Guten Morgen,
gestern bekam ich eine Mahnung über einen nicht bezahlten Strafzettel.
Das Problem. Auf dem Parkplatz damals ( vor ca 2 Monaten) hatte ich kein Knöllchen dran. Woher sollte ich wissen, dass ich einen Strafzettel bekommen habe?
Ich habe auch keine Erinnerung bekommen, sondern gleich die Mahnung mit doppelter Gebühr.
Der Strafzettel wäre damals kein Problem gewesen, wahrschl. ist meine Parkquittung runter gefallen. Aber wie soll ich wissen, das ich einen bekommen habe, wenn nichts an der Scheibe war.
Kennt sich jemand aus, ob ich gesetzl. nicht erst eine Erinnerung bekommen müsste? ...am besten mit §-Beweis.
Danke für Eure Hilfe.
Grüße
Stephan