Bußgeld Ausland

  • Wie überall sonst auch.#-)
    Du wirst wohl angeschrieben, daß Du bitte zahlen möchtest. Höchstwahrscheinlich werden die netten Leute auch gleich einen Überweisungsträger beifügen - für eine unkomplizierte und schnelle Abhandlung der Angelegenheit.:-]

    Nun soll es aber tatsächlich Zeitgenossen geben, die derlei Anschreiben einfach ignorieren.:o (o)

    Unterschiedliche ausländische Behörden zeigen daraufhin unterschiedlichen Eifer und werden weitere freundliche Zahlungs-Aufforderungen senden.

    Einzige Ausnahme:
    Österreich8(

    Einzig mit diesem Land hat Deutschland (bisher) ein "Amtshilfe-Abkommen" (oder wie das heißt).
    Dies bedeutet, daß nach erfolglosen freundlichen schriftlichen Aufforderungen irgendwann der grüne Mann vor der Tür steht...:o :,(

    Ein anderer Punkt, den es evtl. zu bedenken gibt:
    Möglicherweise hält man sich eines Tages wieder in dem Land mit den netten Leuten, die soviel Post senden, auf. Dann könnte sich herausstellen, daß die gar nicht mehr so nett, sondern nachtragend sind.!gruebel!

    Gruß

  • echt...
    wurden die Niederlande gesprengt, überflutet oder per Springerstiefel eingenommen? ;)

    Du meinst dieses Land, in dem sich die Strafen alle paar wochen erhöhen, solange man nicht zahlt? Bei denen die Fristen für Zahlungseingang gelten? Zur Verinfachung haben sie immerhin ein deutsches Konto. :-]

    Saluti amici, Hawi
    _____________________________
    FWD sucks! !mgrins!

  • echt...
    wurden die Niederlande gesprengt, überflutet oder per Springerstiefel eingenommen? ;)

    Tja Meister da scheinst Du mehr zu wissen, als ich.8)

    Und offensichtlich auch mehr als andere:

    "Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer."

    Darüberhinaus müsste dann also auch noch Spanien erwähnt werden.8-) #-)

    Wie Du's auch drehst, es bleibt eine Halb-Wahrheit.

    Es könnte aber durchaus sein, daß die Niederlande eine bessere Einschüchterungstaktik verwenden.

    Dazu folgendes:

    "Niederlande:
    Grundsätzlich gilt auch hier: Knöllchen und Bußgeldbescheide können in Deutschland nicht verfolgt werden. Allerdings werden gerichtliche und staatsanwaltliche Aufforderungen zur Zahlung von Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland zugestellt. Wird in einer Terminladung eine Strafe oder Zwangsmaßnahme angedroht, erfolgt die Zustellung in der Regel mit dem Hinweis deutscher Behörden, dass Maßnahmen zur Eintreibung des Geldes in Deutschland nicht ergriffen werden.

    Falschparker haben allerdings keine Chance dem Knöllchen zu entkommen, wenn ihr Auto mit einer Kralle festsitzt. Ohne zu zahlen, läuft dann nichts.

    Einige niederländische Gemeinden versuchen Parkknöllchen über ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro in Deutschland einzutreiben. Dabei wird versucht, die Geldbuße wie eine offene Rechnung über den zivilrechtlichen Weg zu erlangen. Das aber ist rechtlich nicht zulässig. Denn aus Parkverstößen resultierende Bußgeldbescheide haben in Deutschland nicht den Charakter einer zivilrechtlichen Forderung. Daher werden solche Rechtsstreitigkeiten von den deutschen Gerichten als unbegründet abgewiesen."

    Tja - ich hatte ja niemals bestritten, daß man auch "freiwillig" zahlen kann.;)
    Also weiterhin viel Freude beim Ausfüllen niederländischer Überweisungsträger.

  • Tja Meister da scheinst Du mehr zu wissen, als ich.8)

    Ist weitläufig derart...nimm´s also nicht so individuell. ;)

    Mit den Niederlanden besteht ein Rechtshilfeabkommen seit 1997 (BGBl II 1997, S. 1351).
    Bußgeldbescheide ab € 100 können von deutschen Behörden vollstreckt werden.

    Das Rechtshilfeabkommen auf dieser Ebene besteht zwischen D & A, sowie D & NL.
    Demnächst soll es aber es auf komplette EU erweitert werden und somit fällt dann dieser Diskussionspunkt weg.

  • Der Vollständigkeit halber aber auch noch folgendes. Dies wurde von mir zwar schon angedeutet, allerdings sind die expliziten Methoden sehr bemerkenswert:

    "Vorsicht bei Wiedereinreise in das Urlaubsland
    Aber auch wenn das Vergehen nicht sofort geahndet wird und der Strafzettel per Post kommt, gibt es manchmal gute Gründe zu zahlen - wenn man die Verkehrswidrigkeit tatsächlich begangen hat. Dank der immer engeren Vernetzung der Strafregister können Zufallskontrollen mitunter dramatische Folgen haben. Einige Länder setzten nicht nur auf Zufallskontrollen im Verkehr, sondern kontrollieren bei der Wiedereinreise gezielt, ob eventuelle Knöllchen noch nicht bezahlt sind. So wird diese Kontrolle in den Niederlanden an Flughäfen und der Grenze durchgeführt. Wer dann noch offene Rechnungen hat, muss sie entweder begleichen oder darf nicht einreisen. Die Schweizer haben noch ganz andere Methoden entwickelt: Sie kontrollieren die Meldezettel in den Hotels und gleichen so unbezahlte Bußgelder ab. Wer dort nicht gezahlt hat, kann schon mal von der örtlichen Polizei aus dem Hotelbett geklingelt werden.

    Daher gilt, wer noch einmal im jeweiligen Land Urlaub machen will, sollte sich überlegen, ob er nicht doch besser zahlt."

  • Die Schweizer haben noch ganz andere Methoden entwickelt: Sie kontrollieren die Meldezettel in den Hotels und gleichen so unbezahlte Bußgelder ab. Wer dort nicht gezahlt hat, kann schon mal von der örtlichen Polizei aus dem Hotelbett geklingelt werden.

    Aber auch nur wenn es sich rentiert, wegem altem 50 CHF vergehen klingeln die nirgends.
    Genausowenig wie sie dir was aus der französischen Schweiz ins
    Ausland schicken wenns unter 100 CHF bleibt.

    Bei Grenzkontrolle kanns einen aber auch fressen.

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Ok, es scheint nun doch etwas zu "juristisch" zu werden.

    Sämtlich mir vorliegende Text hierzu besagen, daß ein tatsächlich rechtskräftiges Vollstreckungshilfevereinbarungen bisher auschließlich mit Österreich besteht.

    So z.B. auch in der letzten (2007!) Ausgabe "Auto und Recht" von AMS.

    Es wird jedoch auch explizit darauf hingewiesen, daß die Niederlande den Anschein erwecken möchten, daß es hier auch eine entsprechende gültige Rechtsgrundlage gäbe.
    Diese soll aber definitiv noch nicht existieren.

    Voraussichtlich werde die "österreichische Methode" jedoch ab Herbst 2007 auf andere EU-Staaten ausgedehnt.

    Ich muß wohl nicht erwähnen, daß dies alles natürlich nicht für schwerwiegende Vergehen bzw. Straftaten gilt. (Stichworte: Verwarnung, Bußgeld, Geldstrafe, Haft, Sicherungsverwahrung...)
    Wo hierbei genau die jeweiligen Grenzen liegen, vermag ich als juristischer Laie nicht mehr zu beantworten. Mag sein, daß hier irgendwo die Marke von 100 € eine gewisse Rolle spielt.

    Allerdings wird aus einem Parkverstoß niemals eine Straftat - auch nicht, wenn ein Holländer 100 € auf das Knöllchen schreibt.8-)

    Ich persönlich habe aber weder vor in nächster Zeit nach Holland zu fahren., noch vorsätzlich Straftaten im Ausland zu begehen.
    Insofern interessiert mich weiterhin nur Österreich.!thatsit!

  • ...Mit den Niederlanden besteht ein Rechtshilfeabkommen seit 1997 (BGBl II 1997, S. 1351).
    Bußgeldbescheide ab € 100 können von deutschen Behörden vollstreckt werden.

    ...

    Hierzu habe ich nun folgendes gefunden:

    "2. EU-Übereinkommen über die Vollstreckung strafrechtlicher Verurteilungen
    Dieses Abkommen von 19915 ist lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziert worden und sieht grundsätzlich auch die Geldbußenvollstreckung vor, wobei sich Deutschland seinerzeit allerdings eine Bagatellgrenze von 200 DM vorbehalten hat. In der Praxis gibt es bislang jedoch aufgrund der komplizierten Anwendung dieses Übereinkommens keine Hinweise auf eine konsequente Vollstreckung niederländischer bzw. spanischer
    Bußgelder durch deutsche Behörden.

    3. Schengener Übereinkommen über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen
    Dieses Abkommen7 wurde am 28.4.1999 von 15 europäischen Staaten, darunter zwölf EULändern
    unterzeichnet. Aus formal-rechtlichen Gründen (offenbar aufgrund der Einbeziehung von den Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein) ist dieses Abkommen jedoch nie zur Anwendung gekommen."

    Die Gesamteuropäische Lösung ist wieder eine ganz andere Sache. Und die wurde noch nicht ratifiziert.

    Nun kann sich ein jeder selbst zusammenreimen, was das de facto bedeutet und im Zweifel einfach den Selbstversuch machen.:D

  • äh...kann es sein, dass du hier so manches durcheinander wirfst?
    Wobei ich diesbezüglich auch nicht der Jurist bin. ;)

    Bzgl Erbrecht gibt es z.B. auch mit der Schweiz ein Rechtshilfeabkommen, jedoch nicht bzgl Bussgeldbescheid.
    Dies mal so als Anmerkung.

    Naja, dies war die Überschrift zu jenen Zitaten:
    Grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen, Geldstrafen
    und Führerscheinmaßnahmen nach
    Verkehrszuwiderhandlungen in Europa
    Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

    Klingt ziemlich eindeutig...


    Aber genau deshalb - weil es nicht sonderlich erhellend sein wird, wenn wir als Laien hier mit Paragraphen um uns werfen - halte ich es für die beste Lösung, diversen, zumindest halbwegs seriösen Ratgebern Glauben zu schenken.

    Und diese nehmen sehr eindeutig dazu Stellung.
    Und ich habe dies lediglich wiedergegeben: Effektiv, bisher nur Austria - bei reinen Verkehrsdelikten

  • Verwirrung macht sich grad bei mir breit.

    Vor zwei Stunden war ich mir noch 100pro sicher, dass NL dies gleich praktiziert wie A.
    Sollte ich morgen dran denken, dann frage ich mal in unserer Verwaltung (int. Spedition) nach, ob bei uns schonmal NL-Knöllchen von deutscher Behörde eingefordert wurden...ich meine ja.

  • Ok.

    Evtl. dann aber auch mit Informationen über das genaue Delikt.

    Mehrere Tonnen Überladung oder kriminelle Ladungssicherung wären für mich als Spiderfahrer und sicher auch für viele ander hier im Forum eher irrelevant.:D

    Möglicherweise gerät der deutsche Amtsschimmel in derartigen Fällen ja schneller ins Galoppieren als bei einem lapidaren Parkverstoß. (siehe (in)konsequente Vollstreckung)

    Gruß

    Marco

  • Evtl. dann aber auch mit Informationen über das genaue Delikt.

    Mehrere Tonnen Überladung oder kriminelle Ladungssicherung wären für mich als Spiderfahrer und sicher auch für viele ander hier im Forum eher irrelevant.:D

    Radar ist bei uns eher das Thema. Die haben so tolle Radargeräte die (mehr oder weniger) in die Leitplanke integriert sind...
    und was bei uns beinahe noch als Toleranz unter´n Tisch fällt, ist dort schon teuer.

  • Na, da hab ich ja eine hitzige Diskussion angezettelt!

    Mir geht es allerdings nicht um NL sondern um GB ( England )!

    Am einfachsten wäre sicher , wenn jemand entsprechende ERfahrung gemacht hätte !

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