ZitatAlles anzeigen1. Österreich - Übergangsvorschrift für Feuerlöschgeräte läuft aus
Ab dem 01.01.2008 müssen Fahrzeuge, die gefährliche Güter über den "Freigestellten Mengen" (1.1.3.6) befördern, mit folgenden Mengen an Löschpulver ausgerüstet sein: Kfz bis 3,5 Tonnen: 4 kg Löschpulver wovon ein Gerät mindestens 2 kg Löschpulver enthalten muss; Kfz von 3,5 bis 7,5 Tonnen: 8 kg Löschpulver wovon ein Gerät mindestens 6 kg Löschpulver enthalten muss; Kfz über 7,5 Tonnen: 12 kg Löschpulver wovon ein Gerät mindestens 6 kg Löschpulver enthalten muss;
Jedes Kfz muss mit einem 2 kg Feuerlöschgerät für den Motorbrand ausgerüstet sein. Diese 2 kg Löschpulver können von der Gesamtsumme abgezogen werden. Auch für die Beförderung von "freigestellten Mengen" ist ein 2kg Feuerlöschgerät vorgeschrieben. (Dabei handelt es sich um eine Mindestvorschrift.) Das Löschmittel muss ein Pulver der Klassifizierung A, B, C sein. (Pulverlöscher)
Feuerlöscher müssen Überprüft (Plakette) und plombiert sein
diese Nachricht kam heute über ein gewerbliches Portal.
Äh...für mich neu: "Jedes Kfz muss mit einem 2 kg Feuerlöschgerät für den Motorbrand ausgerüstet sein"
Verstehe ich momentan was falsch, oder muss nun jeder Piefke sein Phallussymbol mit Feuererlöscher ausrüsten? !gruebel!