Tips und Meinungen zum Thema Erbrecht gesucht

  • Natürlich ist mir klar, dass dies nicht der richtige Ort für so eine Anfrage ist, aber in diversen Rechts-Foren bin ich nicht fündig geworden, daher poste ich jetzt einfach mal hier, weil ich weiss, dass sich hier auch einige Anwälte und Leute mit Rechts-"Kenne" tummeln :-]

    Also folgender Fall:

    Ein Ehepaar (Hr. A und Fr. B) leiht sich vom Vater der Frau (Hr.C) einen höheren Betrag, um damit ein gemeinsames Geschäft zu finanzieren.
    Drei Jahre später lassen sich die beiden scheiden und A führt das Geschäft alleine weiter. Ein Jahr später muss A das Geschäft wegen Erfolglosigkeit schliessen.
    A kann nun die vereinbarten Raten an C nicht mehr in voller Höhe zahlen und einigt sich mit seinem Ex-Schwiegervater C, kleinere Beträge zu zahlen, wenn er finanziell dazu in der Lage ist.
    Weitere sechs Jahre später stirbt C (mittlerweile Witwer) und B ist nun Teil einer Erbengemeinschaft (3 Geschwister), die von A die Rückzahlung des Darlehens einfordert.
    A weigert sich mit der Begründung, dass über die Rückzahlungen keine Aufzeichnungen existieren und sich somit auch nicht nachvollziehen lässt, wieviel des ursprünglichen Betrags bisher tatsächlich getilgt wurde. Zudem sei es ja wohl kaum rechtmässig, dass B von ihm nun einen Kredit zurückfordert, den sie ehemals selbst in Anspruch genommen hat.

    Wie ist eurer Meinung nach die Rechtslage in diesem doch sehr komplexen Fall?

    Gruß
    Maik

    _______________
    [COLOR=Red]Gruppo Aperto[/color][COLOR=Red][/COLOR] :-p

  • Was für ein Geschäft habt Ihr/Du betrieben ? :D


    Wie wurden die Raten den gezahlt?

    Bar oder per Bank?

    Wenn per Bank hast Du ja die Kontoauszüge. Mußt ja bekanntlich min. 10 Jahre nach Abschluß der jeweiligen Steuererklärung aufbewahren.


    Grüße
    PlanetOcean

    PS:
    Ansonsten:

    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!

  • Zitat von spidermaik

    A weigert sich mit der Begründung, dass über die Rückzahlungen keine Aufzeichnungen existieren und sich somit auch nicht nachvollziehen lässt, wieviel des ursprünglichen Betrags bisher tatsächlich getilgt wurde.


    !lacher!Na dann... da kann er gleich noch mal von vorne anfangen, zu tilgen ...
    Im übrigen fehlen hier relevante Informationen wie z.B. die Abreden im Innenverhältnis zwischen A und B, auch nach der Scheidung, Vereinbarungen zwischen A/B und C nach der Scheidung etc... Geh' damit zum Anwalt, hier wird Dir wohl keiner was dazu sagen.

    Ciao, Henning
    --
    Signatur banned!

  • Zitat von PlanetOcean

    Was für ein Geschäft habt Ihr/Du betrieben ? :D

    In dem Fall gehts zum Glück mal nicht um mich ... bin nur indirekt beteiligt. !rolleyes2

    Es ging um eine Boutique, die zwar von B geführt wurde, aber auf den Namen von A lief. Nach der Trennung wollte B den Laden nicht mehr haben sondern lieber Unterhalt kassieren (so die Darstellung von A ).
    Da A wenig Ahnung von der Materie und auch noch einen anderen Job hatte, war der Laden nach knapp einem Jahr dicht.


    Zitat

    Wie wurden die Raten den gezahlt?

    Bar oder per Bank?

    Bares gegen Händedruck

    Gruss
    Maik

    _______________
    [COLOR=Red]Gruppo Aperto[/color][COLOR=Red][/COLOR] :-p

  • Möglicherweise!! Verjährt?:D

    Wenn C sich in der letzten 6 Jahre vor seinem Ableben keine rechtsgültigen Titel (wie etwa Mahnbescheide ) besorgt hat, kann A möglicherweise auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag hinweisen. Verjährungsfristen aus privatrechtlichen Verträgen liegen meines Wissens nach bei 3 Jahren. :-]

    wie und womit haben die Erben ihren Anspruch begründet? !gruebel!

    _______________________

    La notte porta consiglio ! !thanx!

  • Zitat von spidermaik

    ........Zudem sei es ja wohl kaum rechtmässig, dass B von ihm nun einen Kredit zurückfordert, den sie ehemals selbst in Anspruch genommen hat.

    Scheidungsvereinbarung, Zugewinnausgleich - wem wurde Geschäft und Schulden hier zugerechnet?

  • Zitat von enzo3588

    Möglicherweise!! Verjährt?:D

    Wenn C sich in der letzten 6 Jahre vor seinem Ableben keine rechtsgültigen Titel (wie etwa Mahnbescheide ) besorgt hat, kann A möglicherweise auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag hinweisen. Verjährungsfristen aus privatrechtlichen Verträgen liegen meines Wissens nach bei 3 Jahren. :-]

    wie und womit haben die Erben ihren Anspruch begründet? !gruebel!

    Die Erben fanden in den Unterlagen des Verstorbenen den Vertrag, den dieser vor 10 Jahren mit A abgeschlossen hat.
    B als Mitglied der Erbengemeinschaft mutmaßte daraufhin, dass dieser nicht bzw. nicht vollständig zurückgezahlt wurde, woraufhin der Sprecher der Erbengemeinschaft A schriftlich zur Rückzahlung aufforderte und bei Nichterfüllung mit rechtlichen Schritten droht.


    Zitat von maxell

    Scheidungsvereinbarung, Zugewinnausgleich - wem wurde Geschäft und Schulden hier zugerechnet?

    Puh, so tief steck ich nicht drin ;D

    Ist auch 'ne ziemlich komplexe Sache. Ich bin auch kein Jurist, aber allein aus meinem persönlichen Rechts- bzw Unrechtsempfinden denke ich, dass es kaum möglich ist, dass B als Erbin nun Geld von A zurückfordert, dass sie während ihrer Ehe selber aufgenommen und zur Finanzierung Ihrer Boutique genutzt hat. Zumal sie das Geschäft führte (inkl. Buchhaltung) und auch für die Rückzahlung des Kredites an Ihren Vater verantwortlich war.

    Gruß
    Maik

    _______________
    [COLOR=Red]Gruppo Aperto[/color][COLOR=Red][/COLOR] :-p

  • Zitat von spidermaik

    .
    Puh, so tief steck ich nicht drin ;D

    Ist auch 'ne ziemlich komplexe Sache. Ich bin auch kein Jurist, aber allein aus meinem persönlichen Rechts- bzw Unrechtsempfinden denke ich, dass es kaum möglich ist, dass B als Erbin nun Geld von A zurückfordert, dass sie während ihrer Ehe selber aufgenommen und zur Finanzierung Ihrer Boutique genutzt hat. Zumal sie das Geschäft führte (inkl. Buchhaltung) und auch für die Rückzahlung des Kredites an Ihren Vater verantwortlich war.

    Gruß
    Maik


    Falls es denn ausschließlich ihre Boutique war und das Geld zu diesem Zweck geben wurde , dann hat der Mann als pers. mithaftender Schuldner unterschrieben. Somit war bei Eigentumsübergang der Boutique an den Ehemann durch die Scheidung Handlungsbedarf aller Beteiligten. Wenn nicht's anderes vereinbart wurde haftet die heutige Miterbin für möglichen Ausgleich immer noch mit ! Es sind schon viele über ihren eigenen Mist gestolpert!8(

    _______________________

    La notte porta consiglio ! !thanx!

  • Zitat von spidermaik

    Ist auch 'ne ziemlich komplexe Sache. Ich bin auch kein Jurist, aber allein aus meinem persönlichen Rechts- bzw Unrechtsempfinden denke ich, dass es kaum möglich ist, dass B als Erbin nun Geld von A zurückfordert, dass sie während ihrer Ehe selber aufgenommen und zur Finanzierung Ihrer Boutique genutzt hat. Zumal sie das Geschäft führte (inkl. Buchhaltung) und auch für die Rückzahlung des Kredites an Ihren Vater verantwortlich war.

    Täusch Dich da nicht. Das deutsche Recht gibt mitunter Dinge her, die wirklich nicht viel mit persönlichem Rechtsempfinden zu tun haben, und in diesem Fall hier habe ich den leisen Verdacht, daß die Ehe nicht gerade gütlich auseinanderging, die Sache klingt sehr nach einem Revanchefoul. Ein Bekannter meiner Mutter war früher Richter und meinte mal trocken, daß er lieber Prozesse gegen die schlimmsten Verbrecher führt als irgendwelchen Familienangelegenheiten vorzusitzen. Bei letzteren würden eigentlich ALLE lügen, und es würde mit jedem Dreck geworfen, der sich nur anbietet.


    JK'07 aka Elkrider

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