Fehler schon bei der Herstellung?

  • Hallo,

    bin etwas ratlos.
    Für eine Garantieabwicklung benötige ich den Beweis, dass der Mangel der dauerhaft brennenden Airbaglampe bei meinem 156 aufgrund eines Herstellungsfehlers/Mangels eintritt. Will heißen, schon bei Auslieferung vorgelegen hat.
    (Also nicht nicht z.B. aufgrund meiner holprigen Garageneinfahrt)

    Es geht dabei für mich um sehr viel Geld (Leasingfahrzeug), deshalb meine
    Bitte, ob ihr mir zu dieser Thematik etwas sagen könnt, bzw. auf Quellen verweisen.

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • erzaehl mal noch ein bissl mehr. Es wuerde mich auch interessieren, wieso DU die Beweispflicht antreten musst und wieso z.B. Deine holprige Garageneinfahrt ein Problem sein sollte. Wenn's das nicht aushaelt??

    Ich wage aber zu bezweifeln, dass irgendwer Dir Beweise vorlegen kann, dass ein Fertigungsfehler vorliegt.

    Ciao

    Musik der Woche: Unsquare Dance - David Brubeck

  • Wenn du hier mal rumsuchst, wirst du finden das Kabelverbindungen unter dem Sitz fehlerhaft sein können, in Erfahrenden Werkstätten wird das gerichtet. Dabei geht es nicht um viel Geld, vielleicht um eine Stunde Arbeit und Kleinmaterial welche zu bezahlen wäre.

    Nun wie alt ist dein 156 noch Garantie???


    italo

  • Das Problem hatte ich auch mal, ausgelöst von einem übersehenen Schlagloch. Meine Werkstatt hat das ohne große Mühe (und, wenn ich mich recht erinnere, sogar kostenlos) in Ordnung gebracht. ;)

  • Bei mir war's eine entladene Batterie. Der Händler hat den Fehlerspeicher geleert und die Steckverbindungen vorsorglich geprüft.

    Was steht bei deinen Fehlern? Schon auslesen lassen?

    UND: Fehler bei der Herstellung = SCHMARRN

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!