Hi!
Habe auf meinem Spider (Bj.8/1998, bereits einer mit leichtem FL) Zender Siena 7,5x17" drauf und stehe jetzt zwecks Eintragung bei folgenden Punkten an:
1."K69) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 ist die unter der Radhausinnenschale liegende Falz umzulegen und die Radhausinnenschale entsprechend warm anzulegen."
Die Räder streifen aber nirgends, immerhin stehen die verwendeten 225/45 ja auch im Typenschein. Trotzdem notwendig? Ich würde gerne mein Auto im Originalzustand lassen und nicht unnötig dran "herum-blechen"...
2."G1) Die Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegzählers muß §57 StVZO entsprechen. Ein Nachweis über die Anzeigegenauigkeit bei Verwendung dieser Bereifung ist vorzulegen."
Auch notwendig, wenn die 225/45 bereits im Typenschein stehen??
Hierzu vielleicht auch die Frage, zu welcher Fahrzeug-ABE-Nr. bzw. EG-BE mein Spider zählt: G955 oder e3*95/54*0006*00-, für letztere gilt diese Auflage G1 nämlich nicht...
Super wäre auch, wenn sich vielleicht wer findet, der in Ö Zender-Felgen bereits erfolgreich typisert hat und vielleicht schreiben könnte, welche Punkte nicht ganz so heiß gegessen werden...
Ciao FLO