Juristische Frage: Muß die Stadt zahlen ?

  • Hallo Leute,
    heute war bei uns ein starker Sturm. Durch einen herabfallenden Ast wurde die Windschutzscheibe eines Freundes zerstört. Der Baum steht auf öffentlichen Gelände. Die Stadtverwaltung hat aber nun die begleichung des Schadens durch die Versicherung mit der Begründung der Ast sei nicht morsch gewesen abgelehnt. Kann das sein ?
    Danke für die Infos.
    Gruß: Werner !gruebel!

  • Ast sicherstellen und sobald er den Nachweis erbringt (Gutachten Baumdoktor) dass der Ast mangels nachlässig ausgeführter Verkehrssicherungspflicht der Kommune herabgestürzt ist.... ja dann, dann bekäme er eine Chance seine Scheibe durch die Gemeindhaftpflicht ersetzt zu bekommen. Ich tippe jedoch - wie immer - auf "höhere" Gewalt bzw. Sturmschaden (Kasko des Autohalters), wenn es denn überhaupt ein STURM (per Vers. Definition > 8-9 Bft) war.

    Ansonsten, allgemeines Lebensrisiko.

    l.o.

    produkte der fiatautomobile ag sind ein traum! darum findet ihr mich in zukunft hier: http://www.faltboot.de ab jetzt fahre ich ein handgearbeitetes deutsches sportcabrio allererster güte:

    > E65-3 des VEB Taucha-POUCH mit mittelmotor (ich) <

  • Völlig richtig. :-]

    A) Baum/Ast gesund - keine Haftung der Stadt; dazu Winstärke
    unter 8 - PECH GEHABT;

    B) siehe A, aber Winstärke 8 (Sturm) und mehr, dann zahlt die
    Teilkasko;

    C) Baum/Ast krank - Haftung der Stadt, aber Nachweispflicht beim
    Geschädigten; dazu Windstärke unter 8 - zahlt die Teilkasko nicht;

    D) Baum/Ast krank; dazu Windstärke 8 und mehr, dann zahlt die
    Teilkasko, die dann aber über Regreß versucht Geld von der Stadt
    zurück zu holen;

    _________________

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    Die Suche nach Bergstrecken G Q R - zwischen Harz und Heideland


  • A) Baum/Ast gesund - keine Haftung der Stadt; dazu Winstärke
    unter 8 - PECH GEHABT;
    --
    C) Baum/Ast krank - Haftung der Stadt, aber Nachweispflicht beim
    Geschädigten; dazu Windstärke unter 8 - zahlt die Teilkasko nicht;


    nicht ganz... nachdem es sich hierbei um einen Glasschaden handelt, zahlt die Teilkasko immer... nur bei angrenzendem beschädigtem Blech muß Windstärke über 8 sein.

    Grüße
    Michael

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    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Peinlich, hatte ich ganz überlesen. Natürlich bei Glasschäden ist
    das Ganze einfacher. ;)

    _________________

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  • Peinlich, hatte ich ganz überlesen. Natürlich bei Glasschäden ist
    das Ganze einfacher. ;)

    wäre es dann nicht grundsätzlich sinnvoll, vermehrt Ganzglasautos zu kaufen? Ich meine, jetzt so rein aus Sicht des Heeres der Versicherungsnehmer? ;)


    l.o.

    produkte der fiatautomobile ag sind ein traum! darum findet ihr mich in zukunft hier: http://www.faltboot.de ab jetzt fahre ich ein handgearbeitetes deutsches sportcabrio allererster güte:

    > E65-3 des VEB Taucha-POUCH mit mittelmotor (ich) <

  • wäre es dann nicht grundsätzlich sinnvoll, vermehrt Ganzglasautos zu kaufen? Ich meine, jetzt so rein aus Sicht des Heeres der Versicherungsnehmer? ;)

    Quasi Klarglasautos? Kewl.otti !thatsit!

    Saluti amici, Hawi
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  • wäre es dann nicht grundsätzlich sinnvoll, vermehrt Ganzglasautos zu kaufen? Ich meine, jetzt so rein aus Sicht des Heeres der Versicherungsnehmer? ;)


    l.o.


    Die Entwicklung geht doch schon in die Richtung. Bald werden die Kotflügel ganz aus Glas sein, wegen den Scheinwerfern. 8-(

    Gruß Klaus

  • Hallo Leute,
    heute war bei uns ein starker Sturm. Durch einen herabfallenden Ast wurde die Windschutzscheibe eines Freundes zerstört. Der Baum steht auf öffentlichen Gelände. Die Stadtverwaltung hat aber nun die begleichung des Schadens durch die Versicherung mit der Begründung der Ast sei nicht morsch gewesen abgelehnt. Kann das sein ?
    Danke für die Infos.
    Gruß: Werner !gruebel!

    Wieso überhaupt Auto?

    Er spricht doch von der Scheibe seines Freundes... ;)

    Meint er vielleicht eine Brille 8) ??

    Und da zahlt die Kasko?? Boah ey...

    !popoklopf Aua, nicht hauen, war nur Spaß...:-D

    schweppes

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