Bußgeldfrage an die Österreicher im Forum

  • Ich habe gerade [url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,483505,00.html]VW Golf GTI W12-650: Kraftakt in Kärnten - Auto - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten[/url] gelesen, besonders den letzten Teil, und fand das wirklich erstaunlich.

    Die österreichische Polizei kann Bußgelder verhängen, wenn ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung nicht den .at-Vorschriften entspricht? Ernsthaft?


    JK'07 aka Elkrider (SEHR erstaunt)

  • Die österreichische Polizei kann Bußgelder verhängen, wenn ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung nicht den .at-Vorschriften entspricht? Ernsthaft?

    SUFU defekt? ;)

    Hatte ich schonmal erwähnt.
    Vor einigen Jahren war das weltweite Harley-Treffen in Vorarlberg.
    da trudelte natürlich auch allerhand Zeugs aus Schweden, Niederlanden, USA usw ein...also Mopeds, die weit entfernt jeglicher D- oder A-Strassenzulassung sind.
    Viele wurden aus dem Verkehr gezogen.

    Wie dies dann final endete weiss ich allerdings nicht,
    aber erstmal waren die Kisten beschlagnahmt, obwohl sie der jeweilgen Länderzulassung entsprachen.


    Zitat

    (SEHR erstaunt)

    auch erstaunt ...aber so ist´s.

    Keine Ahnung, ob dies rechtens ist; kann eigentlich nicht sein.

  • Ja natürlich. Wenn du auf .at Boden bist, dann hast du auch die dortigen Gesetze zu befolgen.
    Genauso funktioniert es doch auch in D.


    Gruß Philipp

  • Ja natürlich. Wenn du auf .at Boden bist, dann hast du auch die dortigen Gesetze zu befolgen.
    Genauso funktioniert es doch auch in D.

    Son Quatsch.
    Ein Holländer kann mit seinem nach holländischer Art zugelassenem Kfz sich doch frei in D bewegen, in AT hingegen ist die Welt wohl etwas verkehrt...

    Gruß

    Hauke

  • Ja natürlich. Wenn du auf .at Boden bist, dann hast du auch die dortigen Gesetze zu befolgen.

    es geht um Zulassungsbestimmungen und nicht um Verkehrsordnung.

    In England kannst du z.B. einen Schalensitz nach gutdünken einbauen; ist dort vollkommen legal.
    Man darf überall damit fahren, nur anscheinend nicht in Österreich.

    Wenn ich Breitreifen eingetragen habe, welche in A keine typisierung erhalten würden, muss ich dann für Durchfahrt Transiträder montieren?


    Zitat

    Genauso funktioniert es doch auch in D.

    nein, das Verhalten ist absolut nicht normal!

  • es geht um Zulassungsbestimmungen und nicht um Verkehrsordnung.

    Ja ich weiß, habe ja auch nirgends geschrieben das es um die Verkehrsordnung geht.

    Ich schrieb lediglich, dass man sich an Gesetze halten muss.



    In England kannst du z.B. einen Schalensitz nach gutdünken einbauen; ist dort vollkommen legal.
    Man darf überall damit fahren, nur anscheinend nicht in Österreich.

    Grundsätzlich darf man in Ö ein Fahrzeug bewegen dass der EWG-Typengenehmigung entspricht.

    Wenn ein Auto jedoch tiefer gelegt wurde, dann hat es eine nationale Betriebserlaubins erlangt.
    In Ö muss man eine Tieferlegung typisieren (in D soweit ich weiß ja auch), dass ist z.B. so eine nationale Betriebserlaubnis.

    Wenn also eine ausländische nationale Betriebserlaubins für ein Fahrzeug ausgestellt wurde, dann darf die Behörde trotzdem das weiterfahren verbieten. Aber nur wenn es "bedenken bezüglich der Betriebssicherheit" gibt, dann dürfen die Behörden eine Strafe verhängen und u.a. eben die Weiterfahrt verhindern.



    Wenn ich Breitreifen eingetragen habe, welche in A keine typisierung erhalten würden, muss ich dann für Durchfahrt Transiträder montieren?

    Rein theoretisch scheint die Gesetzeslage momentan so zu sein. Traurig aber wahr.



    nein, das Verhalten ist absolut nicht normal!

    Habe auch mit keiner Silbe erwähnt dass es normal ist.
    Ich denke darüber nicht anders als du.


    Gruß Philipp

  • Ja natürlich. Wenn du auf .at Boden bist, dann hast du auch die dortigen Gesetze zu befolgen.
    Genauso funktioniert es doch auch in D.

    In D sind z.B. Tönungsfolien für die Scheiben oberhalb eines bestimmten Grades erst ab der B-Säule erlaubt, in den USA interessiert das keine Sau. Deswegen fahren die US-Soldaten hier oft mit nahezu undurchsichtigen (von außen) Seitenscheiben herum, wobei das noch die harmloseren Veränderungen sind. Da ihre Autos keine deutsche Zulassung haben, wenngleich mittlerweile deutsch aussehende Kennzeichen montiert sind, können sie trotzdem damit herumfahren.

    Es wäre ja noch schöner, wenn sich der autofahrende Tourist vor dem Urlaub erst noch mit den Zulassungsregularien sämtlicher Länder auf der Reiseroute beschäftigen muß, um bloß gegen nichts zu verstoßen.

    Hier stimme ich pedi zu: Die Rechtmäßigkeit solcher Aktionen erscheint mir fraglich.

    Zitat

    Wenn also eine ausländische nationale Betriebserlaubins für ein Fahrzeug ausgestellt wurde, dann darf die Behörde trotzdem das weiterfahren verbieten. Aber nur wenn es "bedenken bezüglich der Betriebssicherheit" gibt, dann dürfen die Behörden eine Strafe verhängen und u.a. eben die Weiterfahrt verhindern.

    Diese Formulierung (Bedenken) ist ja so dehnbar wie ein Regierungsver(sp|b)rechen....


    JK'07 aka Elkrider


  • Diese Formulierung (Bedenken) ist ja so dehnbar wie ein Regierungsver(sp|b)rechen....

    Das ist hier wohl der Punkt.
    Gerade beim GTI Treffen wartet die Polizei ja geradezu darauf.

    Bedenklich ist es aber in der Regel wenn es nicht den Ö Regularien entspricht. Und das ist in dem genannten Artikel eben der Fall. 8 cm ggü. 11 cm.
    So zumindest die Auslegung...


    Gruß Philipp

  • Das ist hier wohl der Punkt.
    Gerade beim GTI Treffen wartet die Polizei ja geradezu darauf.

    Es hat wohl schon nachvollziehbare Gründe, weshalb der .at-Polizei häufig regelrechte Wegelagerei nachgesagt wird...

    Zitat

    Bedenklich ist es aber in der Regel wenn es nicht den Ö Regularien entspricht. Und das ist in dem genannten Artikel eben der Fall. 8 cm ggü. 11 cm.
    So zumindest die Auslegung...

    Das gefährdet die Betriebssicherheit? Hört sich ja gerade so an, als ob es bei euch keinen Asphalt gäbe, sondern nur Naturwege mit tief ausgefahrenen Spuren. ;^)


    JK'07 aka Elkrider


  • Das gefährdet die Betriebssicherheit? Hört sich ja gerade so an, als ob es bei euch keinen Asphalt gäbe, sondern nur Naturwege mit tief ausgefahrenen Spuren. ;^)

    Selbstverständlich gefährdet das die Betriebssicherheit! :o

    Stell dir vor du fährst über einen 10 cm hohen Stein, mit den 8 cm machst du dir dein Auto kaputt. !hehe!


    Lustig finde ich ja auch die unterschiedlichen Vorschriften mit den Warnwesten oder dem Licht am Tag.
    Man muss sich ja wirklich schon über jedes Land informieren durch das man fährt...

    Gruß Philipp


  • Wenn ich Breitreifen eingetragen habe, welche in A keine typisierung erhalten würden, muss ich dann für Durchfahrt Transiträder montieren?

    Nein,
    aber du bist auf die Tageslaune des Beamten angewiesen.

    Soll heissen, wenn dieser der Meinung ist das dein Fahrzeug gefaehrlich und
    nicht Betriebssicher ist kann der dich an der Weiterfahrt hindern.

    Wirklich durchgezogen wirds nur bei 1cm ueberm Boden Golfs die Rudelweise
    zu einer bestimmten Zeit im Jahr an einem gestimmten Ort auftreten

    Ich glaube aber das diese Moeglichkeit grundsaetzlich auch in .de besteht.
    Mal angenommen in Alabama ist es rechtens 30cm lange Kuechenmesser
    an der Stossstange anzubringen.
    Dieses Fahrzeug faehrt nun mit US Zulassung eine Runde in .de spazieren,
    wie will der Dorfbulle dies nun überprüfen?

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Mal angenommen in Alabama ist es rechtens 30cm lange Kuechenmesser an der Stossstange anzubringen.
    Dieses Fahrzeug faehrt nun mit US Zulassung eine Runde in .de spazieren,
    wie will der Dorfbulle dies nun überprüfen?

    Das ist ein sehr wildes Beispiel, aber angeblich können deutsche Polizisten lesen. Möglicherweise sind sie fähig, ein amerikanisches von einem deutschen Kennzeichen zu unterscheiden. ;^)

    Spaß beiseite. Ich sehe einen Unterschied zwischen den Gefährdungsgraden einer messerbestückten Stoßstange und 10 statt 11 cm Bodenfreiheit. So, wie ich den nicht sehr ausführlichen Artikel verstanden habe, besteht anscheinend nicht mal die Möglichkeit, umzudrehen und heimzufahren.


    JK'07 aka Elkrider


  • Ich sehe einen Unterschied zwischen den Gefährdungsgraden einer messerbestückten Stoßstange und 10 statt 11 cm Bodenfreiheit.

    Ich kann mir nicht vorstellen das 10 statt 11cm ein Problem darstellen.

    Wenns 2 statt 11cm sind wird man aber sicherlich auch mit deutschem
    Kennzeichen ein Problem kriegen ...

    Generell wird hier Kfztechnisch vieles Bananenrepublikhaft gehandhabt.

    Ich kenne nun mehr als einen Fall wo alles Ordnungsgemaess eingetragen war,
    ein Dorfbulle aber der Meinung war das dies so nicht stimmen kann und die Fahrzeughalter
    deswegen einen Termin zum Vorführen auf der Prüfstelle aufgebrummt bekommen haben.

    Man muss sich hier eben etwas anpassen, wenn man hier aufgewachsen ist weiss
    wie man mit Polizei oder der gleichen umgeht am Land dann wird man auch mit z.B. nicht
    eingetragegen 18"ern auf einem 156er selbst im Falle eines Unfalls nie ein Problem haben.

    Wenn die Karre nun aber einen zweifarbigen Flipfloplack und 21" Raeder samt 1 Meter hohem
    Spoiler hat wird man massig Nerven brauchen auch wenn alles eingetragen ist.

    Gruss, Stephan
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    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Fakt ist wenn man erst einmal in Ö gestoppt wurde, ist man dem Gutdünken des Gendarmen vor Ort völlig ausgeliefert. Temposchätzung, erfundene Vorschriften, FZG-Stillegung und unverschämter Ton gegenüber D'lern - alles inklusive. Diese Raubritter sitzen immer am längerem Hebel, denn man will weiterfahren egal wie absurd der Vorwurf ist. Bagare und Maul halten - geht halt nicht anders.

    kiui, u.

  • Fakt ist wenn man erst einmal in Ö gestoppt wurde, ist man dem Gutdünken des Gendarmen vor Ort völlig ausgeliefert. Temposchätzung, erfundene Vorschriften, FZG-Stillegung und unverschämter Ton gegenüber D'lern - alles inklusive. Diese Raubritter sitzen immer am längerem Hebel, denn man will weiterfahren egal wie absurd der Vorwurf ist. Bagare und Maul halten - geht halt nicht anders.

    Naja, so schlimm ist es nun auch wieder nicht.
    Prinzipiell ist D'ler oder nicht erstmal egal,
    es kommt drauf an wie man in den Wald hineinschreit.

    Gruss, Stephan
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    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • In D sind z.B. Tönungsfolien für die Scheiben oberhalb eines bestimmten Grades erst ab der B-Säule erlaubt, in den USA interessiert das keine Sau. Deswegen fahren die US-Soldaten hier oft mit nahezu undurchsichtigen (von außen) Seitenscheiben herum, wobei das noch die harmloseren Veränderungen sind. [...............]

    Objection, your honour!!!

    Fuer die Toenungsfolien gibt es in USA sehr wohl gesetzliche Richtlinien, leider jedoch nicht USA-weit die gleichen, sondern in jedem Staat anders. (Wobei ein Alabama Traffic Cop einem Florida Auto kein Ticket wegen der Folien schreiben wuerde, da ist Oesterreich einmalig).

    Ueblicherweise: Frontscheibe nur oben ein Streifen, Lichtdurchlaessigkeit min. noch 30%.
    Seitenscheiben vorne: 30%
    Sonst: 10%

    Das sind die Richtlinien fuer Florida, wenn ich mich nicht irre. Texas ist aehnlich.
    Es gibt aber genug Spezialisten, die trotzdem mit 5% rundum fahren, das ist
    so undurchsichtig, wie die VIP Limousinen.

    In den suedlichen Gefilden, wo's im Sommer wirklich fast unertraeglich aufheizt, haben die traffic cops einen 'reader' den sie gegen die Scheibe halten, dann wird gelesen und *batsch* ist das Ticket ausgeschrieben.
    Rigoros, wie sie nunmal sein koennen, kann es Dir passieren, dass Du 1/2 Std.
    spaeter nochmals kontrolliert wirst und fuer dieselbe Scheibe nochmal ein
    Ticket bekommst. Unwahrscheinlich, sie duerfen aber. :D

    Nun, in DE ist fuer die amerikanischen Streitkraefte 'El Dorado' da duerfen sie nach Lust und Laune.

    Ciao
    Joachim

    Musik der Woche: Unsquare Dance - David Brubeck

  • hm irgendwie lustig, wurde auch mal mit meinem 145er in Salzburg aufgehalten, während der eine das Ticket schrieb (bei Gelb über die Ampel drüber) unterhielt ich mich mit dem anderen, war ein locker lässige Plauder Atmosphäre, er dürfte sich auch mit Alfa ausgekannt haben, den er wusste sofort das die Spoiler / Schweller vom Editione Sportive Packet ab Werk waren... man muss dazu noch sagen das man mit dem Ding nicht mehr über eine waagrechte Zigaretten Packung drüberkam (dank Tieferlegung) er meinte aber zu mir da ich deutsche Kennzeichen habe könne er sowieso nix machen...

    mir scheint es so als wüssten die Bullen bei uns manchmal wirklich nicht was jetzt Sache is und was nicht...

    ______________________________
    Aerodynamik ist nur etwas für Leute die keine Motoren bauen können. Enzo Ferrari !driving!

  • Ich kenne nun mehr als einen Fall wo alles Ordnungsgemaess eingetragen war, ein Dorfbulle aber der Meinung war das dies so nicht stimmen kann und die Fahrzeughalter deswegen einen Termin zum Vorführen auf der Prüfstelle aufgebrummt bekommen haben.

    Dafür müssen die Deutschen nicht nach Österreich fahren, das können sie auch zuhause haben, vielleicht sogar besser. Eine TÜV-Abnahme nebst Eintragung in die Papiere gibt nämlich nicht das RECHT, mit einem bestimmten Umbau herumzufahren. Handelt es sich dabei um einen Auspuff und die Plattfüße sagen "zu laut", war's das mehr oder weniger. Den entsprechenden Paragraphen weiß ich nicht mehr, hat mir mal ein leidgeprüfter Harley-Fahrer gesagt. Er fuhr immer die Originaltöpfe in den Packtaschen spazieren, obwohl die Nachrüstteile ordentlich eingetragen waren, damit er im Falle eines Falles den 1/2"-Schlüssel nehmen und sofort ummontieren kann.


    JK'07 aka Elkrider

  • Hi,

    Lustig finde ich ja auch die unterschiedlichen Vorschriften mit den Warnwesten oder dem Licht am Tag.
    Man muss sich ja wirklich schon über jedes Land informieren durch das man fährt...

    Und schon wieder hast Du die Zulassungsvorschriften und die Straßenverkehrsordnung durcheinandergeworfen ;) ...
    Auf Tagfahrlicht, Höchstgeschwindigkeiten und Warnwestenpflicht wird übrigens beim Granzübertritt i.d.R. hingewiesen.
    Die 32045 Seiten der A-Typisierung werden wohl demnächst beim Grenzübertritt in Zukunft von jedem Touristen abgefragt. Macht er mehr als einen Fehler, muss er draußen bleiben und darf nur sein Geld nach Österreich überweisen :D ...

    Mit der in Europa einzigartig abgrenzenden österreichischen Verkehrspolitik gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern ist das halt so eine Sache.
    Schon seit einigen Jahren gibt es dort z.B. gaaaanz spezielle Gesetze für die Mitnahme von Kindern in Motorradgespannen, die für die meisten in Europa zugelassenen Gespanne eine Durchfahrt oder einen Aufenthalt im Lande unmöglich machen.
    Statt Harmonisierung auf europäischer Ebene wird Eigenbrötelei betrieben - TOLL ....


    Thomi

  • Hi,
    Und schon wieder hast Du die Zulassungsvorschriften und die Straßenverkehrsordnung durcheinandergeworfen ;) ...

    Naja... aber du hast ja den Smiley gemacht. ;)



    Statt Harmonisierung auf europäischer Ebene wird Eigenbrötelei betrieben - TOLL ....

    Damit hast du absolut recht! Das wäre doch mal ein Betätigungsfeld für die EU. Sowohl die Zulassungsvorschriften und die Straßenverkehrsordnung sollten vereinheitlicht werden. (Bitte aber nicht nach Ö Vorbild)


    Gruß Philipp

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