Reifen bei Spider 2.0

  • Hallo zusammen,

    da mein Spider neue Reifen brauchte, bin ich mal zu diversen Reifenhändlern hin. Und bekam überall das gleiche zu hören.

    "Sie brauchen 195/60 R15 88W. Hmmm....... W haben wir gar nicht."

    Also hab ich mal in einer Alfa Werkstatt nachgefragt.

    Antwort: "195/60 R15 88W haben wir da, kein Problem" Das ganze für günstige 120€ (inkl.Montage)

    Jetzt hab ich den Wagen abgeholt und schau mir zu Hause mal die neuen Schlappen an und was sehe ich: 195/60 R15 V

    Irgendwie fühle mich ein klein wenig verar.... .

    Muss ich mir die Dinger jetzt noch eintragen lassen, oder was kann man da machen.

  • geschwindigkeitsindex

    w bis 270
    v bis 240

    also wenn dein 2.0 ts serienmässig ist, sollte das wohl kein problem sein *g*

    aber 15" ?? !gruebel!

    _______________
    [COLOR=Red]Gruppo Aperto[/color][COLOR=Red][/COLOR] :-p

  • Hallo,

    ich weiss schon wieder mal einer der da nach dem Scheiss V oder W Index fragt. Wie ich es auch aus den versch. Threds erkannt habe, sollte es kein Problem sein, einen 2,0TS Spider BJ 2002 von W und Y auf V schreiben zu lassen, weil es inzwischen Reifen gibt, die auch die Load mit 87 oder 88 aushalten, richtig?

    Hat jemand für mich dieses unbedenklichkeits Schreiben "schnick schnack" für den TÜV? Oder eine Kopie von seinem Schein, damit müsste man das doch beim Tüv eintragen lassen können? Vielleicht gibt dann der Reifen Fritze auch ruhe und macht mir die anderen Reifen drauf.

    Vielen Dank für die Hilfe.


    Sommerreifen, Load, Geschwindigkeitsindex, Schein, Umtragen,Spider, GTV, Reifen,

  • Frag doch einfach deinen freundlichen Alfa-Händler.
    Der hat mir ein Schreiben von FIAT besorgt, dass die Unbedenklichkeit für H-Reifen bescheinigt.
    Ob es für die Zulassungsstelle genügt muss ich noch testen, bevor ich mir im Herbst neue reifen hole.

    Gruß
    MD_Spider

  • Sorry mein Fehler, ist natürlich V und nicht H!!

    im einzelnen sind zugelassen:
    195/60 R 15 88 V
    205/50 R 16 87 V
    225/45 R 17 91 V

    Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung muss man dann zu einer technischne Prüfstelle (TÜV?). Ob nur die Zulassungsstelle reicht weis ich 'noch' nicht.

  • Ja mein Gutster könntest Du diese schreiben mal einscannen, und hier mit anhängen, dann hätte jeder der dieses Problem hat gleich mal die Lösung! Wäre echt super!! MfG Oliver69

    Antwort auf das Schreiben:

    im einzelnen sind zugelassen:
    195/60 R 15 88 V
    205/50 R 16 87 V
    225/45 R 17 91 V

    Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung muss man dann zu einer technischne Prüfstelle (TÜV?). Ob nur die Zulassungsstelle reicht weis ich 'noch' nicht.[/QUOTE]

  • Zitat von MD_Spider

    Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung muss man dann zu einer technischne Prüfstelle (TÜV?). Ob nur die Zulassungsstelle reicht weis ich 'noch' nicht.

    Mit der Bescheinigung muß man erst zum TÜV oder Dekra, die ein Gutachten erstellen. Kostet ca. schlappe 50.- € :o . Dann geht man damit zur Zulassungsstelle und läßt die Änderung eintragen. Dort werden noch einmal ca. 12.- € fällig. ;D

    Gruß Peter

  • Hallöle Oliver69 hier,

    habe mit einem Bekannten gesprochen, der ist Prüfer bei der DEKRA, der meinte, alles Quatsch bräuchte man gar nicht mehr, da gebe es eine Richtlinie, die besagt (Höchstgeschwindigkeit + 6 Km/H + X%), und dann die Höhere Geschwindigkeitsversion, beim Spider 1.8 und 2.0 dann eben diese 87 V Reifen! Mann müßte das gar nicht mehr eintragen lassen, hm hm weis jetzt auch nicht so genau, aber morgen werde ich ihn treffen, dann will er mir diese Richtlinie auf dem Papier geben! Mal schaun wenns was bringt Scanne ich es dann ein und hänge es an!

    Grüßle Oliver69

  • Zitat von Oliver69

    habe mit einem Bekannten gesprochen, der ist Prüfer bei der DEKRA, der meinte, alles Quatsch bräuchte man gar nicht mehr, da gebe es eine Richtlinie, die besagt (Höchstgeschwindigkeit + 6 Km/H + X%), und dann die Höhere Geschwindigkeitsversion, beim Spider 1.8 und 2.0 dann eben diese 87 V Reifen! Mann müßte das gar nicht mehr eintragen lassen, hm hm weis jetzt auch nicht so genau, aber morgen werde ich ihn treffen, dann will er mir diese Richtlinie auf dem Papier geben!

    In Hessen funktioniert es so nicht! Ruf auf der Zulassungsstelle an, nur das ist verbindlich.

    Gruß Peter

  • Zitat von chrispit

    In Hessen funktioniert es so nicht! Ruf auf der Zulassungsstelle an, nur das ist verbindlich.

    Gruß Peter

    Ciao,

    der Reifenhändler meines Vertrauens vertrat auch die Ansicht, daß ich den niedrigen Geschwindigkeitsindex nicht mehr eintragen müsse. Lt. Auskunft der Rechtsabteilung des ADAC gibt es keine entsprechende Regelung - ergo Eintrag in den KFZ-Brief (hab ich schon) und Schein (muß ich dann wohl doch noch zum Strassenverkehrsamt).

    Die 50 Euro, die Tüv und Strassenverkehrsamt kosten, hab ich mit 2 Reifen schon locker wieder raus.

    Soweit meine Erfahrungen.

    Ciao

    Niclas

  • Also habe es jetzt von 2 unabhängigen Prüfern (DEKRA + GTÜ) genau gleich erzählt bekommen, und zwar seit 18.04.2005 gilt der Eintrag im Fahrzeugschein ist nicht zwingend relevant, es ist einzuhalten
    bbH = Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit

    bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH
    Faustregel : bbH + 9km/h

    Beispiel bbH bei meinem Alfa Spider 1.8 TSpark = 205 km/h

    205 + 6,5 + 0,01 x 205 = 213,55 km/h

    daher kann ich nicht mehr H Reifen draufziehen, sondern muss V Reifen nehmen, aber immer noch besser als die Y Reifen!!!! Und brauche keinen Eintrag im Fahrzeugschein!!! Juhu !!! Dies gilt sogar für den Tragfähigkeitsindex hier könnte ich sogar auf 83 gehen anstatt 87, aber dies ist kein Problem, da es 87er preiswert gibt!!!!

    Grüßle Oliver69

  • Saluti,

    das klingt ja gut - aber worauf kann man sich berufen, in welcher Verordnung steht das drin? Das Datum 18.04.2005 läßt ja darauf schließen, daß es dazu eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt. Haben die Prüfer diese Quelle auch genannt?

    Danke und gruß

    Niclas

  • Hallo,

    ich habe da so ein internes Schreiben des TÜV vorliegen, bei dem dies so drinnen steht! Habe nur keine Ahnung wie ich das hier in das Forum einstellen kann!

    Gruss oliver69

  • Hallo,

    ich denke, wenn bei einer Polizei-Kontrolle eine niedrigere Geschwindigkeitsklasse vorgefunden wird als die im Schein eingetragene gibt es bestimmt Ärger. Kann mir nicht vorstellen, daß die sich mit etwas "halboffiziellem" zufrieden geben.

    Gruß Peter

  • Hallo Alfisti,
    ist ein Thema, wo ich auch mal was "lustiges" zu posten kann. Im Herbst 2003 habe ich aus der Not heraus 205/16 Sommerreifen kaufen müssen, wollte damals noch nen Monat fahren und da war (nach ca. 8 Reifenhändlern) im Raum Karlsruhe nur ATU (Autoteile Unger) in Pforzheim in der Lage, mir Samstags die Reifen zu verkaufen (incl. Montage). Bin dann noch den Monat gefahren und habe dann "mei kloins Zitrone-Kischdle" in die Garage zum Winterschlaf gepackt. Im April 2004 dann zum Alfa Händler (eine Stadt zwischen Pforzheim und Ludwigsburg - ist aber echt ne Gurke, der Typ) und TÜV drauf - aber - nixe TÜVe - Audole alles prima paletti, gudde Reife, aber falsche Geschwindigkeits-Index ! In einem ewig langem Telefonat lies sich der TÜV-Ing. nicht von mir überzeugen. Nix Eintragung möglich, auch keine Unterstützung seitens Alfa. Ich also ATU angerufen und siehe da - tip top die Jungs in Pforzheim. << Wir sind schuld, wenn wir Ihnen neue Reifen verkaufen, müssen wir Ihnen die verkaufen, die auf Ihr Auto lt. KFZ-Schein passen - ich bestelle die richtigen - vorbeikommen und wir tauschen - selbstverständlich machen wir das auch mit dem TÜV klar - ohne Kosten für sie >>
    Toll geklappt - ATU ist ok !

    Moral der Geschichte - immer gucke auf die richtige Numme und Buchstabbe, wenn Du kaufe Sache für die Alfa - ok !

    Habe fertigg !

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