Kennzeichen auf dem Gelände einer Werstatt Geklaut !!!!

  • Hi leute ich bin total sauer ich war heute in der xxx und wollte mein Auto da abholen weil die Lamdasonde kaputt war so ich gehe zu meinem Wagen und sehe das meine beiden Kennzeichen mit den Trägern abgerissen waren. Nur weil diese Affen nicht in der Lage waren mein Auto in den Abgesperrten bereich des Geländes zu stellen. Eigentlich sollte ich den am Montag abhohlen aber ich hatte gestern nen Anruf bekommen das der Wagen schon fertig sei. Ich möchte nicht wissen was die alles mit den Kennzeichen Hätten machen können wenn ich da erst am Montag hingegangen wäre.
    Was ich ganz hart fand war als ich das dem Typen sagte meinte er zu mir ob da dann auch die Nummerschilder Drangewesen waren als ich den Wagen zu denen Gebracht habe am Dienstag. Als er mich das gefragt hatte bin ich total ausgetickt.
    Ich hatte ihn dann freundlich gefragt ob ich wenigstens Rote Nummernschilder bekomme aber da meinte er ganz Pampig nein die würde er brauchen und nen leiwagen würde ich nicht bekommen da die ja nichts dafür können meinte er.
    So wegen diesem A......h konnte ich jetzt nicht meinen 3 Monate Neffen besuchen gehen. Ich bin dann eben noch zur Polizei gegangen und habe die Dinger für gestohlen gemeldet

    Hat einer von euch sowas ähnliches erlebt ?
    Ich werde denen die Kosten für neue Schilder in Rechnung stellen und da ne wieder hingehen so ein Saftladen

    Ich hoffe ihr habt ein paar Tips


    Mfg Daniel

  • Zitat von daniele147

    Ich hatte ihn dann freundlich gefragt ob ich wenigstens Rote Nummernschilder bekomme aber da meinte er ganz Pampig nein die würde er brauchen und nen leiwagen würde ich nicht bekommen da die ja nichts dafür können meinte er.

    davon abgesehen hätte er sie dir rechtlich garnicht geben dürfen!!!
    Dein Fzg wäre damit nicht versichert gewesen.

  • Zitat von daniele147

    Als er mich das gefragt hatte bin ich total ausgetickt.
    Ich hatte ihn dann freundlich gefragt ob ich wenigstens Rote Nummernschilder bekomme aber da meinte er ganz Pampig nein die würde er brauchen und nen leiwagen würde ich nicht bekommen da die ja nichts dafür können meinte er.


    Zuerst austicken, dann freundlich fragen ?!
    In diesem Fall finde ich seine Reaktion durchaus verstaendlich.
    Ausserdem kann es wohl durchaus sein das Wagen mal ohne Schilder kommen ?

    Zitat von daniele147


    So wegen diesem A......h konnte ich jetzt nicht meinen 3 Monate Neffen besuchen gehen.


    Fragt sich wer hier der A.....h ist , sowas kann ueberall passieren...

    Zitat von daniele147


    Ich werde denen die Kosten für neue Schilder in Rechnung stellen und da ne wieder hingehen so ein Saftladen


    Weil sich der ach so arme Stundet wohl keine neuen Schilder leisten kann?

    Zitat von daniele147


    Ich hoffe ihr habt ein paar Tips


    Nicht immer gleich so aufdrehen...

    Gruss, Stephan
    _________________________________________________________________
    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Sehe ich das richtig, dass er jetzt nicht einfach nur neue Schilder kaufen muß, sondern auch ne neue Nummer zugeteilt bekommt ? Würde dann nochmals teuerer kommen ?!

  • Zitat von AlfaNero

    Sehe ich das richtig, dass er jetzt nicht einfach nur neue Schilder kaufen muß, sondern auch ne neue Nummer zugeteilt bekommt ? Würde dann nochmals teuerer kommen ?!

    richtig!


    Jedenfalls ist es auch aus meiner Sicht derart, wie von stephanV6 geschildert.

  • ...

    Felgen gestohlen

    ...


    sieht man auch nicht alle Tage, ist meinem Arbeitskollegen in seiner VW-Stammwerkstatt passiert, Wagen wurde am Freitag drausen abgestellt, damit er ihn am Samstag (nach seinem Urlaub) abhohlen kann, ging aber nicht, da man seine Alufelgen geklaut hatte :+)
    Werkstatt war nicht schuld, da sie ihn auf seine Anweißung rausgestellt hatten, und putzten sich ab, eh klar.

    Mfg Polli

  • Zitat von daniele147

    Ich werde denen die Kosten für neue Schilder in Rechnung stellen und da ne wieder hingehen so ein Saftladen

    Ich hoffe ihr habt ein paar Tips

    Hi!

    Neu anmelden & die Kosten der Werkstatt in Rechnung stellen.
    Weiterhin würde ich ganz genau die nächste Post beobachten. Wenn die Diebe die Kennzeichen mißbrauchen, dann könnten demnächst noch Bußgeldbescheide o.ä. bei Dir eingehen & wenn Du dann nicht rechtzeitig reagierst, dann hast Du's schwer, die "Strafen" wieder los zu werden.

    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von pedi

    davon abgesehen hätte er sie dir rechtlich garnicht geben dürfen!!!
    Dein Fzg wäre damit nicht versichert gewesen.


    warum wäre das fahrzeug dann nicht versichert gewesen ?

  • Antwort A)
    Pubertäres rumgeheule... !baby!


    Zitat

    Ich möchte nicht wissen was die alles mit den Kennzeichen Hätten machen können wenn ich da erst am Montag hingegangen wäre.


    Ich auch nicht.... !mgrins!

    Zitat

    So wegen diesem A......h konnte ich jetzt nicht meinen 3 Monate Neffen besuchen gehen.


    Oh nein....der Junge wird später nicht lieben.... !baby!


    Antwort B)
    Boah, voll die A*schlöcher, würde meihnen Bahsebahllschläger rahus hohlen und die Thyper abreihben...


    Antwort C)

    Zitat

    Ich hoffe ihr habt ein paar Tips


    Geh mal 5 Minuten vor die Tür... ;)

    Such Dir die passende Antwort raus.

    ;) Schönen Tag noch...:-?

    _____________________________________________
    „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, daß jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

  • Zitat von cobraeyez II

    warum wäre das fahrzeug dann nicht versichert gewesen ?

    Die Kosten für das 06er-Kennzeichen steigen immens mit Ausdehnung des Verwendungszwecks...
    und man kann´s rechtlich nicht als Ersatzkennzeichen verwenden.

    Es gibt z.B. welche, die sind nur für Neufahrzeugüberführungen und dies wiederum nur für Betriebsangehörige.
    Andere sind für Probefahrten durch Betriebsangehörige.
    Das ist sozusagen beliebig erweiterbar.
    Aber ein pauschales Für-Alle-Fahrten-Kennzeichen gibt es nicht.

    Da du der Eigentümer des Fzgs bist (welches sogar zugelassen ist) darf das Kennzeichen der Werkstatt/des Autohauses dort nicht verwendet werden...


    Das kleinere Übel wäre gewesen, wenn du einfach mit deiner Kiste herumgefahren wärst.
    Hätten sie dich ohne Kennzeichen erwischt, hätte es ein paar EUROs gekostet.

    übrigens: hättste welche mit EDDING und Pappe nachgemacht und damit gekesselt, wäre dies ähnlich Urkundenfälschung. Kann einige tausend EURO kosten...auch wenn kaum einer was sagen wird.


    Wärst du ohne Kennzeichen gefahren, wäre dein Auto trotzdem versichert, da es ja nicht abgemeldet ist.
    Dein Aufstand war also vollkommen unnötig...von den Kosten für´s anstehende Ummelden (inkl neue Kennzeichen) abgesehen.

  • Zitat von pedi


    übrigens: hättste welche mit EDDING und Pappe nachgemacht und damit gekesselt, wäre dies ähnlich Urkundenfälschung. Kann einige tausend EURO kosten...auch wenn kaum einer was sagen wird.


    Naja, Urkundenfälschung wird es wohl nicht sein, da jeder erkennen kann, dass es keine Kennzeichen sind und ja das Vorhandensein von Kennzeichen nicht vorgetäuscht werden soll, sondern lediglich, dass das Fahrzeug versteuert und versichert ist.

    Aber so wenige Euro kostet das Fahren ohne Kennzeichen doch gar nicht ???

  • Zitat von Gordovan

    Naja, Urkundenfälschung wird es wohl nicht sein, da jeder erkennen kann, dass es keine Kennzeichen sind

    dann würde ich also (aus deiner Sicht) einen Freispruch erhalten, wenn ich €s in schlechter Qualität herstelle?

    Zitat

    und ja das Vorhandensein von Kennzeichen nicht vorgetäuscht werden soll, sondern lediglich, dass das Fahrzeug versteuert und versichert ist.

    Wenn ich auf´m Konto € 1.200,- habe, kann ich auch nicht ´ne Gefriertruhe mit Falschgeld bezahlen.
    Begründung: was wollt ihr denn, schliesslich habe ich € 1.200,- auf´m Konto.

    Zitat

    Aber so wenige Euro kostet das Fahren ohne Kennzeichen doch gar nicht ???

    zumindest ich musste noch nix bezahlen.
    Bei nicht-Original kannst du ggfs mit einigen tausend € dabei sein.

    Gibt´s aber einen ausfühlicheren thread darüber.

  • Zitat von pedi

    dann würde ich also (aus deiner Sicht) einen Freispruch erhalten, wenn ich €s in schlechter Qualität herstelle?

    Fast :)
    Es gibt genug gerichtliche Entscheidungen, in denen es erlaubt ist, die Scherz-Euro-Scheine , z.b. 70 Euro herzustellen und zu verwenden, wenn das Motiv deutlich und erkennbar von den echten Scheinen abweicht.
    Und ein Pappschild mit etwas Schrift drauf weicht doch schon erheblich von einem echten Auto-Kennzeichen ab.

  • Zitat von Gordovan

    Fast :)
    Es gibt genug gerichtliche Entscheidungen, in denen es erlaubt ist, die Scherz-Euro-Scheine , z.b. 70 Euro herzustellen und zu verwenden, wenn das Motiv deutlich und erkennbar von den echten Scheinen abweicht.
    Und ein Pappschild mit etwas Schrift drauf weicht doch schon erheblich von einem echten Auto-Kennzeichen ab.


    Das sehe ich genau so, denn ich glaube nicht, dass die Spielgeldscheine, die ich für meine Neffen neulich bei der Sparkasse geschenkt bekommen habe, die Sparkasse zu Geldfälschern gemacht hat ;) ...
    Die sahen sogar wie echte Scheine aus - nur halb so groß und auf Pappe...

    Bei einigen Zulassungsstellen war es sogar mal üblich, die Schilder bei einer Abmeldung einzubehalten.
    Man sollte dann bei einer Wiederzulassung seine alte Nummer auf ein Pappschild schreiben.
    Ich muss mal nachsehen, ob ich dazu noch was schriftliches finde...

    Urkundenfälschung ist es, wenn man z.B. bei einem Riss im Schild einfach ein neues Schild besorgt und mit bekannten Hausmittelchen selber die Stempel darauf überträgt.


    Thomi

  • Zitat von Gordovan


    Fast :)
    Es gibt genug gerichtliche Entscheidungen, in denen es erlaubt ist, die Scherz-Euro-Scheine , z.b. 70 Euro herzustellen und zu verwenden, wenn das Motiv deutlich und erkennbar von den echten Scheinen abweicht.
    Und ein Pappschild mit etwas Schrift drauf weicht doch schon erheblich von einem echten Auto-Kennzeichen ab.

    Das Autokennzeichen stellt selbst eine Urkunde (Form, Aussehen, gestaltung und Wikrung sind gesetzlich vorgeschrieben) dar und nur mit der darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Alles andere ist somit keine Urkunde und stellt damit den Tatbestand der Urkundenfälschung dar. Es ist also alles unzulässig, was den Anschein einer ordnungsgemässen Zulassung erwecken soll, auch wenns nur ne miserable Pappe ist.

    Dazu auch folgende obergerichtliche Entscheidung (Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Strafsenat, Urteil vom 1. Juli 1977, Az: RReg 1 St 179/77
    ):

    Ein mit dem Stempel der Zulassungsstelle versehenes amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 23 StVZO) bildet zusammen mit dem Fahrzeug, an dem es angebracht ist, eine Urkunde, deren Aussteller die Zulassungsstelle ist und die zum Inhalt hat, daß das betreffende Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Dementsprechend verfälscht, wer ein solches Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Anhänger) anbringt als demjenigen, für das es ausgegeben ist, eine Urkunde*R (RG JW 1934, 1578; BGHSt 9, 235/240; 18, 66/70),*Z verwirklicht also den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 Abs 1 StGB


    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von Der Neue aus M

    Das Autokennzeichen stellt selbst eine Urkunde (Form, Aussehen, gestaltung und Wikrung sind gesetzlich vorgeschrieben) dar und nur mit der darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Alles andere ist somit keine Urkunde und stellt damit den Tatbestand der Urkundenfälschung dar. Es ist also alles unzulässig, was den Anschein einer ordnungsgemässen Zulassung erwecken soll, auch wenns nur ne miserable Pappe ist.

    Dazu auch folgende obergerichtliche Entscheidung (Bayerisches Oberstes Landesgericht 1. Strafsenat, Urteil vom 1. Juli 1977, Az: RReg 1 St 179/77
    ):

    Ein mit dem Stempel der Zulassungsstelle versehenes amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen (§ 23 StVZO) bildet zusammen mit dem Fahrzeug, an dem es angebracht ist, eine Urkunde, deren Aussteller die Zulassungsstelle ist und die zum Inhalt hat, daß das betreffende Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Dementsprechend verfälscht, wer ein solches Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Anhänger) anbringt als demjenigen, für das es ausgegeben ist, eine Urkunde*R (RG JW 1934, 1578; BGHSt 9, 235/240; 18, 66/70),*Z verwirklicht also den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 Abs 1 StGB


    Ciao
    Gerrit

    Nur dass Deine Interpretation, dass eine Pappe mit dem Hinweis auf die Nummer eine Urkundenfälschung sei in dem von Dir zitierten Text gar nicht vorkommt.
    Da steht nur was von Verfälschung, wenn man ein gültiges Kennzeichen an ein anderes Auto macht...


    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Nur dass Deine Interpretation, dass eine Pappe mit dem Hinweis auf die Nummer eine Urkundenfälschung sei in dem von Dir zitierten Text gar nicht vorkommt.

    Nicht nur das. Es wird wesentliches verwechselt.

    Zitat von Der Neue aus M

    Es ist also alles unzulässig, was den Anschein einer ordnungsgemässen Zulassung erwecken soll, auch wenns nur ne miserable Pappe ist.


    Aber das Fahrzeug, um das es im Ausgangsposting ging, ist ja ordnungsgemäß zugelassen. Es wird also weder über eine ordnungsgemäße Zulassung getäuscht, noch soll eine Ersetzung der amtlichen Kennzeichen erfolgen.

    Was nun eine Urkunde ist, darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen, nur soviel: Auch der Bierdeckel mit den Strichen für (angeblich) getrunkene Biere ist eine Urkunde.

  • Zitat von 33-146

    Nur dass Deine Interpretation, dass eine Pappe mit dem Hinweis auf die Nummer eine Urkundenfälschung sei in dem von Dir zitierten Text gar nicht vorkommt.
    Da steht nur was von Verfälschung, wenn man ein gültiges Kennzeichen an ein anderes Auto macht...

    Muß es ja auch nicht. Die zitierte Entscheidung stellt klar, was das Thema Kennzeichen und Urkunde am Fahrzeug betrifft.


    Gordovan

    Ich darf mal zitieren:

    Zitat von pedi


    Das kleinere Übel wäre gewesen, wenn du einfach mit deiner Kiste herumgefahren wärst.
    Hätten sie dich ohne Kennzeichen erwischt, hätte es ein paar EUROs gekostet.

    übrigens: hättste welche mit EDDING und Pappe nachgemacht und damit gekesselt, wäre dies ähnlich Urkundenfälschung. Kann einige tausend EURO kosten...auch wenn kaum einer was sagen wird.

    Der liebe Verfasser dieses Threads hat ja keineswegs falsch gehandelt, sondern ist mit einem roten Kennzeichen rumgefahren. Was das im Problemfall für Konsequenzen hat, hat Pedi ja beschrieben und aus diesem Beitrag heraus kam die Diskussion, ob ein auf Pappe geschriebenes Kennzeichen Urkundenfälschung ist.

    Zitat von gordovan

    Aber das Fahrzeug, um das es im Ausgangsposting ging, ist ja ordnungsgemäß zugelassen. Es wird also weder über eine ordnungsgemäße Zulassung getäuscht, noch soll eine Ersetzung der amtlichen Kennzeichen erfolgen.

    Richtig - es ist ordnungsgemäß zugelassen. Es darf somit aber auch nur mit den dafür bestimmten und ausgestellten Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden, weil alles andere (auch das rote Kennzeichen) etwas anderes als die tatsächliche Lage darstellt.


    Das hätte passieren können, wenn er mit dem roten Kennzeichen angehalten worden wäre:

    BGH 4. Strafsenat, Urteil vom 14. Mai 1987, Az: 4 StR 49/87 1. Wer ein rotes Kennzeichen (für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten) unberechtigt verwendet, macht sich nicht der Urkundenfälschung schuldig; er kann sich aber wegen Kennzeichenmißbrauchs strafbar machen.


    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von Der Neue aus M

    sondern ist mit einem roten Kennzeichen rumgefahren. Was das im Problemfall für Konsequenzen hat, hat Pedi ja beschrieben...

    wobei in solch einem Fall (im Fall des Falles) die Werkstatt das grössere Problem hätte (z.B. mit der Vers und dem Landratsamt), als der Fahrer.
    Darum hätte er von mir (wäre ich Werkstattmensch) die roten Kennzeichen ebenso nicht bekommen!


    ps.: Auch wenn die amtl Kennzeichen nicht angebracht sind, gilt das Fzg trotzdem als versichert und zugelassen.

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