aktuellem Anlass eine (rechtliche) Frage, die ich nicht beantworten konnte: wenn man einen Jahreswagen erwirbt, ist ja normalerweise noch eine Herstellergarantie vorhanden. Im Beispielfall handelt es sich um ein 15 Monate altes Fahrzeug mit 3-jähriger Garantie des Herstellers. Nun wurde vor der Übergabe der erste Service bei einer Fachwerkstatt durchgeführt, allerdings wurde die Frist damit um 3 Monate überschritten (Serviceheft sagt nach 15.000 Kilometern oder 12 Monaten). Wie verhält es sich nun mit der Herstellergarantie? Gilt diese noch voll oder nur noch eingeschränkt? In der täglichen Praxis dürfte es ja wohl kaum der Fall sein, daß Gebrauchtwagenhändler die Fahrzeuge, die noch in der Garantiezeit liegen, fristgemäß zu jedem Kundendienst fahren, wenn diese eigentlich nur im Showroom stehen.
Beste Grüße
Michi