Existiert eine offizielle Bestätigung der Wartungsfreiheit des Automatikgetriebe 166?

  • Nachdem ich alles durchgelesen habe, was ich an schriftlichen Originalunterlagen zum 166 habe, muss ich mal in die Runde fragen:

    Weiss jemand, ob es einen offiziellen Schriebs (an Werkstätten oder so) von Alfa (bzw. Fiat) gibt, welcher tatsächlich die Ölfüllung des Automatikgetriebes als "Lifetime"-Füllung bezeichnet bzw. das Getriebe als wartungsfrei darstellt?
    Meinetwegen auch einen gegenteiligen offiziellen Schriebs, dann brauch ich mich nicht erst "in den Kampf stürzen".

    Das Heft "Betriebsanleitung und Wartung" drückt sich da um eine exakte Aussage.

    Man könnte zwar die folgenden Aussagen zu "wartungsfrei" kombinieren:

    1. In der Übersicht der sogenannten "Programmierten Wartung": "Bei 80.000 und 160.000 km Kontrolle des Ölstandes im Getriebe und Differential."

    2. Später im Beschreibungstext: "Kontrolle des Niveaus und Erneuerung des Öls im Getriebe und Differential" (Versionen mit elektronischem Automatikgetriebe ausgenommen)

    aber hundertprozentig eindeutig ist dies nicht grade.

    Gruss Matthias

  • häh? Ist doch klar ausgedrückt.

    Automatik=nichts tun



    Mit "gutem Willen" (bzw. aus Normalbürger-Sichtweise) = Ja (nix tun).

    Mit "schlechtem Willen" (Gebrauchtwagenversicherer-Sichtweise) = "Da steht nur, dass diese dort beschriebene Vorgehensweise der Ölkontrolle und des Ölwechsels nicht für das Automatikgetriebe gilt, Alfa Romeo hat nur vergessen, die Beschreibung der Vorgehensweise beim Automatikgetriebe hinzuzufügen!"

    Letztere Sichtweise unterstelle ich einfach mal, da eine der beiden Kernaussagen im Ablehnungsschreiben (wortwörtlich) lautet:

    "Zudem haben Sie während der Dauer der Garantie die Ihnen obliegenden Verpflichtungen im Sinne unserer Garantiebedingungen § 2 nicht eingehalten.

    4) Schäden, die infolge unterlassener oder nicht fachgerechter durchgeführter, vom Kfz-Hersteller vorgeschriebener oder empfohlener, Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sowie unsachgemäßer Reparatur, Behandlung, Bedienung und Pflege während des Betriebes.
    Wurden die angeführten Maßnahmen mit getroffen, hat der Käufer/Garantienehmer zu beweisen, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den unterlassenen Maßnahmen besteht;"

    Der Vollständigkeit halber noch Aussage 1, fettgedruckt und unterstrichen:

    "Der Schaden wurde durch Teile verursacht die nicht in der Garantie enthalten sind bzw. ausgeschlossen sind."

    Aussage find ich unsinnig, da das Getriebe (auf Anweisung der Versicherung) noch nicht geöffnet werden musste und demzufolge noch gar keine eindeutige Aussage getroffen werden kann, welches Teil tatsächlich die Funktionsstörung verursacht.


  • Mit "schlechtem Willen" (Gebrauchtwagenversicherer-Sichtweise) = "Da steht nur, dass diese dort beschriebene Vorgehensweise der Ölkontrolle und des Ölwechsels nicht für das Automatikgetriebe gilt, Alfa Romeo hat nur vergessen, die Beschreibung der Vorgehensweise beim Automatikgetriebe hinzuzufügen!"


    Nur komisch, dass baureihenübergreifend nur die Kontrolle des manuellen Getriebes vorgeschrieben ist. Also kein Druckfehler.

    Gehe doch zu AR und lasse Dir dort den offiziellen Serviceplan ausdrucken.

    _________________________
    profumo di nafta

  • Gehe doch zu AR und lasse Dir dort den offiziellen Serviceplan ausdrucken.



    Könnte der vom Handbuch abweichen?

    Werd ich tun, guter Tip (zumindestens hab ich dann nen Schriebs mit aktuellem Datum und Unterschrift)

    Die Sichtweise mit dem "Druckfehler" habe ich erstmal prophylaktisch unterstellt, denn Motorölstand, Zahnriemen und Reifenluftdruck haben nun wirklich keinen zerstörenden Einfluss auf die Automatik). :)

    Gruss
    Matthias

  • Hallo Matthias,
    ich habe mal eben die Bedienungsanleitung durchgesehen und Du hast Recht, dass an den zitierten Stellen nichts Aussagekräftiges steht. Dafür aber hier:

    Zitat von Bedienungsanleitung Alfa 166 S.250


    Automatikgetriebe. Das Öl des elektronischen Automatikgetriebes muß nicht ersetzt werden. Bei Leckagen den Kundendienst Alfa Romeo heranziehen.


    Das ist dann schon recht deutlich. Macht Deins denn noch Zicken?

    Gruß
    Jan

  • Hi Jan,

    Danke, die Textstelle hatte ich übersehen (bei mir auf Seite 254).

    Und es macht nicht nur "noch Zicken", sondern steht als Totalausfall in einer Werkstatt und die GW-Versicherung hat die Garantie abgelehnt.

    Gruss Matthias

  • Welche Teile im Antriebsstrang/Elektronik umfasst denn die Garantie explizit nicht?

    Wer ist denn der Garantiegeber?


    Die Auszüge des Schreibens wirken auf mich nicht besonders seriös..

    _________________________
    profumo di nafta


  • Die Auszüge des Schreibens wirken auf mich nicht besonders seriös.


    Ich verstehe das ehrlich gesagt erst gar nicht!

    Abgelehnt wird, da
    - Garantiebedingungen nicht eingehalten wurden (was ist damit gemeint? Scheckheft nicht ausgefüllt?),
    - der Schaden ursächlich nicht auf das Getriebe selbst zurück geht (woher wollen die das ohne genaue Befundung wissen?)

    Mmh, klingt stark nach erstem Abblockbrief.

    Gruß
    Jan

  • 1. "Welche Teile im Antriebsstrang/Elektronik umfasst denn die Garantie explizit nicht?":

    Also das, was ich habe (1Plus) umfasst erstmal (Zitat von Webseite):

    "[FONT=ArialMT]Diese Baugruppen sind bei der Garantie 1Plus mit Garantie versehen:
    [/FONT][FONT=Arial-BoldMT]

    Motor:


    [/font][FONT=Arial-BoldMT][/FONT][FONT=ArialMT]

    Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von
    Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile.


    [/FONT][FONT=Arial-BoldMT]

    Getriebe:


    [/font][FONT=Arial-BoldMT][/FONT][FONT=ArialMT]

    Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät des
    Automatikgetriebes.


    [/FONT][FONT=Arial-BoldMT]

    Achsgetriebe-Differential:


    [/font][FONT=Arial-BoldMT][/FONT][FONT=ArialMT]

    Getriebegehäuse ( Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile."

    Das Kleingedruckte sagt dann aus:

    "Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

    1) Alle nichtaufgeführtten Teile, insbesondere reine Dichtungsschäden, Schöläuche, Glüh- und Zündkerzen, Einspritzdüsen (Injektoren), Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe, Betriebs- und Hilfsstoffe, Filtereinsärtze, Fette, Öle, Frostschutzmittel sowie Reinigungs- und Einstellarbeiten, sowie Kosten für Verschleissteile.

    2) Ferner sind ausgeschlossen: Lamellenkupplung, Zahnriemene und Steuerketten, Wandler und Bremsbänder sowei durch diese Teile hervorgerufene Schäden bei Automatikgetrieben, Folgeschäden durch defekte Keil- und Zahnriemen sowie Steuerketten oder sonstige Einflüsse, die von außen her einwirken.

    3) Schäden, die durch Undichtigkeiten, Betriebsmittelverlust und -mangel sowie durch Überhitzung (thermischer Art) auftreten.

    4)" siehe Zitat aus Brief.

    2. "Wer ist denn der Garantiegeber?"

    "GPG-Garantie".

    Was ich zu meiner Schande gestehen muss: Die fordern im (durch mich nicht gründlich genug gelesenen) Garantieheft, dass bei einer turnusmässigen Wartung eine Postkarte mit Stempel und Unterschrift der durchführenden Werkstatt an die Versicherung gesendet werden muss. Ich habe zwar ordentlichen Eintrag im "Alfa-Serviceheft", aber das mit der Karte war mir nicht bewusst.

    Gruss Matthias


    [/FONT]

  • Hallo Termman, wieso musst Du dich eigentl. mit der Vers.ges. herumschlagen? Müsste nicht der Verkäufer nachbessern? Und zu der Postkarte: Hattest Du überhaupt schon ein 20K-Intervall durchfahren?

    Shit happens. !kopftaets

    u.

  • Der Verkäufer !gruebel!

    Vielleicht bin ich ja jetzt auf nem total falschen Dampfer, aber er hat extra beim Kauf für mich diese Garantie (auf seine Kosten) abgeschlossen. Hat er dann trotzdem noch Pflichten mir gegenüber?

    (2 Minuten später): Grad mal den Kaufvertrag rausgekramt und da steht (im Formblatt vorgedruckt, nicht handschriftlich angefügt):
    "Wegen des Alters des PKW übernehmen wir ausdrücklich Keinerlei Gewährleistung. Der Kunde wünscht keine Garantie, daher Preisnachlass. Für nachträglich entstehende Mängel wird nicht gehaftet. Für unbekannte oder nicht sichtbare Mängel wird ebenfalls nicht gehaftet."

    Hab ich (bei vollem Bewusstsein, unter Berücksichtigung der extra abgeschlossenen Garantie) so (am Kaufvertrags-Blattende, nicht explizit diesen Textteil) unterschrieben.

    "Hattest Du überhaupt schon ein 20K-Intervall durchfahren?"
    Jepp, 18 Tage und 1201 km nach dem Kauf.

    "Shit happens."
    Naja, ich gewöhn mich grad an den ÖPNV und denk über so einen Doppelhandy-Vertrag mit Moped nach. Begeistert bin ich von dem 166 ja eh nicht. :D
    Das Einzige, was mich im Moment stört, ist, dass der 166 bei einer Werkstatt steht und ich nicht weiss, wie geduldig die sind. !mgrins!

    Gruss Matthias

  • Werkstatt steht und ich nicht weiss, wie geduldig die sind. !mgrins!


    Ach wenn sie 10€/Tag Standkosten aufbuchen haben sie fast ewig Zeit.
    Nach einiger Zeit gehört die Kiste eh Ihnen ;)

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Die Frage demnach: Ist der gewerbliche Verkäufer in der Pflicht, solche Schäden/Mängel, die nicht durch den externen Garantiegeber abgedeckt sind, im Rahmen seiner Sachnmangelhaftung zu beseitigen?


    "Wegen des Alters des PKW übernehmen wir ausdrücklich Keinerlei Gewährleistung. Der Kunde wünscht keine Garantie, daher Preisnachlass. Für nachträglich entstehende Mängel wird nicht gehaftet. Für unbekannte oder nicht sichtbare Mängel wird ebenfalls nicht gehaftet."


    Der gewerbliche Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen? Im Transen-Forum gab es just eine ähnliche Diskussion, bei der ich gelernt habe, dass dies nur dem Privatmann gestattet sei. Die Kategorie "Bastlerfahrzeug" ist bei einem fünf Jahre alten 166, der zudem ja auch keine 500,- EUR gekostet hat, wohl kaum erfüllt.

    Gruß
    Jan

  • "Wegen des Alters des PKW übernehmen wir ausdrücklich Keinerlei Gewährleistung. Der Kunde wünscht keine Garantie, daher Preisnachlass. Für nachträglich entstehende Mängel wird nicht gehaftet. Für unbekannte oder nicht sichtbare Mängel wird ebenfalls nicht gehaftet."

    wenn es ein gewerblicher Verkäufer war (egal ob Autohaus, oder selbständiger Maler, Bäcker, usw), dann kann er nicht ausschliessen, was per EU-Recht besiegelt ist...egal was er hinschreibt.

    Er kann Haftung nur ausschliessen, wenn es als schrottiges Bastelfahrzeug o.ä. beschrieben ist; ähnliches bei Motorsportartikel.
    Bei Normalo-Auto kann er nix ändern.
    Er muss nachbessern. Er muss sich mit der Versicherung rumärgern. Er muss schauen, dass die Hütte wieder läuft.
    Er ist dir gegenüber in der Pflicht...egal was in der Garantiebestimmung steht; behaupte ich mal feste.


    Begeistert bin ich von dem 166 ja eh nicht.

    mein Reden: zusammengewürfelte Kleinserienkiste...könnte man beinahe sagen; auch wenn´s nun mit dem Getriebe nix zu tun hat.


  • (2 Minuten später): Grad mal den Kaufvertrag rausgekramt und da steht (im Formblatt vorgedruckt, nicht handschriftlich angefügt):
    "Wegen des Alters des PKW übernehmen wir ausdrücklich Keinerlei Gewährleistung. Der Kunde wünscht keine Garantie, daher Preisnachlass. Für nachträglich entstehende Mängel wird nicht gehaftet. Für unbekannte oder nicht sichtbare Mängel wird ebenfalls nicht gehaftet."

    Gruss Matthias


    Du hast hoffentlich Rechtschutzvers...

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    profumo di nafta

  • bist du dir sicher?

    Haus und Hof würde ich beinahe verwetten, dass die aktuellen Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen EU-Dinger sind.

    Bei uns ists definitiv so das "ohne Garantie und Gewährleistung", "Bastlerauto"
    odgl. noch gilt. Zumindest weiss ich von einem Fall mit ähnlichem Passus auf
    dem Kaufvertrag dem seitens RA abgeraten wurde irgendwas zu unternehmen.

    Gruss, Stephan
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