Hallo,
bin etwas ratlos.
Für eine Garantieabwicklung benötige ich den Beweis, dass der Mangel der dauerhaft brennenden Airbaglampe bei meinem 156 aufgrund eines Herstellungsfehlers/Mangels eintritt. Will heißen, schon bei Auslieferung vorgelegen hat.
(Also nicht nicht z.B. aufgrund meiner holprigen Garageneinfahrt)
Es geht dabei für mich um sehr viel Geld (Leasingfahrzeug), deshalb meine
Bitte, ob ihr mir zu dieser Thematik etwas sagen könnt, bzw. auf Quellen verweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe