Natürlich ist mir klar, dass dies nicht der richtige Ort für so eine Anfrage ist, aber in diversen Rechts-Foren bin ich nicht fündig geworden, daher poste ich jetzt einfach mal hier, weil ich weiss, dass sich hier auch einige Anwälte und Leute mit Rechts-"Kenne" tummeln :-]
Also folgender Fall:
Ein Ehepaar (Hr. A und Fr. B) leiht sich vom Vater der Frau (Hr.C) einen höheren Betrag, um damit ein gemeinsames Geschäft zu finanzieren.
Drei Jahre später lassen sich die beiden scheiden und A führt das Geschäft alleine weiter. Ein Jahr später muss A das Geschäft wegen Erfolglosigkeit schliessen.
A kann nun die vereinbarten Raten an C nicht mehr in voller Höhe zahlen und einigt sich mit seinem Ex-Schwiegervater C, kleinere Beträge zu zahlen, wenn er finanziell dazu in der Lage ist.
Weitere sechs Jahre später stirbt C (mittlerweile Witwer) und B ist nun Teil einer Erbengemeinschaft (3 Geschwister), die von A die Rückzahlung des Darlehens einfordert.
A weigert sich mit der Begründung, dass über die Rückzahlungen keine Aufzeichnungen existieren und sich somit auch nicht nachvollziehen lässt, wieviel des ursprünglichen Betrags bisher tatsächlich getilgt wurde. Zudem sei es ja wohl kaum rechtmässig, dass B von ihm nun einen Kredit zurückfordert, den sie ehemals selbst in Anspruch genommen hat.
Wie ist eurer Meinung nach die Rechtslage in diesem doch sehr komplexen Fall?
Gruß
Maik