Heckschürzenspoiler Biscione

  • Ich finde der GTV ist der einzige Alfa auf dem ein Heckspoiler ganz schick aussieht. Ich erinnere mich da eher mit Grauen an diese komischen Tresen für den 156.
    Die Frage die sich mir nur immer stellt: Wozu benötigt man die Meinung anderer? Wenn mir etwas gefällt dann kaufe ich es mir einfach.

    Grüße
    Martin
    !smilewink

  • Hallo,

    ich Danke euch für die Anteilnahme.

    Habe mir nun doch einen Heckspoiler zugelegt. Wozu ich aber ein paar fragen hätte.
    Beschreibe dafür auch mal das Problem.
    Heckspoiler gekauft ( leider nicht hier über den Shop ), sondern über
    ein "Auktionshaus" verkäufer war laut angemeldetem Namen die Fa. Ca..-
    Tuning. Dieser wird mir beim TÜV nicht eingetragen ( nein nicht weils dem
    TÜV Prüfer nicht gefällt 8( ), sondern weils probleme mit der Erkennung der
    Bezeichnung gibt. Bezeichnung laut Gutachten gesucht--> und Gefunden
    versteckt sich unter der dritten Bremsleuchte.
    So nun das eigentliche probl. Bezeichnung des Spoilers lautet, laut
    gutachten H911LK, die eingestanzte bezeichnung sieht hingegen so aus,
    ( H bohrloch, bohrloch, bohrloch LK ).
    Über dieses "Auktionshaus" verkäufer nicht erreichbar, die Offizielle
    Internetseite von Ca...-tuning, nicht mehr vorhanden. Und Telefonisch
    erreicht man nur das arme vollgequatschte tonband.
    Hat jemand vll. eine Idee was man da machen kann??, oder auch ein
    ähnliches Probl. mit der Fa. ???


  • Hallo erst einmal,

    wenn der TÜV die Eintragung verweigert, weil die Bezeichnung wegen der Bohrlöcher nicht lesbar ist und die Bohrlöcher nicht von Ihnen selbst gebohrt wurden, so liegt IMHO ein Sachmangel und damit ein Gewährleistungsfall vor. War der Verkäufer bei "e..." ein gewerblicher Händler, so hat er in jedem Fall mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu geben.

    Also Adresse des Verkäufers von E... besorgen, ihn per Einschreiben mit Rückschein über das Problem informieren und zur Nachbesserung auffordern binnen 14 Tagen durch Lieferung eines ordnungsgemäß bezeichneten Spoilers.

    Zudem sollte dem Vk. klargemacht werden, daß wenn er nicht innerhalb der gesetzten 14-Tage-Frist reagiert, ein Anwalt eingeschaltet wird, dessen Kosten er dann zu erstatten hat.

    Reagiert der Vk dennoch nicht, dann sollten sie die Sache dem Anwalt Ihres Vertrauens übergeben.

    MfG
    Marius

  • Hallo,

    ich danke dir ertsmal für deine vernünftige antwort.

    Habe das ding über "e...." ersteigert verkäufer war/ist die Fa. ***** tuning.
    Diese sollte ja bekannt sein.
    Nur bekommt man leider antwort, von der Fa. da seit tagen nur ein AB der voll ist rangeht. Und Internetauftritt auch nicht mehr vorhanden ist.

    Wie soll ich denn da mit den in Kontakt treten, bzw wie bekomme ich raus wasm it der Fa. *****-tuning los ist.


    Gruß

    bias

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