Freie Fahrt für Oldtimer in Umweltzonen

  • Hallo zusammen,

    ich wollte nur nebenbei - da das Thema ja hier eher von untergeordnetem Interesse war - erwähnen, dass gestern, Freitag, 30.11. endgültig die Änderung der Kennzeichnungsverordnung dahingehend verabschiedet wurde, dass:

    Oldtimer mit H- und 07er-Kennzeichen künftig von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommen sind.

    Um Missverständnissen bezüglich einer ADAC-Mitteilung vorzubeugen, die lautet ' Oldtimer und G-Kats der ersten Generation erhalten Plakette '; letzteres trifft zu aber:
    Nein, wir mit H- oder 07 brauchen KEINE Plakette. Die Ausweisung als Oldtimer durch das entsprechende Kennzeichen reicht.

    Die Änderungsverordnung im September durch den Bundesrat verabschiedet, musste am 14.11. erst vom Bundestag genehmigt werden, und dann aufgrund einer fehlenden 'Gleichwertigkeitsklausel' bezüglich ausländischer EU-Oldtimer nochmal durch den Bundesrat. Wie gesagt; das passierte gestern und jetzt ist es amtlich.

    Also kommt; freut Euch ein wenig mit.

    Viele Grüße

    Martin

  • Hallo Martin,
    danke für die "erfreuliche " Info. Ich bin nur nicht sehr optimistisch das da nicht noch irgend etwas hinterher kommt. Die lassen sich doch immer etwas einfallen um einem das Leben schwer zu machen bzw. einem die Kohle aus der Tasche zu ziehen.

    Gruß: Werner

  • Hallo Martin,
    danke für die "erfreuliche " Info. Ich bin nur nicht sehr optimistisch das da nicht noch irgend etwas hinterher kommt. Die lassen sich doch immer etwas einfallen um einem das Leben schwer zu machen bzw. einem die Kohle aus der Tasche zu ziehen.

    Gruß: Werner


    Hallo Werner,

    wir sind zuversichtlich, dass da - vorerst - nichts hinterherkommt. Vor allem, weil hier auch starke Lobbyarbeit von seiten VDA, ADAC, etc. geleistet wurde.
    Aber es war fünf vor zwölf, um die konkret drohenden Fahrverbote abzuwenden. Und das ist uns auf jeden Fall gelungen.
    Natürlich gibt es jetzt auch hier in der Szene Leute, die unglücklich sind. Seien es die Besitzer von Oldtimer-Kleinwagen vom Schlage einer BMW Isetta, Fiat 500 u.ä.
    Die müssen jetzt, sollten sie Umweltzonen befahren möchten, auf die für sie teurere H-Zulassung umsatteln.
    Oder seien es ganz besonders die 'Youngtimer' zwischen 20 und 30 Jahren, die es knapp nicht mehr schafften zum 1. März diesen Jahres das 07er-Kennzeichen zu ergattern.

    Ich hab' so einen Fall; Besitzer eines Ferrari 328 GTB Bj. 88, der in Stuttgart mitten in der Umweltzone wohnt.
    Kannst Dir anhand des Baujahres leicht ausrechnen, wie angesch...en der ist.
    Kommt jetzt wahrhaft nicht mehr von seinem Hof runter.

    Wie gesagt; es war nicht möglich, ALLE glücklich zu machen, aber das, was mit der Ausnahme von H- und 07er-Trägern erreicht wurde, ist doch schon mal was.

    WIR sind momentan aus der Schusslinie. Die Umweltministerien 'schiessen' sich jetzt auf ein neues Opfer ein. Das heisst 'Kaminofenbesitzer'.

    Viele Grüße

    Martin

  • Hallo Martin,
    ich denke das es für deinen Freund in Stuttgart auch bald eine Möglichkeit gibt sein Fahrzeug in der besagten Zone zu bewegen. Die Stadt wird einfach hochrechnen wieviel Geld man mit sogenannten Ausnahmegenehmigungen machen kann und schon geht das.
    Ich dachte eher daran, das die dann die Steuerreduzierung für das H - Kennzeichen anheben.
    Aber sind wir doch einfach mal optimistisch ;) .

    Gruß: Werner

  • Hallo ,
    was genau passiert jetzt aber mit Yungtimer?
    Angenommen man besitzt einen Alfa 75 bj 1989?

    mh? !gruebel!

    liebe Grüsse .(o)

    hatte der nicht schon einen Kat der ersten Generation ( Euro 0 ). Dann bekommt der aufgrund des Beschlusses vom 30.11. nun auch eine grüne Plakette.
    Wurde gross in den einschlägigen Medien verkündet. ' Ab Montag - 3.12. läuft der Verkauf von grünen Plaketten für diese Autos '.

    Youngtimer ohne Kat müssen entweder nachrüsten / schauen, dass sie die mindestens Schlüsselnummer 77 bekommen, oder draussen bleiben bis sie 30 sind.

    Für Exoten gibt es die Möglichkeit eine Einzel-Ausnahmegenehmigung bei der entsprechenden Stadtverwaltung zu beantragen. Als Nachweis muss die 'Nichtnachrüstbarkeit' belegt werden. Das kann z.B. der TÜV machen.
    Ob sich's lohnt. Wohl eher für Anwohner, die wirklich keine andere Möglichkeit haben.

    Auch im Hinblick darauf und in der Hoffnung, dass die 07 in die Ausnahmen einbezogen werden, gab es Ende Februar diesen Jahres einen Riesenansturm auf die Zulassungsstellen, um auch noch für ein Auto, das erst 20 ist, noch eine 07er zu bekommen.
    Bekanntermassen gibt es ja seit 1. März diese Nummer nur noch für Autos ab 30.

    Und Christian; ob die Umweltzone in Freiburg wirklich kommt, warten wir mal ab. Der Hickhack um die B31 läuft ja schon im Verborgenen, und wenn diese Bundesstrasse ausgenommen wird - was von Glottertal wg. dem befürchteten Ausweich-Schwerlastverkehr befürwortet wird - dann könnte es sein, dass die ganze Umweltzone geknickt wird. Leise Töne aus dem Regierungspräsidium in diese Richtung waren schon zu vernehmen.
    Freiburg ist nämlich nach m.E. ein Harcore-Sonderfall, weil im Gegensatz zu den anderen Städten keine Möglichkeit besteht, den Durchgangsverkehr schön um die Stadt herumzuleiten.
    Die Lösung hiesse Stadt-Tunnel. Aber wie es um die Finanzen von FR steht, brauchen wir hier ja nicht weiter zu vertiefen, oder ? :)

    Viele Grüße

    Martin

  • Ich bin mal gespannt, welches juristische Nachspiel jetzt nach offizieller Inkrafttretung des Gesetztes anfängt, denn es bleiben einige Fragen offen.
    Was ist mit:

    • Handwerkern , die noch alte Transporter fahren und in der Zone residieren oder dort ihre Kundschaft anfahren müssen
    • Werkstätten in der Zone, die von Kunden nicht mehr erreicht werden können
    • klar ist mir auch nicht, was im einzelnen mit dem Durchgangsverkehr auf Bundesstraßen die durch Städte führen geschehen soll. Laut meinem Verständnis kann eine Stadt hier nicht einfach den Verkehr unterbinden...

    Ein Prosit auf die deutsche Bürokratie...!bierher!

    alfa arndt

  • Ich bin mal gespannt, welches juristische Nachspiel jetzt nach offizieller Inkrafttretung des Gesetztes anfängt, denn es bleiben einige Fragen offen.
    Was ist mit:

    • Handwerkern , die noch alte Transporter fahren und in der Zone residieren oder dort ihre Kundschaft anfahren müssen
    • Werkstätten in der Zone, die von Kunden nicht mehr erreicht werden können
    • klar ist mir auch nicht, was im einzelnen mit dem Durchgangsverkehr auf Bundesstraßen die durch Städte führen geschehen soll. Laut meinem Verständnis kann eine Stadt hier nicht einfach den Verkehr unterbinden...

    Ein Prosit auf die deutsche Bürokratie...!bierher!

    kann ich Dir sagen, was das für ein Nachspiel haben wird. Nämlich gar keins.
    Wir ( initiative-kulturgut-mobilität ) haben schon Anfang 06 das Thema versucht an die grosse Glocke zu hängen.
    Von den Betroffenen, die DU nennst, hat sich keine S.. dafür gross interessiert. Tenor im allgemeinen ' wird schon nicht so schlimm kommen '.
    Wer darauf angesprungen ist, waren die Oldtimer-Besitzer und die, die ihr Geschäft damit machen.

    Wir haben am 15.04.07 in allen relevanten deutschen Städten demonstriert. Die Nachrichten, bis auf ein paar Regionalzeitungen, haben es totgeschwiegen.
    Und wo waren die Kleinunternehmer, oder andere potentiell Betroffene ? Nirgends.
    Aber da, wo es ankommen sollte, ist es angekommen.

    Wir haben uns regelrecht bei den 'anderen Betroffenen' angebiedert. Engagement kam keins.

    Und ob jetzt einer schlechtem Geld, ( Anschaffungskosten für neue Firmenfahrzeuge ) gutes Geld ( Anwalts- / Gerichtskosten ) hinterherschmeisst, wage ich zu bezweifeln.

    Viele Grüße

    Martin

  • ...manche wachen halt erst auf, wenn der Zug schon abgefahren ist....

    Die Tendenz "alles halb so schlimm" habe ich aber auch bei vielen meiner oldtimerfahrenden Bekannten erlebt. Die Resonanz zum Protest war eher schwach. Glücklicherweise hat es jetzt immerhin zu einem Kompromiß gereicht, der mir mit meinem GTV6 leider aber nicht hilft.

    Bliebe meine Frage mit den Bundesstraßen durch viele Innenstädte. Kennt sich da jemand aus?

    Saluti.

    alfa arndt

  • ...manche wachen halt erst auf, wenn der Zug schon abgefahren ist....

    Die Tendenz "alles halb so schlimm" habe ich aber auch bei vielen meiner oldtimerfahrenden Bekannten erlebt. Die Resonanz zum Protest war eher schwach. Glücklicherweise hat es jetzt immerhin zu einem Kompromiß gereicht, der mir mit meinem GTV6 leider aber nicht hilft.

    Bliebe meine Frage mit den Bundesstraßen durch viele Innenstädte. Kennt sich da jemand aus?

    Saluti.


    ob Bundesstrasse oder nicht, spielt generell keine Rolle.
    Die B10 durch Stuttgart ist vom Fahrverbot betroffen. Die B36 durch Karlsruhe als weiteres Beispiel. Genauso die B10 durch Mühlacker, sollten die tatsächlich die Zone einführen. Übrigens sieht man daran, dass es nicht nur Grosstädte betrifft. Neben Mühlacker beispielsweise auch Ilsfeld und noch ein paar Kleinstädte, für die ich aber erst nachschlagen müsste.

    Viele Grüße

    Martin

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne detailliert auf alle einzelnen Fragen antworten, aber dazu müßte ich auch einiges wieder nachschlagen. Und jetzt ist das Wochenende rum und ich hab' wahrscheinlich nicht mehr DIE Zeit.

    Deshalb; zu den einzelnen Fragen gibt es im Netz inzwischen x Informationen. Ein wenig googeln und Ihr werdet genau das finden, was Ihr wissen wollt.

    Wollte eben nur kurz und grob im Eingangsposting informieren, dass zumindest das Gröbste überstanden zu sein scheint.

    Viele Grüße

    Martin

  • Mich wundert das permanente verschieben der Einführungstermine. Die sind sich meiner Meinung nicht sicher ob das rechtlich durchsetzbar ist. Bin mal gespannt auf die ersten Urteile der Gerichte. Es ist auf jeden Fall für mich nicht nachvollziehbar daß ich mit meinem 89er Alfa Spider 1,6 ohne Kat nicht fahren darf - andere die auch keinen / genauso viel Feinstaub verursachen doch fahren dürfen.
    Man muss sich auch mal klar sein daß die Fahrzeuge die nicht in der Feinstaubzone fahren dürfen anteilsmäßig immer weniger sind.
    Ob die Feinstaubverordnung genau so eine Lachnummer wird wie die Ozonplakette ?

  • Mich wundert das permanente verschieben der Einführungstermine. Die sind sich meiner Meinung nicht sicher ob das rechtlich durchsetzbar ist. Bin mal gespannt auf die ersten Urteile der Gerichte. Es ist auf jeden Fall für mich nicht nachvollziehbar daß ich mit meinem 89er Alfa Spider 1,6 ohne Kat nicht fahren darf - andere die auch keinen / genauso viel Feinstaub verursachen doch fahren dürfen.
    Man muss sich auch mal klar sein daß die Fahrzeuge die nicht in der Feinstaubzone fahren dürfen anteilsmäßig immer weniger sind.
    Ob die Feinstaubverordnung genau so eine Lachnummer wird wie die Ozonplakette ?

    vermutlich ja.
    Aber bezüglich der Urteile durch die Gerichte. Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Die Einführungstermine stehen jetzt fest.
    Von ernsthaften Vorhaben vor Gericht zu gehen, haben wir bisher nicht gehört.
    Wahrscheinlich hatten die Politiker auch den Schachzug im Hinterkopf, die Oldtimer-Lobby zufriedenzustellen, um das juristische Feld den Youngtimer-Besitzern zu überlassen.
    Das Risiko einer Klageflut sank damit beträchtlich.

    Gerade in Deinem Fall würde man Dir sagen, dass Dein Auto zu überschaubaren Kosten nachrüstbar wäre. Ob DU das WILLST, fragt Dich bedauerlicheweise keiner.
    Bei absoluten Exoten erstellt man natürlich für eine entsprechende Verwaltungsgebühr eine Ausnahmegenehmigung. Die Kommunen werden das schon längst als zusätzliche Einnahmequelle für den Stadtsäckel ausgemacht haben.

    Evtl. wird doch noch der ein oder andere, dem es ums Prinzip geht, vor Gericht ziehen. Aber das dauert......

    Viele Grüße

    Martin

  • Die Gerichte werden sich dann damit beschäftigen müssen - wenn es die ersten Knöllchen gibt.
    Es ist nur die Frage ob das verfolgt wird aus Angst vor entsprechenden Klagen.
    Klar ist die Gemeinden müssen dauerhaft Fahrverbote verhängen - wenn die Grenzwerte überschritten sind.
    Wir bekommen hier vorerst keine Feinstaubzone. Die RWE wollte hier ein Kohlekraftwerk bauen daß wohl eine Feinstaubzone zur Folge gehabt hätte. Dies wurde durch eine Volksabstimmung verhindert. Bei mir müsste ich dann wohl einen geregelten Kat einbauen. Das wäre ein erheblicher Aufwand, vom 1,6 Vergaser zu einen Einspritzer mit Kat.

  • Hallo,

    mein Spider BJ 1989 hat einen KAT der ist aber mit 01 eingetragen. Damit bekomme ich keine Plakette. Kann ich den umschlüsseln lassen? hat das schon einer von euch gemacht?

    Gruß

    Stefan

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