Fahrwerkschemel HA GTV

  • Hi,

    habe ein gravierendes Problemm...

    Wollte in der Werkstatt, die Querlenker Buchsen erneuern lassen.

    Jetzt haben die eine Halterung (für Querlenker) des Fahrwerkschemmels HA abgerissen.

    Der Schemmel besteht aus Alu-Guss, kann man so was schweißen...???
    Falls ja würdet Ihr damit fahren...

    Ich meine nicht, kommt die Werkstatt dafür auf ?

    Habe schon ein neues geordert aber neu kostet so ein Schemmel über 1000 €
    Bei Ebay will jemand 120 Euro haben, jedoch muss alles an der Hinterachse demontiert werden...!

    Gruß Andre...

  • Man kann es schweissen...darf es bei Guss allerdings nicht! Ich kann dir nur empfehlen, einen neuen zu kaufen, leider....aber sicherer und notwendig.
    Beim schweissen wird die Stelle selbst schon halten, nur dahinter wird das Material zu sehr beansprucht und porös! Vielleicht hast du ja jemanden, der auch Alufelgen repariert und diese auch röntgt. Da kann man sehen wie es vorher war und nach der Reparatur.

  • Danke für deine Antwort, habe das Teil auch schon bestellt.

    Wird warscheinlich eine Sauarbeit das alles abzubauen und neu einzubauen.

    Bezahlen werde ich den aber keinen Cent, weder für das Montieren der PU-Buchsen und ganz bestimmt nicht für die Montage des neuen Fahrschemels.

    Eigentlich wollte die Werkstatt 120 Euro haben für 8 neue Buchsen einbauen.
    Da das Ersatzteil aber 120 Euro kostet wird er nichts mehr von mir bekommen.

    Der ist naturlich selber völlig fertig, da er weiß was er für ne Scheiße gebaut hat. Und im Moment kann er das Fahrzeug nicht mal mehr von der Bühne runterlassen...

    Kommt vieleicht seine Betriebs-Versicherung dafür auf ?

    Gruß Andre

  • Was sind das nur für Gedankengänge???

    Wenn die Werkstatt einen Schaden an Deinem Wagen verursacht hat, muß der Schaden behoben werden.
    Wie die das machen, also ob sie das Teil tauschen oder reparieren (sofern möglich; siehe schweißen) und vor allem wie die das intern "finanzieren" (ob der Arbeiter nun einen Gehaltsabzug bekommt oder eine Versicherung besteht) kann Dir wurscht sein.

    Was Deine Rechnung betrifft:
    Die in Auftrag gegebene Reparatur (Buchsen) muß jedoch unabhängig von der Schadensregulierung gezahlt werden.
    Die erst durch die Beschädigung nötig gewordene Reparatur bzw. Teiletausch ist nicht Dein Bier.

    Hüte Dich davor irgendetwas (Fahrschemel!!) zu ordern!
    Im Zweifel orderst Du eben Dein KFZ in dem Zustand zurück in dem es vorher war (evtl. auch ohne Buchsenerneuerung).

    Kurzanleitung:

    KFZ vor Werkstattbes. + Buchseneinbau = KFZ nach Werkstattbes

    Kosten = Buchseneinbau

    oder

    KFZ vor Werkstattbes. = KFZ nach Werkstattbes.

    Kosten = nix

    Das heißt natürlich noch lange nicht, daß man nicht einfühlsam gegenüber dem Mechaniker/Werkstattleiter sein darf, wenn er durch den Vorfall "fertig" ist.
    Solange Du Dein KFZ in nicht schlechterem Zustand als zuvor zurück bekommst, gibt es überhaupt keinen Grund für irgendwelche Anfeindungen!

    P.S.: Selbstverständlich hat eine ordentliche Werkstatt eine Betriebshaftpflicht - genau für solche Fälle.

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