AR 156 Selespeed - Divers

  • Hallo zusammen!

    Nachdem ich meinen Alfa die letzten 3 jahre wegen eines bestehenden Rechtsstreites (Garantieansprüche usw.) mit meinem Alfa Händler stillgelegt hatte, möchte ich ihn nun wieder fahrbereit machen.

    Das damalige Problem war ein nicht ordnungsgemässes funktionieren des Selespeeds. Ich konnte damals nur die Gänge 1,2 und den R einlegen und nutzen. Diagnostiziert wurde ein defekter Luftmassenmesser.

    Es wurde sogar ein Gutachter beauftragt, der diesen defekten LMM feststellte.

    Hier meine erste Frage:

    Wo finde ich die Teilenummer des LMM?
    Ich denke es ist Nummer 0280218019 bin mir aber nicht sicher.


    Ich sollte auch dazu sagen, dass ich absoluter Techniklaie bin. !rolleyes2

    Aktuell habe ich bereits eine neue Batterie eingebaut und festegestellt, das der Motor anspringt und auch die Selespeed wie damals mit Gängen 1,2 und R funktioniert.


    Vielen Dank
    Gruß


  • Die Nummer steht auf dem Luftmassenmesser. Die von dir angegebene Nummer ist auf jeden Fall richtig.

  • ......sag mal, ist das dein ernst ?!? daß das auto d r e i jahre wegen einem 60euroteil gestanden hat ??? und glaubst du ernsthaft, das die gemischaufbereitung was mit dem getrieb zu tuen hat ??? (oder kommt dein motor nicht über 2500U/min) .....das teil bekommst du in einem großen internetauktionshaus für 55,--euro zzgl. fracht (erst ausbauen nummer gucken----dann kaufen)..........jetzt aber #-) erzähl mal !! das wollen bestimmt viele lesen .....8)

  • Ich würde auch sagen, dass das Getriebe selbst ohne LMM schalten müsste. Wende dich mal an Belli29. Der ist der absolute Sele Experte hier. Was man von dem Sachverständigen, der deinen Wagen untersucht hat, nicht wirklich behaupten kann

  • Danke schon mal für die Antworten.

    Ja, es ist mein ernst, das das Auto wegen einem Rechtsstreit 3 Jahre stillgelegt war. Es würde allerdings jetzt zu weit führen den gesamten Fall wieder aufzubröseln.

    Es ging aber im Groben darum, das der Händler seine Gewährleistung nicht einhalten wollte. Die Gewährleistung beträgt gesetzlich 1 Jahr, wobei im 1. halben Jahr der Händler nachweisen muss, das der Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe NICHT vorgelegen hat. Im 2. Halbjahr muss der Käufer sies nachweisen. Kurzum, trotz eindeutiger Rechtslage, der Gang bis zum Oberlandesgericht, wurde mir aufgrund der Aussagen des Gutachters KEIN Recht zugesprochen.
    Natürlich habe ich eine Rechtsschutzversicherung sonst wäre das nicht gelaufen.

    Wenn sich jemand in der Frankfurter Gegend auskennt, dann kann er sich ja mal bei mir melden. Der besagte Händler ist jedenfalls in dieser Gegend beheimatet.

    Gruß

  • Na das waren ja voll die Selespeed Experten. LMM & Selespeed in einer Suppe zu kochen... Ach ja ne das sind ja Dipl.Ing. die wissen das... wo haben die Ihr Diplom geschossen??? Auf'm Rummel???

    Das im Fehlerspeicher nichts vom Selespeed stand ist doch normal, denn es lagen ja nur falsche Werte in der Kalibrierungstabelle vor. Und die werden nichtmal bei den neuesten Selespeeds als Fehler erkannt.

    So zum Thema... Passende LMMs gibts bei Ebay... such dort nach dem Händler, der 3 Jahre Garantie drauf gibt... der hat auch die passenden Teile da. kosten so um die 60€.

    Was das Selespeed angeht... bei Bedarf kannst Du mir gern ne Mail schreiben, wenn Du Zugang zu meiner Seledatenbank haben willst um dich mal ausgiebig zu informieren. Dein Problem ist bestens dokumentiert und sollte von jeder Werkstatt einfach gelöst werden können.

    Ein einfaches Kalibrieren am Examiner hätte das Problem damals auch ohne Rechtsstreit behoben...
    So nach entsprechender Standzeit, kannst Du erstmal alle Relais wechseln, das Hydrauliköl muß auch gewechselt werden und gegen Castrol AMX getauscht. (Im übrigen ist AR dahinter gekommen, das das Öl des Selespeeds getauscht werden muß!!! 1:0 für mich!)

    Dann alle Steckkontakte mit (z.B. WD40) pflegen... d.h. Relaissockel, Stecker am Selesteuerteil, am Hydraulikblock, am Pumpenstecker etc.

    Dann ab zu AR damit und kalibrieren lassen... kostet max. 25€ NICHT mehr!

    Und dann sollte die Kiste wieder rennen...

    Und laß Dir nicht wieder von so ner Pappnase bei AR solchen Mist erzählen oder verkaufen...

    Frag mich wenn Du was zum Selespeed wissen willst..

    Meine Mailadresse findest Du im Forum...

    Cu Belli

  • Zitat von onkelnorbert

    Im 2. Halbjahr muss der Käufer sies nachweisen. Kurzum, trotz eindeutiger Rechtslage, der Gang bis zum Oberlandesgericht, wurde mir aufgrund der Aussagen des Gutachters KEIN Recht zugesprochen.

    Ohne deinen Fall nun genau zu kennen:
    GUT SO!

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von onkelnorbert

    Danke schon mal für die Antworten.

    Ja, es ist mein ernst, das das Auto wegen einem Rechtsstreit 3 Jahre stillgelegt war. Es würde allerdings jetzt zu weit führen den gesamten Fall wieder aufzubröseln.

    Es ging aber im Groben darum, das der Händler seine Gewährleistung nicht einhalten wollte. Die Gewährleistung beträgt gesetzlich 1 Jahr, wobei im 1. halben Jahr der Händler nachweisen muss, das der Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe NICHT vorgelegen hat. Im 2. Halbjahr muss der Käufer sies nachweisen. Kurzum, trotz eindeutiger Rechtslage, der Gang bis zum Oberlandesgericht, wurde mir aufgrund der Aussagen des Gutachters KEIN Recht zugesprochen.
    Natürlich habe ich eine Rechtsschutzversicherung sonst wäre das nicht gelaufen.

    Wenn sich jemand in der Frankfurter Gegend auskennt, dann kann er sich ja mal bei mir melden. Der besagte Händler ist jedenfalls in dieser Gegend beheimatet.

    Gruß


    mein tipp : lass dir den LMM in einer vertragswerkstatt einbauen!! mit rechnung und allem was dazugehört (auftrag/werkstattvertrag usw.)!!
    NUR LMM muß überall drinn stehen und nix anderes machen lass - egal was die sonst noch finden !!! schaltet der wagen dann nicht gescheit durch alle gänge würde ich ein faß aufmachen. und mit dem gutachter würde ich anfangen (schadensersatz wertverlust....bei der kammer die qualifikation anzweifeln usw.). wenn alle gänge schaltet würde ich mich fragen, ob es immer gut ist auf sein recht zu pochen !kopfpatsc

  • Den LMM kannste abziehen, trotzdem geht das Selespeed ohne Probleme...

    Naja wenn man 3 Jahre auf ein Auto verzichten kann wegen einem Teil für nichtmal 100€ (ok. org. AR kostet mehr) und einer Kalibrierung des Selespeeds für sagen wir mal 25€... mhhh "No comment" War es das wert?

    Zum geistigen unvermögen des Gutachters laß ich mich mal nicht aus...

    Mir kanns ja egal sein... nur wunder ich mich immer wieder...

    Wär es nicht einfacher gewesen die Bella in eine andere Werkstatt zu bringen die Ahnung hat, das richten zu lassen und dann bei dem aufzuschlagen...???
    Und meinen ersten LMM hat ja auch die Garantie übernommen ohne zu zucken...

  • Zitat von Belli29

    Wär es nicht einfacher gewesen die Bella in eine andere Werkstatt zu bringen die Ahnung hat, das richten zu lassen und dann bei dem aufzuschlagen...???


    Mich wundert hier diesbezüglich garnichts mehr ...
    Und es wird hier von Tag zu Tag idiotischer ...

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von Belli29

    Den LMM kannste abziehen, trotzdem geht das Selespeed ohne Probleme...

    Naja wenn man 3 Jahre auf ein Auto verzichten kann wegen einem Teil für nichtmal 100€ (ok. org. AR kostet mehr) und einer Kalibrierung des Selespeeds für sagen wir mal 25€... mhhh "No comment" War es das wert?

    Zum geistigen unvermögen des Gutachters laß ich mich mal nicht aus...

    Mir kanns ja egal sein... nur wunder ich mich immer wieder...

    Wär es nicht einfacher gewesen die Bella in eine andere Werkstatt zu bringen die Ahnung hat, das richten zu lassen und dann bei dem aufzuschlagen...???
    Und meinen ersten LMM hat ja auch die Garantie übernommen ohne zu zucken...

    .......dem ist eigentlich nichts hinzu zufügen!thatsit! ..nur die überlegung:......
    ....wie doch eine gute rechtschutzversicherung die menschen beeinflussen kann 8-( ......zahlt die eingenlich den wertverlust (geschätz 3000,--euro) ???

  • Zitat


    ....wie doch eine gute rechtschutzversicherung die menschen beeinflussen kann ......zahlt die eingenlich den wertverlust (geschätz 3000,--euro)

    Mit Verlaub: du bist doch genau der selbe Depp :

    Zitat von quadrifoglio.ve

    schaltet der wagen dann nicht gescheit durch alle gänge würde ich ein faß aufmachen. und mit dem gutachter würde ich anfangen (schadensersatz wertverlust....bei der kammer die qualifikation anzweifeln usw.)

    und dann, Kiste die naechsten 3 Jahre in die Garage stellen ?!

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von stephanV6

    Mit Verlaub: du bist doch genau der selbe Depp :


    und dann, Kiste die naechsten 3 Jahre in die Garage stellen ?!

    !umleitung nö, der depp bist du ! den angegeben schaden beheben lassen. den eigentlichen schaden festellen und beheben lasse ....wie´s geht steht oben (ich glaube schon was da steht !) und dann anfangen mit dem trommeln ! T:-
    :D für dich noch mal erklärt : das auto fährt dann nämlich :D

  • Zitat von quadrifoglio.ve


    :D für dich noch mal erklärt : das auto fährt dann nämlich :D

    Blah...

    Wenn das Auto dann reparierterweise fährt kann kein Gutachter feststellen
    was nun wirklich defekt war.

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von stephanV6

    Blah...

    Wenn das Auto dann reparierterweise fährt kann kein Gutachter feststellen
    was nun wirklich defekt war.


    !umleitung liest du schon mal einen betrag, bevor du dazu verbal erbrichst ??

  • Zitat von quadrifoglio.ve

    den eigentlichen schaden festellen und beheben lasse ...

    Und dies muss ein Gutachter machen,
    da es sonst sicherlich keinen rechtlichen Bestand haben wird, da kannst dann
    trommeln wie du willst.

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von stephanV6

    Und dies muss ein Gutachter machen,
    da es sonst sicherlich keinen rechtlichen Bestand haben wird, da kannst dann
    trommeln wie du willst.

    !stimmt! oder eine vertragswerkstatt mittels kostenvoranschlag, der mit der ordungsgemäßen reparatur und dem fahrendem auto bestätigt wird ! !thatsit! nichts anderes wollte ich damit sagen !gruebel!

  • Zitat von onkelnorbert

    Keine Ahnung vom Hintergrund und den Fakten

    Ola -

    Dann plauder doch mal ein bißchen aus dem Nähkästchen (o) !

    Der Fall hört sich ja schon leicht kurios/deppert/komisch an...
    Und wir wollen ja unterhalten werden ;D !

    G,
    MARV

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