Garantiebeginn mit Erstzulassung oder Rechnungsdatum?

  • Hallo Kollegen!!

    Ich habe folgendes Problem bei meiner Bella:

    Habe noch 2-3Mängel an meinem 147 ti und die 60000 inspektion stand/steht auch noch an... Um die weite Anreise zu meinem Händler gut zu nutzen habe ich mich natürlich erst gemeldet um alles zusammen zu machen die 2-3Garantiefälle und die Inspektion. Habe also gestern beim freundlichen Angerufen um Termin zu vereinbaren. Dieser meinte dann Garantie am 21.11 Abgelaufen... sprich 3tage zu spät gemeldet... Ich natürlich überrascht und habe dann im Fahrzeugschein nachgesehen... Erstzulassung 14.12.05 (habe deswegen auch noch gewartet weil ich dies ja wusste) dann habe ich im Serviceheft vom 147 nachgeschaut dort steht auch 14.12. auf dem Stempel etc...
    Ich bin der 2te besitzer des wagens habe aber auch die rechnung des vorbesitzers dort steht rechnungsdatum. 21.11. was zählt nun?? Rechnungs oder Erstzulassungsdatum???

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß Florian

    PS: kein EU-Import

  • ...es zählen weder erstzulassung noch rechnungsdatum, sondern einzig und alleine " meldung garantiebeginn " bei alfa.
    saluti

  • Seltsam ist ja nur das der Aufkleber in meinem Serviceheft nicht mit dem gemeldeten Datum übereinstimmen. Und dieser Aufkleber ist doch die Meldung des Garantiebeginns... Schließlich steht dort ja groß Garantieschein....

    Danke für die Info.

    Gruß

    Florian

  • Seltsam ist ja nur das der Aufkleber in meinem Serviceheft nicht mit dem gemeldeten Datum übereinstimmen. Und dieser Aufkleber ist doch die Meldung des Garantiebeginns... Schließlich steht dort ja groß Garantieschein....

    Danke für die Info.

    Gruß

    Florian

    ...was auf dem aufkleber steht ist... wichtig und gültig sind die im zentralrechner hinterlegten daten. gib mal deine chassisnummer durch, kann das prüfen.
    saluti

  • wobei die garantie ab datum der erstzulassung gültig ist, nicht ab fakturadatum...

    ...nicht unbedingt meister. es werden inzwischen zahlreiche fahrzeuge zur garantie angemeldet (CCF) , ohne dass sie zum strassenverkehr angemeldet werden.mit dem fakturadatum hats nichts zu tun. das ist korrekt.
    saluti

  • ...nicht unbedingt meister. es werden inzwischen zahlreiche fahrzeuge zur garantie angemeldet (CCF) , ohne dass sie zum strassenverkehr angemeldet werden.mit dem fakturadatum hats nichts zu tun. das ist korrekt.
    saluti

    ich hoffe, das ist nur bei euch so ;) . im ernst: für den kunden einzig und allein wichtig und bindent ist das datum der erstzulassung.
    CCF Meldung, OCF Meldung, all das interessiert den Kunden nicht wirklich, da für ihn irrelevant.
    Der Händler sollte natürlich die CCF Meldung ab Tag der Erstzulassung tätigen. Macht er allerdings die CCF Meldung z.B. 1 Tag vorher, so ist der Wagen (für den Kunden fälschlicherweise) diesen einen Tag zur Früh zu GWA angemeldet. Dann kann (und muss im Falle eines Falles) das Garantiedatum vom Importeuer manuell mit dem Zulassungsdatum eingeben werden.

    Kurzum: Tag der Erstzulassung = (Mängelbeseitigungs) garantiebeginn

    Grüße
    Jass
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  • es werden inzwischen zahlreiche fahrzeuge zur garantie angemeldet (CCF) , ohne dass sie zum strassenverkehr angemeldet werden.

    Jetzt interessiert mich aber schon wozu dies gut ist, letztendlich schadet man damit doch nur dem Endkunden, oder hab ich was übersehen bezw. nicht bedacht? !gruebel!
    2-3 Tage Unterschied zwischen Anmeldung der Garantie und Erstzulassung sind ja m.E. noch im grünen Bereich, aber bei den Daten die der TE angegeben hat liegen glatte 3 Wochen dazwischen...

    Gruss
    Giulietta

  • Jetzt interessiert mich aber schon wozu dies gut ist, letztendlich schadet man damit doch nur dem Endkunden, oder hab ich was übersehen bezw. nicht bedacht? !gruebel!
    2-3 Tage Unterschied zwischen Anmeldung der Garantie und Erstzulassung sind ja m.E. noch im grünen Bereich, aber bei den Daten die der TE angegeben hat liegen glatte 3 Wochen dazwischen...

    Gruss
    Giulietta

    es ist nicht gut :), nur schlamperei vom händler...

    Grüße
    Jass
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  • es ist nicht gut :), nur schlamperei vom händler...

    ...wieso schlamperei vom händler? garantiebeginn wird an alfa gemeldet. damit ist für alfa die kiste verkauft. basta. ob zugelassen oder nicht. ich kann ja auch als kunde mir einen alfa kaufen OHNE ihn zuzulassen. der händler kann seinen kunden nicht zwingen sein fahrzeug anzumelden. oder sehe ich hier was falsch?
    saluti

  • Allein richtig:

    das ergibt sich aus den [COLOR='Red']allgemeinen Garantiebedingungen [/COLOR]der jeweiligen Garantieversicherung....

    (die Frage der Gültigkeit stellt sich manchmal auch noch)...ist dir das möglich die hier abzudrucken (zumindest den Passus zur Dauer und Beginn).

  • ...wieso schlamperei vom händler? garantiebeginn wird an alfa gemeldet. damit ist für alfa die kiste verkauft. basta. ob zugelassen oder nicht. ich kann ja auch als kunde mir einen alfa kaufen OHNE ihn zuzulassen. der händler kann seinen kunden nicht zwingen sein fahrzeug anzumelden. oder sehe ich hier was falsch?
    saluti

    nochmals: garantiebeginn ist für den kunden der tag der EZ. egal was der händler an den importeur meldet. wenn der kunde z.b. seinen in 11/2004 gekauften alfa nun in 11/2007 zulässt, ist der garantiebeginn 11/2007. was meinst du was z.b. mit den lagerfahrzeugen passiert, die z.b > 270 tage alt sind. auch da ist garantiebebinn der tag der EZ. wenn der händler nun den garantiebeginn (fälchlicherwiese) an alfa (oder besser den importeur) schon in 11/2004 meldet, dann wird (kann) das garantiedatum eben manuell (mauell deshalb, weil es in der praxis kaum vorkommt) auf den tag der EZ (hier: 11/2007) geändert / geändert werden.

    Allein richtig:

    das ergibt sich aus den [COLOR='Red']allgemeinen Garantiebedingungen [/COLOR]der jeweiligen Garantieversicherung....


    was heißt hier aus den "jeweiligen garantiebdeingungen"? es gibt nur die garantiebedingungen seitens des importeurs. und diese besagen 24 monate mängelbeseitigungsgarantie ab datum der EZ!

    Grüße
    Jass
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  • Hallo Kollegen,

    Nach 3 Wochen harten KAMPF!!! hatte ich es dann am 17.12.07 geschafft ich habe noch recht bekommen nachdem ich aber von Händler zu Händler geschoben wurde... es wurde jedoch vom ausliefernden Händler Falsch angegeben oder bei Alfa falsch eingegeben. Jedoch hat sich erst mein Händler für "nicht zuständig" gefühlt... sehr Unfreundlich in dieser Hinsicht also vorsicht beim Autohaus xxx. ich denke man sollte dort keine allzuguten Serviceleistungen erwarten und vor allem wird man 4-5mal vergessen... (z.B. nachricht per Telefon seitens denen..) Und dies nicht nur bei mir sondern auch schon vor 2 jahren bei meinen Eltern...

    Aber egal...

    Nun meine Erfahrungen mit den Garantiebestimmungen:

    - Als Garantiebeginn zählt das Erstzulassungsdatum. Jedoch Vorsicht! Sollte es sich um ein Kurzzulassungsfahrzeug als Import aus Italien handeln zählt natürlich die Erstzulassung in Italien... dummerweise würde dann aber in Deutschland natürlich das Erstzulassungsdatum in Deutschland im Schein stehen. Bei solch einem Fall kann man sich aber dann nur aufs Service-Heft verlassen.

    - Der Datenbankeintrag ist bis auf wenige Ausnahmen bei Alfa GESETZ!

    - Sollte nun (Wie bei mir) das Service-Heft nicht mit dem Datenbankeintrag passen haftet der Ausliefernde Händler dafür oder dieser muss sich um die notwendigen Dokumente zum Ändern des Eintrags in der Datenbank kümmern.
    Tut er dies nicht (so steht es auch bei den Bestimmungen) so muss er die Reparaturkosten bei einem Garantiefall tragen...

    - Noch ein Wichtiger Tipp: Erinnert euren Händler daran das er (bei solchen unstimmigkeiten wie bei mir) die Mängel trotzdem schon aufnimmt und die Vorfälle eröffnet auch wenn noch nicht klar ist ob noch Garantie drauf ist oder nicht. Sollte er dies vergessen und Ihr erfahrt das ihr noch Garantie hattet seit nach dem Hin und Her jedoch dann wieder über das Datum drüber so würde es dann auch wieder nicht mehr gehen...
    Dies sollten die Händler aber wissen.

    Ich habe auch die Vorfälle/ Mängel auch am 12.12.07 eröffnen lassen und ich wusste auch erst am 17.12.07 das ich noch Garantie habe. Die Garantie wäre am 13.12.07 auch abgelaufen...

    So ich bin nun Glücklich das ich diese Garantie noch hatte.
    Nun versucht sich mein Händler und Alfa daran meine Scheinwerfer ohne flackern hin zu bekommen... aber siehe anderes Thema von mir...

    Gruß,

    Florian

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