Seite per Mail verschicken geht nicht

  • Ich wollte die Funktion benutzen, mit der man eine Seite per E-Mail verschicken kann. Ich erhielt die Meldung, dass ich hierzu nicht berechtigt sei. Fehlen mir Cookies oder Plug-Ins oder habt ihr diese Funktion nicht aktiviert?

    Grüße Reinhard

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • Geht bei mir auch nicht, gleiche Meldung wie bei Reinhard.
    Probiert mit XP und IE7 sowie Firefox. Cookies & Cache auch gelöscht, keine Veränderung.


    ([COLOR='Silver']nicht daß ich die Funktion brauchen würde...aber wenns schon da steht sollte es auch gehen[/COLOR] ;-))

  • Ich wollte die Funktion benutzen, mit der man eine Seite per E-Mail verschicken kann. Ich erhielt die Meldung, dass ich hierzu nicht berechtigt sei. Fehlen mir Cookies oder Plug-Ins oder habt ihr diese Funktion nicht aktiviert?

    Grüße Reinhard

    Geht hier auch ned,
    selbes Rechteproblem ;)

    Gruss, Stephan
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    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • ich habe das mal absichtlich deaktiviert.
    das ganze hat einen rechtlichen hintergrund. nach deutschem recht ist so eine funktion heikel

    Auch wenn man die Seite als Zitat kennzeichnet??? Wohl kaum. Ich hatte auch erwartet, dass man den Text - als Zitat - versendet, nicht die Seite verlinkt. By the way: Wieso geht letzteres bei Klaus bei mir nicht?

    Indes, ich gebe Dir Recht, wirklich wichtig ist die Funktion nicht, lass es ruhig, wie es ist.

    Reinhard

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.


  • Klaud...

    Wer ist Klaud? Trinkt der auch soviel Ramazotti wie Kugel?:+)

    [Blockierte Grafik: http://smg.photobucket.com/albums/v319/tankexmortis/Smileys/th_In_my_car____by_dirtypaintbrush.gif]

    [FONT=Comic Sans MS][COLOR=Lime]Gruppo [/COLOR][/FONT][FONT=Comic Sans MS]Quadrifoglio [COLOR=Red]Rosso[/COLOR][/FONT] - [FONT=Palatino Linotype]Sektion Nahost[/FONT]
    !casper! Älter ist wie jung, nur besser! !casper!

  • Auch wenn man die Seite als Zitat kennzeichnet??? Wohl kaum. Ich hatte auch erwartet, dass man den Text - als Zitat - versendet, nicht die Seite verlinkt.


    Es wird ein Link versendet, mit einem (veränderbaren) Hinweis das der Thread interessant sein könnte.
    Ich habe jetzt nicht mehr genau im Kopf. Ursache ist eine, in meinen Augen vollkommen praxisfremde, rechtssprechung (in 2006), die auf Grund eines überarbeiteten oder neuen Gesetzes erfolgte (müsste UWG sein).

    Nur eine sogenannte double-opt-in Funktion (es muss vom Empfänger einmalig bestätigt werden, dass er E-Mails vom Absender empfangen will).

    Das würde für die Foren-Funktion bedeuten:
    Zunächst muss eine E-Mail an den Empfänger gesendet werden ob er E-Mails über alfisti.net erhalten möchte. Antwortet er nicht, muss die E-Mail-Adresse für weitere Vorgänge dieser Art gesperrt werden. Antwortet er, darf die besagte E-Mail versendet werden. Dann muss noch sichergestellt werden, dass die Einwilligung jederzeit zurückgenommen werden kann (und die E-Mail entsprechend gesperrt wird).

    Das Ganze bezieht sich nur auf kommerzielle Seiten aber die Rechtssprechung hat auch da (in meinen Augen) versagt. Sobald (bezahlte) Werbung auf einer Webseite erscheint, ist die Internetseite kommerziell. Das fast jede Internetseite mehr oder weniger viel Werbung zur Finanzierung enthält, ist auch fast jede Seite als kommerziell einzustufen.
    Sicher mag es vor Gericht anders aussehen, wenn man einen Richter erwischt, der das Ganze etwas praxisnaher betrachtet. Aber die immer grösser werdenden Spamwellen (von Leuten, die eh aus dem Auslang kommen und sich um die hiesigen Gesetze einen feuchten Kehricht kümmern) werden nicht gerade förderlich sein ;)

    Auch wenn es in der Praxis eher recht unwahrscheinlich ist, dass alfisti.net durch so eine Funktion vor Gericht gebracht und auch verurteilt wird, so steht das Risiko für diese Funktion nicht im Verhältnis zum Nutzen.

    .
    andré

  • ich denke das technische verständnis eines richters muss gar nicht so sehr ausgeprägt sein ;D
    ohne im detail zu wissen auf welcher grundlage solche entscheidungen von einem richter getroffen werden, vermute ich eher zeitmangel bzw. -druck (ggf. auch geldmangel für sachverständige und gutachten) als ursache für praxisfremde rechtssprechung. das technische verständnis ist sicher nicht unwichtig aber solch grundlegende rechtssprechungen sehen für mich eher nach schnellschüssen aus (ohne die umsetzung und die daraus resultierenden folgen, die auch negativ für den konsumenten ausfallen, zu berücksichtigen).

    vielleicht mache ich mir das auch zu einfach mit meiner betrachtungsweise.

    .
    andré

  • ohne im detail zu wissen auf welcher grundlage solche entscheidungen von einem richter getroffen werden, vermute ich eher zeitmangel bzw. -druck (ggf. auch geldmangel für sachverständige und gutachten) als ursache für praxisfremde rechtssprechung.

    vielleicht mache ich mir das auch zu einfach mit meiner betrachtungsweise.


    Also diese Rechtsprechung würde mich jetzt doch mal interessieren... Kann mir nicht vorstellen, daß das auf diesen Fall hier Anwendung finden sollte... Vielleicht kramst Du mal in einer ruhigen Minute?

    Spontan fällt mir dazu nur ein:
    1. Versender der Email ist nicht alfisti.net, sondern Reinhard (um im Bsp. zu bleiben).
    2. Privat versendete Emails an Dritte können daher in meinen Augen niemals UWG-relevant für den Gepriesenen (hier: Thread im alfisti.net, ergo alfisti.net), sondern, wenn überhaupt, nur Reinhard werden.
    3. Warum sonst bieten FAZ, Spiegel, taz, ... diese Funktion ebenfalls an, ohne rechtliche Bedenken? !gruebel!

    PS: Kriege keine Fehlermeldung, bin ich jetzt endlich auch Diktator??? :)

    Ciao, Henning
    --
    Signatur banned!

  • Also diese Rechtsprechung würde mich jetzt doch mal interessieren... Kann mir nicht vorstellen, daß das auf diesen Fall hier Anwendung finden sollte... Vielleicht kramst Du mal in einer ruhigen Minute?

    Fängt an, auch mich zu interessieren. Schließe mich der Bitte an.

    Reinhard

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • 1. Versender der Email ist nicht alfisti.net, sondern Reinhard (um im Bsp. zu bleiben).

    versender wäre alfisti.net (technisch bedingt bei so einer funktion) auch wenn so etwas sicher in einem rechtsfall ausführlich diskutiert werden könnte. entscheidend ist wohl die bereitstellung dieses dienstes. ich habe mich nicht intensiv mit den rechtsgrundlagen beschäftigt. ich habe nur die warnungen und kommentrae zur rechtssprechung in 2006 (vielleicht auch ende 2005) zur kenntnis genommen. da wir davon nur beschränkt betroffen sind, habe ich mir nicht die mühe gemacht das intensiver zu recherchieren.

    2. entfällt durch 1.

    Zitat

    3. Warum sonst bieten FAZ, Spiegel, taz, ... diese Funktion ebenfalls an, ohne rechtliche Bedenken? !gruebel!

    weil die das (wohl relativ geringe) risiko nicht scheuen bzw. sie davon ausgehen, dass niemand so jemand verklagt oder anmahnt? wird das immer noch angeboten? wie gesagt, ich habe mich damit nicht im detail befasst.

    .
    andré

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