Hallo, habe mir vor kurzen einen Fastback zugelegt. Nachdem sich ja zum 01.03.2007 einiges bezüglich Zulassung geändert hat, habe ich nun die Frage, ob ich mit dem wagen ein Vollgutachten oder nur Tüv-Prüfung brauchen. der Pkw ist in 2003 vorübergehend abgemeldet worden und in 2003 wäre auch der nächste Tüv fällig gewesen.
Wer kann mir dazu was sagen ??
Grüße Hilmar