Moinsen,
ich hoffe jemand kann mir zu den Formalitäten der 4-Jahres Garantie eine genauere Information geben als unser Händler:
Wir haben Freitag die Bestellung für unseren 2ten 159er SW unterschrieben. Der erste geht wegen einiger nerviger Mängel (u.a. Motorenprobleme, zu hoher Verbrauch, flatternde Haube) zurück und wird quasi in Zahlung genommen.
Da unser erster Wagen eine Fides Rent Kurzzulassung war, muß der zweite das auch werden, damit der Händler das mit dem Preis hinbekommt.
Haben wir dann als zweiter offizieller Halter ab dem 3 Monat trotzdem die volle Garantie bis 4 Jahre nach Erstzulassung? Oder gelten für den zweiten Halter andere Bedingungen? Oder könnte es ein Problem sein, daß das Auto als erstes auf Fides Rent läuft?
Oder muß ich mir keine Gedanken machen und alle Fzge mit Erstzulassung nach Juli haben ohne wenn und aber die vollen 4 Jahre?
Gruß
Björn