Strafzettel und Mahnung

  • Guten Morgen,

    gestern bekam ich eine Mahnung über einen nicht bezahlten Strafzettel.
    Das Problem. Auf dem Parkplatz damals ( vor ca 2 Monaten) hatte ich kein Knöllchen dran. Woher sollte ich wissen, dass ich einen Strafzettel bekommen habe?
    Ich habe auch keine Erinnerung bekommen, sondern gleich die Mahnung mit doppelter Gebühr.
    Der Strafzettel wäre damals kein Problem gewesen, wahrschl. ist meine Parkquittung runter gefallen. Aber wie soll ich wissen, das ich einen bekommen habe, wenn nichts an der Scheibe war.
    Kennt sich jemand aus, ob ich gesetzl. nicht erst eine Erinnerung bekommen müsste? ...am besten mit §-Beweis.

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße

    Stephan

  • 1. Musst du einen Zahlungsbescheid bekommen haben.
    2. Mahnung kommt erst, wenn du diesen nicht bezahlt hast.
    3. Hast du den Zahlungsbescheid nicht erhalten oder versehentlich weg geworfen, zählt nicht....musst du nun die erhöhte Gebühr bezahlen. Das Ding gilt immer als zugestellt! So ist die Rechtslage!
    Geh persönlich hin, rede mit denen, meistens ziehen sie die Mahnung zurück.
    (runter gefallene Parkzettel zählen als nicht bez., man sollte auf sichere gut lesbare Lage achten.
    Ansonsten bezahl es....

  • Achtung unbedingt prüfen, ob es sich tatsächlich um einen behördlichen "Strafzettel" handelt!!!!!!!

    Es gibt gewisse private Parkplatzbesitzer, die mit derartigen Methoden den schnellen Euro machen wollen!#-)

    Diese bewegen sich dabei in gesetzlichen Grauzonen, wenn nicht sogar in der Illegalität:

    1. Es wird der Anschein erweckt, es handele sich um eine behördliche Maßnahme

    2. Strafzettel dürfen nur Behörden ausstellen

    3. Ein privater Parkplatzvermieter müsste einen "Verdienstausfall", also Schadensersatz geltend machen; dieser müsste nachweisbar sein.

    4. Es werden schon nach geringster Parkzeitüberschreitung derartige illegale "Strafzettel" verteilt (meist von Rentnern, die den Parkplatz überwachen)

    5. Es werden sofort "Mahnungen" versandt; diese teilweise mit völlig überzogenen Gebühren.

    Fazit:

    Die Tatsache, daß Dir offensichtlich kein normaler Bescheid, sondern gleich eine Mahnung zugesandt wurde, legt einen solchen Verdacht nahe.

    Unbedingt daraufhin prüfen und sich niemals durch irgendwelche Schreiben einschüchtern lassen.
    Bei Unsicherheit am besten einem Anwalt übergeben.

    Gruß
    Marco

  • Hallo,

    bei mir war kürzlich eine ähnliche Situation.

    Unwissentlich falsch geparkt, am Auto kein Strafzettel dran und dann während meines Urlaubs die Mahnung bekommen.

    Nach dem Urlaub, bei der "Postkontrolle", fiel mir das auf, bei der zuständigen Behörde angerufen, Situation kurz erläutert und nur eigentliche Gebühr ohne Mahnkosten bezahlt )-)

    Gruß
    Carsten

  • Kennt sich jemand aus, ob ich gesetzl. nicht erst eine Erinnerung bekommen müsste? ...am besten mit §-Beweis.


    Dafür reichen Deine Angaben leider nicht aus. Wo hast Du geparkt, wer "betreibt" den Parkplatz, wer hat Dir eine Mahnung geschickt?

    Ciao, Henning
    --
    Signatur banned!

  • Dafür reichen Deine Angaben leider nicht aus. Wo hast Du geparkt, wer "betreibt" den Parkplatz, wer hat Dir eine Mahnung geschickt?

    Geparkt hab ich auf einem offenen Parkplatz. Hab jetzt gesehen, dass die Mahnung nicht von einer Behörde stammt, sondern von einer GmbH. Den Namen nenn ich jetzt mal öffentlich nicht.
    Die Mahnung kommt auch von der GmbH.

  • hi Marco,

    kennst due zufällig nen Paragraphen, indem steht, dass private keinen Strafzettel ausstellen dürfen. Rechtsanwalt einzuschalten halt ich wegen 40 EUR zu teuer.
    Werd morgen auch mal meinen Rechtsschutz befragen

  • hi Marco,

    kennst due zufällig nen Paragraphen, indem steht, dass private keinen Strafzettel ausstellen dürfen. Rechtsanwalt einzuschalten halt ich wegen 40 EUR zu teuer.
    Werd morgen auch mal meinen Rechtsschutz befragen

    Hallo Stephan,

    Parkknöllchen - Rechtsschutzversicherung - No:,(
    Verfahre nach Anleitung von Spidermat. Zusätzlich ratsam - Betreiber des Parkplatzes aufsuchen und Sachverhalt glaubhaft vortragen ( ggf. Parkzettel vorlegen, führt dann oftmals zur Einstellung) oder nach Verhandlung direkt zahlen.

    _______________________

    La notte porta consiglio ! !thanx!

  • Hi,

    Hallo Stephan,

    Parkknöllchen - Rechtsschutzversicherung - No:,(


    Es geht hier eher weniger um ein Parkknöllchen sondern vielmehr um einen privaten Rechtsfall auf Schadenersatz.
    Der ist in den Rechtsschutz eingeschlossen.

    Andererseits kann da mit Sicherheit jede Polizeidienststelle Auskunft geben, wenn man gegen den privaten Aussteller Anzeige in strafrechtlicher Hinsicht wegen Amtsanmaßung stellen will.
    So ein Parkknöllchen von privater Hand darf nicht den Eindruck behördlicher Verwarnung erwecken sondern er muss eindeutig auf Schadenersatz lauten.
    Der Schaden muss allerdings - wie schon erwähnt - nachgewiesen werden.

    Geprüft werden sollte allerdings noch, ob die Forderung von einem behördlich beauftragten Inkassobüro kommt. Das muss aber eindeutig aus dem Schreiben der Mahnung hervorgehen.


    Thomi

  • Hi,

    So ein Parkknöllchen von privater Hand darf nicht den Eindruck behördlicher Verwarnung erwecken sondern er muss eindeutig auf Schadenersatz lauten.
    Der Schaden muss allerdings - wie schon erwähnt - nachgewiesen werden.

    Thomi

    wie er bereits geschrieben hatt... lass dir den "schaden" nachweisen...d.h. er MUSS nachweisen, das du damit diesen parkplatz gegenüber einem zahlenden kunden blockiert hast...kann er das nicht..
    (zb. schriftstück von bezahlemden Parker der sich dahin stellen wollte..oder ihn als zeugen)...kann er dir soviel rechnungen schicken wie er will....die gehen meist auf dummfang...& die meisten zahlen ja auch dann brav!
    & wenn du diese stellfläche gegenüber einem anderen blockiert hast....warum hatt er dich dann nicht abschleppen lassen, was ja sein gutes recht wäre(natürlich z.glück hatt er´s nicht gemacht..wär teuer gekommen!)
    ...der will blos geld eintreiben


    hab gestern auch äh knöllchen bekommen...allerdings wars wirklich vom ordungsamt:-( ...sch*** halle*grrr*

    phill

  • Andererseits kann da mit Sicherheit jede Polizeidienststelle Auskunft geben, wenn man gegen den privaten Aussteller Anzeige in strafrechtlicher Hinsicht wegen Amtsanmaßung stellen will.
    So ein Parkknöllchen von privater Hand darf nicht den Eindruck behördlicher Verwarnung erwecken sondern er muss eindeutig auf Schadenersatz lauten.
    Der Schaden muss allerdings - wie schon erwähnt - nachgewiesen werden.

    Geprüft werden sollte allerdings noch, ob die Forderung von einem behördlich beauftragten Inkassobüro kommt. Das muss aber eindeutig aus dem Schreiben der Mahnung hervorgehen.

    wie er bereits geschrieben hatt... lass dir den "schaden" nachweisen...d.h. er MUSS nachweisen, das du damit diesen parkplatz gegenüber einem zahlenden kunden blockiert hast...kann er das nicht..
    (zb. schriftstück von bezahlemden Parker der sich dahin stellen wollte..oder ihn als zeugen)...kann er dir soviel rechnungen schicken wie er will....die gehen meist auf dummfang...& die meisten zahlen ja auch dann brav!
    & wenn du diese stellfläche gegenüber einem anderen blockiert hast....warum hatt er dich dann nicht abschleppen lassen, was ja sein gutes recht wäre(natürlich z.glück hatt er´s nicht gemacht..wär teuer gekommen!)
    ...der will blos geld eintreiben


    Ihr habt natürlich alle bereits die Einstellungbedingungen des Parkplatzes überprüft, Euch ein Bild über die Faktenlage vor Ort gemacht und genauso habt Ihr Euch die Mahnung von Sinsui im Wortlaut anschauen können und seid dann nach reiflicher Prüfung zu Eurem Ergebnis gekommen, nicht wahr?

    Ansonsten: Nichts als Spekulatius! Mann o mann ...!gruebel!

    Ciao, Henning
    --
    Signatur banned!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!