gem. der Netzzeitung sollen Betreiber von Foren zukünftig bedenkliche Beiträge vor deren Veröffentlichung entfernen. :o
Liebe Mods: da kommt viel Arbeit auf Euch zu! ![]()
Ende für Internet Foren absehbar?
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Das ist noch nicht raus. Seit geraumer Zeit schwirren Abmahnungen herum, die sich auf das "Heise-Urteil" beziehen, obwohl es - wie im Artikel angemerkt - nach wie vor nicht rechtskräftig ist. Also, keine Panik. ;^)
JK'07 aka Elkrider
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Alleine der Gedanke ist wieder mal ein herrliches Beispiel für die praxisferne unserer Politiker.
!aua!
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Okay, hab den Artikel nicht gelesen. Statt "Politiker" könnte man aber auch Richter, Anwälte, etc. etc. einsetzen.
Etwas hat ein Urteil dann doch damit zu tun: Es wird aufgrund von Gesetzen gefällt, und wer macht die ?? Richtig !
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Zitat von Zitrobaer
Okay, hab den Artikel nicht gelesen. Statt "Politiker" könnte man aber auch Richter, Anwälte, etc. etc. einsetzen.
Etwas hat ein Urteil dann doch damit zu tun: Es wird aufgrund von Gesetzen gefällt, und wer macht die ?? Richtig !
Es geht um die Auslegung eines Grundgesetzes (Recht auf freie Meinungsäusserung) - ich bezweifel doch mal stark, dass Du das Grundgesetz als "praxisfern" bezeichnen möchtest...
Dino
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richter, politiker, etc. darum geht's doch gar nicht ...
andré hat die zeichen der zeit ja bereits erkannt:
Zitatda mir die zeit fehlt, hier alle 5 minuten nach dem rechten zu schauen, habe ich den thread vorübergehend gelöscht. Das was da abgeht (und vor allem wie), mag vielleicht in den meisten fällen irgendwie noch am rande des "legalen" geschrieben worden sein. aber ich werde nicht dulden, dass unsere forenregeln dermaßen strapaziert werden.
der ganze thread ist hier zu lesen:
http://www.alfisti.net/alfa-forum/fee…nicht-mehr.htmlohne die diskussion, welche auf cinefacts geführt wurde zu kennen, aber
ZitatSo wurde der Betreiber von «Cinefacts» aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil Forumsteilnehmer die Methoden eines deutschen Video-Rings dort kritisiert hatten.
klingt meines erachtens nach zensur. wir haben hier immer noch ein recht auf freie meinungsäußerung; zumindest sofern diese nicht gegen das allgemeine gleichbehandlungsgesetz, etc. verstößt
es ist schwachsinnig, dass moderatoren, forenbetreiber, etc. am ende für die geposteten beiträge der user verantwortlich gemacht werden können ... aber ich denke, dieses thema wird in absehbarer zeit ggf. durch einen weiteren zusatz in den forenregeln, etc. gelöst werden; siehe hierzu auch den disclaimer auf privaten homepages bezügl. der anbringung von links - da hat man ja auch schon versucht, die komplette verantwortung an den seitenbetreiber abzuwälzen ...
ps. hier mal der korrekte link:
http://www.netzeitung.de/internet/384966.html -
Zitat von dinosaur
Es geht um die Auslegung eines Grundgesetzes (Recht auf freie Meinungsäusserung) - ich bezweifel doch mal stark, dass Du das Grundgesetz als "praxisfern" bezeichnen möchtest...
Also...solche Leute wie Schily, Schäuble oder Beckstein sind damit schnell bei der Hand. ;^>
JK'07 aka Elkrider
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Hi Leute,
vielleicht solltet ihr die Artikel mal alle lesen bevor ihr wilde Vermutungen aufstellt.
Meines wissens geht es nur darum das der Forenbetreiber nach Kenntnisname den betreffenden Artikel löschen muss.
Es geht nicht darum alles vorher zulesen, weil der Betreiber ja nicht entscheiden kann was nun gegen geltendes Recht verstösst und was nicht, was eine wahre tatsachen Behauptung ist und was Verleumdung.Bis dann
Frank -
Zitat von frogall
Es geht nicht darum alles vorher zulesen, weil der Betreiber ja nicht entscheiden kann was nun gegen geltendes Recht verstösst und was nicht, was eine wahre tatsachen Behauptung ist und was Verleumdung.Bisher war Stand der Rechtsprechung (wenn man angesichtsd der vorherrschenden Unsicherheit von "Stand" sprechen kann), dass der Forenbetreiber dann aktiv werden musste, wenn er von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt hat, also darauf hingewiesen wurde; ferner, dass er in regelmäßigen Abständen sein Forum kontrollieren muss. Nur bei Verstoß gegen diese Pflichten sollte er haftbar gemacht werden können.
Die nun entscheidende Frage ist, ob der Forenbetreiber stets ab Veröffentlichung für die Inhalte haftet. Das liefe darauf hinaus, dass eine Freischaltung des jeweiligen Beitrags erst mit Verzögerung möglich wäre, da vorher Prüfung erfolgen muss.
Möglicherweise wird das Internet genauso behandelt werden wie andere Medien auch. Verlage, Fernseh- und Rundfunksender können für rechtswidrige Inhalte ihrer Zeitschriften, Magazine und Sendeinhalte belangt werden. Man kann das vielleicht mit einem Leserbrief vergleichen, bei dem die Zeitung auch vor Drucklegung entscheiden muss, ob sie ihn veröffentlicht.
Die Frage ist also nicht die nach einer völlig neuen "Zensur", sondern danach, ob im Internet alles präsentiert werden darf, was in anderen Medien nicht zulässig ist.
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Wer sich zum fraglichen Urteil und den Besonderheiten des Einzelfalls, in dem es erging noch einmal näher informieren will:
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Zitat
Betreiber von Internet-Foren mussten bislang rechtlich bedenkliche Beiträge erst löschen, sobald sie darauf hingewiesen wurden.
entweder darauf hingewiesen durch dritte oder selber gelesen und dann gelöscht. zeitlich tut sich da nicht viel. halt NACHDEM der beitrag verfasst und öffentlich gestellt wurde.ZitatNun wurden jedoch erneut zwei Forenbetreiber von einer Kanzlei zu Unterlassungserklärungen aufgefordert – sie sollen künftig verhindern, dass strafrechtlich relevante Beiträge in ihren Foren geschrieben werden.
meines erachtens nur möglich nach sichtung aller beiträge VOR veröffentlichung.das dazu ...
Zitat von aldobarrazuttiDie Frage ist also nicht die nach einer völlig neuen "Zensur", sondern danach, ob im Internet alles präsentiert werden darf, was in anderen Medien nicht zulässig ist.
ich glaube, dass ist im wesentlichen die entscheidende frage welche nur mit einem klaren nein! beantwortet werden kann.ein beispiel: TILTZEITUNG schreibt politiker *** habe dies und das gemacht. ggf. tage später erscheint dann die klar- bzw. richtigstellung. interessiert dann auch nur noch die wenigsten. der schaden ist entstanden ...
es gäbe jedoch eine möglichkeit die frage von aldo auch mit einem jein! zu beantworten: und zwar dann, wenn unter berücksichtigung aller vorhandener reglementierungen, gesetzte, etc. nicht eine person bzw. eine sache vorsätzlich und unter vorspielung falscher tatsachen in mißruf gebracht wird, sondern lediglich reale fakten wiedergegeben werden und sich der leser ein eigenen urteil schaffen soll bzw. kann.
beispiel für ein nein!: 1&1 ist scheisse. punkt.
beispiel für ein ja!: 1&1 hat in meinem konkreten fall dies und das getan, etc.jetzt denke man sich, wieso kommt der gerade mit 1&1 um die ecke. stimmt da was nicht mit dem verein?
also, jein!

das ne teufelskreis-diskussion; einfach mal abwarten und diesen thread geniessen !hehe!
ciao
marcops. ich hab übrigens keine probleme mit 1&1

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Dass der Forumsbetreiber ab Kenntniserlangung von ehrverletzenden Äußerungen in jedem Fall haftet, hat nun der BGH am 27.03.2007 noch einmal entscheiden. Die Kernaussage der Pressemitteilung des BGH:
[COLOR='DarkRed']"Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags."[/COLOR]
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