Versicherungsfrage / Rechnung als Privatperson

  • Hey Leute,


    habe 2 Fragen wo ich denke das hier sicher der eine oder andere weiterhelfen kann:


    Nr1: Bei uns in Österreich gibt es eine Regelung das man auch als Privatperson Rechnungen stellen darf, dies bis max. 730€ im Jahr ohne das das ganze zu Versteuern ist. Existiert in Deutschland etwas ähnliches (habe via Google leider nichts brauchbares gefunden) und wenn ja wie hoch ist hier die Grenze.


    Und zu 2:

    eine Frage zur Versicherungseinstufung (weil evtl. Übersiedelung ins Grenzgebiet D): Habe nun seit ca. 6 Jahren den FS, Alter dürfte zum Übersiedelungszeitpunkt bei 24 liegen (wohl Mitte des Sommers) und meine momentane Versicherungseinstufung in Ö ist Stufe 6 (habe nun seit 2 Jahren erst ein Kfz auf mich angemeldet) diese 2- 2,5 Jahre würden aber wohl auch von der Versicherung als Unfallfrei bestätigt werden... wird man somit in DE als SF2 (wenn ich das richtig aus euren Stufen herausgelesen habe) eingestuft?


    Vielen Dank schonmal ;)


    lg

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    Aerodynamik ist nur etwas für Leute die keine Motoren bauen können. Enzo Ferrari !driving!

  • zu 1, keine Ahnung.

    zu 2: Du musst Versicherungsnehmer sein um in den SF-Klassen herunter zu kommen. Dabei ist nicht relevant, ob das durch dich versicherte Fahrzeug auch auf dich zugelassen ist. Empfehlen würde ich das aber schon, da die Prämie steigt, wenn Halter und Versicherungsnahmer abweichen.


    Innerdeutsch siehts so aus: Wenn du 10 Jahre lang den Führerschein hast, kannst du max eine SF10 haben. Wenn du allerdings noch nie Versicherungsnehmer warst startest du i. d. R. bei SF 0,5. Interessant ist die Möglichkeit eine vorhandene SF Klasse einer Person zu übernehmen, sofern du jemanden in D hast, der sie loswerden will. Aber aufpassen: Angenommen Oma überträgt dir ihre SF25, dann wird daraus bei dir eine SF6, da du ja erst 6 Jahre lang den Führerschein hast.

    Ich würde mich einfach mal an einen Versicherer in D wenden und nachfragen, ob deine SF Klasse in Österreich auf einen deutschen Vertrag übertragen werden kann.

  • Hey,

    danke für die Antwort, war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt das Fahrzeug ist natürlich auch seit 2 Jahren auf mich Versichert (sprich bin Versicherungsnehmer...)


    hm jo werd am besten mal schaun...


    weisst du auch zufällig ab wann eine Versicherungsstufe in Deutschland verfällt?

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  • Hey,
    weisst du auch zufällig ab wann eine Versicherungsstufe in Deutschland verfällt?

    hallo tpk,
    nicht alle, aber viele Versicherer halten in D den SFR 7 Jahre vor. Aber mal kurze Frage. Was genau bedeutet in AT Stufe 6?

    Gurss Frank

    _______________________

    La notte porta consiglio ! !thanx!

  • Also in Deutschland kann man sich als Kleinstunternehmer/Freiberufler tätig sein. In dem Rahmen brauch man auch keine Mehrwertsteuer er ausweisen. Das daraus erzielte Einkommen muss steuerlich angemeldet werden bei der jährlichen Einkommensteuererklärung. Hat die Person kein weiteres Einkommen und ist unter dem steuerpflichtigen Summe braucht die Summe nicht versteuert werden.

    Daher würde ich mal einen Steuerberater oder das Finanzamt kontaktieren.

    italo

  • hallo tpk,
    nicht alle, aber viele Versicherer halten in D den SFR 7 Jahre vor. Aber mal kurze Frage. Was genau bedeutet in AT Stufe 6?

    Gurss Frank


    Hallo Frank,

    hm das würde schonmal sehr sehr positiv Klingen, hintergrund ist der das meine Mutter bis vor ca. 2 Jahren in Deutschland auch ein Auto angemeldet hatte (das ich genutzt hatte, aber dann eben nach Österreich gewechselt bin) sie selbst benötigt ihre SF nicht mehr (dürfte um die 14 gewesen sein) wenn ich das also richtig deute könnte sie mir ihre SF Klasse abtreten und ich würde in die SF 6 eingestuft werden?

    Wegen der Stufe: Bei uns in Österreich beginnt man bei erstmaliger Versicherung bei Stufe 9, manche Versicherungen haben dann als "zuckerl" (so wie meine) dich gleich in Stufe 8 zu nehmen, pro Jahr fällt man eine Stufe, bei einem Unfall allerdings wieder 2 rauf.. (gibt dann auch noch so Sachen wie Freischäden etc...) aber unterm Strich zahlen wir leider um einiges mehr für ein Vergleichbares Auto als in Deutschland...

    Also in Deutschland kann man sich als Kleinstunternehmer/Freiberufler tätig sein. In dem Rahmen brauch man auch keine Mehrwertsteuer er ausweisen. Das daraus erzielte Einkommen muss steuerlich angemeldet werden bei der jährlichen Einkommensteuererklärung. Hat die Person kein weiteres Einkommen und ist unter dem steuerpflichtigen Summe braucht die Summe nicht versteuert werden.

    Daher würde ich mal einen Steuerberater oder das Finanzamt kontaktieren.

    italo


    Jo ich fürchte sowas in die Richtung muss ich eh Unternehmen... Hintergrund ist einfach der ich bin soweit normal bei einer Firma angestellt, betreue aber nebenbei noch eine befreundete Firma, und in Österreich isses eben so das man als Privatperson (sprich ohne Gewerbeschein, UID Nr. etc...) bis zu 730€ "dazuverdienen" kann ohne das dies Steuerpflichtig wird... und dachte mir hald das es evtl. in D. eine ähnliche Regelung gibt...


    Aber eine Frage bleibt mir in Punkto Versicherung noch offen: Ich hab mir mal die Online Versicherungsrechner angesehen und mir is aufgefallen das die Haftplicht SF Stufe und die Kasko SF Stufe unterschiedlich ist bzw. sein können... bei uns gibts eine Stufe für beides sozusagen... wie wird die Kasko Stufe ermittelt?


    Aber vielen Dank schonmal für die vielen Infos ;)

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  • Hallo Frank,
    hm das würde schonmal sehr sehr positiv Klingen, hintergrund ist der das meine Mutter bis vor ca. 2 Jahren in Deutschland auch ein Auto angemeldet hatte (das ich genutzt hatte, aber dann eben nach Österreich gewechselt bin) sie selbst benötigt ihre SF nicht mehr (dürfte um die 14 gewesen sein) wenn ich das also richtig deute könnte sie mir ihre SF Klasse abtreten und ich würde in die SF 6 eingestuft werden?
    Aber eine Frage bleibt mir in Punkto Versicherung noch offen: Ich hab mir mal die Online Versicherungsrechner angesehen und mir is aufgefallen das die Haftplicht SF Stufe und die Kasko SF Stufe unterschiedlich ist bzw. sein können... bei uns gibts eine Stufe für beides sozusagen... wie wird die Kasko Stufe ermittelt?
    Aber vielen Dank schonmal für die vielen Infos ;)

    1) Grundsäztlich sind Rabattübertragungen Eltern / Kinder wie in Deinem Fall möglich. Aber! Du kannst zum einen nicht mehr Rabatte aus dem Vertrag Deiner Mutter bekommen, als Du sie hättest selbst erfahren können. Auch werden dabei evtl. Schäden im Vertrag ab FS-datum berücksichtigt. Dein genaues Führerscheindatum ist da massgebend. 2) Da der Vertrag bei der dtsch. Gesellschaft aber nun länger als 6 bzw. 12 Monate ruht, wird eine Sonderabsprache zu treffen sein. Rabattübertragung üblicherweise innerhalb von 6 Mon. nach Stillegung bei unserer Gesellschaft 12 Mon.
    3. Kaskoeinstufungen werden bei bei längerer Unterbrechung dem SFR der KH angeglichen. Im Schadenfall wird aber getrennt zurückgestuft.

    Gruss Frank

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  • Hallo Frank,


    Jo ich fürchte sowas in die Richtung muss ich eh Unternehmen... Hintergrund ist einfach der ich bin soweit normal bei einer Firma angestellt, betreue aber nebenbei noch eine befreundete Firma, und in Österreich isses eben so das man als Privatperson (sprich ohne Gewerbeschein, UID Nr. etc...) bis zu 730€ "dazuverdienen" kann ohne das dies Steuerpflichtig wird... und dachte mir hald das es evtl. in D. eine ähnliche Regelung gibt...


    Was macht man den für 750 Euro im Jahr nebenbei???? Rechnet sich sowas überhaubt???

    italo

  • Sagen wir mal so: Das ist der Teil der auf diese Art und Weise verechnet wird ;)


    der netto Stundenlohn beträgt 50€ also ich komm ganz gut aus damit..

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  • Ich weiss weder, ob das (überhaupt noch) geht, noch, ob es für Dich ne Option wäre - aber manches klingt vielleicht scheisse und entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als echte Alternative:

    Als Job auf "400-Euro-Basis" nebenbei betreiben und abrechnen (vielleicht sinds auch bloss noch 350 oder schon 500, weiss ich alles nich).

    Wollte mir vor 3 (oder so) Jahren jemand als "Wartungsvertragsersatz" aufs Auge drücken, um ihm nach Feierabend die EDV zu betreuen. Hab ich aber die Finger von gelassen von wegens keine Parkplätze, kein Bock auf Ärger mit seinen bisherigen EDV-Iwans und weil mir die ganze Sache mit "xxx-Euro-Job" finanzamtstechnisch zu heiss erschien.

  • hm danke, naja ich muss mal schaun... hab mir jetzt schon die Nr. von 2 Steuerberatern rausgesucht, eine Kanzlei davon sogar auf die IT Branche Spezialisiert (von wegen Absetzposten etc...) mal sehen, aber merci auf jedenfall ;)

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  • Da der Vertrag bei der dtsch. Gesellschaft aber nun länger als 6 bzw. 12 Monate ruht, wird eine Sonderabsprache zu treffen sein. Rabattübertragung üblicherweise innerhalb von 6 Mon. nach Stillegung bei unserer Gesellschaft 12 Mon.
    Gruss Frank


    Hallo Frank,


    ich hol den Thread nochmal kurz rauf in der Hoffnung das du, oder auch jemand anderes mir noch kurz weiterhelfen können ;)

    Wenn ich das richtig rauslese wäre es also Kostenmäßig gesehen das beste das KFZ wieder auf meine Mutter anzumelden, was ja mit der 7 Jahres Frist kein Problem sein sollte? (Der letzte Vertrag wurde im März 06 gekündigt).

    Und noch eine andere Frage:
    Die letzte Einstufung war SF 18, leider gab kurz vor Kündigung (ca. 2-3 Wochen) noch einen kleinen Rempler der von der Versicherung beglichen wurde, weisst du mit wieviel Rückstufung hier zu Rechnen ist? Gesellschaft war VHV, leider habe ich hier keine Rückstufungstabelle gefunden.


    lg tpk

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  • Hallo Frank,
    Wenn ich das richtig rauslese wäre es also Kostenmäßig gesehen das beste das KFZ wieder auf meine Mutter anzumelden, was ja mit der 7 Jahres Frist kein Problem sein sollte? (Der letzte Vertrag wurde im März 06 gekündigt).

    Und noch eine andere Frage:
    Die letzte Einstufung war SF 18, leider gab kurz vor Kündigung (ca. 2-3 Wochen) noch einen kleinen Rempler der von der Versicherung beglichen wurde, weisst du mit wieviel Rückstufung hier zu Rechnen ist? Gesellschaft war VHV, leider habe ich hier keine Rückstufungstabelle gefunden. lg tpk

    Hallo tpk,
    zu Abs.1) Grundsätzlich schon! Aber wenn ich zwischen den Zeilen richtig verstanden habe, ist Deine Mutter derzeit auch in AT gemeldet. Ich kann Dir nicht sagen, ob die VHV da einer VN - Halterregelung zustimmt.

    zu Abs.2) Die Rückstufung bei einem Schaden von SF 18 =35% geht nach SF 7 = 50%. Da jedoch im Fall der Übertragung auch der Schaden gerechnet wird, würden Dir ( ohne Kenntnis Deiner genauen Führerscheindaten ) max. SF3 = 70% angerechnet. Leider tut da der Bums im Fall Deiner Mutter und somit ggf. auch Dir echt weh. Wie aber schon zuvor bemerkt - sprich mit der VHV!!

    Grüsse Frank

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  • Hui, ihr habt ja heftige Rückstufungen..

    aber vielen Dank für die Info! ;)

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  • Hi,

    Leider tut da der Bums im Fall Deiner Mutter und somit ggf. auch Dir echt weh. Wie aber schon zuvor bemerkt - sprich mit der VHV!!


    ... und das vor allem, weil es günstiger sein kann, einen kleinen Schaden nachträglich selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung und damit höhere Prämien über Jahre zu verhindern.

    enzo3588:
    Wie ist das eigentlich heute beim "Übernehmen von Prozenten" geregelt?
    Muss man da heute nicht mehr glaubhaft machen, dass man das Fahrzeug mit dem Versicherungsvertrag die überwiegende Zeit gefahren ist, um das verminderte Risiko übernehmen zu können?


    Thomi

  • Hi,

    als Leute aus meiner Verwandschaft in Ungarn nach D gezogen sind,
    konnten sie ihre "unfallfreien" Zeiten in Ungarn per eidesstattliche Erklärung
    übernehemen...

    8)

    Gruß

    Michael

  • . enzo3588:
    Wie ist das eigentlich heute beim "Übernehmen von Prozenten" geregelt?
    Muss man da heute nicht mehr glaubhaft machen, dass man das Fahrzeug mit dem Versicherungsvertrag die überwiegende Zeit gefahren ist, um das verminderte Risiko übernehmen zu können?
    Thomi

    Hallo Thomi,
    grundsätzlich muß die Möglichkeit zur regelmäßigen ( nicht überw.)Nutzung bestanden haben. Jedoch können bei der Rabattübertragung von Eltern auf Kinder abweichende Adressen (Städte) Erklärungsbedarf auslösen. Zudem betrachten heutzutage die Gesellschaften sehr genau, welcher Fahrerkreis zuvor angegeben wurde. Würde tpk's Mutter also zuvor einen Alleinfahrertarif oder Partnertarif ( ist ja preiswerter) gewählt haben, so wäre damit die regelmäßige Nutzung für den Sohn ausgeschlossen. Diese Zeit rechnet der Versicherer nicht an. Grundsätzlicher Tipp - Rabattübertragung immer vorab mit Versicherer besprechen.:-]

    Gruss Frank

    _______________________

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  • Mich würde es mal interessieren was der Steuerberater gesagt hat???

    italo


    Mich auch, da ich leider noch ned die Zeit hatte einen aufzusuchen ;)

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  • Hallo Thomi,
    grundsätzlich muß die Möglichkeit zur regelmäßigen ( nicht überw.)Nutzung bestanden haben. Jedoch können bei der Rabattübertragung von Eltern auf Kinder abweichende Adressen (Städte) Erklärungsbedarf auslösen. Zudem betrachten heutzutage die Gesellschaften sehr genau, welcher Fahrerkreis zuvor angegeben wurde. Würde tpk's Mutter also zuvor einen Alleinfahrertarif oder Partnertarif ( ist ja preiswerter) gewählt haben, so wäre damit die regelmäßige Nutzung für den Sohn ausgeschlossen. Diese Zeit rechnet der Versicherer nicht an. Grundsätzlicher Tipp - Rabattübertragung immer vorab mit Versicherer besprechen.:-]

    Gruss Frank

    Na, dann hat sich gegenüber meinem bisherigen Kenntnisstand nichts geändert.
    Es hätte mich halt gewundert, wenn doch, denn ein Rabatt wird ja wegen eines verringerten (rechnerischen) Risikos gewährt und deswegen kann er ja nicht einfach so übertragen werden, ohne dass der Übernehmende zumindest einer der Hauptnutzer war.
    Das wird ja auch dadurch unterstützt, dass der Übernehmende max. für die Zeit seines eigenen Führerscheinbesitzes Prozente übernehmen kann.

    Meine Frau (damals noch meine Freundin) hat mal mit 21 Jahren SF3 mit ihrem ersten Auto von einem 85jährigen Rentner übernommen und musste bei der Versicherung angeben, dass sie die Geliebte des Herrn war und sie ihn 3 Jahre durch die Gegend kutschiert hat, weil er fast blind war :) ...


    Thomi

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