Nabend...
Erstmal vorneweg:
Ich hatte in Italien einen Auffahrunfall, nix wildes nur Blechschaden (Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer). Ich war/bin schuld.
Nun wird das Fzg gerade in einem benachbarten KFZ-Betrieb wieder instandgesetzt. Doch nun tauchten plötzlich 2 Fragen auf:
1. Ich habe die Scheinwerfer vor Jahren geöffnet und diese Blende schwarz lackiert (wie beim ti/GTA). Ich habe den Meister der Werkstatt auch darauf aufmerksam gemacht, trotzdem bestellte er einen "normalen" Scheinwerfer, mit der Begründung, das der mit dem schwrazen Rahmen deutlich teurer sei, und die Versicherung dies nicht zahlen würde. Soll ich jetzt mit 2 verschiedenen SW rumfahren?
2. Eine Felge wurde durch das Auspuffrohr des Gegeners beschädigt, sodaß eine Rep (angeblich) unmöglich sei. Es handelt sich um eine Zender Authentic, welche allerdings nicht mehr lieferbar ist. Muß ich jetzt mit Notrad fahren?
Hab das jetzt mal etwas überspitzt geschrieben, aber worauf ich hinaus will: Habe ich in jedem Fall ein Anrecht auf ein Fzg was nach einer Rep 100% genauso auschaut wie vorher? Was passiert, wenn sich tatsächlich keine Felge mehr auftreiben läßt?
grüße,
rosso 147er