Materialgutachten Lester Scheinwerferblenden

  • Hallo,

    habe seit 3 Jahren die Lester Scheinwerferblenden an meinem 33er, welche auch im Shop zu ordern sind. Habe sie damals auf irgendeiner Tuning Seite bestellt.
    Leider war kein Materialgutachten dabei. Hatte bisher in meinen zahllosen Fahrzeugkontrollen auch nie Probleme damit, weil sie laut meinem TÜV Mann nicht eintragungspflichtig sind. Heute kam ich mal wieder in die Verlegenheit einer Kontrolle und der gute Mann wolle die EG-Betriebserlaubnis sehen, also quasi das Materialgutachten für die Dinger.
    Habe jetzt ne Woche Zeit (Mängelschein), was derartiges vorzulegen, ansonsten muss ich wohl mit nem Schraubenzieher ran und die Dinger abmachen. :,(
    Meine Frage, im Shop gibts die Dinger ja mit Gutachten, könnte mir jemand so ein Gutachten zukommen lassen oder mir sagen wo ich eins herbekomme?

    Danke schonmal

    Ralf

  • Zitat von Ralf Zeidler

    weil sie laut meinem TÜV Mann nicht eintragungspflichtig sind.

    da er´s so locker sieht,
    fahre bei ihm vor, lege die Kfz-Papiere hin und sage gebe mir mal Prüfbericht, dass der Anbau i.O. ist.
    Kostet dich zwar ~€ 40,- aber dafür hat dann alles seine Richtigkeit.

  • Naja, wenns das Autohaus noch geben würde, könnte ich das sicher tun, Problem is zudem, das ich die Woche über woanders arbeite und hier nirgendwo hin kann. Für 40€ kann ich mir ja auch die Blenden ausm Shop bestellen, wo das Gutachten dabei ist...

  • Zitat von Ralf Zeidler

    Naja, wenns das Autohaus noch geben würde

    Dein erwähnter TÜVer war ja nicht beim Autohaus angestellt, sondern ist beim regionalen Überwachungsverein beschäftigt.

    Mein TÜV-Mann sagt ja eine gewisse soziale Nähe aus. Also...hinfahren, "servus Norbert..."


    Zitat von Ralf Zeidler

    Für 40€ kann ich mir ja auch die Blenden ausm Shop bestellen, wo das Gutachten dabei ist...

    wenn es sich um ein Materialgutachten handelt und nicht um eine ABE, musst du trotzdem noch zum Eintragen.

  • Der Polizist war auch der Meinung, das sie nicht eintragungspflichtig sind, wollte aber ein Materialgutachten sehen. Ob ich danach den Rödel noch eintragen lasse, um etwaigen Ärger aus dem Weg zu gehen ist was anderes. Brauche nur erstmal dieses Gutachten...

  • Zitat von Ralf Zeidler

    Der Polizist war auch der Meinung, das sie nicht eintragungspflichtig sind, wollte aber ein Materialgutachten sehen.

    wenn sie nicht eintragungspflichtig wären, dann hat in auch kein Materialgutachten zu interessieren.

    Redest du nicht mit dem Kontrollorgan ?
    Stehst du nur daneben und nickst mit dem Kopf ja Massa, ja Massa, ja das auch Massa...

    !gruebel! ich bin verwundert.

  • Hm,

    Pedi, du bist hier im Forum wahrscheinlich der Kompetenteste. Von daher will ich dir jetzt keine dummen Sprüche reindrücken oder den Thread ausarten lassen , wie manche andere.
    Ich kanns aber nicht leiden, wenn jeder Satz auseinandergenommen und verbessert wird.
    Ich weiß, was der Bulle zu mir gesagt hat und was auf dem Mängelschein steht. Was am Ende richtig oder falsch ist, ist doch erstmal egal. Im Moment zählt für mich, das ich bis zum 10. März bei der Polizei das Gutachten zeigen muss oder meinen 33 ohne Blenden. Daran lässt sich nichts ändern. Auch wenn du das 10x besser weißt und es höchstwahrscheinlich richtig ist wie du das sagst. Durch deine ganzen Eigen- und Umbauten hast du offensichtlich genug Überblick über die ganzen Regelungen bezüglich Eintragungen. Habe ich leider nicht, so muss ich mich leider auf das verlassen, was der Bulle zu mir sagt. Lässt sich im Nachhinein auch nicht mehr ändern. Ich seh mich nur am Samstag morgen die Teile abbauen.
    Mag sein, das die Blenden eingetragen gehören, aber nach etlichen Kontrollen ohne Probleme + bestandenem TÜV trotz nichtvorhandener Eintragung ist das anscheinend Auslegungssache.
    Es hilft mir aber grad nicht, wenn du jeden Satz zerpflückst und drunter schreibst, wie es richtig sein müsste.
    Zitat Polizist: "Ja, eine Eintragung, also ABE brauchen Sie nicht, aber eine EG-Betriebserlaubnis müssen Sie mitführen!"
    Das sind die Fakten. Und eine Diskussion dadrüber hätte mir wahrscheinlich auch nicht wirklich was gebracht...

  • ich als Schwarzmaler:
    entweder zum Prüfer und Protokoll holen, oder wegreissen.

    Schwarzmalmodus:
    du rollst über ´n Aldi-Parkplatz.
    Fünfjähriger rennt dir in die Hütte und verletzt sich am Auge massiv durch die Blende.
    Ich weiss...ist bisher nicht passiert...reicht aber, wenn´s sich´s übermorgen erstmalig ereignet.

    Unfall bei Nacht und Gegenverkehr sagt upss, habe die SW garnicht wahrgenommen


    Egal, was jener Sheriff zu dir sagte...
    evtl kommst du mal in anderen Landkreis zu einem, der sich auskennt. Dann lässt du die Hütte stehen oder kratzt die Blenden an Ort & Stelle ab ...zzgl der Punkte usw.

    Sorry, die Dinger müssen eingetragen werden...warum also nicht gleich ?
    Du kannst ja bei Prüfstele anrufen, ala ich stelle die Hütte heut abend bei euch hin, Schlüssel und Kfz-Papiere in Briefkasten...schicke übermorgen jemand vorbei um alles abzuholen.


    Zitat von Ralf Zeidler

    Zitat Polizist: "Ja, eine Eintragung, also ABE brauchen Sie nicht, aber eine EG-Betriebserlaubnis müssen Sie mitführen!"

    was ist das dann für ein Widerspruch von dir ?

    Ein Materialgutachten ist nichtmal ansatzweise eine EG-Betriebserlaubnis !!!

    Nochmals: die Dinger müssen eingetragen werden, denn es gibt hierfür keine EG-Betriebserlaubnis.

  • Hm,

    Hab den Polizisten gefragt, ob diese Betrieserlaubnis quasi dieses Materialgutachten ist, meinte er, das das so ist...
    Ich bin bisher davon ausgegangen, das sie eintragungsfrei sind, da ich nie Probleme hatte.
    Nur , das das nicht falsch rüberkommt, ich hab kein Problem die Dinger eintragen zu lassen. Nur dafür brauch ich ja auch das Gutachten. Oder trägt jemand die Teile komplett ohne was ein? Ich denke nicht.

    Wie gesagt, mag alles so sein, meine Frage war nur, ob es möglich ist, dieses Gutachten hier zu bekommen?

  • Zitat von Ralf Zeidler

    Oder trägt jemand die Teile komplett ohne was ein? Ich denke nicht.

    warum nicht ?
    Was spricht dagegen ?

    So, n sturer Studienheini, der bereits bei Felgen ohne Fzg-spezifischem Gutachten blockiert und schäumt, der wird sie natürlich nie und nimmer eintragen.
    Aber ansonsten...


    Gutachten... haben deine Blenden irgendwo irgendeine Kennzeichnung, woraus ersichtlich ist, dass es sich genau um die Blenden handelt, auf welche sich das Gutachten beziehen würde ?
    Achso, nicht... !rolleyes2


    Zitat von Ralf Zeidler

    Hab den Polizisten gefragt, ob diese Betrieserlaubnis quasi dieses Materialgutachten ist, meinte er, das das so ist...

    und wegen Elektrofragen gehst du zum Schreiner ?
    Der gemeine Dorfpolizist hat evtl nicht die erforderliche Kenntnis. Würde er dann im entsprechenden Gutachten nachlesen, dann wäre ihm evtl schnell klar, dass zuerst Prüfung erfolgen muss...und dass du ohne Betriebserlaubnis gefahren bist.

  • Die Gutachten unterliegen dem Copyright, der Rechteinhaber besteht ausdrücklich darauf, dass es nicht kopiert wird noch das es irgendwo zum download angeboten wird.
    So ein Gutachten kostet eine Stange Geld, das Geld wird von dem Rechteinhaber "auf den Tisch gelegt" damit er bzw. die Händler den Artikel besser verkaufen kann und nicht damit das im Internet die Runde macht und die ganzen Raubkopierer von Tuningartikeln die Gutachten bei Ihren Kopien beilegen können.
    Der Händler, der Dir die Dinger verkauft hat, kann Dir ein entsprechendes Gutachten nachliefern wenn er einen guten Service hat. Allerdings sehe ich das wie pedi, das Gutachten kannst Du Dir sparen, entscheidend ist ein Vorher-Nachher Lichttest bzw. ein normaler Lichttest damit bewiesen ist, dass trotz der Leiste alles so Leuchtet wie beim Original.

    .
    andré

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